Genesungsausschluss

15.Januar 2017

... das ist kein rant


DEUTSCHLANDS BERUF

Ausblick auf die Entwicklungen im barbarisch-teutonischen Familienrecht im Jahr Zwo-null-17


Genesungsausschluss


Überlegungen zum Jahresstart

Vieles muss anders und alles kann besser werden - muss es aber nicht.


Es gibt Bilder die sich in meiner Erinnerung bleibender eingeprägt haben als auf jeder Festplatte.

Da sitzt mein Schwiegervater Reinhold, Jahrgang zehn (neunzehnhundertzehn), auf dem Balkon unserer Wohnung in der elften Etage, schaut über die im Sonnenlicht glänzenden Dächer Berlins, erfreut sich an seinen Enkelkindern die mit Puppen und Decken  auf dem Altanboden spielen  und pafft genüsslich eine Zigarre seiner Lieblingsmarke "Weise Elster".

Die Rauchkringel, die er zur Freude der Mädchen aufsteigen lässt, haben die Farbe seiner immer noch üppigen Haarpracht.

Als ich vom Zigarrenduft angelockt den Balkon betrete sinniert Reinhold.

"Tja mein Junge," sagt er zu mir," ich habe den Kaiser, Reichskanzler, den Führer, Generalsekretäre und Bundeskanzler erlebt. Mich erschüttert nichts mehr.

Kann durch eine Stadt eine Mauer gebaut werden?

Ich habe vieles nicht geglaubt und manches für unmöglich gehalten. Und heute?

Ist Politik nicht  ein ewig und ständig stinkender Scheißhaufen auf dem sich nur die Fliegen, die auf ihm sitzen oder ihn umfliegen, abwechseln?"


Vielleicht trifft Reinholds naive Weltsicht des Pudels Kern .

Vielleicht aber auch nicht.


Wie sieht es heute, null-zwo-17 z.B. im Familienrecht aus?

Was ist der status quo ?


Die staatlich praktizierte Sorgerechtapartheid ist nichts weiter als die Umsetzung des illegitim zum Gesetz erhobenen Willens narzisstischer Kreidekreismütter und der von ihnen lebenden Quadriga der Familienzerstörer.

Salopp formuliert:

Im deutschen Familienrecht haben durchgeknallte und parasitäre Kinderschänderinnen das Sagen, überwiegend semantische Sprachhuren.


Besonder schmerzvoll erleben junge Väter, nach erdrückender weiblicher Dominanz in Kita, Schule und Ausbildung das deutsche Familienrecht als rechtsfreien Raum und als Fortsetzung staatlichen Handelns und Willkür gegen ihr Geschlecht.

   Das weiße heterosexuelle männliche Geschlecht ist, so macht die umfassende psychologische Kriegsführung des Staates gegen seine eigene Bevölkerung glauben,  das Böse schlechthin, Übel für jede und alles..


Es ist unerheblich wieviel rabulistisches Make-up dem bleichen Patienten Familienrecht  in die Fresse geschmiert wird. Solange Väterrechte trickreich und demagogisch verweigert werden siecht er in Agonie dahin.


So wie Krankenkassen Ärzte für die Diagnose von Volkskrankheiten belohnen alimentiert der Steuerzahler Familienrichterinnen und ihre berufsmässigen Komplizen der Helferindustrie mit einem üppiges Salär  für morbiden Verfall und den Erhalt übelster Leiden. Eine Genesung der Klientel durch sach-und fachgerechte Behandlung könnte dem mehr als einträglichen Geldfluss hinderlich sein und wird weder von Weißkitteln noch von Schwarzroben angestrebt.

Gesundende Patienten?

Gleichberechtigte Elternschaft?

Konfliktlösungen?

Wer will denn sowas??

Die im Familienrecht verabreichte Medizin der praktizierten Apartheit, der staatlichen Kindesentziehung, des ungehindert-willkürlichen Richterrechts und der Zwangserziehung zu sexueller Vielfalt ab Kindergartenalter ist ungenießbar, streit- und krankheitsfördernd. Sie  hetzt Eltern aufeinander und schädigt Kinder lebenslang.


Warum ist eine gerichtliche, eine rechtliche Genesung staatlicher Familienpolitik in einem großen Land in der Mitte Europas (derzeit) ausgeschlossen, wo doch sogar die Schweiz zum 01.Januar 2017 die  alternierende Obhut (Wechselmodell/Doppelresidenz) gesetzlich eingeführt hat?

Warum ist eine Aussicht auf "Heilung" des deutschen Familienrechts nicht gegeben?


Das Anheften von Bundesverdienstkreuzen an schlaffe Brüste von Männerfeindinnen, Steuervermeiderinnen und  Kinderschänderinnen ist, wie die Bezeichnung einer kinderlosen alternden Frau als Mutti, nur ein Indiz für die Übermacht derer die ein modernes Familienrecht verhindern. 


In den für Familiensachen betreffend den Umgang und das Sorgerecht zuständigen Abteilungen und Senaten der Amts-und Oberlandesgerichte  steht die Forderung nach einer Frauenquote nicht auf der Agenda. Die dort verbliebenen "lila Pudel" machen das was Juristen und Richter seit Generationen am besten können, sie passen sich  ihrer Obrigkeit an.


 "Justiz ist in Deutschland seit Jahrhunderten die Hure der deutschen Fürsten. Jeden Schritt zu ihr müßt ihr mit Silber pflastern, und mit Armut und Erniedrigung erkauft ihr ihre Sprüche.

...

Das Gesetz ist das Eigenthum einer unbedeutenden Klasse von Vornehmen und Gelehrten, die sich durch ihr eignes Machwerk die Herrschaft zuspricht.

...

Und will endlich ein Richter oder ein andrer Beamte von den Wenigen, welchen das Recht und das gemeine Wohl lieber ist, als ihr Bauch und der Mamon, ein Volksrath und kein Volksschinder seyn, so wird er von den obersten Räthen des Fürsten selber geschunden." (Georg Büchner zitiert aus "Der Hessische Landbote" Juli 1834)


Das ist eine Zustandsbeschreibung deren Aktualität verblüfft, weil einzig  die weitgehende "Übernahme" der Familienrechtsprechung durch  Vertreter des weiblichen Geschlechts eine marginale Veränderung zu Büchners Zeit darstellt, ein status quo 2017 der sich für Väter und Kinder zutiefst leidvoll erweist.

Und so ist heute der eigentliche Widerpart des redlichen Vaters weiblich, als Richter, als Verfahrensbeistand, als Jugendamtmitarbeiter, als Anwalt, als Gutachter oder als "mitwirkungsbereiter Dritter".


 

Der Phalanx der Frevlerinnen und Missetäterinnen am Kind ist es zudem gelungen ihre idiotologischen Fehlentscheidungen, ihre zweifelhaften  Deutungs-(Auslegungs-)ansprüche durch Sprachpanscherei und semantische Sprachhurerei, vom "zur Ruhe kommen" bis hin zur "Schaffung von (vaterlosen) Schutzräumen für das Kind", derart zu verschleiern das nicht nur die Öffentlichkeit erfolgreich mainstreamkonform "dummgequatscht" und manipuliert wurde sondern selbst durch das System ausgegrenzte Elternteile die pervertierten Begrifflichkeiten übernehmen.


Welcher vom Familienunrecht Betroffene (und ich nehme mich dabei ausdrücklich nicht aus!) ist den Väterentsorgern und Entfremdern nicht  schon leichtfertigt auf den Leim gegangen  indem er  Begriffe nutzte wie

Antragsgegner und Antragsgegnerin,

leiblicher, sozialer,rechtlicher Erzeuger statt Vater,

Kindesvater und Kindesmutter,

alleinerziehend statt getrennterziehend,

Aufenthaltbestimmungsrecht, Sorgerecht,

Kontinuitätsgrundsatz, Selbstwirksamkeit,

Elternstreit statt Umgangsverweigerung, 

Kindeswohlgefährdung, §§-BlaBla,

den juristischen Begriff vom Umgang,  als eine zynische Verhöhnung des Rechtes auf Leben einer Eltern-Kind-Beziehung, in allen Varianten wie z.B.

"Umgang pflegen",

"Umgang gewähren",

"begleiteter Umgang",

"betreuter Umgang",

"Umgangseinschränkung",

"Umgangsaussetzung",

"Umgangsausschluss"

und die Krönung der Paragrafeninterpreten und Jonglierer die Begriffsschöpfung vom " Kindeswohl"?

"Kindeswohl ist wahrscheinlich das zynischste Lügenwort, dass sich ein deutscher Justiz- und Behörden­apparat seit über 50 Jahren hat einfallen lassen. Eine Worthülse, um noch das größte Verbrechen gegen Kinder zu decken." (aus dem Buch "Die vaterlose Gesellschaft" von Matthias Matussek)


"In der Praxis ist „Kindeswohl“ eine euphemistische Umschreibung des Willens des Jugendamtes beziehungsweise der Interessen der Mutter."


"Einzelne Professionen (RichterInnen von Oberlandesgerichten) beim Deutschen Familiengerichtstag haben sich 2013 im größten Arbeitskreis mit über 60 TeilnehmerInnen dafür ausgesprochen, diesen „unbestimmten Rechtsbegriff“ nicht weiter zu definieren, weil sie damit ihren „Gestaltungsspielraum“ verlieren würden.

Es ist klar, dass es natürlich nicht um das Recht des Kindes und beider Eltern auf Familie geht, sondern um Eingriffsmöglichkeiten des Staates in Familien, was mit breitem „Gestaltungsspielraum“ begründet werden muss.

...

Der gesamte Sprachgebrauch der Professionen hat sich auf diese destruktive Ebene eingepegelt und spiegelt den Kindesmissbrauch wider."  zitiert aus dem Beitrag Familienrechtspraxis und Fachsprache von Franzjörg Krieg vom 03.01.17 


Es ist unerheblich wie klug oder weniger klug ein Vater in den Arenen der Tollhäuser und Trutzburgen des Familienrechts argumentiert, welche Begriffe er nutzt, erläutert und begründet, auf welche Paragrafen und auf welche Spruchpraxis er sich bezieht, weil  bereits vorab, einzig und stets, allein durch die Antragstellung beim Familiengericht  der Schuldige  am Elternkonflikt  feststeht - der Vater !!!


Meine Eltern,  aus dem Land der Frühaufsteher nach Bayern ausgewandert, wurden in den erwählten bergigen Gefilden  schneller heimisch weil sie auf eine stümperhafte Annahme des ortsüblichen Dialekts verzichteten.

Mag ein vor Familiengerichten kämpfender Vater klar in seinen Äußerungen, seiner Haltung und seiner Sprache  bleiben und sich nicht verbiegen. Im Kampf um die Wahrnahme seines elterlichen Vaterrechts steht er allein vor (weiblichen) Betonköpfen, deren geistige Flexibilität an die Insassen des Führerbunkers im April 1945 erinnert.


vgl. auch Seite. "Zitate".

Mit diesem Wissen und der realen Lageeinschätzung  kämpft jeder Vater  autonom.

Allein.

Allein?


"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

Dieser von den Anwälten gerne zitierte Spruch zeigt deutlich, daß die Gerechtigkeit - ähnlich dem mehr oder weniger zufälligen Zusammenspiel von Wind und Wellen - oft nur ein Zufallsprodukt ist.

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Wer sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt, wird sehr bald feststellen, daß das deutsche Recht ein Tummelplatz für eine Vielzahl von Rechtskannibalen ist, weil es niemanden gibt, der diesem ungesetzlichen Treiben Einhalt gebietet. (aus dem  Artikel "Das zwielichtige deutsche Recht")


Die Abartigkeit des Familienrechts, seine menschenverachtende Praxis und seine Entwicklung zur vollständigen Abwesenheit von Rechtstaatlichkeit in allen Instanzen rechtfertigt es den genannten Spruch abzuändern. Richtig ist deshalb:

"Vor dem Familiengericht fehlt Gott und Väter sind allein"


Gott meidet deutsche Familiengerichte weil er und die Öffentlichkeit von den dort aufgeführten Veitstänzen und Paragrafenroulette ausgeschlossen ist.

Sauereien geschehen (zumeist) im Geheimen.


Im Dunkeldeutschland des Jahres Zwo-null-17 stehen Väter  einer riesigen in Schafspelz eingewickelten Phalanx des Bösen, der dunklen Seite der Macht, gegenüber.

Während Väter ihren einsamen Kampf führen und  schmerzvoll das Fehlen einer wirklichen Interessenvertretung und einer einflussstarken Lobby an ihrer  Seite feststellen, werden sie von den "Bratenwendern der Gesetze" mit dem Begriff von der Einzelfallprüfung düpiert, geradeso als ob Willkür im deutschen Familienrecht eine partikuläre Erscheinung wäre.


"Mit einer bei intelligenten Menschen kaum noch zu glaubenden Starre halten die höchsten deutschen Richter am albernen, den Intellekt beleidigenden Märchen von der gerechten Einzelfallprüfung fest, obwohl die Benachteiligung von Vätern mit Händen zu greifen ist: Angesichts der Tatsache, dass bei Entscheidungen, die sich angeblich ausschließlich an den konkreten Gegebenheiten des individuellen Einzelfalles orientieren, Väter in 9 von 10 Fällen das Nachsehen haben, ist es geradezu absurd, eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verleugnen.

...

Richter sind nur die Komplizen der Herrschenden und sie täuschen rechts­staatliche Verfahren vor, um damit die willkürliche Einmischung des Staates in familiäre Angelegenheiten notdürftig zu legitimieren.

...

Im Familienrecht haben Willkür und Verkommenheit der deutschen Justiz ein kaum noch steigerungs­fähiges Ausmaß erreicht. Als Lehre bleibt die Erkenntnis: wenn es den Robenträgern opportun erscheint, werden rechtsstaatliche Prinzipien wie in den Zeiten Bismarcks ohne viel Federlesens der Staatsräson geopfert.


Zur Einsamkeit "des im Land der Autowäscher und "Der-Preis-ist-heiß"-Fans" für die Interessen seines Kindes streitenden Vaters gesellt sich nicht selten Hohn und Spott, Häme und Besserwissserei jeglicher Coleur seiner Geschlechtsgenossen.

Inmitten großer Wut, ohnmächtiger Verzweiflung und gerechten Zorns geben sich nicht wenige der Selbstdarstellung, Hass-und Beleidungsorgien und unnützer intellektuell angestrichener Diskussionen hin statt wirksam gegen das Unrecht anzukämpfen.


Wer Väterrechte in Abrede stellt und (religiös verbrämte) Naturrechte der Eltern als gegeben ansieht um sich (notfalls) mit Gewalt Recht zu verschaffen bringt offensichtlich Begriffe durcheinander und will mit Birnen einen Apfelkuchen backen.

Die deutsche Rechtspraxis mag alles mögliche sein, ein Gesetz der Natur ist sie nicht. Kinder- wie auch Väterrechte setzen sich nicht von selbst durch. Anders als in der Natur unterliegt der von Menschen zum Gesetz erhobene Wille der Herrschenden, auch als Recht bezeichnet, dem Änderungsvorbehalt (aktuell: gestern Asylant, heute Illegaler) oder, um auf meinen Schwiegervater Reinhold bezug zu nehmen, "andere Fliegen auf'm Haufen können anderes Recht erzeugen."


"Es gibt keine "Väterrechte"; was es hingegen eben schon gibt, das sind die Naturrechte der Eltern, und die muss sich niemand seitens Mutter Staatin erst mal großmächtig und untertänig zubilligen lassen. Naturrecht: Elternrechte hat man einfach so. Es schadet nicht, sich diese Tatsache wieder einmal vor Augen zu führen.

...

Ich hätte jedes Naturrecht der Welt auf meiner Seite, mir notfalls auch mit Gewalt Recht zu verschaffen... "


Dem Anliegen von um die Beziehung zu ihren Kindern kämpfenden Vätern ist derartiges Gedöns und Gebahren so wenig hilfreich wie ein ästhetischer Vergleich von Richterroben mit Verhüllungskleidung anderer Kulturen und so unnütz wie eine Diskussionsrunde zur Frage "Schadet Detlef Bräunig der Väterrechtsbewegung? " mit einer entbehrlichen Aufwertung einer sympathischen und tragischen Fußnote des Internets der vergangenen Jahre hin zur strahlenden Kultfigur.


Es gibt sicher verschiedene Methoden einer Traumaverarbeitung.

Die Gründung eines Männer-(nicht-!-Väter-)magazins  zur Aufarbeitung von gravierenden menschlichen Fehlentscheidungen wie mehrfacher "Zierfischhochzeit incl.Kindzeugung" erscheint mir legitim.

Wenn es denn dem persönlichen Wohlergehen dient...

...und weil manch anderer Ratschlag (leider) nicht umsetzbar ist.

Einen Blog zu betreiben ist allemal besser als sich der Verzweiflung und ohnmächtiger Wut hinzugeben oder sich von Depressionen oder (gar erweiterten) Suicidgedanken packen zu lassen.


GDR-Lieutenant Commander Dino von der Insel verkündet der Welt nicht nur seine Lebenserfahrung sondern auch deren Aufarbeitung als Heilsmittel für andere.

Das ist sein Recht.

Bräunig hat sich eine frauenfeindliche Fan-und  Claqueurgemeinde erarbeitet die treu zu ihm,  zu "gepflegten" Zoten und der Idee von der Unterhaltsprellerei steht. Seine antifeministischen Schriftsätze sind unterhaltsam, lebensnah, nicht unklug und lesen sich leicht und locker, um dann aber auch schon ihr Haltbarkeitsdatum erreicht zu haben. Die Endlosschleife von Weiberbashing ist dauerhaft so ermüdend wie gerichtliches Väterbashing 


Gäbe es in 'schland eine Väterrechtsbewegung oder auch nur ansatzweise eine organisierte Väterbewegung so müsste sie Auffassungen wie die von Bräunig verbreiteten aushalten, auch weil Ltn.Dino kein Vaterrechtler-bzw. Vaterbewegter sein will. Bräunigs "alles an die Wand fahren" ist für Väter, die mit ihren Kindern das Leben teilen wollen, keine Alternative und so bleibt er ein scharfzüngiger, aber letztendlich gutmütiger, weil harmloser Trojaner für vom Familienunrecht Betroffene.


Echte Trojaner-Bedrohungen, die dauerhaft eine "Genesung" des Patienten Familienrecht verhindern, wirken anders.

Sie beherrschen die Kunst der Tarnung und Täuschung besser als jeder Ex-DDR-Offizier und erscheinen oft ihrem  Wesen entgegengesetzt.

Wie kann ein vom Familienunrecht gebeutelter Vater hinter der Erscheinung das Wesen erkennen?


Don Quijotes wahnhafter Kampf (nicht nur gegen Windmühlen) erlangte literarischen Weltruhm, obwohl er Dulcinea von Toboso, die erwählte Gebieterin seines Herzens nie zu Gesicht bekam.

Sind um die Wahrnahme ihres Elternrechts kämpfende Väter versponnene idealistische Helden oder lächerliche Narren, haben sie andere oder gar bessere Begleiter als einen klapprigen Gaul Rosinante und einen tumben Statthalter Sancho Panza?

Zumindest beziehen redliche Väter heutigentags nicht minder Prügel als  "Der Ritter von der traurigen Gestalt“. Ein Don der sich trotz alledem vom Narren zum Weisen wandelte wie sein bäuerlicher Begleiter vom Tumben zum Salomo, eine Wandlung wie sie bei Juristen und Richtern seit mehr als 400 Jahren ausgeschlossen erscheint.


Wer wie der spanische "Ritter" nicht nur den (Gerechtigkeits-)Sinnen nicht mehr vertrauen kann, vermag auch keinen Worten mehr zu trauen, für den bleiben selbst Namen zweideutig.


Da besteht seit 1988 ein bundesweiter Verein mit dem Namen "Väteraufbruch für Kinder" (VAFK). Hier handelt es sich um die derzeit einzigste und größte deutsche Equipe die sich um die Väterproblematik kümmert. Unter dem Banner der Gemeinnützigkeit wird das Ziel der Gleichstellung von Männern im Familienrecht angestrebt.

Der Vereinsname, eher eine plakative Parole, animiert seine Vorstandsmitglieder zu "Erläuterungen". Immerhin ist der VAFK Mitglied im Bundesforum Männer, das vom Frauenministerium finanziert ist und alle seine Stellungnahmen mit dem Frauenrat abstimmt.

"Wir sind kein Aufbruch für Väter, sondern ein Aufbruch für Kinder!", schwurbelt  Hartmut Haas vom Vereinsvorstand.

Aha!

In der demagogischen Kakofonie fehlt  nur noch das  der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)  verkünden würde "Wir sind nicht gegen gemeinsame Elternschaft. Wir sind keine Lobby für Alleinerziehende sondern für Kinder.", und die  Unordnung der Sprache wäre komplett.


Solange der "Aufbruch" als zahlenmässig stärkste Vereinigung  nicht um Väterrechte kämpft sondern heuchlerisch den  Begriff des Kindeswohls im Bunde mit der Helferindustrie umheult, bleibt jeder Aufbruch und besonders die Genesung des dahinsiechenden Familienrechts ausgeschlossen.


"Bei der weithin akzeptierten Meinung, dass Kindeswohl nicht definierbar sei, wird übersehen, dass der Begriff einem Konzept der Lebensqualität entstammt: Kindeswohl ist eine Kindheits-bezogene Lebensqualität, und diese kann bestimmt und vermessen werden, wie auch andere Lebensqualitäts-Maße. "

(Kindeswohl Rating 2014, KiMiss-Projekt, mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, Klinische Psychologie und Psychotherapie, Eberhard Karls Universität Tübingen )


Ob als unbestimmter juristischer Begriff oder als wissenschaftlich bestimmbarer Score des relativen Verlustes von Kindeswohl, wer meint das der Kinder Wohl durch Zerstörung familiärer Bindungen und Vernichtung des väterlichen Elternteils zu verwirklichen sei, der tritt einen am Boden liegenden Verletzten mit Wucht in den Leib und behauptet dies wäre eine Erste-Hilfe-Maßnahme um ihn zum Aufstehen zu bewegen.

Auch getrennterziehende Kreidekreismütter und ihre juristischen Förderer müssen sich am Ergebniss der Kimiss-Studie messen lassen.


Nicht die Propagierung, Hofierung und das "Pampern" der Lebensform "Alleinerziehend" durch staatliche Familienzerstörer und Apologeten von "Ein-Eltern-Familien", nicht die strategische mütterideologische Entsorgung von Vätern durch Diskriminierung, Hasssprache und Rechtsbruch einer parasitären Helferindustrie aus "lila Pudeln und uncle tims", aus Psychologen, Gutachtenschreibern und sonstigen Schwätzern und selbsternannten Professionellen und ihren zumeist gering-falsch-oder unqualifizierten Richterinnen setzt die Interessen von Kindern um.


DAS Kindeswohl gibt es nicht.

Doch: Ein Kindeswohl ohne Vater, ein Kindeswohl ohne beide Eltern ergibt keinen hinnehmbaren "Score relativen Verlustes kindheitsbezogener Lebensqualität".

Ein Kindeswohl durch  bewusste Unterbindung einer gelebten Beziehung zum Vater ist nicht erreichbar. Der gewaltsame Vaterverlust ist das größte Kindheitstrauma und stellt, sofern der Verlust bewusst herbeigeführt wird, permanenten Kindesmissbrauch dar. Denn "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl.“

( Ein Zitat des Staatsrechtlers Albrecht Schachtschneider , das den Wirklichkeits-und wahrheitsanspruch der meisten familiengerichtlichen Entscheidungen überdauern wird)


Was ist also von einer aufbrechenden Avantgarde der Väter zu halten, die sich scheut ihre Interessen zu benennen während sie gleichzeitig dem Kampf um Väterrechte abschwört?

Haben wir es beim VAFK mit einer Kampftruppe von Bittstellern und Petitions-verfassern, der Rückversicherer und Erlaubnisfrager, der Anbiederer und Heuchler, die kämpfenden Vätern schaden, zu tun? Wie groß mag die Differenz zwischen Bundesvorstand und betroffenem "Fußvolk vor Ort" sein?


Die Antagonisten sind da weniger zartbeseitet.


"Der VAMV will darauf hinwirken und dazu beitragen, Art. 3 GG (Gleichheitsgrundsatz) für alleinerziehende Mütter, Väter und deren Kinder, sowie für alleinstehende werdende Mütter Verfassungswirklichkeit werden zu lassen." (Satzung § 2 Ziele und Aufgaben, Verband alleinerziehender Mütter und Väter)

Wie das Hinwirken geschieht dürfte bekannt sein von der VAMv-Liste der Sorgerechtsgegner bis hin zum rührigen Wirken der Anwältin Cornelia Strasser.

Der Verband berufstätiger Mütter (VBM) ist ein deutscher Interessenverband, der von berufstätigen Müttern gegründet wurde und sich versteht als Lobby für Frauen, die mit Kindern berufstätig sind.  Als  neuer "Verbündeter" des "Väteraufbruchs" ist er sogar noch deutlicher:

 "Zweck des Vereins ist es Initiativen zu ergreifen und Maßnahmen durchzuführen, die zur aktuellen, präventiven und grundsätzlichen Verbesserung der Lage von berufstätigen Müttern dienen."(Satzung Ziele und Zweck § 2 Zweck des Vereins)


Hier wird also knallharte Lobbyarbeit formuliert und auch umgesetzt statt zu faseln " wir sind keine Vereine für Alleinerziehende, Alleinstehende oder Berufstätige sondern für Kinder."


VAFK und VBM gemeinsam wofür?

Ist der Väteraufbruch gar fremdgesteuert?

Berufstätige und nicht berufstätige Väter, Väter mit Glatze und/oder Vollbart für die Interessen berufstätiger Mütter, die keine Lobbyarbeit für nicht berufstätige Geschlechtsgenossen mit Mutterstatus leisten, gemeinsam !?


(Zumindest befruchten sich beide Vereine bei der Vermarktung. Der VBM vertreibt ein sogenanntes Dschungelbuch pro Exemplar für 12,50 Euro zuzüglich Versandkosten

und auch der VAFK lernt. "EfKiR informiert", ein Ratgeber der Eltern für Kinder im Revier e.V. - jetzt beim VAFK - war bislang kostenfrei und bleibt kostenfrei allerdings jetzt mit riesigem Elefantenklumpfuß.

"Der Verein Eltern für Kinder im Revier e.V. publiziert einen juristischen Leitfaden unter dem Titel "EfKiR informiert". Er besteht aus ca. 250 Seiten und ist nicht im Buchhandel erhältlich. *Sie erhalten ihn auf Wunsch gratis, wenn Sie mindestens 30 Euro an uns oder den Verein Eltern für Kinder im Revier e.V. spenden."

(Einer Mail des VAFK entnommen)

Nicht bekannt ist, ob die Vereine auch die Haftung übernehmen, wenn ihre Leitfäden ins Desaster führen und Richterinnen in ihren Gerichtsstuben wie wild einen Umgangsdreisprung nach dem anderen vollführen?


Dem Bundesforum Männer als gesteuerten Trojaner des Frauenministeriums alias "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" alias "Ministerium für alle außer Männer" alias "Ministerium für alle, die nicht rückwärts einparken können" alias "Ministerium für Feminismus und Familienzerstörung" oder auch bmfsfj dürfte es freuen und die nächsten Silberlinge einbringen.


Geht es (ungeachtet wirksamer und anerkennenswerter Aktivitäten einzelner Kreisverbände und Einzelpersonen bei der Unterstützung von Vätern) dem Verein für Kinder aufbrechender Väter vorrangig um Geld, um ein Stück vom lukrativen Kuchen "Finanz-und Renditeprojekt Kindeswohl" abzubekommen?

Besteht Angst Väterrechte auf die Aufbruchfahnen zu schreiben weil dann nicht mehr wegen Eltern"streitereien" "beraten" werden kann und der Verlust der Gemeinnützigkeit riskiert wird?


Bereits 2014 schrieb mir Dietmar Webel:


"Derzeit ist das Sorgerecht politisch kein wirkliches Thema, die Auswirkungen der Reform für die nichtehelichen Väter muss durch uns erst systematisch aufgearbeitet werden. Insofern braucht es Sie nicht verwundern, dass wir hier erst einmal abwarten."


Der VAFK ist für mich die erste Lobby die abwartet bis sich ihr Anliegen von selbst zum öffentlichen Thema macht.

Chapeau!

Das bis heute andauernde Abwarten war mir weder Hilfe noch Unterstützung. Meine nichteheliche Tochter Lisa, ein "Kebskind", konnte quasi problemlos von ihrer Kreidekreismutter und staatlichen Komplizen psychisch missbraucht, des Vaters und einer Hälfte ihrer Familie beraubt werden. Heute lebt das Kind in einem gerichtlich angeordneten vaterlosen "Schutzraum" im Haushalt der indoktrinierenden, hirnvernebelnden mütterlichen Aufseherin.


Im Jahr zwo-null-17 sind, u.a.wegen einem fehlenden Korrektiv zum ungehindert und wild wuchernden Krebsgeschwür der parasitären Helferindustrie im Bunde mit Genderideologinnen, keine grundsätzlich notwendig und erforderlichen Änderungen in der Praxis des deutschen Familienrechts zu erwarten. Auch künftig werden Familienrichterinnen, obrigkeitshörig und karrierebedacht, väter- und kindeswohlförderliche gesetzliche Vorgaben sanktionslos unterlaufen bzw. offen sabotieren.

In der Familiengerichtsbarkeit ist Rechtsbruch zu Lasten von Vätern anerkannter Standard.

In Deutschland wurde noch nie eine Revolution erfolgreich beendet. Hier ist es auch nicht üblich Richter in Verantwortung zu nehmen, Schadensersatz aufzuerlegen oder gar Hanfkrawatten zu spendieren wenn sie noch "5 nach 12"  Todesurteile fällen.

(Aktuell erfordert die Lage im Land mit einem Grundgesetz das Fällen derartiger Urteile nicht, d.h. jedoch nicht, dass die Tucholsky Aussage von den Soldaten die Mörder sind und die Martin Deeg Formulierung von der Justiz die tötet nicht aktuell wären.)


2017, 2018 und viele weitere Jahre werden dumme Eltern auf kluge Richter, aber auch kluge Eltern auf dumme Richter  treffen. Im Familienrecht hat sich die letzgenannte Variante bundesweit flächendeckend  durchgesetzt.


"Einmal als wissender Dummer als Richter eingesetzt, endet dieser Lebensabschnitt leider nur durch schwere Krankheit, Tod oder Pensionierung.


So kommt es zu dem Paradox, dass kluge Menschen, die gleichzeitig auch Mutter oder Vater sind, auf unwissende dumme Richterinnen und Richter treffen. Chefarzt Müller aus einer großen Klinik auf die Richterin am Amtsgericht Moppelsdorf, Schulleiterin Meier aus einer sächsischen Stadt auf den Richter am Amtsgericht Finsterhausen. Klug trifft Dumm und zum vielleicht ersten Mal in ihrem Leben zweifeln die beiden klugen Eltern an ihrer Wahrnehmung. In einer Art kognitiver Dissonanz bemerken sie die Dummheit des verfahrens­führenden Richters, während ihnen die erlernte Gläubigkeit gegenüber der Justiz sagt, der Richter wäre klug.»" ( zitiert aus der von Peter Thiel betriebenen Domain System-Familie)


Während Väter sich ob der offenen, unverhüllten Willkür an Familiengerichten noch verdutzt die Augen reiben werden sie von den Schwarzroben mit der Keule des Kostenrechts niedergestreckt. Begründung wie beliebt bzw. wie üblich: es diene dem Kindeswohl den frechen antragstellenden Vater "finanziell platt und mundtot zu machen".


So kann sich für schlichte Gemüter schnell die Frage stellen ob die im Machterhalt erfahrene teutonische Justiz  mit den redlichen Vätern eine neue bzw. weitere Gruppe für Verfolgung und Gelderpressung etabliert hat und ob  Väter  nicht ihre neuen Juden sind.


Es ist gut, dass seit Jahren über eine deutsche Leitkultur und ihre "Einführung" gestritten wird. Eine Leitkultur, die die Zerstörung der Familie als Primat beinhaltet, würde meines Erachtens nicht nur nach innen abstoßend wirken.

Ich bin mir sicher, dass Emanuel Geibel, wäre ihm zu Lebzeiten die Möglichkeit der Vorausschau ins Deutschland der Jetztzeit gegeben,  den letzten Vers seines Gedichts Deutschlands Beruf, seinen am meisten uminterpretierten Vers,nie zu Papier gebracht hätte.


Und es mag am deutschen Wesen

Einmal noch die Welt genesen


Das deutsche Familienrecht zu Beginn des 21.Jahrhunderts ist europa-und weltweit nicht zur Genesung geeignet. Wer nimmt schon gern Medizin ein deren Wirksamkeit als Placebo entlarvt wurde?


In Deutschland ist nicht zu erwarten, dass Ken von Küstenbarbie das Bundesministerium für Familie,Senioren,usw.usf.(siehe weiter oben) übernehmen wird.

Erwartet werden kann indes mehr Gedöns in den Pinocchiomedien und politischen Palaverbuden. Es wird weiter zu vernehmen sein, dass Väter  mehr Rechte erhalten, mehr Rechte  und nochmals mehr Rechte trotzt Beibehaltung und ständiger Ausgestaltung der Praxis der Sorgerechtsapartheid, der Trennung der Kinder von ihren Vätern.

Ein Paradoxon der Lügenindustrie.

Ein´s der Sonderklasse, jedem Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda

und jeder Abteilung für Agitation und Propaganda über.


Ein weiteres Mal erinnere ich mich an Reinhold, meinen Schwiegervater und seine Erzählungen: "Wir eilten von Sieg zu Sieg. Es gab laufend Siegesmeldungen. Den Ort des gerade gemeldeten Sieges konnte ich auf meiner Karte schon nicht mehr finden da traf bereits die nächste  Erfolgsmeldung ein. Sieg folgte auf Sieg - und dann stand der Russe mit Panzern und Panjewagen in der Schönhauser Allee..."


Also Väter: Bleibt skeptisch und wachsam.

Den Erfolgsmeldungen und Jubelschreien über mehr Rechte für Väter und noch mehr Rechte für Väter schließt sich heutigentags flugs die Feststellung an:

das Kind ist weg und entfremdet, der Vater  entsorgt und zurück bleiben  wild um sich fressende Motten im männlichen Portmonee.


Schlechte Aussichten.Genesungsauschluss


Gert Bollmann


Meine Meinung kann geteilt werden oder auch nicht - sie ist auch als Spende nicht käuflich und kostenfrei.



Eine kluge deutsche Familienrichterin zu einem dummen Vater der aufgrund der Aneinanderreihung von Umgangsausschlüssen eben dieser Richterin seit mehreren Jahren keinen Kontakt zu seinem Kind hat:


Hinzu kommt, dass der Vater es weiterhin nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension gibt, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater. (aus dem Beschluss des Berliner Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 22.07.2015 zur Geschäftsnummer 133 F 7996/15 , Richterin am Amtsgericht Dr. Stephanie Wahsner)




zum Thema siehe auch hier : bitte anklicken