Die Schande bleibt

                                                                                                                                       


Meine Meinung                                                                             

Die Schande bleibt ...


Versuch macht klug, sagte der Teufel und setzte sich in die heiße Bratpfanne!

(Zitat:Mosaik,Heft 90, Seite 13)


Das Pfannensitzen ist gewiß eine unangenehme aber nicht minder effektive und zugleich unvergessliche Methode  Erfahrung zu sammeln.

Zeit meines Lebens bin auch ich ein teuflicher Sammler. Bereits in der 3.Schulklasse machte ich die Erfahrung, dass eine leere Garnrolle von Muttern, die mit Tabak gestopft wurde,  beim  smooken zu einer Gesichtsverfärbung führen kann. So beendete ich meine Karriere als Raucher aufgrund einer letztlich guten Erfahrung frühzeitig in der Kindheit.

Weitere Erfahrungen, wie z.B.  die hinsichtlich des Vertragens einer bestimmten Menge von "Hobusch" (ein echter Halb-Bitter Likör aus meiner Heimat ) in Centiliter an guten oder an  schlechten Tagen, sind nur für mich bedeutsam.

Auch die Tatsache, dass mir "Hobusch"  besser bekommt als "Erichs Rache", ist letztlich völlig wurscht und eigentlich auch keine Erwähnung auf meiner Homepage wert.


Zu den Erfahrungen, von denen ich allerdings annehme, das sie für eine größere Zahl von Usern, vom Power-User bis hin zum Dau (für einen solchen halte ich mich noch immer - auch das ist eine Erfahrung - , obwohl ich seit 2014 eine eigene Website betreibe)  von Interesse und Nutzen sein können, gehörigen die leidvollen Erlebnisse und Kontakte mit der hiesigen Justiz, speziell mit der die für die Familienzerstörung zuständig ist.


Hier gilt es nämlich unter der Erscheinung das  Wesen zu erkennen und zwischen Schein und Sein deutlich zu trennen.

Vielleicht kann ich  meine Erfahrungen nutzbringend für Gleichbetroffene weitergeben und ein bissel die Nebelschwaden beiseite schieben die Begriffs-und Paragraphendeuter setzen.


Hinter der penetranten Selbstbeweihräucherung der schwarzen und roten Roben, ihrer süßlichen selbstverliebten  Lobhudelei und Sabberei vom Rechtsstaat verbirgt sich Empathielosigkeit und Menschenverachtendes, verschleiert von einer Wissenschaft , die sich selbst als Jurisprudenz bezeichnet, eine lebensferne Sprache bemüht und dennoch keine  wissenschaftlichen Kriterien erfüllt. Es gilt die Vertreter und Nutznießer  unwissenschaftlicher  Rabulistik, die sich gottgleich wähnen, meist jedoch nur als Wölfe unterm Schafsfell verstecken, zu entlarven.


Zu unser aller, zu deinem Nutzen.

  Und dem unserer Kinder.


Mir ist allerdings nicht mehr zu helfen. Ich bin psychiatrisiert, juristisch gebrandmarkt als  Querulant und Stalker bei dem eine Erkrankung nach der ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen vorliegt. Wenn Nichtmediziner, wie z.B. Richter am Kammergericht, derart absurde Auffassungen vertreten wird es ja wohl stimmen.

 

Derart kaltschnäuzige Verstösse gegen Artikel 1 des Grundgesetzes "nur" um einen Vater zu entsorgen und familiäre Verhältnisse zu zerstören lässt das weitere Ignorieren von Verfassungsgrundsätzen durch deutsche Richter sogar als folgerichtig erscheinen.

Aber gerade aufgrund dieser juristischen "Wert"schätzung bin ich quasi prädestiniert meine Erfahrungen an andere Nichtjuristen und Väter, nicht nur in vergleichbarer Situation, weiterzugeben.


Was ist bzw. was kann im 21.Jahrhundert von der deutschen Justiz erwartet werden?

Was können Familien, Väter  und Mütter und Kinder, von in schwarzen Stoff gehüllten Frauen auf Richterstühlen  erwarten?


Wenn ein Laie wie ich sich notgedrungen mit Juristerei und ihrer wenig ruhmreichen Geschichte befassen muss, stößt er sehr schnell nicht nur auf "komische" Begriffe und Wortschöpfungen wie z.B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindeswohlgefährdung oder Konsulenten, sondern auch auf sehr eigenartige Rechtsauffassungen und -sprechung einer "Zunft" die, wie von Bernd Rüthers ("Die Wendeexperten") herausgearbeitet wurde, besonders ideologieanfällig ist.


"Die Versuche der Richterschaft sich jeder Kontrolle zu entziehen dauern unvermindert an, die heimliche Revolution vom Rechtsstaat zum Richterstaat ist allgegenwärtig und noch unvollendet."


Ich glaube sogar das selbst in einem deutschen Kalifat die Richterkaste erneut obenauf "schwimmen" würde gäbe es denn für sie nur genug Rahm (Knete und Macht und Privilegien).

Wer sich mit der Justiz befasst "stolpert" schnell, sehr schnell  über Unrecht wie z.B. bei der Geschichte des Amtsgerichts Bamberg:

"Nach mehrjährigen Verhandlungen mit der Stadt Bamberg wurde am 26. Oktober 1908 die notarielle Uberschreibung des Baugrundstückes, das nun durch die Herzog-Max- und die Urbanstraße begrenzt wurde, von der Stadt Bamberg auf die israelitische Kultusgemeinde vollzogen.

...

Anfang November 1908 war erster Spatenstich und am 11. September 1910 wurde das stattliche Gotteshaus feierlich seiner Bestimmung übergeben. — Nur 28 Jahre diente es als Synagoge, denn in der Nacht vom 8. zum 9. November 1938 fiel es in der sog. „Reichskristallnacht“ der rassistischen Raserei zum Opfer. 1939 wurden die noch verbliebenen Reste gesprengt und der israelitischen Kultusgemeinde eine Rechnung über die Abbruchkosten in Höhe von 32.000.— Mark präsentiert."


Dazu der Kommentar vom Väternotruf:


"Während in Deutschland früher die Juden die Abbruchkosten der von den Nazis geschändeten und gesprengten Synagogen zahlen mussten, sind es heute in Deutschland nach dem Willen des Gesetzgebers, bzw. der die Kosten festsetzenden Richter und der Justizkasse die nichtverheirateten Väter, die, wenn sie beim Amtsgericht die gemeinsame elterliche Sorge beantragen, auch noch dafür zahlen sollen. Viel scheint sich in Deutschland in dieser Hinsicht in 70 Jahren nicht bewegt zu haben. Die Ausgegrenzten müssen zahlen. Pfui Deibel Deutschland."


Doch es gibt noch so manch anderes was die Annahme begründet, das diese Justiz mit Recht, wie es der "einfache" und "normale"(von juristischer Rabulistik freie) Bürger  versteht, sehr wenig gemein hat - auch wenn Recht (schlicht/"nur") der zum Gesetz erhobene Wille der jeweils Herrschenden ist.


So wurde in Deutschland zum 01.Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) vom Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen; RDG) abgelöst.

Das klingt erst einmal für den Laien nichtssagend  oder wie ein üblicher Prozess der Rechtsentwicklung.

Aber auch hier gilt es  genauer hingeschauen:

Das RBerG geht auf das Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung (RBMG) der Nationalsozialisten von 1935 zurück und hatte "auch" das Ziel, ehemaligen jüdischen Anwälten die letzte Möglichkeit der juristischen Berufstätigkeit zu nehmen.

Mehr als 70 Jahre brauchte die schwarze Robenzunft bis sie ihr Unrecht, das faschistische Unrecht ihrer Standeskollegen,"korrigierte".

(siehe Anwaltsblatt 12/2007 ab Seite 801, Das Ende der Rechtsberatung durch jüdische Juristen;Zur Entrechtung der ab 1933 aus der Anwaltschaft ausgeschlossenen Juristen, von Dr. Simone Ru¨cker, Hamburg)


Schön und schlecht, könnte der Laie sagen oder:aber immerhin!

Immerhin liegt das jetzt schon acht Jahre zurück.

Mein ABER kommt hier:

Offensichtlich hat die Justiz nunmehr (vielleicht durch moderne Technik ??) die Beschleunigung erfunden, genau so wie sie im § 155 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) als Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen festgeschrieben ist.

Keine Bange!

Offensichtlich und scheinbar: diese Annahme ist von mir selbstschreibend satirisch gemeint.

Allein ein Blick auf die Historienseite dieser Homepage zeigt, das das Missachten des Beschleunigungsgebotes noch einer der kleinen Rechtsbrüche an Familiengerichten ist.


Statt mehr als 70 Jahre für die Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes aus der nationalsozialistischen Ära bedurfte es heutigentags  bloß noch schlapper sechs Dekaden für das "Beheben" eines anderen, alten und neueren, Unrechts.


Hätte ein Familiengericht noch vor wenigen Tagen einem Vater mit der nachfolgenden Begründung das Sorge- oder Umgangsrecht verweigert wäre es politisch korrekt und mit Billigung des BGH erfolgt.

"Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist."


Natürlich ist das kein Auszug aus einem Familiengerichtsbeschluss.


"Es handelt sich um ein Zitat aus einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 1956 in dem sich der Bundesgerichthof mit der Verfolgung der Sinti und Roma in der Nazizeit befasste.

"1956, im Jahr der Entscheidung, waren 80 Prozent der Richter des Bundesgerichtshofs auch schon im Dritten Reich als Juristen tätig gewesen.

...

Die Nazizeit war geprägt von einer Unrechtsjustiz. Die Mehrzahl der Richter hatte rechtsstaatliche Grundsätze aufgegeben und stellte sich meist widerspruchslos in den Dienst des NS-Staates. Viele tausend Willkür- und Unrechtsurteile wurden in den zwölf Jahren gefällt".   ( Quelle )


Sechzig Jahre nach dem Urteil, welches mit einer rassistischen Begründung den Verfolgten eine Entschädigung verweigerte, veranstaltete der BGH nunmehr gemeinsam mit dem Zentralrat der Sinti und Roma ein Symposium in Karlsruhe.


Doch die Schande bleibt.

Nicht zuletzt, weil sich in den zurückliegenden Jahrzehnten "nur" die Gruppe der von der deutschen Justiz verfolgten änderte.

Verfolgung von Parteimitgliedern während der Sozialistengesetze, Verfolgung  von Kriegsgegnern, Verfolgung aufgrund einer Volkszugehörigkeit, Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse bis hin zur Verfolgung aufgrund des Geschlechts - stets war und ist dieJustiz willens ihrem jeweiligen Herrn skrupellos zu dienen. Sei es mit der Verhängung von Festungshaft oder Todesurteilen, sei es mit der Verhängung von Berufsverboten oder mit Kostenfestsetzungsbeschlüssen gegen Väter um Familien zu zerstören. Deutschlands Justiz ist erfahren im Machterhalt und ein zuverlässiges Repressionsinstrument der Mächtigen jeglicher Herrschaftsform - notfalls auch bis zur Herrschaft des Kalifats.

Über die juristische Barbarei täuscht auch nicht hinweg, dass wir es, aufgrund fester Machtverhältnisse,  mit einer aktuell "leise"  tätigen Rechtsbrechung und -sprechung zu tun haben.

Mit der Behauptung der Existenz eines Rechtsstaates wirft die deutsche Justiz beständig neue Blend-und Nebelgranaten um den Sachsen-und Bayernsumpf, Fehl-und Willkürurteile zu verschleiern.

Wenn der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes kühn verkündet, dass der Rechtsstaat funktioniert, so mag das aus seinem ideologisch gefärbten Blickwinkel, als Besoldeter der Herrschenden, zutreffend sein.

Tatsächlich jedoch ist der Rechtsstaat eine Fiktion. Er hat  noch nie existiert und ist eine der vielen Fata Morganen die Generationen von Paragrapheninterpreten erzeugen.

Mit dem permanenten Preisen ihrer juristischen Leistungen sind die offiziellen Redner inzwischen sogar einem ehemals sehr bekannten Propagandaminister über.

Bereits die Auswahl der Richter statt nach Leistung, nach Parteizugehörigkeit und der Einstellung zum Geschlecht sind Garanten dafür, dass der Rechtsstaat auch künftig eine Fiktion bleibt.


"...den Rechtsstaat gibt es nicht und Juristen handeln so, wie Juristen schon immer gehandelt haben. Justiz funktioniert aber immer im Sinne der Machthaber, weil alle Menschen in der Justiz sich von der Macht kaufen lassen."


«Justiz ist ein Machtsystem und hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Gesetzestexte werden angewendet, wenn sie diesem Machtsystem passen und ignoriert, wenn sie nicht passen."

(zitiert aus Wikimannia)


 

Eine Namensliste  sogenannter Unrechtsrichter von Roland Freisler und Hans-Joachim Rehse, über Hans Filbinger  (ehemaliger Ministerpräsident von Baden-Württemberg) und Hilde Benjamin (Spitzname: die rote Hilde oder die rote Guillotine) zu Wilhelm Weizsäcker und anderen könnte offenbar unendlich fortgesetzt werden.


Der Eindruck, das die Saat die vor 60 Jahren gelegt wurde und mit der 4.Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen 1995 in Peking und der Einführung des Gender Mainstreaming massiv gedüngt wurde, aufgegangen ist, drängt sich zunehmend auf.


Die Propaganda von der Überwindung des Männlichen fand seine Umsetzung in den Machtzentralen des Familienunrechts. Die von  rot getünchten Vertretern einer ehemaligen Arbeiterpartei  zu erstrebende menschliche Gesellschaft   ist, wie die Existenz des Rechtsstaates, eine  durch cerebrale Diarrhoe verursachte Fiktion. 


Die Überwindung des Männlichen hat an deutschen Familiengerichten keine menschlichere Spruchpraxis sondern einen Brutalitätsschub gegen Väter und ihre Kinder durch Richter mit Menstruationshindergrund, eigenen Weiblichkeits- und Mutterschaftserfahrungen, ausgelöst.

Juristen leisten den ihnen zugedachten Beitrag  zur Familienzerstörung.

Trotz erfolgreichem "Marsch durch die Institutionen" verschaffen  Geschlechtsgenossinnen in Robe missratenen Müttern einzig  Pyrrhussiege.

Das das für die Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern katastrophale "Erfolge" sind wird von Richterinnen und den von ihnen Protegierten  durch ideologische Erkenntnisbarrieren und narzisstische Störungen, in gemeinsamer moralischer Verlotterung,    "ausgeblendet".

 


Die Brutalität mit der Familienrichterinnen und ihre lila Pudel gegen Väter und  Kinder, gegen deren Grundrechte und Interessen vorgehen, ist erschreckend. Die Überwindung des Männlichen/Väterlichen hat an den Familiengerichten zu einem Mehr an Willkür, Rechtsbrüchen und Diskriminierung geführt und das Opfer-Täter-Schema zu  Gunsten von Kreidekreismüttern jeglicher Coleur festgeschrieben. Familiengerichtssäle sind rechtsfreie Räume.


Der Genderismus ist die Rassenlehre des 21. Jahrhunderts.


Abschließend bleibt mir nur noch anzuführen, das die Justiz auf den Gender-Zug längst aufgesprungen ist und die Heils-und Glaubenslehre des neuen Jahrhunderts mit dem Mutterbild einer unrühmlichen Epoche der Vergangenheit geschickt verwebt.


Sechzig Jahre bis zur förmlichen Aufhebung von Unrecht ist eine Zeitspanne die das Zeitempfinden heutiger Väter, die von Richtern an Amts-, Kammer- und Oberlandesgerichten systematisch und menschenrechtswidrig entsorgt werden, sprengt.

Deshalb müssen die Täter staatlicher Familienzerstörung und Kindesmissbrauchs aus ihrer Anonymität und der Bequemlichkeit des Mitläufertums gerissen und an das Licht der Öffentlichkeit gezerrt werden -

auch von Querulanten und Rechtskrückenbenutzern.


Gert Bollmann

20.Februar 2016