die Familienrichterin

Die gesetzlich bestimmte Familienrichterin

- Staatliche Fachkraft der Herstellung von Friedhofsruhe


Dr. Stephanie Wahsner


...ist eine taffe Powerfrau.

Das ist eine Tautologie.


Akademisch Interessierten oder zumindest an der Universität Potsdam Tätigen ist vielleicht noch die im Mai 2010 unter den Geburtsnamen Trieglaff veröffentlichte Doktorarbeit "Der würdevolle Umgang mit dem menschlichen Leichnam" in Erinnerung.

356 Seiten, eine Fleißarbeit, hochgelobt.

Ein  Werk auf das die Welt gewartet hat.


Wer nun jedoch annimmt, das diese starke Frau das in langen Jahren erworbene Wissen als  promovierte Koryphäe in einer Spitzen- und Führungsposition im Friedhofs-und Bestattungswesen einsetzt, irrt.


Frau Dr. Wahsner gehört heute zu den ca. 400 Mitarbeiterinnen die die Bürgerinnen und Bürger des Landes Berlin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg beschäftigen.


Im öffentlichen, papierbewegenden Dienst ist mangelnder Ehrgeiz und fehlendes Engagement nicht zwingend hinderlich, ist eine Tätigkeit mit den besonderen Privilegien des Richterberufs gar ein Arbeitsparadies für Frauen, die ihr Amt als "Zweitberuf" betrachten.

Für die ungefähr 80 Mitarbeiterinnen die im Richterdienst tätig sind mag  das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg durchaus dem glückselig machenden Arkadien ähneln. Wer mit dem Rudel läuft, von Corpsgeist und den Machtverhältnissen geschützt wird verbreitet nicht unbedingt widerwillig ("unabhängig") die archaische Mutterkultphilosophie der Trutzburg des Familienunrechts am Halleschen Ufer an der Spree.

Mit der aus der Bibel entliehenden Redenswendung vom Wolf im Schafspelz lassen sich feministische Mutterkultler in schwarzen Richterroben schnell und treffend beschreiben.


Welche Beweggründe Frau Dr. Wahsner bei der Jobwahl leiteten unterliegt ihrem persönlichen "Datenschutz" und interessiert "Kunden" in  ihrer Amtsstube wohl wenig bis überhaupt nicht. Berufswege sind zweifelsfrei oft verschlungen während die naturgegebene Kausalität des menschlichen Lebensweges nur eine Richtung kennt und stets entseelt  als menschlicher Leichnam endet.

Frau Dr. Stephanie Wahsner geht ihren Weg seit einiger Zeit als Richterin in der Abteilung 133, der Abteilung für Familiensachen des Amtsgerichts "Tempelberg". Die Lösung von Familienkonflikten hat sie zwar nicht studiert - dafür kommt aber der Beamtensold stets pünktlich.


Das Loblieb auf den "würdevollen Umgang mit dem menschlichen Leichnam", das der Doktorarbeit gesungen wurde, ist verklungen und wich der Elegie lebender Väter und ihrer Kinder ob des würdelosen Umgangs mit ihnen und familienrichterlicher Entscheidungen, denen der Unterschied zwischen Kausalität und Korrelation offensichtlich unbekannt ist.


Die Meriten von Familienrichterinnen, deren Grundlagen meist aus Ideologie statt aus Qualifikation bestehen, werden von Betroffenen aufmerksam verfolgt und zunehmend aus dem Dunkel der Amtsstuben ans Licht gezerrt, damit das seit Jahrzehnten währende Mauscheln zu Lasten von Kindern und ihren Vätern ein Ende findet.


Die frevelhaften Leistungen von Frau Dr. Wahsner fanden nicht nur in den Offenen Briefen vom Juni 2014 und vom Juli 2016 eine schnelle "Würdigung".

Bereits unter  Ziffer 16 "erkämpfte" sie sich eine Erwähnung in der BlackList des Väterwiderstandes.

 

Der bisherige Höhepunkt der beruflichen Laufbahn war folgerichtig die  Verleihung des Ordens für erfolgreiche Väterausgrenzung.

Vielleicht ist das der Weg um dereinst wie Schwarzer und Schwabim Panthenon der Männer-,Väter- und Kinderfeinde aufgenommen zu werden, nicht ohne zuvor, d.h.   noch zu Lebzeiten, Beglückung durch das Anheften des Bundesverdienstkreuzes an stolz geschwellter Brust  erfahren zu haben. Ich weiß es nicht.


Ich kann mir allerdings vorstellen, das manch Leser sich fragt, was denn Frau Dr. Wahsner so einzigartig macht.

Meine Antwort lautet schlicht: Nichts.

Für mich und meine nichteheliche Tochter Lisa ist sie "nur" DIE örtlich zuständige Familienrichterin. Alternativlos.

Sie ist eine wie viele Richterinnen die im quasi weiblichen Familienrecht wirken.

Brutal gegen Väter, feindlich gegen Kinder, hofierend und sekundierend bei Geschlechtsgenossinnen.

Eigentlich wäre ihr Name sogar beliebig austauschbar.


Ist das wirklich so einfach und kann jedes Unrecht, jede Willkür, jedes Väterbashing von Robenträgerinnen, also alles mit Feminismus oder Gendergaga begründet werden?

Ich meine, nein.

Fehlendes, durch Ideologie und Demagogie ersetztes Wissen, fehlende Couragiertheit und fehlende Empathie sind ebensolche Gründe.


Das Konstruieren von Wirklichkeit die mit Realität nichts gemein hat,

die unverhältnismässigen, massiven Eingriffe in das grundgesetzlich geschützte Elternrecht von Vätern,

die Rechtspraxis der Sorgerechtapartheid,

die gewohnheitsmässige konfliktlösungshindernde Gewährung von Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung von Anwälten für umgangsboykottierende Kreidekreismütter,

die zeitschindende und kostentreibende Beauftragung der Erstellung von sogenannten familienpsychologischen Gutachten, obwohl den richterlichen Auftraggebern  die Fähigkeit abgeht das  scheinintelligente und verquaste "Sachverständigen"geschwafel bewerten zu können,

die Übernahme des von Angestellten des Mutteramtes, das irreführend als Jugendamt bezeichnet wird, vertretenen, aus der Adenauer Ära stammenden, miefigen Familienbildes,

die Aneinanderreihung von Umgangsausschlüssen und

die "Bearbeitung" von Vätern mit der Keule des Kostenrechts und

viele andere rabulistische Roßtäuschertricks zur Entsorgung von Vätern sind deutschlandweit familiengerichtliche Praxis und keine Erfindung von Frau Dr. Wahsner. Sie "spielt nur" mit.


Von den mehreren Dutzend Richtern beiderlei Geschlechts die in "meinem" Fall, teils rotzfrech und stets arrogant, dilettierten ist und bleibt Frau Dr. Wahsner als jahrelang zuständige und verfahrensführende Richterin für mich DAS personifizierte, konkrete Bild der Familienrechtspraxis am Anfang des 21.Jahrhunderts in Deutschland.

Sie ist meine und meiner Tochter gesetzlich bestimmte Familienrichterin.

Wir haben keine Wahl.

So wurde Frau Dr. Wahsner für mich Entsorgungsrichterin und für meine Tochter  Entfremdungsrichterin. Sie ist in "meinem" Fall die Rechtskundige, die die Sorgerechtapartheid, die Trennung meiner Tochter von mir, umsetzt.


Deutschen Familienrichterinnen ist  die Möglichkeit zu  grundgesetz- und menschenrechtskonformen Handeln unbenommen. "Meine" gesetzlich bestimmte Richterin und ihre Corpskollegen machten, von dieser Option keinen Gebrauch.

 

Wahsner plagiierte,

sie wies die Internierung des Kindes im vaterbefreiten Haushalt der indoktrinierenden Mutter an,

sie bestellte dem Kind mehrfach eine vom Gericht abhängige Verfahrensbeiständin und wußte so, noch bevor die Druckertinte ihres  Beschlusses getrocknet war,  welche Einlassungen   vortragen werden,

sie ordnete den totalen Umgangsausschluss an, derart total, das sogar das geschriebene Wort des Vaters (entgegen höchstrichterlicher Rechtsprechung) verboten wurde.

In den Beschlussleistungen von Frau Dr. Wahsner wurden Behauptungen aneinandergereiht denen  der Realitätskontakt und  der argumentative Nachweis fehlte. Die Arbeitsweise der Richterin ist faktenresistent und besteht aus Arbeit mit falschen Statements.

In Komplizenschaft mit der Beiständin Iris Danquart hetzte sie   Vater und  Kind, die seit Jahren keinen Kontakt miteinander haben durften, im Gerichtssaal aufeinander und nennt das  noch dreist  "Konfrontationsgespräch"

"Im Juli 2015 hat Lisa schließlich in einem Konfrontationsgespräch mit dem Kindesvater vor dem hiesigen Gericht eindeutig einen weiteren Kontakt mit dem Kindesvater abgelehnt."(Zitat)

All das charakterisiert die  besonders "qualifizierte" (promotionsferne) kinder- und väterfeindliche Arbeitsweise des richterlich-sakrosankten  Sakrilegs.


Weder  Dr. Stephanie Wahsner noch  ihre mehr als drei Dutzend Richterkollegen, die sich mit mir befassen mussten, haben bis zum heutigen Tag einen einzigen, in der Person des Vaters liegenden Grund benennen können, der einen Umgangsausschluss, die massivste Form gerichtlicher (staatlicher) Intervention in das Familienleben,  nur im geringsten rechtfertigen könnte. Sämtliche Umgangsausschlüsse erfolgten grundlos, d.h.: willkürlich und rechtbrechend.


"Die Anzahl der Verfahren hat sich daher, über die Jahre schädlich im Hinblick auf das vom Kindesvater gewünschte Ziel erwiesen und zur Verfestigung der Haltung des Mädchens beigetragen."


"Sie (gemeint ist das Kind) ist ...vor dem Hintergrund der hiesigen Gerichtsverhandlungen ausreichend geprägt."(Zitate)


Während ihrer wertvollen Arbeitszeit zählten naseweise Richter des Kammergerichts penibel   die Anzahl  der geführten Verfahren zusammen, kamen dabei allerdings  nicht über eine einfache Adam-Ries-Zusammenzählleistung hinaus bzw. gar auf die Idee den Umgangskonflikt endlich einer Lösung zuzuführen oder gar selbstkritisch die Frage zu stellen, ob eine derart hohe Anzahl von erforderlichen Gerichtsverfahren nicht in der richterlichen Unfähigkeit begründet ist oder ob man bewußt, dem Kindeswohl zuwider, abgewartet hat, bis auf den "Willen" des Kindes und dessen Väterablehnung, ein indoktriniertes Wollen, welches vom Familiengericht gezielt herbeigeführt wurde,  abgestellt werden konnte.


"... so ist sorgfältig zu prüfen, ob dieser Wille auf einer autonomen Entscheidung des Kindes beruht oder ob der geäußerte Kindeswille seine Grundlage in einer Suggestion des betreuenden Elternteils hat!"


"Aufgrund der Ergebnisse der Vorverfahren und der im hiesigen Verfahren getroffenen Feststellungen des Jugendamtes und der Verfahrensbeiständin besteht weiterhin kein Zweifel, dass Lisa, unabhängig vom Willen ihrer Mutter den Kindesvater nicht sehen möchte und sich angesichts ihres Alters auch der Tragweite der Entscheidung bewußt ist."(Zitate)


Erhebliche Zweifel bestehen beim Vater des Kindes aber daran, ob das Familiengericht entsprechend des vorstehenden ZItates seiner Prüfungspflicht gehörig nachgekommen ist, oder noch immer nicht den Unterschied zwischen Prüfung und lapidarem Papperlapapp, zwischen Korrelation und Kausalität, versteht oder zu verstehen in der Lage ist.


Lisa ist auch nicht durch das kompromisslose Verhalten des Kindesvaters und die nicht herausragende Umgangsförderung der Kindesmutter einer Vielzahl von Verfahren ausgesetzt.


Lisa hat keinen Kontakt zu mir, weil eine stümperhafte Exekutive und eine das Kindeswohl mißachtende Justiz sich als unfähig erwiesen haben, den Umgangssabotagen einer skrupellos vaterausgrenzenden Kreidekreismutter das Handwerk zu legen.


Im Regel- und einzelfall sind Richterinnen juristisch hoch qualifiziert, halten sich für die geistige, intellektuelle, moralische, (gar) politische und menschliche Elite, den "naturgegebenen" Vormund gewöhnlicher Eltern.

Eine Lese- und Schreibunfähigkeit kann bei ihnen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Beim zur Kenntniss nehmen von Einlassungen und Vorschlägen von Vätern wird allerdings der Eindruck erzeugt dies wäre (zumindest partiell und parteiisch) anders.


 

In dem von mir als Finalentscheidung bezeichneten Beschluss der Richterin am Amtsgericht Dr. Wahsner, der in unverhältnismässiger Weise den Umgang zwischen Vater und Tochter bis zur Volljährigkeit des Kindes ausschließt, garniert das Gericht väterfeindliche Prosa mit Unwahrheiten und allgemeinen Textbausteinen.

Das Nonplusultra dieses Nullachtfünfzehn-Beschlusses  besteht darin, das das Gericht mit keinem Wort auf den Antrag des Vaters und die hier beantragte  Regelung des Umgangs in Form eines monatlichen Briefkontaktes zwischen Vater und Kind eingeht.

Das Ganze ist an Penetranz und Duktus kaum zu überbieten, da dieser Umgangsregelungsvorschlag  ausführlich begründet wurde damit endlich der jahrzehntelange ungelöste Umgangskonflikt einer Lösung zugeführt werden kann und der Teenager auf seinem Weg zum Erwachsensein  wenigsten etwas väterliche Hilfe erfahren kann und seine Selbstwirksamkeit  im ethischen Kontext der Elternachtung-und ehrung erleben kann..


Der Finalbeschluss von Dr. Wahsner ist eine weitere Kapriole, ein erneuter Offenbarungseid richterlichen Unvermögens- bzw. wollens.


Bitte vergleichen Sie selbst:

Den Antrag des Vaters vom 20.Februar 2017

mit

dem Finalbeschluss der Familienrichterin vom 03.08.2017


Keiner ist unnütz, er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! - ist ein witziger Spruch der mich seit meiner Kindheit begleitet und den ich mit Blick auf die Litigation-PR auf der von mir betriebenen Website sorgerechtapartheid.de folgerichtig wie folgt modifiziere:

Kein Familiengerichtsbeschluss ist unnütz, er kann immer noch zur Demaskierung und Entlarvung der verlogenen Rechtsprechungspraxis im Familienrecht dienen.



Mag sein, dass manch vorsätzlich getrennterziehende Kreidekreismutter Frau Dr. Wahsner gern als "beste Freundin" bezeichnen würde.

Als Vater eines entfremdeten Kindes, der machtmissbräuchlich und aus haltlosen mütterideologischen Gründen seines grundgesetzlich geschützten Elternrechts beraubt wurde, sehe ich mich nicht in die Lage versetzt auch nur einen einzigen der vierzig (Räuber/sorry! heißt richtig:) Richter, Verfahrenbeistände, Jugendamtler, Gutachter, Advokaten und sonstige "mitwirkungsbereite Dritte", mit denen ich es seit dem Jahr 2003 zu tun hatte, vergleichweise von Männerdiskriminierung und Rechtsbruch betroffenen Vätern zu empfehlen.


Nicht nur Frau Dr. Wahsner kann von mir nicht empfohlen werden.

Aber sie trägt, neben Lisas Kreidekreismutter, die Hauptschuld an der Entfremdung, der schlimmsten Form des Kindesmissbrauchs.


Mein Fazit nach mehr als 13 Jahren zwangsweise gemachter Erfahrungen mit der Familien(un)rechtsjustiz und ihrer Apartheidrichter lautet in vier Worten:


Familienrichterinnen sekundieren beim Kindesmissbrauch.


Gert Bollmann

August 2017


...als Richter würde ich mich schämen...