Der Aprilscherz ist tot - ein realsatirisches Schmankerl

Aktuell und lesenswert: Das Leid von Kindern als Geschäftsmodell


Von Links und der Männerhasserpartei über Grün und Schwarz (derzeit einzig ausgenommen Gelb) bis hin zur AfD - die parlamentarische Allianz gegen Kinderinteressen ist größer und stärker als jede GROKO.

Ein gewolltes politisches Paradoxon?

Es geht auch anders.

Zum 01.April 2019

Handeln statt Palavern

tot                                                    mausetot                                               ganz verreckt


ein vor dem 1.April veröffentlichtes realsatirisches Schmankerl


Der Aprilscherz ist tot.

Gekillt von der Wirklichkeit.


Über Portoerhöhungen und Gewalt gegen Kinder


Liebe Leser, wieviel sind Ihnen traditionelle Ostergrüße wert?


Nicht per SMS oder Mail sondern richtig altbacken per Hand auf eine bunte Karte geschrieben und der Post zur Zustellung übergeben?

10 Pfennig, 70 Cent oder 25000 Euro mit Väterbonus?


Schlagzeilen in unabhängigen Parteizeitungen wie

"Noch mehr Rechte für Väter - Väter zahlen künftig 25000 Euro pro Brief, den sie an ihre Kinder schreiben" 

würden Sie sicher als Scherz abtun. Ebenso  den Hinweis, das dieses Porto von einem Gericht festgesetzt wurde.


Die Frage, ob Portofestlegungen nicht Angelegenheit der Post wären, stellt sich indes nicht, weil Richterinnen, wie die Lobby des einflußreichen feministischen Juristinnentages, unabhängig und unvoreingenommen sind und ihre  Gesetzesauslegungen fair und objektiv erfolgen. Rechtstaatlich. Insbesondere sind verbeamtete Familienrichterinnen, ob mit feministischer Einstellung, mit "richtigem" Parteibuch oder über Quotierung eingestellt, neutral und unabhängig.

Unabhängig von Kinderinteressen?!

Deshalb und  gerade aufgrund steter juristischer Eigenlobhudeleien  ist die Umsetzung der Europaratresolution 2079/2015 ein bleibender justiziabler Suchauftrag.


"Kannste glauben" sagte einst Pittiplatsch im Kinderfernsehen der deutschen demokratischen DDR, einem vergangenen Land mit sozialistischer Rechtsprechung.


Während meiner ersten vier Lebensjahrzehnte musste ich 10 Pfennig berappen um eine Karte auf Reisen zu schicken. Bei Ansichtskartenkosten zwischen 15 und 20 Pfennig war das Porto erschwinglich. Marke abgeleckt und aufgeklebt und ab ging's.


Ich nutzte also die zweite Lohntüte die es in der DDR gab und mit der u.a. die Postgebühren subventioniert wurden. Das die Stasi meine Karten an Oma aus dem Ferienlager mitlas interessierte mich nicht. Omas Freude war groß und der Schokonapfkuchen mit Puderzucker nach meiner Rückkehr ebenso.


Auch die 10-Pfennig-Porto-Dummspruchkarte nach hause "wollt Ihr mich erretten schickt mir Geld und Zigaretten!" brachte mir einen erheblichen Mehrwert in Form von Fresspaketen in die Basdorfer Wehrersatzkaserne der Bereitschaftspolizei, einem wenig anheimelnden Ort, in den stets ein kräftiger Gestank einer nahegelegenen Abdeckerei hereinwehte.

Reich wurde die Post durch mich nicht.

Pleite ging der 1490 gegründete "Verein" auch  nicht.

Die Änderung des Portogefüges nach dem 30.Juni 1990 war für meinereiner und Familie nicht weiter spürbar. Es gab anderes Geld, die Karten wurden exotischer, noch bunter, und es wurde (auch von mir) weniger Text geschrieben der eine Briefmarke benötigte um zum Empfänger zu gelangen.

Zunehmend ersetzte neue Technik den Füller.

Das Ablecken von Briefmarken war nicht nur ungesund sondern wurde überflüssig. Emails verursachen keine Portokosten.

Die Post existiert weiter.

Inzwischen kehren Abtrünnige wie ich zu ihr zurück und entdecken die Nostalgie des Schreibens mit Feder und Kuli.

Die Portokosten steigen.

Es gab wieder neues Geld - und, man/Frau gönnt sich ja sonst nix.


Was ist also eine schön gestaltete Ostergrußkarte wert?

Der Standardtarif "Karte im Umschlag" dürfte heute bei 70 Eurocent liegen.

Dieses Porto würde ich gern nutzen.

...geht aber nicht!

Das derzeit für mich festgelegte Porto sprengt mein verfügbares Budget.

25000 € für einen Kartengruss zu Ostern empfinde ist unangemessen und teurer als ein in Goldpapier gewickeltes Schololadenei. Dabei stammt die verfügte deftige Portoerhöhung nicht einmal von Mitarbeitern der Post.

Bei einem Einkommen wie es die Masse der Bediensteten in Gelb, Grün und bei anderen Versanddienstleistern erhält wäre eine Erhöhung der Kosten von 70 auf 2500000 Cent vielleicht gar nachvollziehbar, doch die nicht leistungsädaquate Kostenfestlegung in meinem Fall ist eine in den Hirnen von Juristen entstandene Summe, die mit der Mär von der Einzelfallprüfung verkauft wird.


Frau Heike Hennemann, verantwortlich für den Hinweis und die Höhe der Androhung des Zwangsportos gemäß § 89 Abs.2 FamFG ist eine ausgebildete juristische Fachkraft die nicht im einkommensniedrigen Postzustellungsdienst sondern in einem besoldungshohen Berliner Rechtsinterpretationssenat des Kammergerichts als Richterin wirkt.

Die Vorleistung für Richterin Hennemann erbrachte deren promovierte Zunftkollegin Dr. Stephanie Wahsner am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, die meinen Antrag auf Regelung der Beziehungspflege mit meiner nichtehelichen Tochter Lisa in Form von Briefkontakten ablehnte und einen mehrjährigen totalen Umgangsausschluss zwischen mir und meiner Tochter bis zur Volljährigkeit des Kindes verhängte.


"Der Umgang des Kindesvaters mit dem Kind wird bis zum Ablauf des 17.09.2020 ausgeschlossen."


Statt antrags-und pflichtgemäß (zumindest) briefliche Beziehungspflege zu regeln verhängte Frau Dr. Wahsner einen kindkeitslangen totalen Umgangsausschluss.

Begründung für den nicht beantragten Umgangsausschluss? Fehlanzeige, doch dafür jede Menge rabulistisches Blabla.


Meine Beschwerde gegen die Entscheidung des Familiengerichts wies die Richterin am Kammergericht Hennemann sodann mit dem ergänzenden und expliziten Hinweis auf das "Strafporto", welches nunmehr den Versand von Ostergrüßen an Lisa hindert, zurück.


Die Kammerrichterin formuliert:


"Das Familiengericht hat mit zutreffenden Erwägungen den Umgang des Vaters mit Lisa bis zur Volljährigkeit von Lisa gemäß § 1684 Abs.4 Satz 2 BGB ausgesetzt."


"Aufgrund der ablehnenden Haltung von Lisa ist daher gemäß § 1684 Abs.4 Satz 2 BGB der Umgang auszuschließen. Mildere Mittel kommen ersichtlich nicht in Betracht. Dies gilt auch für den Wunsch des Vaters, in einen brieflichen Kontakt mit Lisa zu treten...

Gemäß § 89 Abs.2 FamFG ist allerdings der Beschluss des Amtsgerichts um einen Hinweis auf die Folgen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung zu ergänzen gewesen..."


...und das liest sich dann so:


"Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 3.August 2017 wird auf seine Kosten mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beteiligten ergänzend darauf hingewiesen werden, dass das Gericht bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die sich aus jenem Beschluss ergebenden Verpflichtungen gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsgeld bis zur Höhe von 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten anordnen kann. Verspricht die Anordnung eines Ordnungsgeldes keinen Erfolg, kann das Gericht Ordnungshaft bis zu sechs Monaten verhängen." (Hervorhebungen von mir)


Begründung für die Zurückweisung der Beschwerde? Fehlanzeige, doch dafür jede Menge rabulistisches Blabla.


Was nun allerdings der Unterschied zwischen dem verhängten Ausschluss des Umgangs wegen andernfalls drohender Kindeswohlgefährdung bis zur Volljährigkeit und einer Aussetzung des Umgangs bis zur Volljährigkeit sein mag, erschließt sich gewiß Juristen.


Ausschluss des Aussetzens oder Aussetzen des Ausschlusses?


Warum wird nicht ab Geburt eines nichtehelichen Kindes statt Sorgerechtverweigerung von Anbeginn mit nachfolgenden rabulistischen Spielchen bis zur Volljährigkeit gleich, sofort, grundsätzlich ein kindheitslanger Umgangsausschluss zwischen Vater und Kind verfügt, statt häppchenweise, für den Vater kostspieliges zeitweiliges juristisches von-bis"-Aussetzen" anzuordnen einzig um der Kindesfrevelmafia das Geschäftsmodell nicht zu versauen?

Intelligenter oder gar argumentshaltig werden Umgangsverbote durch stete Wiederholungen ohnehin nicht.

Eigentlich bedarf es in der heutigen Familienrechtspraxis partout keiner Begründung und keiner Beweislast, weil Familienrichterinnen, woher auch immer, über sakrosankte Kenntnisse des Mutterwohls(+=),des Kindeswohls , des Kindeswillens und der Anwendung von Gewalt (gegen Kinder) verfügen.

Ein aktueller, weiterer Beleg für diese Behauptung?

Gern.

Hier bitte anklicken:

Von der Exekution des Kindeswohls und der "Schande von Helbra" und die emotionslosen staatliche Reaktionen:"....verwiesen darauf, dass der Einsatz von Zwang durch einen Gerichtsbeschluss genehmigt worden war. ...

Es sei nicht die Aufgabe des Gerichtsvollziehers, über das Wohl des Kindes zu entscheiden. „Das hat ja zuvor das Gericht mit seinem Urteil gemacht“, sagte Braun."(,Michael, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg)


"Ich habe nur meine Arbeit gemacht.“ Dieser Satz markiert gerne die Abwesenheit der Eigenschaften, die Menschen zu Menschen machen. Mitgefühl zum Beispiel. Oder Verantwortungsbewusstsein. Stattdessen findet man dann meist Gehorsam und Untertanengeist. Wie in Helbra."


"Wohl dem Vater, der glaubensstark ist und Vertrauen in die deutsche Justiz besitzt und behält, meine ich, weil im Exekutionskommando  der ausführende Schütze blind darauf vertrauen darf, das das Gericht zuvor richtig geprüft hat. Ich hatte ja einen Befehl..." (Sarkasmusmodus aus)


Ein  grundsätzliches genderdiktatorisches Vaterverbot wäre, sicher zur Freude der Alleinerziehendenlobby und aller Kreidekreismütter, zumindest eine Möglichkeit um den steten  Wachsen der Pinoccionasen der paragrafenkundigen Kindesmissbraucher an den Familiengerichten etwas Einhalt zu gebieten.

Allerdings ist die Quadriga der Familienzerstörung   zu feige sich zu ihrem eigentlichen frevelhaften Auftrag zu bekennen und sich zu outen.

Dabei könnten so umständliche Portogebührenerhöhungen von Nichtpostbeschäftigten vermieden werden und redliche Väter würden rechtzeitig erkennen, dass für sie und ihre Kinder Familiengerichte No-go-Areas sind, Abzockanstalten des andauernden genderfeministischen Rechtsbruchs.


25000 Euro für einen Brief sind kein (!) Aprilscherz.

Für vom Familienunrecht nicht Betroffene sieht dies nur so aus.


Oder wollen Sie Ostergrüße für 25000 Euronen verschicken?


Vielleicht sollten Väter künftig statt Kartengrüssen ihre Schreiben Plakatieren lassen?

Erfolge gibt es.


Gert Bollmann

25.März 2018