Abbitte

"Hinzu kommt (Dies zeigt), dass der Vater nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater. Sie erfordert Einfühlungsvermögen und Respekt vor der Persönlichkeit und dem Willen seines(r) heranwachsenden Kindes(r), deren Zuneigung man nicht erzwingen kann, sondern sich verdienen muss."

Zitiert aus:

- Kammergericht - Beschluss vom 20. Juni 2014 · Az. 3 UF 159/12  (Abs.49)

- Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Abteilung für Familiensachen - Beschluss vom 22.07.2015 - Az.133 F 7996/15

  unter Ziff.4

- Ordensverleihung für erfolgreiche Väterausgrenzung des Väterwiderstandes an Dr. Stephanie Wahsner



Abbitte


Seit nahezu 14 Jahren müssen sich Berliner Familienrichterinnen u.a. mit mir, einen von der Justiz als renitent eingestuften Querulanten, der die deutsche Politik und Rechtspraxis der Väterdiskriminierung nicht hinnimmt, abplagen, weil ich in der staatlich organisierten Verweigerung des naturgegebenen und grundgesetzlich geschützten väterlichen Elternrechts keine Wahrnahme der Interessen meiner nichtehelichen Tochter Lisa H. erkenne, weil Entfremdung von Kindern und Entsorgung ihrer Väter  durch Kreidekreismütter und ihre Komplizen in der Helferindustrie einen zutiefst verachtenswerten Frevel darstellen.


Der Begriff der Hals-und Blutgerichtsbarkeit ist kein geläufiger mehr. Gegenwärtig  dürfen deutsche Richter die Todesstrafe nicht verhängen. Ihre Wiedereinführung scheiterte 1952 im Bundestag. Die vermutlich letzte Hinrichtung in Deutschland fand 1981 in der DDR statt.

Heutigentags ist die Gesellschaft zivilisierter. Der Begriff vom Rechtsstaat ist allgegenwärtig und bei seinen Vertretern und Apologeten sehr beliebt.


Es bedarf aber nicht immer des Schwertes, des Strickes oder anderer Tötungsmittel um unliebsame Mitmenschen "zu entsorgen".

Ohnehin ist das geschriebene, obrigkeitshörige (neudeutsch: mainstreamgemäße) Wort bei Rabulistikern stets beliebter als dessen praktische Umsetzung und scharfrichterliche Vollstreckung durch die Verurteiler selbst, bewahrt es doch scheinbar die Unschuld der Zunft der schwarzen und roten Roben, weil die eigentliche Drecksarbeit Kalfaktoren erledigen.


Und so ist es nicht verwunderlich, dass redliche Väter, die gegen aktiven Kindesmissbrauch angehen und versuchen ethische Normen vor Familiengerichten zu erstreiten und durchzusetzen, am Ende ihres Kampfes oftmals einzig über viele Kilogramm beschriebenen Papiers  mit so sinnigen Überschriften wie Beschluss, familienpsychologisches Gutachten, Stellungnahme Jugendamt, Beistand oder sonstwen, verfügen.

Das Lesen all dieser papiergewordenen Ergüsse menschlichen Geistes ist meist schwer und für Betroffene schmerzhaft, jedoch nicht aufgrund der ihnen innewohnenden Weisheit.

Zu den reflexartigen und inflationsähnlichen Wortwiederholungen vom Rechtsstaat, Kindeswohl, Selbstwirksamkeit, Kindeswille, Loyalität, elterlicher Kommunikationsfähigkeit gehören auch die vom Rechtsstaat, der richterlichen Unabhängigkeit und der Einzelfallprüfung.

Spätestens beim Hinterfragen bemerkt der betroffene Vater, dass in den Gerichtssälen der Familiengerichtsbarkeit schmierige und stümperhafte Theaterstücke aufgeführt werden in denen (hohle) Begriffe einzig als Pointen für miserable Kalauer dienen.

Juristisch ist die Suche nach einer Wahrheitsfindung hier längst auf der Strecke geblieben und den zuständigen Familienrichterinnen geht es nur um das Finden von Begründungen für die bereits  vorab feststehenden Zwangsmaßnahmen gegen Kinder und ihre Väter.

Ihre Wirklichkeitskonstruktionen kommen stets ohne Väter und ohne das vielbeschworene Kindeswohl aus.


Ich habe feststellen müssen, dass die Stahlbetonwand der Mütterzentrierung in Deutschland extrem hoch und die Väterdiskriminierung made in germany besonders aggressiv betrieben wird.

Aktuell veralbern hochbesoldete Richter Trennungsväter mit viel Blabla zur Doppelresidenz (gerade so, als ob dieser zweite Schritt, der im wesentlichen "intakte" Familien betrifft, der richtige, der primäre wäre, um Unrecht im Familienrecht abzubauen, nachdem der erste bezüglich der gemeinsamen elterlichen Sorge von Anbeginn in einer juristischen Verknotung der Füsse endete). In altbekannter Manier wirft der BGH Nebelkerzen und zeigt trotz des Erhalts vieler schallender Ohrfeigen vom Europäischen Gerichtshof keinerlei Interesse die rechtliche Ungleichbehandlung von Eltern und die praktizierte Apartheid der Trennung der Kinder von ihren Vätern zu beenden.

"Die derzeitige Vehemenz der Diskussion um das sogenannte „Wechselmodell“ – besser: die Doppelresidenz – hatte schon einen nur wenige Jahre alten Vorläufer in der Diskussion um das Sorgerecht für nicht eheliche Väter," meint Franzjörg Krieg und zeigt auf " wie ideologisiert und unsachlich die Argumentation zu diesem Thema ist und wie hilflos sich die Politik im Umgang damit gibt."


Wenn sich für den Publizisten Joachim Wagner in seinem Buch vom "Ende der Wahrheitssuche", u.a. rezensiert in der Süddeutschen Zeitung unter der Überschrift "Nicht nur Justitia ist weiblich" die Vorteile der Gleichstellungspolitik, also nicht der Gleichberechtigung, "mit den besonderen Privilegien des Richterberufs zu einem Arbeitsparadies" für Frauen verschmelzen, dann hat die Qualität der Rechtsprechung erheblich gelitten, weil nach dem  Geschlechteraustausch in diesem Paradies nicht Eva sondern Lilith, die einst erste Frau an Adams Seite, regiert.

Die Verweiblichung der Justiz scheint diese hartherziger und brutaler gemacht zu haben. Was den einen das Arbeitsparadies wird für Kinder und viele ihrer Väter zu einer Unterwelt aus zwielichtigen Wortakrobaten, geldheischenden Parasiten, Rechtsmissachtern, Kindeswohlgefährdern und Frevlern.


Und wenn die Justiz aufgrund der "schon gelösten und noch ungelösten Probleme mit der Frauenquote" nun gar als Lehrmodell für die ganze Gesellschaft angesehen werden soll, eine Gesellschaft die der "voranschreitenden" progressiven und gestaltenden Justiz noch hinterherhinkt, dann ist die ideologische Torheit von der menschlichen Gesellschaft die durch Überwindung der männlichen geschaffen werden soll, eindrucksvoll belegt, u.a. auch durch die Gerichtspraxis gewaltsamer Trennungen der Kinder von ihren Vätern, der rechtlichen Absicherung elterlicher Ungleichbehandlung und der allumfassenden Sorgerechtapartheid von Anbeginn.


Wann gehörte die Justiz mit ihren Vasallen je zu den progressiven Kräften in der deutschen Geschichte??


Meine in leidvollen Erfahrungen gewonnene Voreingenommenheit gegen all das was mit Paragrapheninterpretationen für Otto Normalkonsument daherkommt erspart mir das Leisten von Abbitte indes nicht.


Fast hätte ich die von "meiner"  zuständigen Familienrichterin in farbenprächtigen gelben Umschlägen erhaltenen Beschlüsse, mit denen sie Umgangsausschluss an Umgangsausschluss reiht, persönlich genommen.

Die Gefahr, ob dieser von ihr gefundenen hanebüchenen "Begründungen" für meine väterliche Unwürdigkeit gar depressiv zu werden oder dem Zweifel in die Hände zu fallen, war gebannt, als ich zufällig das obige Zitat im Internet wiederfand, nicht etwa in dem meine Tochter und mich betreffenden Beschluss sondern gaaaaanz woanders.


"Dies zeigt, dass der Vater nicht verstanden hat, dass es neben der rein rechtlichen Dimension, eine weitere viel wichtigere Dimension, nämlich die zwischenmenschliche gibt, die von ihm mehr fordert als die Einforderung seiner Rechte als Vater. Sie erfordert Einfühlungsvermögen und Respekt vor der Persönlichkeit und dem Willen seiner heranwachsenden Kinder, deren Zuneigung man nicht erzwingen kann, sondern sich verdienen muss."

Hier handelt es sich tatsächlich um ein bereits Jahre zuvor von Richtern des Kammergerichts zusammen schwadroniertes Satzungeheuer gegen einen muslimischen Vater.


Ich war überhaupt nicht gemeint!!!

Ich konnte garnicht gemeint sein??!!


Da habe ich Dummerchen mich gewundert, warum in einem mir zugestellten weiteren Umgangsausschluss gar von mehreren Kindern die Rede ist, obwohl ich "nur" eine nichteheliche Tochter habe die entfremdet wird.

Kann ja ´mal passieren.

Wenn schon das Woher der gefundenen Begründung für den  Umgangsausschluss vergessen wird anzugeben, immerhin ist die Verhängung des dauerhaften und totalen Kontaktverbotes zwischen Kind und Vater "nur" die massivste Form familiengerichtlicher Intervention und Familienzerstörung, dann kann auch ´mal schnell geschludert werden, dann kann auch schon schnell ´mal aus ein zwei Kinder gemacht werden.

Dem Kindeswohl wird´s scho´recht sein!


Frau Richterin hat einfach nur aus einem Beschluss des Kammergerichts abgeschrieben und wird erst jetzt beim Mogeln erwischt.

Meine Annahme "Wow, was für eine Formulierkunst und Geistesleistung" platzte wie jüngst einer meiner Autoreifen. Den Autoreifen zerlederte es mit lautem Knall, meine Erkenntnis mit ebenso lautem Gelächter


Beinah kam mir der Gedanke es mit einem richterlichen Plagiat zu tun zu haben. Doch das war eine irrige Idee, weil Richterinnen ihre Beschlüsse nicht unterschreiben, nur dann könnte in Richtung strafbaren Handelns gedacht werden.

Schavan, zu Guttenberg und all die anderen, tja, die hatten ihre Doktorarbeit unterschrieben. Doktorarbeiten werden auch von Juristen unterschrieben; doch das steht hier nicht zur Debatte.

Vielleicht habe ich den wahren Grund für die fehlenden Unterschriftsleistungen von Richterinnen unter ihre Beschlüsse gefunden. Der Slogan "Meine Hand für mein Produkt" hat früher ebensowenig funktioniert...


Abbitte muss ich vielmehr leisten, weil die "Initiative gegen familienfeindliche Väterbenachteiligung", Väterwiderstand.de, in der Vergabe des "Ordens für erfolgreiche Väterausgrenzung" den oben angeführten Geistesblitz "Hinzu kommt, dass der Vater nicht verstanden hat,..."  der Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Frau Dr. Stephanie Wahsner urheberrechtlich zuordnete.


Ihr Schmücken mit fremden Federn war nicht beabsichtigt.

Ein gemeinsames geistiges Eigentum von Richtern die Einzellfallprüfungen vornehmen und Einzelfallentscheidungen treffen gibt es nicht,oder?


Im vorliegenden Einzelfall ist die falsche Zitatzuordnung zu beanstanden, dafür meine Abbitte, an der sonstigen inhaltlichen Auszeichnungsbegründung sind keine Änderungen vonnöten.


Anzumerken bleibt, dass das Plagiat rein zufällig bemerkt wurde.

Urteilsbegründungen von Gerichten sind nicht jedermann und keineswegs leicht zugänglich. Weitere (nicht als Zitat gekennzeichnete) Abschreibleistungen "meiner" Familienrichterin oder einer ihrer Kolleginnen sind nicht auszuschließen. Da ohnehin Textbausteine zum Schreiben von Beschlüssen genutzt werden ist es in der Sache müßig nach weiteren Plagiaten zu suchen. In den Arbeitsparadiesen für Richterinnen an Familiengerichten sollte vielleicht von der Mär der Einzelfallentscheidung abgerückt werden.


Und, um es vielleicht doch noch persönlich zu nehmen:

Wer eine hervorragende und viel gelobte Doktorarbeit zum Thema des würdevollen Umgangs mit dem menschlichen Leichnam schreibt, von dem darf erwartet werden auch im Familienrecht qualifiziert tätig zu sein und würdevoll mit einem lebenden Vater und seiner nichtehelichen Tochter umgehen...



Gert Bollmann

09.Mai 2017








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Wieviel Textbausteine, Plagiate und mütterzentrierte Ideologie vertragen familiengerichtliche Beschlüsse ?