über mich

"über mich"

13.Juni 2016

Ich versuche verständlich zu formulieren. Deshalb und wohl wissend, dass an den erstinstanzlichen Berliner Familiengerichten eine fast ausschließlich weibliche Richterschaft wirkt, nutze ich den Begriff des Richters in der männlichen Form umfassend und für alle 60 möglichen Geschlechtsidentitäten.


Oje Vati - 40

Mindesthaltbarkeitsdatum: lebenslang


Die längste Zeit meines Lebens war und bin ich Vater


Aus gegebenem Anlass

-aber anderen würde ich diesen widersprüchlichen Sachverhalt ausdrücklicher erklären.

(feedback vom 06.06.16)


"über mich"

zum Zweiten



Was die statistische Lebenserwartung des mitteleuropäischen, weißen, heterosexuellen Mannes betrifft kann ich den Slogan "Mitten im Leben" nicht mehr beanspruchen.

Doch wer ordnet sein Leben gern Tabellenwerten und der Statistik unter?

Auch wenn die Zeit zum ganz großen Fressen fehlt ist nicht für jede Eintagsfliege mittags schon Halbzeit und das Beste soll bekanntlich zum Schluß kommen.

Das hoffen zumindest wir Zweibeiner.


Meine geographischen Kerndaten sind überschaubar.

Roßlau an der Elbe, Dessau an der "Elwe" und Berlin an der Spree.

Oder burschikos formuliert: vom Roßloer Elbräuber übern Dessauer Sonnenkopp zum preußischen Jroß-und Schandmaul.

Aufgewachsen unbeschwert und glücklich (und ohne Handy und Internet "überlebt") mit Mutti, Vati, Oma und zwei Schwestern (Letzteres war hart. Dazu aber in meinem Buch bald mehr.)

Zwölf Jahre drückte mich das Holz der Schulbank.

Ein Jahrzehnt später quälte mich ein fünfjähriges Fernstudium.

(Die Zeit zwischen den Seminartagen verflog stets supischnell und hinderte die von mir sehr geliebte Faulheit daran zum Durchbruch zu gelangen.)

Dazwischen rannte ich mit 'nem Granatwerfer durch die Basdorfer Heide, brüllte "Hurra" und war froh den 18-monatigen Wehrersatzdienst bei der Berliner Bereitschaftspolizei "jeistich jesund übastan'd zu haben".

Es folgten Jahre der Arbeit zum Ruhm und zur Ehre des sozialistischen Vaterlandes und zu meiner und meiner Familie Versorgung.

Entgegen der marxistischen Voraussage folgte der Gesellschaftsformation Sozmus nicht eine kommunistische Urgesellschaft sondern die kapitalistisch-demokratische Unordnung.

Ich wendete den Arbeitgeber.

Die "alte" Elite verschwand.

Statt 'ner neuen kam die 3.und 4.Garnitur verbeamteter "Siegertypen".

Alles blieb gut und ich "gegauckt". Ich wurde, weil meine Fresse den Ossis nicht mehr zu zumuten war (das meinten zumindest die Wessis und neuen Bestimmer) innerhalb der Stadt von Nord nach West (aus-)gewechselt und erhielt "Berlinzulage".

Diese schmolz im Vereinigungsboom dahin.

Dann wechselte die Währung.

Zwei Mal und schon war der (mein) 40.Jahrestag erreicht.

Mir wurde eine Urkunde für jahrzehntelanges Rackern im öffentlichen Dienst des Landes Bärlin zugeschickt. Irgendeine Stadtbezirksbürgermeisterin opferte hierfür Arbeitszeit und 'ne Unterschrift. Zum Vaterländischen oder Bundesverdienstkreuzorden hatte es in den 40 Jährchen halt nicht gereicht. So kann mir aber auch keine Schuld bei der Verabschiedung der DDR und den nun aufblühenden Landschaften in und um Berlin (bis nach Schönefeld und seinem Unvollendeten) unterstellt werden.


Meine Töchter waren erwachsen.Ich pflegte (m)eine Midlife-Crisis, ging "bekannt" mit einer lebensjüngeren Kollegin  und wurde mit einer weiteren Tochter "überrumpelt/überrascht".

Einziger Makel des Kindes aus staatlicher Sicht und der Rechtspraxis: seine Nichtehelichkeit.


Die berühmten drei Worte "ich bin schwanger" kann beim vasektomierten Freund der Befruchteten und ihren künftigen Ex-Bräutigam zu Heiterkeitsanfällen führen.

Bei dem eine Affäre beendenden Fremdgeher ist der Start der Freundin mit Plan B, nachdem dieser "Aggregatzustand der Liebe" zuvor noch als ärztlich ausgeschlossen verkauft wurde, zumeist ursächlich für Schweißtropfen auf der Stirn und Gedöns in der Magengrummelgrube.

Die Erinnerung an diese, zum Glück kurze Überraschungszeitspanne vermag ich auch nach 14 Jahren nicht zu verklären und bleibt wenig prickelnd, während der andere Teil der zukünftigen Eltern ob der Lebenssinnstiftung explosionsartig aufblühte, weil nunmehr Hoffnung auf Dreisamkeit keimte.


Noch wußte ich nicht, dass die künftige Mutter die Trennung des heimlichen Sexgespielen mit der Ablehnung einer gemeinsamen Elternschaft verband.


Für meine Familie war die Schwangerschaft und der Wille zum Austragen des Kindes keineswegs ein "null problemo", doch lösbar.

Immerhin gibt es einen Job den ich von allen Tätigkeiten meines Lebens am aller-, allerlängsten und am besten ausgeübt habe und ausübe: den des Vaters.

Warum also dem künftigen Erdbewohner nicht auch Vater sein?

Gesagt.Getan.


Und so wurde ich wider Willen zum Staatsfeind Numero uno und Persona non grata.


Mutti wollte nämlich nicht Elternteil sein und begann ihren Amoklauf einer Kreidekreismutter gegen die Interessen und das Wohlergehen des gemeinsamen Kindes.

Apartheidrichter standen hilfreich, brandstiftend und rechtbrechend parat.

Offensichtlich sind im Deutschland des 21. Jahrhunderts schwarzes Advokatentuch und staatliche Dummschwätzerdiplome problemfreier zu erlangen als die gemeinsame Obsorge eines Vaters für sein nichteheliches Kind. Für Männer gibt es keinen Unterschied zwischen einer Besenkammer und einem Familiengerichtssaal, weil die Leistung  in beiden meist miserabel und die Kostenforderungen dummdreist sind.


Ob etwas anders "gelaufen" wäre wenn ich das wohl bekannteste Zitat des Richters am OLG Bamberg Harald Schütz gekannt hätte  bezweifele ich.

Es wär für mich wie eine Religion. Damals einfach nicht glaubhaft. Immerhin hatte ich bereits zwei Töchter erfolgreich "groß gezogen". Ein inhaltlich derartiges Zitat war für mich so glaubhaft wie die Überwindung der Illiteralität, einer mangelnden Schreib-und Lesekompetenz durch eine bunt bebilderte Zeitung.

Früher war nicht alles besser.

Zwölf Jahre familiengerichtlicher Auseinandersetzungen waren vonnöten bis ich den Unglauben gegen Wissen eintauschte  und Abartiges wie die Sorgerechtapartheid in Deutschland als rechtliche Normalität  begriff, die es mit Blick für die Zukunft unserer Kinder zu bekämpfen gilt.


Am 5.Juli d.J. vollendet meine Erstgeborene ihr 40.Lebensjahr.

Vier Jahrzehnte Erfahrung als Vati (gewiß nicht alles, doch vieles richtig gemacht ) sind ein Bonus den meine Jüngste für ihren Lebensweg durchaus hätte genießen können und sollen.

Das Glück einer Heranwachsenden ihre Wurzeln zu kennen sei nur ergänzend erwähnt.

Aber nicht ich, der lebensältere Vater entpuppte sich als Dieb des "Fröhlichseins und Singens" das eine unbeschwerte und glückliche Kindheit kennzeichnet.


Und so komme ich an dieser Stelle auf den nicht narzisstischen Anlass für den 2.Beitrag " über mich" zurück - auf  zwei Seiten ein und desselben Vaters.

12 Jahre Schule.

18 Monate Wehrersatzdienst

5 Jahre Fernstudium

17 Jahre Dienst in den Organen des Ministeriums des Innern

18 Jahre Arbeit im Landeseinwohneramt/Amt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten Berlin

6 Jahre Mitarbeiter im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg

12 Jahre Staatsfeind der familienrechtlichen Entfremdungs-und Missbrauchsindustrie

12Jahre Verfolgung durch die Justizorgane wegen des Versuch der Wahrnahme des grundgesetzlich geschützten Elternrechts

(Das was einst Erschießungskommandos leisteten  organisieren heute Richter mit der Keule des Kostenrechts - verantwortungslos-empathielos-menschenfeindlich getreu dem Motto für entsorgte Väter: Hilf dem Staat erschieß dich selbst oder zahle der Mutter Betreuungsunterhalt für die Betreuung des Kindes die sie dir verweigert...)

40 Jahre Vater und Großvater

40 Jahre Vater und Großvater ist die/meine entscheidende Lebensleistung.

Ich war und bin da - für meine Kinder und Enkel.

Geachtet, anerkannt, geehrt, geliebt.

Ein "Familienmensch" gutmütig, zuverlässig und jederzeit hilfsbereit.

Redlich, gesetzestreu und "seinen" Familienrichtern über.

So sieht mich meine Familie bis hin zu den jüngsten Enkelkindern die, hier siehst du die Zeit fliegen, bereits das 2.Lebensjahr vollenden.

 















Indes lautet mein Name beim Familiengericht nicht Vati oder Opi sondern Kindsvater bzw. Antragsteller, weil die Justizpinocchios und ihre helfende Psychohorde noch aus jedem gesetzestreuen und redlichen Vater einen Mr. Hyde fabrizieren. Denn der idiotische Begriff "Kindsvater" läßt sich in den Trutzburgen des Familienunrechts scheinbar ohne Argumentationsnot leicht durch den Namen "Mr.Hyde" ersetzen.

Würden Familienrichter hinter dem stehen was sie tagtäglich in verquaster rechtbrechender Art und Weise zu Papier bringen und in gelben Briefumschlägen (kostenintensiv für Väter) versenden, wäre es nur folgerichtig  sich auch den eigenen Kindern dauerhaft zu entziehen und sich selbst zu entsorgen. Wie sonst könnten sie dem Eigennachwuchs gelebte Elternschaft, die Achtung von Mutter und Vater, Werte der Familie und Ethik vermitteln, wenn sie ihr Brot und Sold mit der Entfremdung von Kindern, der schlimmsten Form psychischen  Kindesmissbrauch, und der Durchsetzung von Apartheid, der Trennung der Väter von ihren Kindern, verdienen?

Gewohnheitsmäßig überheblich, arrogant, besserwisserisch und schulmeisternd scheinen Familienrichter keine moralischen Bedenken zu kennen kinderbesitzenden Kreidekreismüttern ideologisch verschleimt Beihilfe zu leisten, dabei die ihnen übertragene Macht zu missbrauchen und sich ihrer Verantwortung zu entziehen.


Mehr als vierzig Mal habe ich in den zurückliegenden Jahren in die Loseimer der Berliner Familienrichterschaft gegriffen.Jedesmal klebte beißender Geruch an meinen Fingern.

Aber 40 mal Pech kann es nicht geben. Eine derart lange Pechsträhne gibt es in  keinem Casino.

Ich meine, hier ist eine gleichgeschaltete, stramm ideologisch ausgerichtete Phalanx Ewiggestriger am Werk. Spitzbuben, die nicht einmal zu bemerken in der Lage sind, daß  deren Argument, die große Anzahl in meiner Familiensache involvierter Richter spreche gegen meine Vatereignung, ein bloß dummes Scheinargument ist, mit dem die fachliche Unfähigkeit von mehreren Dutzend Familienrichtern und ihrer geldgierig helfenden Meute verschleiert werden soll. 

Stattdessen wird (ungewollt?) der familienrichterliche Offenbarungseid abgegeben.Unwillig oder unfähig zur Lösung eines Elternkonflikts beizutragen, wobei das "oder" wurscht und piepegal ist.


Während selbst das Bundesverfassungsgericht in steter Regelmässigkeit darauf hinweist, dass  immer wieder unrechtmäßig in das Elternrecht eingegriffen wird, macht unten die Basis unbeeindruckt weiter. Lernunfähig,erkenntnisresistent.

Und so vermitteln für mich,einen juristisch ungebildeten Durchschnittsbürger, alle bisherigen Entscheidungen Berliner Familienrichter den Eindruck, dass sie die an der Universität besuchten Vorlesungen in Staats- und Verfassungsrecht nicht verstanden haben und Recht nach Gutsherrenart praktizieren.


Wie kommt es zu dem Paradoxon, einerseits ein umfassend guter, praktisch erprobter und nachhaltig bewiesener und geeigneter Vater und Großvater für seine ehelichen Kinder und Enkel zu sein und gleichzeitig andererseits für sein nachgeborenes uneheliches Kind, (glaubt man der sich unglaubwürdig widersprechenden  Justiz und ihren schwätzenden Gutachtern), ein Mr.Hyde, das von Dr.Jekyll vom Guten in der menschlichen Seele getrennte Böse zu sein?


Was auch immer Juristen oder selbsternannte Professionelle sonst noch in ihre Spielzeugbegriffe Kindeswohl, Selbstwirksamkeit und Kindeswohlgefährdung hinein interpretieren und schwätzen, für meine nichteheliche Tochter Lisa ist Kontakt mit mir, so deren spekulative Gefährdungsprognose, gefährlich. Das Kind muss vor einen Querulanten, der möglicherweise ( je nachdem wie die Knöchelchen der Schamanin fallen oder der Kaffeesatz aussieht) nach ICD-10 oder sonstwas vielleicht gar psychisch krank ist (vielleicht wie Gustl Mollath)  geschützt werden.


Die anderen Kinder und Enkel betrifft das nicht?


Aus dem Feedback und Anlass für den 2.Teil "über mich":

... da Maggie keiner Schwarzrobe in die Hände fiel, hat sie ein unbeschwertes, glückliches Leben.

Es stört sie nicht, dass ihr Opi Bolle von Juristen und anderen zwielichtigen Gestalten als Vater entsorgt wurde...

Was Außenstehende irritieren könnte, ist der Umstand, dass es bei diesem Kind KEINE Probleme gibt, hingegen bei dem anderen ein gerichtliches Kontaktverbot.

Das kann offensichtlich NICHT am (Opa)/Vater liegen!


Auf die Idee einer Kreidekreismutter aufzuzeigen was Kindesinteressen sind und diese durchzusetzen kommen Rabulistiker selbstredend nicht. Dies würde fachliches Wissen und Couragiertheit erfordern.


Mit meiner heutigen, schmerzlich gewonnenen Erfahrung und unter Bezugnahme auf das Zitat des Richters Schütz aus dem Jahr 1997 formuliere ich aktuell:


In Deutschland des 21.Jahrhunderts kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell missbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt werden.

Unfaire, mütterideologische, willkürliche, diskriminierende, stigmatisierende, ehrverletzende und die Würde von Vätern brutal antastende Verfahrensführung mit unverhältnismässigen, massiven  Eingriffen in Grundrechte und sakrosankte Menschenrechte ist an Familiengerichten gewohnheitsmässige Praxis.

Noch der kleinste von der Justiz besoldete Depp kräht dummgläubig das Lied der Schafe vom Rechtsstaat ohne die Courage aufzubringen gegen das tagtäglich von Robenträgern und ihrem geifernden Hyänenrudel aus Jugendamtmitarbeitern, Psychologen, Advokaten und Schlechtachtern fabrizierte Unrecht in den Trutzburgen der Kinderentfremdungs-und Familienzerstörungsindustrie mutig anzugehen.

Im Gerichtsbezirk Berlins errichtete eine mächtige Lobby familienfeindlicher Interessen-vertreter eine Mauer, höher und unüberwindbarer als die vor mehr als einem Vierteljahrhundert besiegte, um die Apartheid der Trennung der Väter von ihren Kindern lukrativ durchzusetzen.

In ihrer Brutalität ist diese Mauer der einst zwischen Ost und West gezogenen ebenbürtig.

Das was einst die Grenztruppen waren sind heutigentags papierbeschreibende Beschlüsse-verfasser an den Familiengerichten.

Einzig die geographische Trennung wurde eine umfassendere. Menschenrechtsverletzungen werden mit rabulistischen Tricks hoffähig gemacht, sodass die Dimensionen des staatlich verordneten Leides tragische Ausmaße erreichen und statt eines Platzes auf der Bühne, den in der Rechtswirklichkeit unserer Zivilisation haben.


Gert Bollmann


Meine Homepage mag Betroffenen bei ihren Auseinandersetzungen und Konflikten ein Kompass und eine sichere Zustandsbeschreibung sein.Wer seinen Feind kennt kann möglicherweise besser agieren als ich es vermochte. Unsere Kinder sind es wert vor Frevlern und Heuchlern, Richtern und Psychologen geschützt zu werden.



Ich bin ein Mensch aus dem vorigen Jahrtausend.



              Männlich,

                           weiß,

                                 heterosexuell,

    mit Beitrittshintergrund

   - und, ich bin Vater von drei Töchtern.


Geboren acht Jahre nach der bislang größten Familienzerstörung und -vernichtung, wuchs ich behütet und umsorgt auf, lebte in der "sozialistischen Demokratie" und in der "freiheitlich demokratischen Grundordnung".

Seit 1976 verheiratet, sind meine ehelichen Töchter bereits erwachsen (siehe Seite "Aktuelles" unter Juli 2014) und meine nichteheliche Tochter wird demnächst ihr zwölftes Lebensjahr vollenden.


Soweit so gut oder so "normal".


Mehr als vierzig Jahre arbeitete ich im öffentlichen Dienst des Landes Berlin "im Osten und im Westen" und konnte so die Erfahrung machen, dass beiderseits "der Mauer" Dummheit und Klugheit gerecht verteilt waren und sind.

Fast wäre ich sogar auf die stete Propaganda von der Existenz des Rechtsstaates hereingefallen, wäre da nicht eine Ost-West-Fremdgeh´-Romanze mit Folgen während meiner Midlife Crisis gewesen.

Aber nicht die eheliche Untreue oder die moralische Verfehlung machten mich zum Gejagten und Staatsfeind sondern mein Bekenntnis zu meiner Vaterschaft und zu meiner nichtehelichen Tochter.

Inzwischen liegen mehr als zehn Jahre familiengerichtlicher Auseinandersetzungen hinter mir in denen meine Tochter zur vaterentsorgenden Waffe gemacht wurde und ich nach einer standardisierten Elternteilselektion durch die Berliner Familiengerichtsbarkeit und ihrer helfenden Komplizen in entwürdigender Art und Weise als Vater entsorgt wurde.


Dem Kampf gegen die praktizierte Apartheid der Trennung der Kinder von ihren Eltern widme ich diese Homepage.


Juli 2014





Der Duft des 8.März


Mein Heimatplanet "verduftete" als ich 36 war.

Das ist lange her.

Damals war ich in den besten Jahren,gesund und tatkräftig.

Das verklärt Erinnerungen, denen ich mich gern widme.

Die Erinnerung an die "verstorbene" DDR (Deutsche Demokratische Republik) setzt keinen Friedhofsbesuch voraus. Sie kommt manchmal sogar unerwartet.


So wie vor ein paar Tagen.


Beim "schwarzen" Netto erlebte ich eine Erinnerung  der besonderen Art, quasi eine Art Geruchsfernsehen mit Rumpelkammertouch.

Im Kosmetikregal fand ich neben den allbekannten Deos mit und ohne Aluminumsalzen auch die Marke Atoll.

Und da war sie wieder - die Erinnerung.

Mit Geruch verstärkt.

Allerdings narren mich meine Erinnerungen häufig. Hallorenkugeln schmecken anders und auch die Schlagersüßtafel trifft scheinbar auf gealterte Geschmacksknospen.

Aber bei Atoll?

http://www.ddr-duftmuseum-1949-1989.de/berlin-kosmetik/

Gut, der Preis.Nicht mehr 19 Mark, aber sonst:Top!


In den letzten Jahren der DDR war die Zeit um den 8.März nicht nur geprägt von torkelnden Frauen,die von Frauentagsfeiern auf dem Heimweg waren,sondern auch von allgegenwärtigen Duftschwaden Marke Atoll.


Ich arbeitete damals auf einer Meldestelle der Polizei. Diese Dienststelle besaß eine Frauenquote von ca.95 %, während eine Frauenquote in den anderen Bereichen praktisch nicht existierte.Im Ergebnis waren diese (wenigen) weiblichen Polizistinnen und Zivilbeschäftigte Leidtragende des staatlich organisierten Gleichberechtigungskultes.

Sie mußten Beförderungen, Sach-und Geldleistungen am Frauentag, am Tag der Volkspolizei , am Tag der Republik und sonst auch, hinnehmen.

Ob uniformiert oder zivilbeschäftigt, Geld wurde gern genommen - Verantwortung und Weiterbildung weniger.

Der Mythos der Trümmerfrau, der kämpfenden Partisanin, der Mutter,die nach dem Dienst noch die 2.Schicht für die Familie macht und die sich am monatlichen Haushaltstag mit Waschen und Bügeln aufopfert, war allgegenwärtig. Die damalige Lobpreisung der Frau konnte manch einen von einer Religionsgemeinschaft verehrten Heiligen neidisch machen.


Lang ist das alles her.

Der Frauentag wird unter geänderten gesellschaftlichen Vorzeichen weiter begangen.

Die Welt ist weiblicher aber nicht friedfertiger geworden.

Bei Gewalt (häuslicher oder bei Massenmorden,

 vgl.http://sciencefiles.org/2015/03/03/geschlechter-gleichheit-auch-bei-massenmoerdern/ )

sind die Geschlechter gleich, bei Verurteilungen nicht.

Väter werden entsorgt, Kinder entfremdet und die meisten Kindsmorde werden vom weiblichen Geschlecht begangen,

 vgl. http://www.frauengewalt.fall.vn/Kindesmorde/kindesmorde.html .

Eine Quote für Schachgroßmeisterinnen ist nicht durchsetzbar - aber das Aufeinanderhetzen der Geschlechter sichert Pfründe und Macht.

Statt Miteinander ein Gegeneinander gemäß dem Motto "Teile und herrsche".

So werden Gleichberechtigungserfolge negiert.


Fast schade, dass der andere deutsche Staat bereits sechs Jahre vor der Weltfrauenkonferenz in Peking und vor der Erfindung der Ideologie des Genderwahns verschwand und (fast) nur die genannte Duftwolke zurücklies.

Hätte die DDR die BRD auf dem Weg von der Diktatur des Proletariat über die Diktatur der Proletarinnen zur Diktatur der Quote "überholt ohne einzuholen"?

Wäre der Marxismus-Leninismus vom Gender Mainstream abgelöst worden und der vom Kapitalismus doppelt befreite weibliche und männliche Lohnarbeiter ein weiteres Mal "befreit worden", befreit von der Familie zum Wohl der gesamtgesellschaftlichen Produktion?

Zum Glück können diese Fragen nur in der phantastischen Literatur beantwortet werden.


Vermutlich habe ich zuviel am Deo geschnüffelt.Nicht die Frage nach dem Bestand der Duftwolke sondern nach dem Zeitpunkt,wann sie sich verflüchtigt, interessiert...

08.März 2015


Internetseiten, auf denen ich mich gern "herumtreibe" und mitlese:


http://www.internationalervatertag.de/


Die Familie und ihre Zerstörer

http://www.dfuiz.net/     


http://de.wikimannia.org/Hauptseite


http://www.verwahrlosung-mit-amtshilfe.net/


http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/


http://www.system-familie.de/


http://agensev.de/


http://manndat.de/


http://genderama.blogspot.de/


http://www.carookee.com/forum/Elternforum


http://www.vaeternotruf.de/


http://www.das-maennermagazin.com/


http://www.wgvdl.com/forum3/


http://www.isuv-online.de/?page_id=11


http://www.trennungsfaq.de/   

             


http://www.archeviva.com/


http://justizalltag-justizskandale.info/?p=4478

kommentiert bei Väterwiderstand.de

(leicht gekürzt)

http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/index.php/component/komento/profile/73 )



Kommentiert bei: Umgang und Unterhalt


Meine Unterschrift ist sicher.

Noch zwei + X und Marianne gibt zusammen mit Angelique einen aus!


Mariannes Veitstanz um den fehlenden Schwanz und seinen (Geld-)Beutel ist vergleichbar mit dem an deutschen Familiengerichten täglich aufgeführten.

Die Praxis der Familiengerichtsbarkeit offenbart den Hurencharakter der Justiz, die sich freiwillig in Komplizenschaft mit missratenen Frauen und Kreidekreismüttern begibt und sich als Kalfakter für den emotionalen Kindesmissbrauch andient.

Familiengerichte sind Außenstellen für fehlenden moralischen Anstand in deren Sälen vor und hinter dem Richtertisch Liliths Schwestern ihr Unwesen treiben, hier steht der Mann und Vater durchweg im Mittelpunkt.Er soll erlegt und sein Fell verteilt werden.


Meine minderjährige Tochter Lisa hat den Makel der Unehelichkeit und ich den einer Elternschaft die vom Gutdünken des Elternteils abhängt der das Kind geboren hat.

Lisa ist meinen ehelich geborenen Kindern weder gleichgestellt noch gleichberechtigt. Anderslautende Gesetzestexte sind in der Praxis bis zum heutigen Tag Makulatur. Lisa muß ohne Kontakt zu mir im Haushalt der getrennterziehenden Ein-Eltern-Familie aufwachsen. Eine Erfolgsgeschichte wenn eine Hälfte der Herkunft und Persönlichkeit dem Kind vorenthalten wird und unbekannt bleibt ?


In 64 Monaten wird meine jüngste Tochter volljährig.

Ich bin ziemlich sicher, sie während dieser Zeitspanne weder zu sehen noch eine Vater-Tochter-Beziehung aufbauen zu können, obwohl ich bereit, umfassend geeignet und willens bin mehr als 50 % Betreuungszeit aufzubringen.

Ihre Mutter und Schwarzrobenträgerinnen wissen hier zu verhindern - "notfalls" mit der Produktion weiterer Gerichtskosten etc.


Gleichzeitig wandern jedoch weiter jedes Jahr mehrere tausend von meinem Konto gepfändete Euronen auf das des Wohnelternteils - bis zur Volljährigkeit Lisas noch ca. 20000 €. Das ist in etwa soviel wie die Justizkasse (richtig vollendet formuliert: die Kosteneinziehungsstelle der Justiz) aktuell von mir fordert und versucht mir aus dem Beutel zu ziehen.

Zahlten einst die Eigentümer für die Zerstörung ihrer Synagode so sind es heute Väter die für die Traumatisierung und emotionelle Schändung ihrer Kinder und ihre eigene Entsorgung den Würgegriff des Rechtstaates erleiden. Bereits jetzt "freue" ich mich auf die nächsten Schriftsätze der Beamten des einfachen,mittleren und gehobenen Dienstes in denen sie (auftragsgemäß entsprechend ihrer Besoldung) mir ihr Glaubensbekenntnis von der Existenz des Rechtstaates mitteilen.


Die juristisch gewiefte Aufteilung (rabulistische Trennung) des naturgegebenen Elternrechts in Umgangsrecht, Sorgerecht, Unterhaltspflicht dient zumindest nicht dem Wohlergehen der Kinder.

Deshalb: Kein Geldfluss zu Gunsten von UmgangsverweigerInnen.

Kein Geld statt Väter sondern dem Kind das Recht auf beide Eltern.

Statt Cocktails für Mütter Inanspruchnahme der Betreuungsleistung beider Eltern.

Keine Unterhaltsleistungen für die Verweigerung gemeinsamer Erziehung der Kinder.


12.April 2015


Kommentiert bei: Umgang und Unterhalt


Es ist mehr als legitim eine Bestrafung all derer zu fordern die Kinder dauerhaft traumatisieren und Schaden zufügen indem sie einen Beitrag zur Entfremdung und Entsorgung ihrer Väter leisten.

Wenn die Liebe einer Mutter dauerhaft auf den Geldbeutel des Vaters des gemeinsamen Kindes fixiert wird und einhergeht mit dem Frevel der Unterbindung der Beziehungspflege dann ist auch die Forderung "Kein Umgang - kein Unterhalt" legitim.

Aber noch der unqualifizierteste Familienrichter wird behaupten ( und praktizieren), dass das grundverschiedene Rechtsgebiete seien.

Wie kann sich ein in Deutschland sesshafter und in fester Arbeit stehender Vater der Unterhaltspfändung von seinem Konto erwehren obwohl ihm jeglicher Kontakt zum Kind verweigert wird?

Insofern ist Vätern eben kein Vorwurf der Systemunterstützung oder fehlenden "Widerstandswillen" zu machen.

Ich habe meine Tochter seit Jahren nicht gesehen und dennoch werden mir jährlich tausende Euro entzogen um auf dem Konto der Mutter (für die Mutter?) zu landen...

Die wenigsten Väter können bzw.wollen den Weg eines Detlef Bräunig alias Leutnant Dino gehen...


11.März 2015

 


Kommentiert bei: Der BT möge einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der erlebte Männer- und Väterapartheid in familiengerichtlichen Verfahren untersucht.


Im Kampf um Menschenrechte, im Kampf um das naturgegebene Elternrecht und im Kampf für die Zukunft unserer Kinder ist auch die Nutzung scheindemokratischer Mittel, wie es das Einreichen von Petitionen darstellt, legitim - so legitim wie seit Inkrafttreten der Sorgerechtrechtsreform im Mai 2013 das (Schein-)Recht des nichtehelichen Vaters auf kostenpflichtige Beantragung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Die deutsche Praxis der Sorgerechtapartheid bleibt davon unberührt - die Einführung von Quoten für Väter wäre, siehe Artikel 6 Absatz 4 Grundgesetz, verfassungswidrig.


Auch wenn die anonym (warum) veröffentlichte Petition nicht die korrekte, tote Sprache derer die im Bundestag hocken spricht, sollte sie (auch wenn es nur eine kleine Anzahl tätiger Väter ist) dennoch mitgezeichnet werden.

Wo kann die Petition mitgezeichnet werden?

30.März 2015



Antwort auf Gerald Emmermann bei : Wer wir sind


Als Vater übernehme ich Verantwortung, bin also jedem staatlichen Entfremder und jeder charakterschwachen Mutter über.

Genderwahn und Femifaschismus sind zweifelsfrei nicht ursächlich für die archaische Rechtspraxis an deutschen Familiengerichten, aber als äußere Bedingung erschweren sie den Kampf gegen die Väterbenachteiligung erheblich.


Die Redlichen und Anständigen , die sich für die Wahrnahme der Elternschaft entscheiden und in einen juristischen Krieg gezerrt werden, müssen wissen, dass sie einer juristischen Phalanx mit starker Komplizenindustrie ,die sich offensichtlich jeder Reformierbarkeit verweigert, allein gegenüberstehen.

Väterwiderstand kommt insofern eine aufklärende aber auch motivierende Aufgabe zu, indem vermittelt wird: Du bist als Vater nicht allein und Erfolge sind (nur) im Einzelfall möglich.


Der redliche Vater muß aber auch wissen , dass dieser Kampf seie Existenz gefährden und sogar vernichten kann.


Nicht wenige Familienrichterinnen verstehen das unter dem Begriff vom Kindeswohl.

Ich habe das Glück verheiratet zu sein und zwei erwachsenen, ehelichen Kindern Vater zu sein.Das Amiga-Syndrom (Aber-meine-ist-ganz-anders) kenne ich von der positiven Seite. Und das ist gut so. Kreidekreismütter sind nicht die Regel und viele Eltern ersparen sich so den Kontakt mit einer anachronistischen Justiz.


13.März 2015


Kommentiert bei: Wer wir sind



Kampf ohne Sieg


Vorab: Es ist gut das es Väterwiderstand gibt.


Die Selbstbeschreibung von Wolfgang Hansen wird auch im Februar 2019 Bestand haben weil die Möglichkeiten zur Lösung der aufgezeigten Probleme der Väterbenachteiligung ebenfalls problembehaftet sind.


Der ewige Kampf des/der Guten gegen das/die Bösen endet im Märchen, in Actionsfilmen und im Politikergeplapper mit der Vernichtung des Schlechten und Missratenen.

Dumm nur, dass das Böse stets auch neu und anders definiert werden kann.

Aktuell leben wir in einer Epoche in der mit dem Genderismus zum wiederholten Mal eine menschenfeindliche Weltanschauung an die Macht drängt. Die Hoffnung, dass sich dieser Spuk nach zwölf Jahren verflüchtigt, war irrig. Das System hat viele Mitläufer und Nutznießer hervorgebracht. Die Politkommissare von einst sind heute Gleichstellungsbeauftragte.


Für uns als redliche Väter verschlechtern sich die Bedingungen zu sehens da das kapitalistische System feministischer und brutaler geworden ist und die Guten schlicht zu Bösen erklärt.

Durch den Quotenerfolg an den Familiengerichten haben wir es zudem mit einem erfahrenen Prekariat (mit und ohne sachfremder Doktortitel) angepasster Mitläuferinnen in schwarzen Roben zu tun, die das Kunststück fertig bringen als Mutter dem eigenen Kind gegenüber verantwortungsbewusst und liebevoll sorgend zu handeln, während sie in der Dienstzeit fremden Kindern Leid zufügen und massiv Beihilfe zum Kindesmißbrauch leisten.Opportunismus statt unabhängig und frei sind Richterinnen stets die Interressenvertreter der Herrschenden, die in Deutschland, über Generationen und verschiedene Gesellschaftsformationen hinweg, äußerst erfahren sind im Niederhalten des "Pöbels". Eiskalte Demagogie - jüngst erst mit einer Sorgerechts"reform" gekrönt die einzig den Zweck hat die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu unterlaufen.

Die BlackList des Väterwiderstands, das Nennen von "Ross und Reiter" sind hier nur kleinste Nadelstiche in die Gesäße derer die im rechtsfreien Raum der deutschen Familiengerichte ihr Unwesen treiben und fortlaufend und ungesühnt Kindeswohlfrevel begehen.

Es ist bewundernswert, dass immer wieder Väter bis nach Straßburg "durchkommen".

Das ist auch deshalb hoch zu bewerten, weil es keine Männerbewegung und keinen Aufbruch der Väter in diesem Land gibt und auch soziale Netzwerke sich offensichtlich nicht für eine größere Verbreitung unsere Anliegen eignen.


Einzelne Sterne, wie z.B. der Aufbau der Wikimannia ( http://de.wikimannia.org/Hauptseite ) und des DFUIZ ( http://www.dfuiz.net/ ), Trennungsfaq ( http://www.trennungsfaq.com/ ), Femokratieblog ( http://femokratie.com/ ), Genderama ( http://genderama.blogspot.de/ ), WGVDL ( http://www.wgvdl.com/ ), Agens ( http://agensev.de/ ), Manndat ( http://manndat.de/ ). Väterwiderstand ( http://www.xn--vterwiderstand-5hb.de/) u.v.a. werden durch einen steten Streit von Alpha-Männchen und Selbstdarstellern am Leuchten gehindert.

Wir, die wir uns selbst als die Guten und Redlichen bezeichnen, befinden uns aufgrund dieser Selbstbeschreibung zudem in einem naturgegebenen Dilemma.

Dem Drachen einfach seine Köpfe abschlagen oder die Hexe in den Ofen schieben verbietet sich so wie erweiterter Suizid oder die Vernichtung des Bösen.


Hätte ein Guter das Böse in Gestalt der Magda G. in der Reichskanzlei beseitigt hätte er sechs Kindern die geliebte Mutter genommen. aber ihnen das Leben gerettet...

Wir sind zweifelsfrei die Guten, die die sich kümmern, die die Verantwortung übernehmen. die die vom System und seinen Schergen gejagt werden, doch unser Ziel des Kampfes, dem kein Sieg innewohnen kann, sollte nicht die Vernichtung des Bösen sein - sondern seine Wandlung. Wie aussichtslos dies bei narzisstisch gestörten Persönlichkeiten erscheint brauche ich wohl hier keinem darlegen. Dabei ist den Helfern und Komplizen missratener Frauen und Kreidekreismüttern zuvörderst in den Arm zu fallen. Immer und immer wieder - und unter Öffentlichmachung ihrer Schandtaten.


 

Das gemeinsame Sorgerecht von Anbeginn ist der grundlegende Ansatz zur Gleichstellung der Eltern.

Auch die Trickser und Demagogen in Deutschland werden Naturgegebenes nicht dauerhaft verhindern...


11.März 2015



Kommentiert bei: Streit ums Sorgerecht?


Wenn eine Richterin am deutschen Familienzerstörungsgericht den Begriff des Kindeswohls benutzt ist dies stets eine Androhung von Gewalt gegen das Kind und seinen Vater, weil die Nichteignung der nichtehelichen Väter für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts mit exzessiver Willkür unter sophistischen Missbrauch dieses Begriffs betrieben wird.

Wenn die missratene Mutter und ihre Komplizen wollen erfüllt der Vater keine Anforderung für die gemeinsame Sorge und das "Kindeswohl", weil es schlicht , außer dem kultigen Gutdünken der Professionen, für die sich Menschenrechtsverbrechen in bare Münze auszahlen, keine erfüllbaren Kriterien gibt.

Familiengerichte sind rechtsfreie Räume in denen "durchgegendert und quotiert" eine Generation weiblicher Richter, mit und ohne Doktortitel, Fairness und die Suche nach Konfliktlösungen durch Lügen und Tricksen und Rabulistik ersetzt haben.

Sie sind letztlich irdische Außenstellen des Diabolischen ohne Nachwuchssorgen.


Cochem ist nicht Berlin und couragierte Familienrichterinnen sind ein Widerspruch in sich.

Ich meine, dass den Täterinnen in Roben und ihren Parasiten aus Anwaltschwemme und Helferindustrie die Anonymität genommen werden muss.


14.Februar 2015




Kommentiert bei: echte Männer zahlen keine Alimente   



Daumen hoch für die Plakataktion!


Alleinerziehende Powerfrau ist oftmals nur die charmante

Metapher die das mißratene Weib und die erziehungsunfähige

Mutter bezeichnet.

Der Alleinbesitz des Kindes und die massive Unterstützung durch

staatliche Familienzerstörer ist für narzisstisch geprägte Mütter, die

nicht willens oder in der Lage sind von der Paar-zur Eltern-

ebene zu wechseln, ein lebenssinnstiftendes Antidepressivum

und der Anspruch auf (übermässigen) Betreuungsunterhalt, der

erst durch das erfolgreiche Fernhalten des 2.Elternteils

entsteht, ist dabei der Transmissionsriemen zur Entfremdung und zum seelischen Missbrauch des eigenen Kindes und der dauerhaften Entsorgung des verantwortungsbewußten Vaters.


Die gemeinsame Obsorge von Anbeginn ist kein Allheilmittel um die aktuelle Praxis der Kinderfeindlichkeit , um die allgegenwärtige Sorgerechtapartheid zu beenden, aber die Gleichwertigkeit der Eltern von Anbeginn, das gemeinsame Sorgerecht von Geburt an wäre ein Anfang und ein echter Paradigmenwechsel.


26.Januar 2015




Kommentiert bei EuGHMR: überlanges Umgangsverfahren führt zu Schmerzensgeld für den "entsorgten" Vater


Die Entscheidung ist begrüßenswert und zugleich ein erneuter Tritt in die Gesäße deutscher Familienrichter- und richterinnen.

Die Entscheidung des EuGHMR ist so beachtlich wie die Schlagzeile die deutsche Journalisten der Meldung verpassten.


Von

http://www.afp.com/de/nachrichten/menschenrechtsgericht-gibt-ledigem-deutschen-vater-recht

über

http://www.t-online.de/eltern/erziehung/alleinerziehend/id_72506292/mutter-liess-sohn-nicht-zum-vater-15-000-euro-entschaedigung.html

zu

Mann kassiert 15.000 Euro Entschädigung wegen säumiger Gerichtsentscheidung



Ob 15000 € für eine versäumte Kindheit mit Vater und Mutter viel oder wenig ist mag jeder Leser selbst beurteilen.

Die Entfremdungstäter juckt dies ohnehin nicht weil der Steuerzahler blutet

Geldkassieren war gewiss nicht das Anliegen des entsorgten Vaters.



Für mich stellt sich erneut die Frage, warum, trotz hoher Anwalts- und Richterdichte in Deutschland, der innerstaatliche Rechtsweg ständig zu Menschenrechtsverletzungen führt; warum die Berufsgruppe derer, die vorgibt das Recht zu vertreten dieses tritt - gewohnheitsmäßig überheblich und arrogant.

Das Juristen nicht sehr mutig, innovativ und waghalsig sind dürfte am Geschäftsgegenstand von dem sie leben liegen.

Warum "unabhängige" Richter keine Courage besitzen ist allerdings nicht nachvollziehbar. So bleibt Cochem nur ein kleiner Fleck auf der Landkarte und das Tolerieren und sogar Fördern des Kindes Frevel, in der Gerichtsbarkeit die von Frauen dominiert wird, eine Riesenschweinerei. Offensichtlich dienen die imposanten Gerichtsgebäude vielen überbesoldeten Beamtinnen lediglich als Wärmehallen.


Für mich war die o.a. Meldung interessant, weil erstmals eine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24.November 2011 zu lesen war.


In dem fast dreijährigen Verfahren auf Regelung des Umgangs mit meiner nichtehelichen Tochter Lisa (Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zu 133 F 21302/09 ) wurde meine Verfahrensrüge als nicht gesetzeskonform zurückgewiesen und auch im Weiteren war es mir nicht möglich das o.g. Gesetz zur Anwendung zu bringen, da von den mehr als 50 (!) Rechtsanwälten an die ich mich zwecks erforderlicher Bevollmächtigung wandte keiner "Lust" auf Arbeit verspürte.

Die von Gerald vermutete Dimension familiengerichtlich produzierten Bullshits hat zweifelsfrei erhebliche Dimensionen, weil nur die Wenigsten die Kraft,Zeit und das Geld haben bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzudringen.


Als Analogie verweise ich auf meinen "Fall", der sehr deutliche Entsprechung zur Entscheidung des EuGHMR aufweist und die Schlussfolgerung zulässt, das der größte Teil des Eisbergs richterlichen Unvermögens nicht sichtbar unter Wasser liegt.



Am 10.September 2012,fast drei Jahre nach der Antragstellung,beschließt das Berliner Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg - 133 F 21302/09 - eine halbgare Umgangsregelung.

Ohne Durchführung einer Verhandlung wird dieser Beschluss am 01.November 2012 vom Kammergericht , 17.Senat unter dem Vorsitzenden Lettau -17 UF 186/12 - grundsätzlich geändert und neu gefasst.

Der Vater ist nunmehr berechtigt und verpflichtet, mit seinem Kind L. an jedem ersten Samstag jeden Monats beginnend mit dem 1.Dezember 2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Umgangsträgers Trialog e.V. in seinem Haus Umgang zu pflegen.

Am 01.Dezember 2012 boykottiert die Mutter den Umgang.

Am 22.Januar 2013 ordnet das Kammergericht - 17 WF 346/12 - gegen die Mutter ein Ordnungsgeld in Höhe von 300 € an.

Am 13.Mai 2014 schließt die Richterin am Amtsgericht Dr.Stephanie Wahsner den Umgang des Vaters mit dem Kind bis zum 31.Mai 2015 aus...


Für Interessenten zum Nachlesen unter http://sorgerechtapartheid.de/historie.html

16.Januar 2015



Kommentiert bei Liste des VAMV der Gegner des gemeinsamen Sorgerechts


Es gehört zu den absonderlichen Normalitäten großer Kriege, dass Kinder, sofern sie die Gräuel überleben, vaterlos aufwachsen.

Die Ausübung eines gemeinsamen elterlichen Sorgerechts ist schlecht praktizierbar, wenn der Vater an irgendwelchen Fronten am Verrecken ist.

Den Macht- und Expansionsgelüsten der Herrschenden ist Menschlichkeit in Form der Wahrnahme des natürlichen Elternrechts ohnehin ein Dorn im Auge.

Allein im vorigen Jahrhundert mussten mehrere Generationen das Leid der Vaterentbehrung erdulden.


Warum allerdings auch in sogenannten (fast) Friedenszeiten Kindern dieser Schmerz weiter zugefügt wird, ist für mich schlicht nicht nachvollziehbar. So wenig wie die Tatsache, dass vorwiegend das "friedfertigere" Geschlecht hierfür Verantwortung trägt. Offensichtlich, und diese Annahme lässt der Blick auf die veröffentlichte Liste zu, ist es lukrativer, fremden Kindern Schaden zuzufügen, als einer rechtschaffenden Tätigkeit nachzugehen. Dass der "Verband Getrennterziehender" (irrigerweise als VAMV bezeichnet) sich als Speerspitze im Kampf gegen Väter und Kinder versteht, ist nicht neu - winkt doch das Bundesverdienstkreuz...


Einem gut vernetzten und wuchernden Krebsgeschwür gleich hat sich eine schwarze Phalanx von Kinderfeinden über das Land ausgebreitet, die den Kampf eines jeden Vaters um die Wahrnahme des Menschenrechts auf Obsorge für sein Kind zu einer David-gegen-Goliath-Geschichte machen.


Egal mit welchen Begriffen und Titeln sich die Unterzeichner schmücken...

Wenn ich lese:

Rechtsanwälte, Fachanwältin für Familienrecht, Gleichstellungsbeauftragte, Zentrale Frauenbeauftragte, Juristinnenbund, Akademikerinnenbund, Frauenhausvertreter, Feministische Partei, SPD, Die Linke, Bundestagsabgeordnete, katholischer und evangelischer Sozialdienst, Richterinnen, djb, Unis, paritätische Verbände, Familiengesundheitszentren, Diplom-Pädagogen, Diplom-Psychologen, MdB jeglicher Coleur, staatlich geprüfte Erzieherinnen, AWO, pro familia, Netzwerk gegen häusliche Gewalt verdi, Diakonie, Familienmediatorin, Verfahrensbeistand, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Grundschuldirektorin, Caritas usw.usf.

kommt mir die Thronrede von Kaiser Wilhelm II vom 04.August 1914 in den Sinn:


„Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche! Zum Zeichen dessen, dass Sie fest entschlossen sind, ohne Parteiunterschied, ohne Stammesunterschied, ohne Konfessionsunterschied durchzuhalten mit mir durch dick und dünn, durch Not und Tod zu gehen, fordere ich die Vorstände der Parteien auf, vorzutreten und mir das in die Hand zu geloben."


Kann heute das Wort Deutsche durch Kindesfeinde ersetzt werden? Ich meine, bzgl.des gemeinsamen Sorgerechts von Geburt an und seine Vereitelung bis zum heutigen Tag, ja!

Und ich meine, wer die menschliche Gesellschaft will sollte sich für die gemeinsame elterliche Sorge stark machen statt die Familie zu zerschlagen, Väter zu diskriminieren und Kinder dauerhaft zu schädigen. Nicht die Frühsexualisierung von Kindern oder die "Verpflichtung" zum Eingehen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, die Umsetzung von Genderwahn oder die Forderung nach Freigabe von "einvernehmlichen" Sex mit Kindern stehen auf der Agenda dieses Jahrzehnts!


Ich weiß nicht, ob § 31 DRiG (Richtereid) geändert wurde, aber meine Erfahrung lässt die Annahme zu, dass Robenträgern auferlegt wurde mit der Sorgerechtsreform vom Mai 2013, die vom EuGHMR festgestellten Menschenrechtsverletzungen mit Billigung ihrer Arbeitgeber zu unterlaufen.


Danke Gerald für die couragierte Veröffentlichung der Liste der Ewiggestrigen und Angepassten.


Die vier, von Gerhard Raden aufgezeigten Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht sollten bei WikiMANNia eingearbeitet werden.


Gruß

http://sorgerechtapartheid.de/


Januar 2015





Kommentiert bei   Detlef Bräunig wieder bei  Maischberger


"Maischberger" ist eine Veranstaltung der öffentlich-rechtlichen Leitmedien die Propaganda mit Boulevard verknüpft um Quote zu erzielen. Insofern war die erneute Einladung von Detlef Bräunig (alias Leutnant Dino) nur folgerichtig, weil dieser Gast nicht nur ein fabelhafter Selbstdarsteller sondern vermutlich sogar das Pendant zum Hauptmann von Köpenick ist.


Als verheirateter Vater eines nichtehelichen Kindes konnte der von Leutnant Dino beschrittene Weg nicht der meine sein. So kämpfte ich als guter Vater mehr als ein Jahrzehnt um mein Kind - und, verlor (letztlich voraussehbar http://www.das-maennermagazin.com/blog/ein-guter-vater-kaempft-ums-kind ). Bis heute müssen meine Frau und ich mit den massiven wirtschaftlichen Folgen meiner Entscheidung, auch der nichtehelichen Tochter ein Vater zu sein, kämpfen.


Während deutsche Familienrichter das Mutterwohl sichern und sich auf der Jagd nach dem realen und fiktiven Einkommen von Männern , für Juristen untypisch, kreativ gebärden, werden Begriffe wie Rechtsstaat,Kindeswohl,alleinerziehend,Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht und viele weitere zur Farce und echten Fiktion.Nirgends ist die Sprache so verquast, sind die Bezeichnungen so unrichtig wie im deutschen Familienrecht (siehe auch http://www.system-familie.de/sprache.htm siehe Zitat Konfuzius).

Das einzige Zugeständnis der deutschen Jurisprudenz, einer selbsternannten Wissenschaft, an das neue Jahrtausend ist der (gegenwärtige) Verzicht auf die Verhängung von Todesurteilen gegen Männer...


Bei Amnesty International läuft derzeit der Brief-Marathon 2014 ( https://www.briefmarathon.de/ ).Manch einer wird das eine oder andere Plakat dieser Aktion im Straßenbild schon wahrgenommen haben. Sinn mag das Handeln von Amnesty machen. Als entsorgter Vater kam mir bei der ersten "Begegnung" mit einem Plakat der aktuellen Aktion der Slogan " 20000 Euro Gerichtskosten, Verweigerung des Sorgerechts und Ausschluss des Umgangs für die Wahrnahme des väterlichen Elternrechts" in den Sinn.Vielen Vätern mag es ähnlich gehen.


Doch zurück zu "Maischberger".

Seit Mai 2014 befinde ich mich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit und habe der Mutter meiner nichtehelichen Tochter erneut eine hälftige (und mehr) Betreuung des gemeinsamen Kindes angeboten. Die Frage, ob es zu einem Multiorganversagen bei der Betreuungsunterhalt Kassierenden oder einer Antwort der Mutter kam, brauche ich wohl nicht zu beantworten.

Zum Glück hat die ehrenwerte Familienrichterin am AG Frau Dr. Stephanie Wahsner mit ihrem Beschluss vom 13.05.2014 (AG Tempelhof-Kreuzberg zu 133 F 14209/13 ) den Umgang des Kindes mit seinem Vater zum wiederholten Mal ausgeschlossen...


Gert Bollmann

http://sorgerechtapartheid.de/dokumente.html

Dezember 2014



Kommentiert bei Justitia heuchelt Gleichheit vor dem Gesetz


Dumm gelaufen kommentiert der Volksmund sowas... aber auch mit "dümmer geht immer"- und dann gibt´s da noch die Pkommentiertapierbeschreiberinnen an den Familiengerichten.


Spätestens nach der Anordnung des Familiengerichts Greifswald vom September 2014, wonach:


 "Der Antragsgegner ... verpflichtet (wird) , folgende Internetseiten abzuschalten und keine vergleichbaren neuen Seiten zu eröffnen: (Aufzählung aller Sachseiten)


Weil: ..die Erörterung der strafrechtlichen Auseinandersetzungen eine erhebliche Gefahr für das Kindeswohl darstellt. "( http://www.gerechtigkeit-fuer-manfred-theissen.de/index.html )

sollten bundesweit die von der Justiz für die Väterdiskriminierung genutzten Textbausteine aktualisiert werden (...denn strafrechtliche und andere Auseinandersetzungen gibt es nur im Fernsehen.Dort werden sie erörtert und in Farbe und 3D auch gezeigt, werden nicht abgeschaltet und somit von 14 bzw. 17 jährigen Heranwachsenden gesehen).


...weil die Erörterung der strafrechtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Gefahr für das Kindeswohl darstellt... das ist wahrlich zum Brüllen komisch !!

Keine Märchen für Kinder mehr! Keine Ronja Räubertochter, keine Pipi Langstrumpf mehr!


Zitat: "Vorliegend waren die Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem Kindesvater bis Ende Mai 2015 auszuschließen...Auch Briefkontakte zwischen dem Kindesvater und L. sind als vorliegend nicht geeignete Form der Wiederanbahnung des Kontaktes zwischen den Kindern und ihrem Vater nicht zuzulassen...weshalb ein "schriftlicher" Umgang zum Wiederaufbau eines Kontaktes zwischen dem Kindesvater und dem Kind in der gegenwärtigen Situation nicht geeignet ist...Zitat Ende


(aus dem Beschluss der Richterin am Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, Dr. Stephanie Wahsner vom 13.05.2014 zur Geschäftsnummer 133 F 14209/13, siehe auch http://sorgerechtapartheid.de/dokumente.html )


So geht das natürlich (nach Greifswald) nicht mehr.

In Berlin ist die Justiz dabei nachzuziehen...


Mit dem Begriff vom Kindeswohl kann alles begründet werden, von Waffenexporten über Kollateralschäden bei Bundeswehreinsätzen bis hin zur Entsorgung von Vätern.

Die einfache Vater-Kind-Entfremdung ist nicht mehr zeitgemäß.

Einem Vater ist nicht nur der Umgang mit dem Kind sondern jegliche Nutzung von Serviceleistungen der Post, jegliche Meinungsäußérung in sozialen Netzwerken, jedwedes Betreiben irgendwelcher Internetseiten zu untersagen - verbunden mit der Auflage des dauerhaften Tragen eines Maulkorbs und der Erteilung einer Einzugsermächtigung auf sein Konto (zumindest solange etwas zu holen ist).


Kriterien für die Erziehungsfähigkeit einer Mutter gibt es in einer Femokratie so wenig wie für das Erlangung der gemeinsamen elterlichen Sorge für einen nicht eheliche Vater.

Mit der Geburt eines Kindes ist die Mutter sorgeberechtigt und erziehungsgeeignet - der Vater nicht. Ihn prüft Justitia anhand geheimer/unbekannter Kriterien auf alles und nichts und entscheidet nach Gutsherrenmentalität. Berufsbedingt überheblich und moralisch verlottert.

Dabei waren Kreidekreismütter, Falschbeschuldigerinnen, Kindermörderinnen ( also Täterinnen jeglicher couleur); ja sogar Familienrichterinnen, Beiständinnen, Gutachterinnen, Rechtsanwältinnen einmal Kinder.


Was ist da wohl schief gelaufen ??


November 2014



Kommentiert bei Umgangsprobleme: der "Dreisprung" als Risikofalle


Im Deutschland des 21.Jahrhunderts kann ein redlicher Vater auf apokalytische Reiter in Gestalt einer prekären Mutter, parteiischer Richterinnen, mütterideologisch gestählter Jugendamtmitarbeiterinnen und privatwirt-schaftlich organisierter Professioneller einer stetig wachsenden Helferindustrie treffen. Der von diesen herbeigeredete sogenannte Umgangsdreisprung ist aus meiner Sicht die Umschreibung eines gewinnträchtigen Deals einer defizitären Mutter mit frauendominierten und ideologisch mütterzentrierten Familienhilfe-organisationen und letztlich der gemeinsame Ritt von Ritter,Tod und Teufel der mit der Entfremdung des Kindes endet.

Insofern ist die Annahme des Rates bei Streitigkeiten um den Umgang sofort den Gang zum Gericht zu wählen, weil dieser deeskalierend sei, durchaus zu erwägen.

Soll es doch Gerichte geben die das Beschleunigungsgebot nicht als Lachnummer des Gesetzgebers ansehen.

Allerdings setzt die Entscheidung für den Gerichtsweg ein "Urvertrauen" in die Justiz voraus welches mir rational und emotional nach einem Jahrzehnt der Auseinandersetzungen um die Regelung des Umgangs mit meiner, mit dem "Makel der Unehelichkeit" geborenen Tochter nicht (mehr) eigen ist.

Bis hin zur Praxis des begleiteten Umgangs habe ich kostenintensive Dreisprünge absolviert bei denen zu keinem Zeitpunkt die Gleichwertigkeit der Eltern auch nur im Ansatz die Grundlage für das Agieren der "mitwirkungsbereiten Dritten" bildete. Im deutschen Familienrecht ist gleiche Augenhöhe der Eltern ein No-Go - Schuld ist immer der Mann.

Die Kausalkette, wonach der der den Antrag auf Regelung des Umgangs bei Gericht einreicht sein Kommunikationsdefizit, seine Kooperationsunfähigkeit und seine Erziehungsunfähigkeit belegt, scheint die nachwachsende Familienrichterinnengeneration wie ein Schwamm aufzusaugen.

Um hier Änderungen herbeizuführen ist die Forderung nach Gleichwertigkeit der Eltern, die Forderung nach der gemeinsamen elterlichen Sorge von Geburt an, insbesondere ein Jahr nach Inkrafttreten der Mogelpackung Sorgerechtsreform, nicht von der Tagesordnung zu streichen.

Die gemeinsame elterliche Sorge wirkt deeskalieren, kann bei prekären Müttern ein (Um-)Denken fördern und Gänge zur Justiz sparen.

Das dies die Finanzquellen der Professionellen austrocknet dürfte zweifelsfrei sein - ohne Zweifel dient dies jedoch dem Wohlergehen der Kinder (und sei es erst der Kinder und ihrer Väter in der nächsten oder übernächsten Genaration. Deutsche Familienrichter sind mehr mit den Lesen ihrer Besoldungsnachweise befasst als mit den Interessen von Kindern...)


Ein aus meiner Sicht lesenswerter Beitrag ist hier zu finden

http://vafk-karlsruhe.de/article74-Eingriffe-des-Staates-in-die-Familie

Oktober 2014


Kommentiert bei BlackList - Kein Herz für Kinder


Seit zehn Jahren versuche ich mein natürliches Elternrecht als Vater eines nichtehelichen Kindes wahrzunehmen. Es ist mir nicht gelungen und ich habe den Eindruck, dass (eine Ironie der Geschichte) im Gerichtsbezirk Berlin die gesamte Richterinnenschaft sich die über 70 Jahre alte Parole "No pasaran - sie werden nicht durchkommen" zu eigen gemacht hat um Väter und ihre Kinder von Grund-und Menschenrechten fern zu halten.

Ohne nach der Sozialisation der Nachwuchsrichterinnen zu fragen meine ich, dass bezüglich der Diskriminierung von Vätern die Personen und Namen der an Berliner Familiengerichten Tätigen beliebig austauschbar sind. Ob nun Richterinnen wie Wiebcke Hückstädt-Sourial oder Dr. Stephanie Wahsner, ob Richter wie Brüggemann oder Lettau - in Berlin herrscht Hauptstadtniveau und die Reihen der Robenträger und ihrer Helfer ist fest geschlossen wenn es gilt Kreidekreismütter zu ihrem (alleinigen) ethischen Recht auf das Kind zu verhelfen.


Der Corpsgeist der juristischen Mütterhelfer tut sein Übriges.


Da dauert es schon mal drei Jahre und bedarf der Übung dreier Richterinnen auf Probe bis eine Umgangs-regelung beschlossen wird.

Und dann dauert es einen (!) Monat bis ein vom Familiengericht angeordneter achtstündiger Umgang vom Kammergericht (ohne Anhörung der Eltern und des Kindes) auf zwei Stunden im Monat reduziert wird.

Und wenn der gemaßregelte Vater dann feststellt, dass diese Umgangsanordnung aufgrund ersichtlicher Indoktrination durch die Mutter zu einer kognitiven Gefährdung der Tochter führt und eine Änderung und umfassende und kindeswohlförderliche Regelung fordert, schließt Frau Dr.Wahsner, weil der Vater der Auf-forderung zur Antragsrücknahme nicht nachkommt, den Umgang (erneut) aus.

Dies sei der Wille des Kindes.Es will zur Ruhe kommen.

Passage zensiert


Müssig zu erwähnen, dass auch nach Inkrafttreten der Sorgerechtsreform vor einem Jahr im Gerichtsbezirk Berlin selbst Anträge auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter Beibehaltung des alleinigen Aufenthaltbestimmungsrechts bei der Mutter zurückgewiesen werden. Mutti will halt mit Vati nicht reden.


Die Tragik des Kindesmissbrauchs ist, das, je länger er dauert, Kreidekreismütter, aufgrund der Gefahr des Verlustes der Kinder durch ihr hinterhältiges Handeln, keinen Punkt für eine Umkehr und Beendigung ihr verbrecherisches Handeln mehr finden und die Schädigung der Kinder vollenden "müssen".Die Berliner Justiz hilft dabei gern weiter.Aus der Hauptstadt, aus der Elßholzstraße 30-33 wird kein Signal der Stärkung von Väterrechten ausgehen.

Mai 2014




Kommentiert bei verbrechenskriminelle Willkür oder kindeswohlschädliche Rechtsunkenntnis


Gäb´ es eine hall of fame die die im Kampf gegen die staatlich festgelegte und organisierte deutsche Apartheid der Vater-Kind-Trennung Stehenden ehrt, hätte Väterwiderstand und der offene Brief an die deutsche Familiengerichtsbarkeit vom 27.Juni 2014 in ihr einen festen Platz.


Doch eine solche Ruhmeshalle wird von uns, die wir uns als die Guten (Väter) betrachten, nicht angestrebt.

Uns geht es nicht um trashige Phrasen selbstgefälliger Rabulistiker des Advokatentums sondern um unsere Kinder und das Vatersein.

Wir wissen, dass wir den (meisten) Familienrichterinnen und ihrer Helfer(richtiger: Komplizen-)industrie über sind.

Die der Kaste der Richter bescheinigte überdurchschnittliche Intelligenz (aufgrund ihrer Ausbildung) geht nicht einher mit Philanthropismus, Empathie und allgemein normativer menschlicher Moral. Warum dieser Personenkreis seine Sozialisierung verleugnet sobald er Macht ausüben darf ist ein Phänomen.

Ob als Teamfähigkeit oder als Anpassung zur Sicherung der Karriere bezeichnet, von deutschen (auch der nachrückenden, quotierten Generation) Familienrichterinnen sind Tricksereien und die Schaffung von Wortungetümen zu erwarten - nicht jedoch ein Handeln oder Einsatz für Kinder, denen sie nicht selbst Mutter sind.

Mir ist zudem nicht bekannt, dass Menschen, die ihr Leben der Auslegung von Paragraphen gewidmet haben, besondere Leistungen bei der Entwicklung einer Gesellschaft vollbracht hätten.Sie waren stets Büttel der Herrschenden.

Deshalb bin ich skeptisch, dass der offene Brief seine eigentlichen Adressaten erreicht und, sei es auch nur im Ansatz, ein Umdenken und einen überfälligen Paradigmenwechsel einleitet.

Es ist nicht ausgeschlossen,dass ein weiteres Mal "Perlen vor die Säue geworfen werden".


Dennoch ist ein offener Brief ein geeignetes Mittel um die Richterschaft (nach Möglichkeit auch unter konkreter Nennung der Namen der Täterinnen und Täter) mit kontroversen Aussagen, gebrochenen Versprechen und Unwahrheiten und dem Schicksal der von ihnen entfremdeten Kinder zu konfrontieren. Denn davon gibt es in der deutschen Familiengerichtsbarkeit en masse.

Was nützt der "Mut" eines bereits pensionierten Richters der die Schweinereien seiner Kollegen brandmarkt?


Juli 2014



Kommentiert bei Radio "Lora" - der Propaganda-Sender des Kommunikationszentrums für Frauen (KOFRA)!


Ich habe nicht durchgehalten und den Radiobeitrag nach einer knappen halben Stunde ausgeschaltet.

Mein Fazit: Wer kindliche Interessen achtet und eine menschliche Gesellschaft will, muss die Genderideologie und den Mutterkult überwinden - ein Okkultismus der bis zum heutigen Tag vielerorts, sei es aus (bewusster) Unwissenheit, Corpsgeist, zur Sicherung von Pfründen oder aus Fanatismus, bis zum Exzess praktiziert wird...



August 2014



Kommentiert bei Psychologische Gutachten zum Sorgerecht oft unzureichend


Das Ergebnis dieser Studie ist weder neu noch überraschend.

Erstaunlich ist einzig, dass weiterhin mit derartigen Untersuchungen Psychologen Geld verdienen.


Nicht nur in Bayern dürfte seit Jahrzehnten Kumpanei zwischen Richtern und Gutachtern Praxis sein.

Siehe hier:

http://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html


http://betroffene-eltern.com/Online%20Grafiken/Flugblatt%207,%2025.9.09.pdf


http://elternbewegung1.jimdo.com/gwg-m%C3%BCnchen-gesellschaft-f%C3%BCr-wissenschaftliche-gerichts-und-rechtspsychologie-salzgeber-und-part/


In Kindschaftssachen zur Regelung des Umgangs oder der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge wenden Richter das Kostenrecht diskriminierend an um die Entsorgung von Vätern durchzusetzen.

Die Beauftragung von Gutachtern ist dabei eine beachtliche Kostenfalle.


Ich durfte bisher, für schlappe 15000 € Gesamtkosten, vier Gutachter erleben.

Erstgutachterin Sylke Mangold, IGF Institut Gericht und Familie Berlin,

Zweitgutachter Uwe Schilling ,Leitender Psychologe der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Vivantes Humboldt Klinikum, Standort Wiesengrund, Berlin,

Drittgutachter Thomas Kasten, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Forensische Psychiatrie Lanker Weg 10 B 16348 Wandlitz,

Viertgutachter Diplom-Psychologe Olaf Apel der, wie die Erstgutachterin unter der Adresse des "Institut für Gericht und Familie" firmiert.

Die Einholung eines fünften Gutachtens war noch im Januar 2014 von der damals verfahrensführenden Richterin Wiebcke Hückstädt-Sourial "angedacht".

Nachdem dann aber am 01.Februar 2014 Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Frau Dr. Stephanie Wahsner erneut die Verfahrensführung übernahm wurde auf die Erstellung des fünften Gutachtens zugunsten des Ausschlusses des Umgangs verzichtet. Na also,geht doch!!!


Dabei waren sämtliche Gutachter, für einen Stundenlohn von 85 €, wirklich emsig beim Beschreiben von Papier und der Vermittlung des Eindrucks einer sinnvollen Tätigkeit.

Außer mit der Erstgutachterin habe ich mit keinem der " Dipl-Psych`s" zusammengearbeitet. Dies hinderte diese jedoch nicht fleißig Gerichtsakten abzuschreiben, Kaffeesatz zu lesen und sich dem jeweiligen Richter anzudienen.

Tja, und was soll so ein Richter auch machen.

Er kann Paragraphen interpretieren, aber familienpsychologische Gutachten?

Davon hat er keine Ahnung. Denn hätte er Ahnung hätte er keine Helfer, also Gutachter bestellt und selbst entschieden.

Und in meinem Fall hat er sogar vier (unterschiedliche) Gutachten.

Bei aller gewohnheitsmäßigen Überheblichkeit woher soll die Robe wissen welches Gutachten "das Richtige" ist?

Ein Obergutachten beauftragen? Aber ob das das Richtige ist....

Eigentlich fehlt nur noch die Bestellung von Gert Postel zum Gutachter oder seine Berufung in das Richteramt.


Ich meine, in Umgangs-und Sorgerechtsangelegenheiten kann auf das sinnfreie Beschreiben von Papier verzichtet werden.

Für die Lösung des Familienkonflikts ist die Bestellung eines Umgangspflegers nicht nur kostengünstiger sondern auch sinn- und hilfreich für Kinder und ihre im Streit befangenen Eltern. Aber das ist ideologisch an Berlins (und scheinbar nicht nur dort) Familiengerichten nicht gewollt.


Juli 2014



Kommentiert bei VAfK Vorstand Dietmar Nikolai Webel


Hallo Väterwiderstand,


vor einiger Zeit habt Ihr unter dem Slogan „Webel go home“ vom VAFK gefordert für ein gerechtes Familienrecht zu kämpfen statt zu fordern.


Ich hatte vor Kurzem eine kleine Korrespondenz mit Herrn Webel und kann Euch versichern:

Ihr liegt völlig falsch !


Seitens des Bundesvorstandes wird nicht gekämpft und auch nicht gefordert.


Es wird erst einmal abgewartet.


Für den VAFK-Vorstand ist das Sorgerecht politisch kein wirkliches Thema.

Die Auswirkungen der Sorgerechtsreform sollen erst systematisch aufgearbeitet werden.

Mit welchen Daten das erfolgen wird ist so unklar wie der Zeitraum.

Wahrscheinlich orientiert sich der VAFK hier an der vom deutschen Gesetzgeber an den Tag gelegten Emsigkeit bezüglich der Umsetzung des Zaunegger Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.


Das heißt:

Menschenrechtsverletzungen werden in Deutschland auch künftig Bestand haben.


Die heute minderjährigen Kinder nichtehelicher Väter werden längst selbst Väter oder Mütter sein bevor sich der VAFK getreu seinem Motto „Allen Kindern beide Eltern“ der in Deutschland zwischen Vätern und ihren Kindern praktizierten Apartheid annimmt.


Schrumpft die politische Interessenvertretung und Wirkung des VAFK auf die des regierungsamtlich feministisch finanzierten Bundesforum Männer ?



Viele Grüße




Auszug meiner Mail an den Bundesvorstand des VAFK:


Obwohl nicht im VAFK organisiert wende ich mich bewusst an Sie als in der Öffentlichkeit bekannteste und für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins Zuständige.


Nach Inkrafttreten der Sorgerechtsreform ist es aus meiner Sicht bei den Betroffenen und ihren Vertretern derart ruhig geworden,dass angenommen werden kann, es wäre der große Wurf gelungen und das deutsche Familienrecht wirkt nicht mehr zerstörerisch.


Meine (auch die jüngste) Erfahrung als nichtsorgeberechtigter Vater sieht so jedoch nicht aus.

Ich habe zwei ideologisch geprägte Sorgerechtsverfahren (jeweils bis zum Kammergericht) mit den bekannten Grund-rechtsverletzungen und dem fortwährenden Antasten meiner Würde durch gewohnheitsmässig überhebliche Richterinnen und Richter hinter mir.


Mit dem Inkrafttreten der Sorgerechtsreform wurde ich ein weiteres Mal aktiv.


Auch dieses Verfahren ist nunmehr beim Kammergericht anhängig und wird in Kürze, nachdem durch den Senat in einer internen Vorberatung Bedenken gegen die Erfolgsaussichten geäussert wurden, beendet.

Der 19.Senat bezieht sich einzig auf die Verfahren aus der Vergangenheit und vertritt die Auffassung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht entsprechen würde. "Begründet" wird dies mit dem juristischen Phantombegriff der "nicht hinreichenden Kommunikationsbasis" zwischen den Eltern.


Aus meiner Erfahrung hat die Sorgerechtsreform weder zu einer negativen Kindeswohlprüfung noch zu einen erleichterten Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge geführt. Nichteheliche Kinder und ihre Väter werden weiter diskriminiert.


Ich meine,dass die ursprüngliche Forderung auch des VAFK nach dem gemeinsamen Sorgerecht von Geburt an, unab-hängig von der Vorlage einer Eheurkunde, fortbesteht.



März 2014



Kommentiert bei Ruhe in Frieden Werner Nordmeyer


Erschütternd wie ein erweiterter Suizid.


In den Tod getrieben weil er den Missbrauch seines Kindes nicht verhindern konnte.

Für die Justiz ein Querulant weniger. Der Richter kann sich erneut dem Studium seines Besoldungsnachweises widmen…


Alltag im Land des Väterpogroms und der BundesverdienstkreuzträgerInnen.



Die längste Straße Berlins erscheint nicht ausreichend um neben den Kinderschändern der katholischen Kirche auch noch die Täterinnen und Täter aus der Justiz, den Jugendämter und der Psychologie ans wohlverdiente Kreuz zu fesseln und zu nageln.



März 2014



Kommentiert bei Wer wir sind


Hallo Väterwiderstand,


morgen jährt sich die Reform zur gemeinsamen Sorge nichtehelicher Eltern -

und der Bundesvorstand hat einen Leitartikel (ohne Kommentarfunktion) auf der Startseite des Väteraufbruchs für Kinder e.V. online gestellt.

(http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=16808 )


Das ist zunächst einmal löblich und es wäre zu erwarten gewesen einen Artikel zu lesen der sich von der Schönfärberei der Leitmedien (siehe z.B. http://www.zeit.de/2014/18/scheidung-vaeter-rechte ) abhebt.

Doch weit gefehlt. Offensichtlich trifft Eure Einschätzung, wonach wir keine Väter- und keine Genderpolitik sondern ein gerechtes Familienrecht brauchen, auch ein Jahr nach Inkrafttreten der bejubelten Reform umfassend zu.

 

Der Väteraufbruch sieht in seiner alltäglichen Beratungsarbeit positive Erfahrungen vieler Väter. Konkrete Zahlen der Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge werden allerdings nicht genannt und so wird einzig die Hoffnung vorgetragen,"dass der Gesetzgeber nun möglichst rasch die nächsten Schritte der Reform folgen lässt, damit nichteheliche Kinder den ehelichen tatsächlich gleichgestellt werden."

Als ob der deutsche Gesetzgeber ( außer bei der Beschneidung von Jungen) schon einmal zügig und von sich aus gehandelt hätte.


Nun bin ich zwar nicht Mitglied im VAFK - doch diese auf Glauben und Hoffnung reduzierte Haltung der größten Interessenvertretung von Vätern stößt mich ab.

Meine Erfahrung mit der Sorgerechtsreform ist die, dass sich zum Missbrauch des rechtlich unbestimmten Begriffs des Kindeswohls zu Lasten der Väter nunmehr auch und pauschal der Elternstreit (durch das Gerichtsverfahren dokumentiert) und eine mangelnde Kooperation oder Kommunikation herangezogen werden um den Vater von der Wahrnahme seines Elternrechts fernzuhalten.

Richter, die vor der Sorgerechtsreform trickreich und unverfroren Väter diskriminierten setzten diese reaktionäre Haltung auch heute noch unbekümmert fort. Die Juristenprosa hat sich ein bissel geändert - das Wesen des deutschen Familienrechts jedoch nicht.Alter Wein in neuen Schläuchen um es poetisch auszudrücken.

Bei mir waren es konkret die Mitglieder des 19.Senats des Kammergerichts Susanne Tucholski,Thomas Hartung und Dr.Ezra Zivier.

Und ich meine, dass die Erfahrungen von Douglas Wolfsperger und seine Offenen Briefe an verantwortliche Richter an Aktualität nichts eingebüßt haben.


Mai 2014


Kommentiert bei Vatertag und Kindeswohl


29.Mai 2014

Himmelfahrt


meiner tochter zum vatertag


verboten

boykottiert

zensiert

ausgeschlossen


entfremdet

entsorgt

diskriminiert, stigmatisiert, kriminalisiert


belogen

beleidigt

verleumdet


entrechtet

abgezockt und gejagt

willkür und schikane der schwarzen pest ausgesetzt


bin ich immer noch und künftig

zuverlässig und verantwortungsvoll

in liebe

für dich, mein kind, präsent und da


dein vater - dein anderer Elternteil