Alles Müller, oder was

21.Juni 2017


Die Paradoxie des Qualitätsjournalismus der Sorte "Wenn Eltern fremdgehen betrügt Papa die Mama während Mama sich neu verliebt."



Alles Müller, oder was ?


Eine 39-jährige Angehörige der winzigen Minorität entsorgter Mütter erzählt eine Wirklichkeitskonstruktion ihrer gescheiterten Ehe einer 47-jährigen Geschlechtsgenossin, Mutter von zwei Kindern und freien Autorin namens Andrea Müller, die diese Story als "wahre" Geschichte aufschreibt um sie sodann veröffentlichen zu lassen mit dem Hinweis, sie habe Gerichtsakten eingesehen, wobei offen bleibt, ob es sich um Straf-oder Familiengerichtsakten handelt.

Unter dem traurig stimmenden Artikels fasst Frau Müller ihre Erkenntnis als Urteil wie folgt zusammen:

"Erschreckend, wie schnell eine Mutter ihre Kinder verlieren kann."


So weit so schlecht die journalistische Freiheit.

Frau Müller scheint aus dem Erschrecken offensichtlich nicht herauszukommen.

Denn so gänzlich neu ist die von ihr niedergeschriebene Opferbiografie nicht.

Das weiß Frau Müller, weil sie öfter Geschichten aufschreibt.

So auch am 25.Mai 2017 zur Eltern-Kind-Entfremdung.

Die Geschichten sind nicht lustig, der Meinungsbildungstrend jedoch offensichtlich.

So schreibt Frau Müller:

"Laut Statistischem Bundesamt sind knapp zehn Prozent der entsorgten Elternteile in Deutschland Mütter. Sie schämen sich dafür, ihr Sorgerecht oder gar das Umgangsrecht verloren zu haben, häufig ziehen sie deshalb in eine andere Stadt, um Boden unter den Füßen zu gewinnen, ehe sie sich erneut dem Kampf um ihre Kinder widmen. Laut Familienrechtler Jürgen Rudolph betreiben Väter, die die Mütter ihrer Kinder loswerden wollen, Entfremdung zielgerichteter und aggressiver als Frauen."


Als hätten wir es nicht geahnt folgt dann die Geschichte von der geplanten und hinterlistig provozierten Bisswunde die einem Vater zugefügt wurde.

Nein! Stimmt nicht. Sorry!

In der Erzählung vom Mai d.J. war es ja noch eine vom Vater gefilmte Ohrfeige.

Das ist aber auch egal.

Hauptsache es kann festgestellt werden, das Väter Täter und aggressiver sind

(bei 10 % entsorgter Mütter und bei 90 % entsorgter Väter ?).

Um diese "Logik" zu untermauern wird sogar der pensionierte Richter Rudolph zitiert, dessen Cochemer Modell ein "grandioses" Rollback erlitt.


Auch der aktuelle Artikel vom 17.Juni hat offenbar die enge journalistische Zielrichtung von der vorherrschenden staatlichen Praxis des Kindesmissbrauchs durch Väterentsorgung abzulenken und Väter zu dämonisieren.

So kommt es zu Bildunterschriften wie

"In einer Selbsthilfegruppe für "entsorgte Mütter" heißt es, dass vor allem gesellschaftlich gut gestellte Männer, die sich ihren Partnerinnen überlegen fühlen, eine narzisstische Persönlichkeitsstörung entwickeln."


Welche Persönlichkeitsstörungen die ca.90 % entfremdender Mütter mit Unterstützung der parasitären Helferindustrie entwickeln  wird bei dieser Nabelschau  indes nicht thematisiert.


Das das geschilderte Handeln des Vaters der gerechten Forderung "Allen Kindern beide Eltern" und der gesunden Identitätsfindung und den Interessen von Kindern entgegensteht ist nicht die Frage. Eine redliche Option ist dieses Tun, sofern das Geschilderte zutreffend sein sollte, zweifelsfrei nicht.


Zum Schmunzeln ist die Mär allemal, weil das derart "genutzte" Gesetz gegen Gewalt sich gegen die ursprüngliche Intention des Gesetzgebers, Schutz von Frauen vor Gewalt, richtet. Eine Zunahme derartig männlichen Handelns (als eine Form der  Notwehr gegen die zunehmende familienrechtliche Willkür gegen Männer und Diskriminierung von Vätern) dürfte, auch in Umsetzung der Erfahrungsvermittlung aus den Artikeln von Frau Müller, nicht auszuschließen sein.


Dabei ist das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und seine Anwendungspraxis eine echt tolle rabulistische Leistung, nicht nur weil es kürzer ist als die Zehn Gebote und nur vier Paragraphen umfasst, sondern weil es auch ohne Gewalt zur Anwendung gebracht werden kann.

Zumindest war dies bei mir so.

Ich hatte an einem sonnigen Sommertag meine Mittagspause genutzt und war zur Wohnung der getrennterziehenden Mutter unserer gemeinsamen Tochter gefahren um einen Brief durch den Schlitz ihres Hausbriefkastens zu werfen. Der Zufall wollte es, das just zu dieser mittäglichen Stunde die (eigentlich) Berufstätige mich beim Vorbeifahren sah und sich somit bedroht fühlte.

Beim Amtsgericht Charlottenburg lernte ich kurze Zeit später dann die Richterin mit dem wunderschönen Namen Engelbart kennen. Knallscharf formulierend stellte diese mir einzig die Frage, ob ich am, um, in der und der Straße und vor dem Wohnhaus von Mutter und Kind war.

Na klar, Frau Richterin! Wie hätte ich denn sonst den Brief persönlich durch den Schlitz schieben können?!

So kam es zur blitzschnellen, ohne eigene Gewaltätigkeit und ohne kriminelle Energie verursachten, ersten strafrechtlichen Verurteilung nach fünfzig Lebensjahren mit umfassender Kostenauferlegung und zeitlich befristeten Näherungsverbot für eine öffentliche Berliner Straße, ein Haus und eine Mutter  mit Kindbesitz inclusive einer Strafandrohung von 25000 Euro  bei jeder Zuwiderhandlung.

Frau Richterin Engelbart schickte mir zwar mehrere geänderte und  korrigierte Fassungen des Urteils, sodass ich erkennen konnte, wie schwer die Anwendung des GewSchG doch sein muss.

Da zu der Zeit des Urteilsspruchs noch ein rudimentärer Umgang zwischen meiner Tochter und mir möglich war schwebte fortan bei jeder Umgangswahrnahme und Übernahme/Übergabe des Kindes   die angedrohte Geldstrafe wie ein Damoklesschwert über mir wenn ich mich in der verbotenen Straße, vor dem verbotenen Haus, der verbotenen Mutter bis auf wenige Zentimeter nähern musste.

Das blieb nicht lange so.

Die Verurteilung nach dem Gewaltschutzgesetz sicherte der Mutter die begehrten Vorteile in den familiengerichtlichen Verfahren, zum Wohle ihres Narzissmus.


"Erschreckend, wie schnell eine Mutter ihre Kinder verlieren kann,"würde Frau Müller formulieren.

"Schrecklich, wie schnell Mutterkult die Entfremdung von Kindern fördert",meine ich.



Gert Bollmann