Historie

Seiteninhalt


I.      Konfliktverlauf bis Juni 2011

II.     Konfliktverlauf bis November 2012

III.   Gedanken über 9000 € Jugendhilfe

IV.   Konfliktverlauf bis Mai 2013

V.     Brief an L. vom März 2013

VI.   Konfliktverlauf bis Mai 2014

VII. während und nach dem Umgangsausschluss (Mai 2015)

          - Brief an das Familiengericht vom 03.Juni 2015 mit

            Bitte um Erteilung eines gerichtlichen Hinweises

          - Anhörungstermin 17.Juli 2015 AG Tempelhof-Kreuzberg zu 133 F 7996/15

          - Ausschluss des Umgangsrechts bis zum 31.12.2016/Beschluss der Richterin Dr.Wahsner vom 22.07.2015

I.Konfliktverlauf bis Juni 2011               


  Auszug                                     Stand 08.06.2011

                                                           aus

http://www.system-familie.de/familiengericht.htm

 

Beispiel 2

 

Leider enden nicht alle familiengerichtlich ausgetragenen Konflikte - so wie im Fall Görgelü - mit einem Happy-End. So z.B. in dem folgend skizzierten Fall.

 

Konfliktverlauf:

 

2003 – Vater wendet sich an das Jugendamt

 

2004 – Vater beantragt gerichtliche Regelung des Umgangs

 

2004 – Dezember, 1.Regelung des Umgangs durch das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg

 

2005 – April, Antrag des Vaters auf Erweiterung der Umgangsregelung

 

2005 – November, 1.Gutachten wird in Auftrag gegeben

 

2006 – Juni, Ablehnung des Antrages auf Umgangserweiterung

 

2006 – Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des AG

 

2007 – März, 2.Gutachten wird in Auftrag gegeben

 

2007 – Dezember, vorläufiger Umgangsausschluss durch KG

 

2008 – Mai, Zurückweisung der Beschwerde des Vaters

 

Umgangsausschluss bis zum 31.07.2010 wegen Kindeswohlgefährdung

 

Beschluss des Kammergerichts vom 27.Mai 2008 - 18 UF 76/07-, Beschluss des Kammergerichts vom 06.Mai 2008 - 18 UF 145/06 -

 

Das familiengerichtlich betriebene Spiel ohne Ende wurde vom Kammergericht dann doch noch "zu Ende" gebracht, wenngleich nicht ohne Kollateralschaden, dem vermutlich dauerhaften Kontaktabbruch zwischen dem Vater und seiner Tochter. Man kann unterstellen, dass dies vermeidbar gewesen wäre, so etwa durch eine frühzeitige falladäquate gerichtliche Intervention in Form der Einrichtung einer Umgangspflegschaft und der Bestellung eines fachlich kompetenten Umgangspflegers. Doch daran hatte womöglich keiner der professionell Beteiligten ein rechtes Interesse. Das Geld, das in einer Umgangspflegschaft sicher gut angelegt gewesen wäre, stopfte man lieber zwei Gutachtern - ein dritter wird noch folgen - in die Tasche, die ihrer zweifelhaften Tätigkeit mit dem Beschreiben von Papier - einem sogenannten Gutachten - einen Anschein von Sinn geben.


 

08.06.2011: Zwischenzeitlich wurde nun weiter fleißig Papier beschrieben, ohne dass

           

       nunmehr ein Umgang zwischen Vater und Tochter stattfinden würde:

 

2009 - mehrere Zurückweisungen von Anträgen auf Überprüfung des

  Umgangsausschlusses gem. §1696 BGB durch AG und KG

 

2009 - August, Zurückweisung des Antrages auf Regelung des Umgangs nach Ablauf des Umgangsausschlusses wegen ”zu zeitiger” Antragstellung

 

2009 - Dezember 22., Antrag auf Wiederanbahnung und Regelung des Umgangs nach Ablauf des Umgangsausschlusses am 31.07.2010 und Antrag auf Einrichtung einer Umgangspflegschaft - 133 F 21302/09 - AG Tempelhof-Kreuzberg

 

2010 - Juni 29.,1. Anhörungstermin und Vereinbarung der Eltern einen begleiteten Umgang anzustreben

 

2010 - Oktober 25., Frau ... , Umgangsbegleiterin eines Freien Trägers in Berlin, erklärt per Mail:”... es kann bei uns nun los gehen.”

 

2010 - November 23., laut Mitteilung der Umgangsbegleiterin ist das Kind zum Umgang mit dem Vater bereit. Als erster begleiteter Umgangstermin ist der 08.Dezember 2010 mit der Mutter vereinbart.

 

2010 - Dezember 6., Absage des Umgangstermins vom 08.Dezember durch die Mutter. Ablehnung begleiteten Umgangs durch die Mutter.

 

2011 - Januar 25., Beschluss im einstweiligen Anordnungsverfahren 133 F 2826/11:”Der Umgang des Kindesvaters mit dem Kind  wird bis zum Vorliegen des im Verfahren 133 F 21302/09 eingeholten Sachverständigengutachtens und der sich anschließenden gerichtlichen Entscheidung in diesem Verfahren, spätestens aber bis zum 30.09.2011,ausgeschlossen.”


 

2011 - Mai 31.,Beschluss von Richterin auf Probe Trieglaff am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zur Einholung eines 3. familienpsychologischen Sachverständigengutachtens zur Frage, welche Umgangsregelung im Interesse des Kindes angezeigt erscheint. Beauftragt ist nunmehr der Diplom-Psychologe Olaf Apel, der unter der Adresse des "Institut für Gericht und Familie" firmiert. Termin der Abgabe: 30.11.2011. Kostengrenze: 4000,00 €

 

So nimmt das Verhängnis weiter seinen Lauf. Drei Richter auf Probe Oldörp, Dr. Kretschmer, Dr. Trieglaff und das Kammergericht üben sich nacheinander an dem Fall. Drei Gutachter beschreiben Papier, Uwe Schilling, Sylke Mangold, Olaf Apel. Zwei Verfahrenspfleger / Verfahrensbeistände sind zugange, Barbara Frings und Gerhild Wolf, fehlt nur Hans Dietrich Genscher und Helmut Kohl und man könnte die ganze Sache für den Innovationspreis Deutschland 2011 vorschlagen.


 

Statt Einsatz kompetenter und mit Handlungsmacht ausgestatteter Fachkräfte, weiterwursteln im Spiel ohne Ende. Beschäftigungstherapie für hungernde Gutachter? Man fragt sich wer das eigentlich alles bezahlt, das Kind, die Eltern und sicher auch die Steuerzahler/innen.

 

Die vorgenannten Fälle sind nur die Spitze eines Eisberges vieler anderer Endlosfälle. Hunderte, wenn nicht sogar Tausende solcher Dauerbrenner gibt es bundesweit, die in einer Warteschleife kreisen. Das Familiengericht verwaltet die immer dicker werdenden Akten, überflüssige Gutachten werden in Auftrag gegeben, um den Status Quo zu bestätigen oder einen Elternteil zu entsorgen, aber es wird nichts getan, um eine konstruktive Bewegung oder Klärung in das festgefahren System zu bringen. Man wartet eher ab, dass sich einige Fälle von allein erledigen, sei es, dass die Kinder volljährig werden oder einer der Beteiligten das Handtuch wirft. Wenn auch das nicht hilft, behilft sich der Familienrichter nicht selten mit einem Ausschluss des Umgangs, das löst bei den Betroffenen in der Regel Resignation aus, einige wenige gehen zum Oberlandesgericht, wo das Spiel häufig in der gewohnten Weise fortgesetzt wird.

 

Man kann in solchen Fällen andauernder juristischer Auseinandersetzungen in der Regel davon ausgehen, dass sich die Familie in einem Spiel ohne Ende befindet und das Familiengericht und diverse Fachkräfte, darin lediglich weitere Mitspieler geworden sind, ohne eine Lösung zweiter Ordnung einzuführen.

Man kann es auch etwas platt so ausdrücken, dass das Familiengericht oder genauer gesagt, der verfahrensführende Richter unfähig ist, die Trennungsfamilie beim Finden einer Lösung zweiter Ordnung wirksam zu unterstützen, bzw. anzuleiten. Eine solche Lösung könnte tatsächlich die Bestellung eines Umgangspflegers darstellen, der wenn er hinreichend genug qualifiziert ist, für eine annehmbare Befriedung der Eltern sorgen könnte. Seine Funktion wäre hier ähnlich wie die der UN-Blauhelmsoldaten, die in Unruhe- und Krisengebieten zu einer Deeskalation beitragen können. Da aber an nicht wenigen Familiengerichten in der Wahl der Interventionsmittel noch sehr konservativ verfahren wird, nach dem Motto, das haben wir hier ja noch nie gemacht, kann es auch nicht wundern wenn die Probleme nicht gelöst werden.


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II. Geschehen bis November 2012


Stand: 12.11.2012


 

2011 - 2012 Der vorläufige Umgangsausschluss wird durch weitere einstweilige Anordnungen („Kettenanordnungen“) aufrecht erhalten, das Rechtsschutzbedürfnis des Vaters verfassungswidrig ausgehebelt.

 

2012 - 24.Januar Gutachter Apel legt dem Gericht eine psychologische gutachtliche Stellungnahme (Kurzgutachten) vor. „…aufgrund der vorliegenden Datenbasis (kann) keine eindeutige Aussage getroffen werden.“ Er schlägt dem Gericht einen Umgang „mit niedriger Frequenz“ vor.

 

2012 - 21.Februar Zum zweiten Mal wird im Zwangskontext die Einleitung eines begleiteten Umgangs vereinbart

 

2012 - 23.Februar Bestätigung des Hilfeplans und der Kostenübernahme über 5997,60 € für den begleiteten Umgang im Zeitraum vom 01.03.2012 bis zum 31.05.2012 durch das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf.

Durchführender der Hilfe: trialog e.V.,Frau Benseddik,Frau Lux

 

2012 - 02.Mai Die Umgangsbegleiterinnen teilen dem Vater mündlich mit, dass aus ihrer Sicht jederzeit ein unbegleiteter Umgang möglich ist.

 

2012 - 22.Mai Beschluss des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zur Einholung eines ergänzenden familienpsychologischen Gutachtens über die Frage,welche Umgangsregelung im Interesse des Kindes angezeigt erscheint.

Kostengrenze: 2000,00 €

Termin: 15.07.2012

Der bestellte Gutachter Apel spricht sich gegen den Umgang aus.

Eventuell würde ein Umgang im halbjährlichen Abstand genügen.


Im Wege einer einstweiligen Anordnung wird ein zweistündiger begleiteter Umgang im Wohnhaus des Vaters am 28.05.2012 (Pfingstmontag) beschlossen, der daraufhin gestellte Befangenheitsantrag der Mutter gegen die Richterin zurückgewiesen.


Der Umgang am Pfingstmontag verläuft äußerst positiv und offenbart ein bestehendes Vertrauensverhältnis des Kindes zum Vater.


 

2012 - 18.Juni Vorlage des Abschlussberichtes des Umgangsbegleiters Trialog e.V. beim Jugendamt

Fachliche Einschätzung: „Auf keinen Fall aber ist L. dort (gemeint:beim Vater) gefährdet,sondern hat die Möglichkeit,die „Welt“ des Vaters und seiner Familie kennen zu lernen und zusätzliche Unterstützung für ihre Kindheit und Jugend zu akquirieren.“


 

2012 - 31.Juli Im Gerichtstermin sprechen sich die Umgangsbegleiterinnen für einen monatlichen Samstagsumgang von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Haus des Vaters aus.

Die Mutter widerspricht den Einlassungen und Vorschlägen von Frau Benseddik und Frau Lux.

„Das wäre ein Verrat am Kind.“

 

2012 - 22.August Verfahrensbeistand reicht Stellungnahme beim Gericht ein. Beistand spricht sich für begleitete Umgangskontakte im Rahmen einer Umgangspflegschaft aus.

 

2012 - 10.September Fast drei Jahre nach der Antragstellung auf Regelung des Umgangs und Einrichtung einer Umgangspflegschaft beschließt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg -133 F 21302/09 -:

Anordnung von dauerhaft begleiteten monatlichen Umgang jeweils am 1.Samstag von 10.00 Uhr bis 18 Uhr im Haus des Vaters.

Das Gericht sieht die Voraussetzungen zur Einsetzung einer Umgangspflegschaft „derzeit“ als nicht gegeben an.

 

2012 - 12.September Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg.Sie beantragt den Umgang des Kindes mit dem Vater auszuschließen, hilfsweise auf einen begleiteten, nicht mehr als zwei Stunden umfassenden Kontakt zu beschränken.

 

2012 - 10.Oktober Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg. Er beantragt eine vollziehbare und umfassende Regelung des Umgangs, eine Befristung des begleiteten Umgangs und die Einrichtung einer Umgangspflegschaft.

 

2012 - 01.November Ohne Durchführung einer Verhandlung wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 10.09.2012 vom 17.Senat des Kammergericht unter dem Vorsitzenden Lettau - 17 UF 186/12 - geändert und neu gefasst.

Der Vater ist nunmehr berechtigt und verpflichtet, mit seinem Kind L. an jedem ersten Samstag jeden Monats beginnend mit dem 1.Dezember 2012 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr in Anwesenheit eines Mitarbeiters des Umgangsträgers Trialog e.V. in seinem Haus Umgang zu pflegen.

Der 17.Senat verneint das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung einer Umgangspflegschaft, weil die Mutter ihrer Wohlverhaltenspflicht nachgekommen ist und ohne ihre Mitwirkung die begleiteten Umgangstermine in der ersten Jahreshälfte 2012 nicht zustande gekommen wären.

 

 

Der 10-seitige Beschluss des Kammergerichts vom 01.November 2012 ist beeindruckend,zumal er auch aufzeigt, dass in den seit dem Jahr 2004 geführten Verfahren 39 (!) Richter tätig waren.

Unter Hinzuzählung von drei Gutachtern, zwei Verfahrensbeiständen, einem Rechtsanwalt,einem Obergerichtsvollzieher mit seinem Team, ungezählten Mitarbeitern des Jugendamtes, der Kosteneinziehungsstelle der Justiz, des Kammergerichts,des Bundesverfassungsgerichts und diverser Berliner Amtsgerichte ist hier zweifelsfrei eine mächtige und geeinte Phalanx tätig geworden.


Wen interessiert da schon das Ergebnis wenn es angeblich um das Kindeswohl geht?


Sicher verfügen die Richter des Kammergerichts Lettau, Brüggemann, Krüger, Steuerwald-Schlecht, Dr.Ehinger, Brodowski, u.a. sowie ihre Kollegen an den Amtsgerichten über herausragende Fähigkeiten die es ihnen ermöglichen in einen zweistündigen monatlichen Zeitrahmen Beziehungen zu pflegen und dem Liebesbedürfnis der Beteiligten Rechnung zu tragen.


Was sind schon die Erfahrungen eines dreifachen Vaters gegen ein Studium der Justiz ?


Wie leicht ist es für eine Mutter nach einer äußerst (kostenintensiven, aber ) erfolgreichen Umgangsanbahnung im Mai 2012 den  Kontakt des Kindes zum Vater weitere sieben Monate zu unterbinden?!


Besteht der Unterschied zwischen den bekanntgewordenen Missbrauchsfällen in kirchlichen und staatlichen Einrichtungen zum juristischen Missbrauch einzig darin, dass Kinder in ersteren ihre Peiniger von Angesicht kennen?

 

Meinen beiden ehelichen Töchtern bin ich bis zum heutigen Tage ein liebevoller, verantwortungsbewusster und zuverlässiger Vater.

 

 

 


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III.Gedanken nach der begleiteten Umgangsanbahnung



Warum ich für 9000 € keine Dankbarkeit empfinde

 

Eigentlich müsste es mir gut gehen und ich sollte zufrieden sein.

Gut informierte Nichtbetroffene nicken mir gönnerhaft und wohlwollend zu.

„Na siehste! Es wird schon!“ soll das heißen.

 

Wenn man den Leitmedien glaubt gehöre ich zu denen deren Rechte seit Jahren gestärkt werden.


Meine inoffizielle Amtsbezeichnung ist die eines nichtsorgeberechtigten Vaters eines nichtehelichen Kindes.


Trotz meines vermeintlich jahrelangen juristischen Erstarkens darf ich meiner Tochter weder ein liebevoller Vater noch ein gleichberechtigter Elternteil sein.

Bei Gericht und Jugendamt werde ich offiziell als Querulant geführt.

Medizinisch nicht qualifizierte Richter unterstellen mir mit wohlfeilen Worten eine geistige Erkrankung und die Mitglieder des 17.Zivilsenats des Kammergerichts vermeinen in meinem Versuch der Wahrnahme grundgesetzlich geschützter Elternrechte sogar eine Form des Stalking  - gegen die Mutter, zu erkennen.


 

Das ich als verantwortungsbewußter, integerer Vater gegen das feministische Mainstreambild von der alleinerziehenden Mutter und Powerfrau eine schlechte Figur mache ist mir klar.

Auch dann wenn ich anführe die Power der Mutter monatlich mit 264 € Kindesunterhalt am Leben zu erhalten, der Staat ihr noch einmal 184 € Kindergeld zahlt und die Berliner Justiz für die Ausgrenzung des Vaters gewohnheitsmäßig Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Anwälte beiordnet.


 

Die Richter am Kammergericht machten sich jüngst sogar die Mühe nachzuzählen wieviele ihrer Kollegen mit „meiner“ Familiensache bisher befaßt waren.

Der Aufwand war gewiß beachtlich. Immerhin verfüge ich über sieben prall gefüllte, dicke A-4-Ordner und verliere langsam, nachdem ich mehr als 100 Beschlüsse gesammelt habe, die Übersicht.

Die Mitglieder des 17.Zivilsenats kamen bei der Zählung ihresgleichen auf die Zahl 39.

Das ist schon recht beachtlich.

Nicht jeder Straftäter kann auf eine derart geballte Richterphalanx verweisen.

Aber vielleicht bin ich auch nur als Staatsfeind ausgemacht worden.

Ob die Zahl von 39 Richterinnen und Richtern nun zutrifft oder nicht, sie dürfte wesentlich darüber liegen,  ich hätte es vielmehr begrüßt wenn die Juristen sich um eine Lösung des Falls bemüht hätten. Ich meine, dass Familienrichter ihren "unabhängigen" Sold nicht nur für Zählleistungen oder das Lesen ihrer Gehaltsnachweise erhalten.

 

Immerhin bin ich ein Altfall und, so die Ministerin für Justiz, auch Altfälle sollen von der Stärkung der Väterrechte profitieren.


 

Bereits im Jahr 2003 hatte ich mich, erfolglos, an das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf mit der Bitte um Hilfe und Unterstützung bei der Regelung des Umgangs gewandt. Doch das Amt erwies sich dem Volksmund gerecht als Mütteramt. Und so stellte ich im Juni 2004 beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg einen Antrag auf Regelung des Umgangs. Ich war der Meinung so die Interessen meiner jüngsten Tochter wahrzunehmen, ihr Recht auf Beziehungspflege mit beiden Eltern zu sichern und mein Pflichtrecht auf Umgang wahrzunehmen. Es war mir wurscht, dass L. den Status nichtehelich besaß. Wie bei meinen ehelichen Kindern wollte ich auch ihr ein guter, verläßlicher und liebevoller Vater sein.


 

Das Anrufen der Justiz war nicht nur ein Fehler sondern zugleich der Beginn eines langen Lernprozesses was Grund-und Menschenrechte in der Praxis bedeuten.

Nach 36 Jahren des Lebens in der Diktatur des Proletariats war ich im Jahr 2004 auf dem Weg die Legende vom Rechtsstaat und seiner unabhängigen Justiz für wahr zu halten.

 

Doch statt nun weiter Zeit mit meiner Tochter verbringen zu können, durchlief ich die Metamorphose vom Vater zum Kindesvater (altdeutsch für Hurenbock), nahmen die Umgangsverweigerungen und der Umgangsboykott zu und ich durfte mich zum Ausgleich mit Gehaltspfändungen, Kontosperrungen und Strafanzeigen befassen.


Ich stellte fest,das von Anwälten vorgetragene Wahrheiten nie die des anderen sind.

Ich lernte Anwälte, Polizisten, Richter, Psychologen, Verfahrenspfleger, Verfahrens-beistände, Jugendamtsmitarbeiter kennen und  machte die Erfahrung, dass an den Familiengerichten offensichtlich das Prekariat mehrerer Berufsgruppen beschäftigt ist, das sich mit dem Suhlen in Begrifflichkeiten wie dem vom Kindeswohl eine goldene Nase ergaunerte.

Ich wurde mit dem Gewaltschutzgesetz und der anachronistischen deutschen Beleidigungsrechtsprechung konfrontiert und muss mich eines Obergerichtsvollziehers und der Kosteneinziehungsstelle der Justiz erwehren. Ich wurde kriminalisiert und stigmatisiert. Mein Arbeitgeber versetzte mich genderkonform. Die Frauenbeauftragte war für mich nicht zuständig.

 

 

Mit meinem Vorsatz auch meiner nichtehelichen Tochter ein guter Vater zu sein stand ich auf einmal allein da.


Die Justiz und ihre Helfer suhlten sich unangreifbar und selbstherrlich in der Auslegung und dem Anspruch auf Deutungshoheit unbestimmter Begrifflichkeiten vom Rechtsstaat, der Kommunikationsfähigkeit und vom Kindeswohl während meine Tochter den Verlust des Vaters erlitt und traumatisiert wurde und ich als unwerter Elternteil selektiert,ausgegrenzt und entsorgt wurde.


Der Unterschied zum Kindesmissbrauch in der katholischen Kirche besteht einzig darin, dass die Opfer ihre juristischen Peiniger nicht von Angesicht kennen.


 

Drei Gutachter verdienten tausende Euros indem sie ihrem zweifelhaften Tun mit dem umfangreichen Beschreiben von Papier den Anschein von Sinn gaben.

Um meiner Tochter einen (durch Umgangsbehinderungen- und verweigerungen des Wohnelternteils) unregelmäßigen Umgang nicht weiter zuzumuten schloß das Kammergericht diesen im November 2007 vorläufig und im Mai 2008 für mehr als zwei Jahre aus. Das Kind sollte „zur Ruhe kommen“ und seinen Platz in der Schule finden.

Gewohnheitsmäßig erteilte das Jugendamt seine Zustimmung.


 

Ab Dezember 2009 übten sich sodann drei Richterinnen auf Probe, zwei von ihnen sogar mit Doktortitel, an dem Fall. Die Doktorarbeiten zum europäischen Notarrecht und zum würdevollen Umgang mit dem menschlichen Leichnam waren in dem familiengerichtlichen Verfahren allerdings nicht hilfreich.

Was interessiert mich die Frage wie lange ein Leichnam Träger von Grundrechten ist wenn meiner Tochter und mir diese verwehrt werden.

 

Meinem anerkannten Querulantentum war es dann zu verdanken, das im 2.Quartal 2012

eine begleitete Umgangsanbahnung zwischen meiner Tochter und mir stattfand.

Der Mitarbeiter des Jugendamtes der sich im Mai 2008 für den Ausschluß des Umgangsrechts aussprach machte nun, vier Jahre später, Geld locker. Das ganze nennt sich Maßnahme der Jugendhilfe und bescherte den mitwirkungsbereiten Dritten, das sind die Träger die u.a. von der Durchführung begleiteter Umgänge leben, binnen weniger Wochen knapp 6000 €.


 

Ja, warum bin ich nicht allein schon aufgrund dieser Summe dankbar?


 

Und jetzt kommt sogar noch eine Sorgerechtsreform. Ich dürfte mein Glück nicht fassen.

Aber entscheiden nun nicht weiterhin die Juristen in Roben in einem durchgegenderten Gerichtsbezirk die zuvor bereits die Kindschaftsrechtsreform sabotiert haben?

Und ist der unbestimmte Begriff vom Kindeswohl nicht weiterhin die Waffe damit alles beim Alten bleibt und das ethische Recht der Mutter auf das Kind weiter gesichert ist?!

Soll das Prinzip, wonach es nicht um das Kindeswohl gehe (siehe Seite Zitate), nach siebzig Jahren nicht mehr gelten? Von jetzt auf gleich?

 

Die einzig auf Druck des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte für nicht verheiratete Eltern mit der Sorgerechtsreform eröffnete Möglichkeit, bei Gericht die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu beantragen, soll, laut amtierender Bundesregierung, einen überschaubaren Erfüllungsaufwand mit niedrigen Kosten (grundsätzlich eine halbe Verfahrensgebühr in Höhe von 44,50 €) haben.


 

Was ist das für eine Summe im Vergleich zu den 20000,00 € die mir in den vergangenen Jahren als Erfüllungsaufwand zugemutet wurden?

Allein die Zurückweisung meines Antrages auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus dem Jahr 2010 schlug mit 2000,00 € zu Buche .

(vergleiche  im Internet Kostenrecht/Väternotruf bzw. Richterin auf Probe Dr. Stephanie Trieglaff bzw.Dr. Wahsner unter Amtgericht Tempelhof-Kreuzberg/Väternotruf)

t

 

Am Pfingstmontag 2012 endete die begleitete Umgangsanbahnung mit einem auf gerichtliche Anordnung festgelegten Hausbesuch.

6000 € waren verbraucht.

Auch ohne diese Geldmittel wußte ich, dass ich umgangs-und erziehungsgeeignet bin.Die Umgangsbegleiter stellten schnell fest, dass jederzeit ein unbegleiteter Umgang möglich ist, weil vom Vater keine Gefahr für das Kind ausgeht.„Auf keinen Fall aber ist L. dort (gemeint:beim Vater) gefährdet,sondern hat die Möglichkeit,die „Welt“ des Vaters und seiner Familie kennen zu lernen und zusätzliche Unterstützung für ihre Kindheit und Jugend zu akquirieren.“ 


 

L. hatte nach mehr als vier Jahren ihren Vater und eine Halbschwester wiedergesehen.

 

Meine Annahme, dass nunmehr endlich die Vater-Kind-Bindung erneut aufgebaut werden kann, ließ mich die 6000 € Jugendhilfekosten noch als sinnvoll erscheinen und ich wollte mich schon mit dem „Spatz“ (lieber einer als keiner) eines geringfügigen Umgangs (was immer geringfügig ist) abfinden – hätte es nicht wieder sieben Monate bis zum nächsten Treffen mit Lisa gedauert und hätten die Richter des 17.Zivilsenats unter seinem Vorsitzenden Rainer Lettau  nicht erneut gezeigt, dass das Tal der Ahnungslosen, das sich vorm Mauerfall in Dresden befand, nun eine feste Heimstadt im Gerichtsbezirk Berlin gefunden hat.

 

Das Gericht ordnete keinen traditionellen Umgang oder irgend etwas an, was der Stärkung des Vaterrechts entsprechen könnte.

Vielmehr ist nunmehr dauerhaft begleiteter Umgang in meiner Wohnung an jedem ersten Samstag im Monat von 10.00 – 12.00 Uhr angeordnet.

Wieder zahlt das Jugendamt. Zunächst knapp 3000 €.

Dem Freien Träger Trialog e.V. dürfte das gefallen.

Wenn die aktuelle Maßnahme beendet ist (bis zur Volljährigkeit meiner Tochter sind es noch 7 ½ Jahre) werden ca.9000 € Steuergelder geflossen sein.

Dafür hat das Kind dann   x mal seinen Vater in Begleitung von 1 oder 2 fremden Personen in den Räumen des Trägers oder in meiner Wohnung sehen dürfen.

Bis zum 01.Juni 2013 sind das x  Stunden, d.h.: pro tatsächlich durchgeführter Stunde Umgang/"Beziehungspflege fallen  x € an.Will ich diese Zahlen überhaupt wissen??

 

Müßte ich jetzt glücklich sein ?

Ist das nicht kinderfreundlich ?

 

Erst entfremden, dann viel Knete raushauen.

Und was meint meine Tochter?

Immerhin sieht sie ihren Vater nur kurz, wie in einer Peepshow, und zudem stets in Begleitung (der Begriff Bewachung ist treffender) die den Vater runterputzt sofern er ein falsches Wort sagt und die dem Kind stets in alle Öffnungen kraucht.

“Du brauchst keine Angst haben! Du kannst alles sagen-ich bin ja da und helfe Dir! Wir machen nur was Du willst! Ich weiß wie schwer Du es hast usw.usf…“

 

Tatsächlich hat die Mutter die Gunst der Stunde genutzt und das Kind indoktriniert.

Zwischen Mutter und Vater werden keine Worte gewechselt.

Das Kind betritt die Wohnung wort-und grußlos und verläßt sie genauso.

Sie nimmt weder Getränke noch Speisen zu sich und wenn sie etwas sagt dann faucht sie mich an.

 

Sie will nicht hier sein.

Am liebsten wäre es ihr ich wäre weg oder ich wäre tot.

Und dann teilt sie mir mit was sie alles hasst.

Sie hasst…

 

 

Die Frage,was sie nicht hasst bleibt unbeantwortet.

 

Also sitzen wir uns im Wohnzimmer gegenüber. Getrennt von einer Mitarbeiterin von trialog und schauen auf die Uhr.

Jede Minute sind   x € Jugendhilfe wert.

 

Ich bin nicht glücklich.

Meine Tochter ist nicht glücklich.

Für 9000 € Jugendhilfe bin ich nicht dankbar,weil sie nur das Alibi für das Versagen des deutschen Familienrecht und seiner selbsternannten Professionellen darstellen.

 

Ich habe vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkannt.

Ich habe vor Jahren meine Unterschrift für die Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge beim Urkundsbeamten des BA Pankow bestätigen lassen.

Ich habe zwei erwachsene Kinder und lebe mit meiner Frau in geordneten Verhältnissen.

Soll ich nun zum 3.Mal einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen?

 

 

IV. Konfliktverlauf bis 14.05.2013


14.11.2012 -  Stellungnahme des Jugendamtes zum Beschluss des Kammergerichts vom 01.11.12 und Bitte um Ergänzung


Auszug gem.Urteil 102 C 1005/14 des AG Pankow/Weißensee vom 09.10.14 entfernt


01.12.2012 - Mutter boykottiert den Umgangstermin

Zurückweisung des Antrages auf Erlass eines Ordnungsmittels durch das Familiengericht

22.01.2013 Beschluss des Kammergerichts zur Anordnung von Ordnungsgeld bzw.Ordnungshaft gegen die Mutter -17 WF 346/12-


05.01.2013   - zweistündiger begleiteter Umgang im Haus des Vaters


02.02.2013 - zweistündiger begleiteter Umgang im Haus des Vaters


Februar 2013 - Vater wendet sich an das Jugendamt mit der Bitte um Durchführung einer Hilfekonferenz, weil die erkennbare Indoktrination des Kindes (insbesondere nach Anordnung eines Ordnungsgeldes) und die angeordnete Art und Weise der Beziehungspflege aus väterlicher Sicht schädigende Auswirkungen auf die kognitive Entwicklung der Tochter hat.


Anfang März 2013 - aufgrund von Frontenbildung des Jugendamtes gegen den Vater scheitert die Hilfekonferenz


05.03.2013 - Antrag des Vaters auf Abänderung der Umgangsregelungsbeschlüsse vom 10.09.2012 -133 F 21302/09- des AG Tempelhof-Kreuzberg und vom 01.11.2012 -17 UF 186/12- des Kammergerichts gemäß § 1696 BGB


14.05.2013 - Das Familiengericht ignoriert den Antrag gem.§ 1696 BGB und hebt die Umgangsregelungsbeschlüsse gemäß § 38 Abs.4 Nr.2 FamFG auf



V.



Dienstag, 5. Februar 2013

Hallo L. !

 

Manchmal muss ein Vater einen ernsten Brief an sein Kind schreiben.

Mein Vater hielt das auch so.

Ich habe mich mit Rosi und Annika über den Brief unterhalten und dann den fast fertigen Brief noch einmal etwas geändert.

Wer wie Du mit Worten hart austeilt hat auch das Recht auf eine Antwort mit klaren und deutlichen Worten.

Wir sind über Dein Verhalten,Dein schlechtes Benehmen und Deine schlimmen Worte entsetzt.

In unserer Familie,zu der Du auch gehörst,gab es Derartiges noch nicht.

Du und ich dürfen uns erst seit einiger Zeit wieder treffen und sollen uns neu kennenlernen.


Das gefällt Dir nicht.


Auch mir passt die Art und Weise unseres Zusammenseins nicht.

Beide können wir das zur Zeit nicht ändern.

Der einzige Mensch der das könnte ist Deine Mutter.Die will aber nicht einmal darüber reden.

Und so lernen wir uns unter schlechtesten Bedingungen neu kennen.

 

Du sagst mir,Du hast eine eigene Meinung.

Das ist schön!


Immer wenn Du meinst mir (auch ungefragt) Deine Meinung sagen zu müssen sprichst Du in der Wir-Form. Das ist schon eigenartig und klingt mehr nach dümmlichen Nachplappern als eigenem Denken.

Am letzten Samstag hast Du mich gesiezt, angefaucht und beleidigt.

Als Dir dann vor Wut  ein paar Tränen in den Augen standen hat Dich eine fremde Frau in den Arm genommen und getröstet, während Du grinsend aus dem Fenster schautest.

Du meinst, Du hast bereits ein Bild von mir und weißt schon jetzt was Du als Erwachsene über mich,Deine Schwestern,den Opa und Rosi denken wirst.

Mein Mädel, das ist ganz schön großmäulig und überheblich. Dein Wissen, Deine (kindliche) Erfahrung von heute ist noch viel zu klein um daraus schon eine Meinung zu formen die Hand und Fuß und Bestand hat.


L.,wie entsteht eine „eigene“ Meinung?

Wie wird sie auf Richtigkeit geprüft ?

Kann eine Meinung geändert werden ?

Und wenn ja: wodurch ?

Was glaubst Du,welchen Eindruck Dein Auftritt in meinem Haus hatte ?

Welches Bild von Dir habe ich erhalten ?

Ich weiß, dass Du in einer schwierigen familiären Situation bist.

Die Erwachsenen nennen Dein Problem einen Loyalitätskonflikt, PAS, krankhafte Symbiose oder psychischen Kindesmissbrauch.

 

Diese schlimme Situation gibt Dir aber nicht das Recht zu ungebührlichem Verhalten.

Mit falschem Verständnis, Rücksicht und Bedauern ist Dir auf Dauer nicht geholfen.

 

 

Du bist jetzt im elften Lebensjahr und von Dir kann schon mehr erwartet werden als das bloße Verkünden einer „eigenen“ Meinung. Die Welt ist wie sie ist und besteht nicht nur aus unspannenden Friede-Freude-Eierkuchen-Feiern.

Wäre die Welt nur schön und unspannend und nur von guten Menschen bewohnt  wäre Dein erschreckend schlechtes Verhalten dann denkbar ?

 

Du bist ein stets willkommen geheißener Gast in meinem Haus.

Aber Du,ein zehnjähriges Kind, trittst unsere Gastfreundchaft mit Füßen und benimmst Dich unerzogen.

Weder das Du uns begrüßt noch das Du Dich beim Verlassen verabschiedest.

Meinst Du,dies wäre ein gutes Benehmen ?

Oder gilt dieses miese Auftreten nur mir ?

Dann sag´mir doch,was ich Dir angetan habe!

Und komm mir nicht wieder mit Pillepalle was Du nicht näher erläutern kannst.

 

Du knurrst mich an und wünscht Dir,das ich aus Deinem Leben verschwinde.

Entschuldige,dass Dein Papa noch am Leben ist !

Am Liebsten wäre Dir wenn ich weg wäre.

Am Liebsten wäre Dir ich wäre tot.Dann müsstest Du nicht zu mir kommen

 

Für uns sind diese Worte (von Dir nicht nur gedacht sondern auch ausgesprochen) das blanke Entsetzen.So spricht kein gesundes,normales Kind über den Tod.

So leichtfertigt wünscht ein denkender Mensch seinem Vater kein Leid,den Tod.


Am Heiligabend warst Du in der Kirche Josef.

Wenige Tage später wünschst Du Dir den Tod Deines Vaters.

Was ist denn das für eine Religion die Du lebst? Was sagt Deine Kirche dazu ?

L.,wer oder was hat Deine Seele derart schlimm vergiftet ?

Ich kann es nicht gewesen sein. Deine Schwestern wurden von Rosi und mir zu Menschenliebe, zu Humanität, Achtung vor dem Leben mit Werten wie Liebe und Moral erzogen. Du kannst auf kein Erlebnis mit mir verweisen das auch nur im Ansatz den Wunsch auf Tod des Vaters rechtfertigen könnte. Das Gegenteil ist der Fall.

 

Bist Du tatsächlich undankbar, überheblich und hast keine Achtung vor den Eltern ?

Vater und Mutter sind Deine engsten Angehörigen.Sie haben Dir das Leben geschenkt und stehen immer zu Dir.                                          Niemand ist Dir im Leben je näher.

Noch einmal also:

Wer hat Dich erzogen und gelehrt die Eltern nicht zu achten und zu ehren ?

 

L.,Du hast nicht nur das Leben von mir geschenkt bekommen.


Du kannst ein gutes, ein sorgloses Leben führen.Du erhälst genug zu Essen.Du besitzt Kleidung. Du hast ein Dach über den Kopf, hast ärztliche Versorgung, darfst in der Schule lernen, kannst verreisen. In Deiner Freizeit kannst Du Hobbys und eigenen Interessen nachgehen. Noch hast Du kaum Pflichten und kannst Deine Kindheit genießen. Du lebst zudem mit dem Wissen von Deinen Eltern, Mutter und Vater,geliebt zu werden.

 

 

Das alles verdankst Du im Wesentlichen mir.                        

Ich gehe auch für Dich arbeiten.

Damit Dein Leben unbeschwert und glücklich verläuft.

Du erhälst von mir jeden Monat 264 Euro.

Dafür kann eine Menge eingekauft werden.Ich finanziere Dein sorgloses Leben. Zusammen mit dem Kindergeld vom Staat sind das schon 448 Euro die Du für Dich verwenden kannst.

Du kannst im Monat mehr Geld für Lebensmittel ausgeben als z.B. Rosi und ich zusammen.                   

Das ist kein Vorwurf! - aber Du muss Dich der Wirklichkeit stellen und die Frage beantworten,wer Du bist und wo Du im Leben stehst.

 

Mir den Tod zu wünschen um mich nicht besuchen zu müssen ist nicht nur dumm und geschmacklos und zu kurz „gedacht“ sondern es ist das Absägen des Astes auf dem Du selbst sitzt.

Kein Hund beißt die Hand die ihn füttert.

Ein „Danke Papa !“ wäre angebracht! Hast Du darüber schon einmal nachgedacht?

Meinst Du nicht, dass Dein Verhalten mir und Rosi gegenüber unangebracht ist ?

 

Bei unseren Treffen habe ich eine völlig neue Erfahrung gemacht und ein mir fremdes Kind,das nur aus Hass besteht,kennengelernt.


Warum ist das so,L. ?


Hass ist wie ein Strohfeuer – er breitet sich in Windeseile aus und vergiftet alles.

Wo Liebe wächst, gedeiht Leben – wo Hass aufkommt droht Untergang.


Wer vermittelt Dir eine hassende Lebenseinstellung und unmenschliche Werte ?

Wer erzieht Dich ?                                    Und warum zum Hass ?

Du bis doch als normales, gesundes, fröhliches, lebensbejahenden und neugieriges Kind auf diese Welt gekommen.Zumindest hatte ich Dich bis vor Kurzem noch so in Erinnerung.

Ich kann unterscheiden zwischen dem Mist der bei Gerichten gequatscht wird und dem wahren Leben der Menschen.

Und jetzt?!

Und jetzt DU:

Du hasst es bei mir zu sein.

Du willst keine Geschwister,keinen Opa,keine Tanten,Onkel haben.

Du hasst Spannendes.

Du hasst Märchen.

Du hasst Filme.

Du hasst Computer.

Du hasst alles Tussenhafte.

Du hasst Kleider.

Du hasst Hunde.

Du hasst,hasst,hasst…                        was hasst Du nicht ?   was ist wahr ?

 

Lisa,wie kann ein Mensch mit soviel Hass im Herzen leben ?

Ist das ein schönes Leben ?

Ich mache Dir keinen Vorwurf, weil Du von Deiner Umwelt , in der ich und Deine väterliche Familie nicht vorkommen dürfen, geprägt wurdest.

 

Aber mit zehn Jahren glaubst Du zu Ostern nicht mehr an den Weihnachtsmann und jedes Märchen,die Du ohnehin hasst, welche Dir Erwachsene erzählen.

Wach auf mein Kind und lass uns beim nächsten Treffen diesen Brief diskutieren.

Habe ich recht oder nicht ? Wie siehst Du Dich ?

Wenn ich mich ändern kann warum nicht auch Du ?

Bist Du dazu bereit ?

Du musst damit leben:

Auf der einen Seite das Leben Deiner Mutter.

Auf der anderen Seite das Leben Deines Vaters.

Du hast die Möglichkeit von beiden Seiten zu profitieren – und nicht nur was das Geld anbetrifft.

 

L.,hinterfrage bitte Deine (eigene) Meinung.

Um Dir dabei zu helfen übersende ich Dir einen Link.

 

http://dawa.ws/lxxx-und-papa/XXX

 

Gib diesen im Internet ein (Du kannst Dir auch helfen lassen) und Du hast Zugriff auf 10 % der Fotos auf denen unsere früheren Treffen festgehalten worden. Im Laufe der Zeit werde ich noch weitere Fotos hochladen und Dir zudem die Möglichkeit des Ansehens von Videos unseres Zusammenseins ermöglichen.

Mach Dir ein Bild !

Du wirst sehen, dass Deine Meinung von heute mit den Bildern von damals nicht übereinstimmt.

Ich setze die Fotos nicht in soziale Netzwerke wie facebook und will das auch künftig nicht tun.Privat bleibt privat.In Ordnung ?

 

Du hast jetzt Ferien und Zeit.

Ich würde mich freuen von Dir auf meinen Brief eine Antwort zu erhalten.

Beim nächsten Treffen am 02.März möchte ich mit Dir auch über die beigefügte Zeichnung sprechen.

Ich hoffe, Deine Mutter gibt Dir diesen Brief ungeöffnet und Du kannst hinterher entscheiden in welcher Form Du mit ihr darüber redest.

Ausnahmsweise gebe ich auch Frau Benseddik diesen Vaterbrief zur Kenntnis.


L., Du machst nichts falsch !

Du kannst nichts falsch machen.


Aber als Dein Vater fordere ich von Dir achtungsvolles Verhalten und Miteinander ein. Denk nach !

Ich habe versucht kindgemäß für eine Elfjährige zu schreiben. Das ist mir nicht immer gelungen. Es wird gewiß genügend Klugscheißer geben, die über meine Wortwahl meckern. Na und?!

Hauptsache wir, Du und ich, haben eine Grundlage auf der wir reden können.

Es kann und muss über alles geredet werden.Gespräche verweigern ist feige und falsch.

Wenn Du Worte im Brief nicht kennst schau im Lexikon oder im Internet nach oder frag´ Erwachsene.



 

In Liebe

 

Dein Papa Bolle                                               Sei froh mich zu haben!


VI. bis - und "Endlösung" am 13.05.2014


Dieses abschließende Verfahren wird, auch wenn die Lesbarkeit darunter leidet, ausführlicher dargestellt um die Arbeitsweise am Familien- und Kammergericht, die Spielereien und Tricks der Verfahrensverschleppung und die Menschenverachtung deutscher Richter und Richterinnen besser zu veranschaulichen.


05.08.2013 - Vater stellt Antrag auf Regelung des Umgangs nach § 1684 BGB, § 155 FamFG, weil es den Eltern nach Aufhebung der Umgangsregelungsbeschlüsse vom 14.Mai 2013 nicht gelang Vater-Kind-Kontakte zu verwirklichen


12.08.2013 - Beschluss Familiengericht:Festsetzung Verfahrenswert auf 3.000,00 Euro

   verfahrensführend: Richterin am Landgericht Wiebcke Hückstädt-Sourial

Geschäftsnummer: 133 F 14209/13 AG Tempelhof-Kreuzberg


13.08.2013 - Gericht fordert eine Gebühr in Höhe von 54,00 Euro für die beantragte Handlung


15.08.2013 - Vater beantragt das Betreiben des Verfahrens nicht von der Zahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen und verweist auf den Beschluss des OLG Saarbrücken vom 10.10.2011 zum Az. 6 WF 104/11 und das Vorrang-und Beschleunigungsgebot nach § 155 FamFG


16.08.2013 - Gericht verweist auf die Entscheidung des Kammergerichts vom 25.08.2011, Az. 16 WF 1123/11 und stellt Vater anheim einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen


19.08.2013 - Vater ergänzt seinen Antragsschriftsatz und beantragt eine konkrete und umfassende Umgangsregelung unter Absehen einer Kostenerhebung, Verzicht auf Beiordnung von Anwälten und erneuter Einholung sogenannter familienpsychologischer Gutachten


20.08.2013 - Anwalt der Mutter beantragt Rückweisung des Antrags auf Regelung des Umgangs,Verfahrenskostenhilfe, seine Beiordnung und im Nachgang die Rückweisung der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für den Vater.


21.08.2013 - Gericht mahnt das Einreichen des Verfahrenskostenhilfeantrages des Vaters und  die Übersendung entsprechender Belege an.


11.09.2013 - Sachstandsnachfrage des Vaters


12.09.2013 - Als Antwort auf die Sachstandsnachfrage verweist die Richterin am LG Hückstädt-Sourial auf ihre Schreiben vom 16. und 21.August 2013


18.09.2013 - Gericht erinnert an das Einreichen der Unterlagen für die Bearbeitung des Verfahrenskostenhilfeantrages


19.09.2013 - Vater stellt Antrag auf Terminierung gem. § 155 Abs.II,S.1 FamFG


25.09.2013 - Anfrage des Vaters an das Gericht, warum mit Schreiben vom 18.09.2014 Unterlagen gefordert werden obwohl  das gerichtliche Tätigwerden ohne Entrichtung eines Kostenvorschusses abgelehnt wird


08.10.2013 - Beschwerde des Vaters wegen Untätigkeit des Amtsgerichts und unzumutbarer Verzögerung der Rechtsgewährung


16.10.2013 - Anfrage des Familiengerichts, ob mit Terminierung des Umgangsverfahrens die an das Kammergericht übersandte Beschwerde erledigt sei


16.10.2013 - im Verfahren 133 F 14209/13 wird der 05.11.2013 als Termin anberaumt


23.10.2013 - Mitteilung des Vaters, dass sich die Beschwerde nicht erledigt hat, da weitere Verzögerungen durch unfaire Verfahrensführung, Rechtsbrüche und Willkür durch die verfahrensführende Richterin Hückstädt-Sourial zu erwarten sind.


23.10.2013 - Zurückweisung des Antrages auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe


31.10.2013 - Die Untätigkeitsbeschwerde des Vaters  wird vom Kammergericht durch die Richter des 19. Senats Tucholski, Dr.Zivier und Hartung als unzulässig verworfen (19 WF 198/13)


05.11.2013 - Im Termin legt der Verfahrensbevollmächtigte der Mutter ein Attest vor, wonach  seine Mandantin erkrankt sei. Nähere Angaben werden nicht gemacht.

Vom Vater nachgereichte Protokollergänzung:


gemäß Urteil 102 C 1005/14 AG Pankow/Weißensee vom 09.10.2014 entfernt


07.11.2013 - Vater bittet per Fax um eine zeitnahe Neuterminierung und darum, das Kind und seine Eltern zur Regelung des Umgangs anzuhören. Hilfsweise wird die Einrichtung einer Umgangspflegschaft beantragt und erneut Herr Peter Thiel als Umgangspfleger vorgeschlagen.


06.12.2013 - erneute Sitzung  des Familiengerichts zur Regelung des Umgangs

anwesen: die Eltern und der bevollmächtigte Anwalt der Mutter

Auszug aus dem  Protokoll:


gemäß Urteil 102 C 1005/14 AG Pankow/Weißensee vom 09.10.14 entfernt


06.12.2013 - Das Gericht bewilligt der Mutter Verfahrenskostenhilfe und ordnet ihr die Rechtsanwälte W.und S. bei.


13.12.2013 - auf die nach dem Termin, erst im übersandten Protokoll verkündeten  gerichtlichen Erwägungen zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens reagiert der Vater erstaunt, da er bereits mit Schriftsatz vom 19.08.2013 Argumente gegen eine (die vierte) Begutachtung vorgetragen hatte und auch die Mutter  ihre Ablehnung bekundete.

Vater weist das Gericht auf die Regelung des § 156 Abs.3 Satz 2 FamFG hin und fragt an, warum das Verfahren nicht an einen kompetenten  und mit Sachkunde und Erfahrung ausgestatteten Richter  abgegeben wird, da die derzeit verfahrensführend Richterin in der Sache scheinbar nicht weiter weiß.


16.12.2013 - Stellungnahme des Vertreters des Jugendamtes Schreiter zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens


gemäß Urteil 102 C 1005/14 AG Pankow/Weißensee vom 09.10.2014  entfernt


18.12.2013 - Anwalt der Mutter teilt nunmehr mit, " dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die vom Gericht vorgeschlagene Verfahrensweise, ein Sachverständigengutachten  zu der Frage einzuholen, ob und in welchem Umfang eine Umgangsregelung dem Kindeswohl entspricht,bestehen."


06.01.2014 - Das Gericht bittet den Vater binnen 1 (!) Woche um Mitteilung, ob es bei der Ankündigung, dass keine Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Begutachtung besteht, bleibt.

Entgegen den bisherigen Einlassungen der Mutter hat sich diese mit Schriftsatz vom 18.12.2013 mit der Einholung eines Gutachtens einverstanden erklärt.


10.01.2014 - Vater stellt gemäß § 339 StGB Strafanzeige  gegen die Richterin am Landgericht Hückstädt-Sourial


27.01.2014 - Vater stellt gemäß § 42 ZPO Befangenheitsantrag gegen die Richterin am Landgericht Hückstädt-Sourial insbesondere wegen Untätigkeit und Hinauszögern einer Entscheidung zu Lasten des Kindes und seines Vaters


03.02.2014 - Sachstandsnachfrage des Vaters und Forderung der Regelung des Umgangs im Wege einstweiliger Anordnung


18.02.2014 - Originalzitat aus Gerichtsschreiben:

 "... in der Familiensache

                                   mdj.Gert Bollmann./. mdj.C.H.

teilen wir Ihnen mit, dass Frau Hückstädt-Sourial ist seit dem  1.2.2014 nicht mehr am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg tätig.

Hat sich damit der Befangenheitsantrag erledigt.?


Klösgen

Richterin am Amtsgericht"


21.02.2014 - 2.Sachstandsnachfrage des Vaters, nunmehr gemäß Geschäftsverteilungsplan des Gerichts gerichtet an Richter Adrian Seidenspinner


25.02.2014 - "...in der Familiensache betreffend das Kind Lisa H.

sind die Akten derzeit in der Abteilung für Ablehnungen.


Mit freundlichen Grüßen

Laws

Richterin am Amtsgericht"


24.02.2014 - Beschluss des Amtsgerichts 2 Abl 8/14 zu 133 F 14209/13 (Eingang beim Vater am 27.02.2014). Das Ablehnungsgesuch gegen die Richterin am Landgericht Hückstädt-Sourial wird als unzulässig zurückgewiesen.

Auszug/Zitat:

"....

Gründe

Das Rechtsschutzbedürfnis für das Ablehnungsgesuch ist nachträglich entfallen, weil die abgelehnte Richterin endgültig aus dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg ausgeschieden ist und nunmehr beim Landgericht tätig ist...

Klösgen

Richterin am Amtsgericht"


13.03.2014 - Vater erhebt Untätigkeitsbeschwerde und wendet sich  zudem am 25.03.2014 über den Senator für Justiz und Verbraucherschutz Heilmann an den Präsidenten des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg Dr.Kunz mit der Bitte um Wahrnahme der Dienstaufsicht und ein rechtstaatliches Tätigwerden der Justizbeschäftigten


27.03.2014 - Antwort des Präsidenten des Amtsgerichts, Dr.Kunz

Zitat:

"... wie ich den Verfahrensakten entnommen habe, hat das Gericht inzwischen dem Verfahren Fortgang gegeben und mit Beschluss vom 26.März 2014 einen Verfahrensbeistand bestellt.

Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts ist nunmehr Frau Richterin am Amtsgericht Dr. Wahsner dauerhaft für die Abteilung 133 zuständig."


26.03.2014 - Die, zuvor als Richterin auf Probe unter dem Namen Dr.Trieglaff für die  Familiensache  bereits einmal zuständig Gewesene bestellt, nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub , nunmehr als Richterin am Amtsgericht unter dem Namen Dr. Wahsner, gemäß § 158 Abs.4 S.3 FamFG Frau Iris Danquart, Gneisebaustr.107,10961 Berlin als Verfahrensbeistand.


11.04.2014 - Beschluss des Kammergerichts zu 19 UF 120/13 Zurückweisung des Antrages auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter Beibehaltung des Aufenthaltsbestimmungsrechts  bei der Mutter durch die Richter Tucholski, Hartung und Dr.Zivier


09.05.2014 -  Sitzung des Familiengerichts zur Regelung des Umgangs

anwesend: die Eltern, der Anwalt der Mutter sowie der Sachbearbeiter des Jugendamtes Schreiter und die Verfahrensbeiständin Danquart

Auszug aus dem Protokoll:(Hervorhebung vom Homepagebetreiber)



gemäß Urteil 102 C 1005/14 AG Pankow/Weißensee vom 09.10.2014 entfernt.



15.05.2014 - Anwalt der Mutter reicht beim Familiengericht Ausdrucke der Homepage Sorgerechtapartheid.de ein und fordert vom Vater die Löschung innerhalb einer Frist von drei Tagen


13.05.2014 - Richterin am Amtsgericht Dr. Stephanie Wahsner schließt den Umgang des Vaters mit dem Kind bis zum 31.05.2015 aus (dafür beschreibt sie acht Seiten Papier - eine Begründung bleibt sie allerdings schuldig).


Tja, und dann ????

Was geschieht bis zum 31.05.2015?

Was passiert danach?


Der Ausgang der Strafanzeige gegen die Richterin am Landgericht Wiebcke Hückstädt-Sourial wegen Rechtsbeugung braucht hier nicht angeführt zu werden. Die Berliner Staatsanwaltschaft funktioniert rechtstaatlich....



VII. während und nach dem Umgangsausschluss (Mai 2015)


31.März 2015 Konfliktlösendes Schreiben des Vaters an die Mutter


16.April 2015 Information des Familiengerichts über das Schreiben des Vaters vom 31.März 2015


07.Mai 2015 Antrag des Vaters auf umfassende, konkrete und vollziehbare Regelung des Umgangs mit Bitte   

                      um richterlichen Hinweis (Antrag eingestellt auf der Seite "Aktuelles"dieser Homepage unter 

                      dem 07.05.2015


18.Mai 2015 Der Antrag vom 07.Mai erhält das Geschäftszeichen 133 F 7996/15 des AG Tempelhof-

                     Kreuzberg

                     zuständige neue(alte) Richterin am AG: Dr.Stephanie Wahsner

                     bestellte neue (alte) Verfahrensbeiständin: Iris Danquart

                     zuständiger neuer (alter) Sachbearbeiter des Jugendamtes: Christof Schreiter

                     Eltern mit alten Bezeichnungen: Kindesvater und Kindesmutter

                     Dem Antragsteller wird aufgegeben, binnen 2 Wochen klarzustellen,

                     worauf konkret ein gerichtlicher Hinweis begehrt wird.


                     

per E-Mail über das Kontaktformular des Internetauftritts des Familiengerichts Tempelhof-Kreuzberg am 03.Juni 2015 versandt


Ihr Zeichen:133 F 7996/15

 

Sehr geehrte Frau Richterin am AG Dr. Stephanie Wahsner,


Sie haben mir mit Schriftsatz vom 18.Mai 2015 aufgegeben, klarzustellen,worauf konkret ein gerichtlicher Hinweis begehrt wird.

 

Das erstaunt, weil das Begehr im Antrag auf Regelung des Umgangs vom 07.Mai d.J. begründet ist, Ihnen meine Rechtsauffassung aus vorherigen Verfahren bekannt ist und die Bestimmungen zur Verfahrensleitung gemäß § 139 ZPO und § 28 Absatz 1 Satz 2 FamFG Grundlage gerichtlichen Handelns sein sollte.

 

Ich stelle mein Begehr auf einen richterlichen Hinweis wie folgt konkret dar:


Die originäre Aufgabe des Gerichts ist vorliegend die Regelung des Umgangs unter der Beachtung des Primats der tatsächlichen Interessen des Kindes.

Es wird ein richterlicher Hinweis erbeten, ob das Gericht beabsichtigt seine Entscheidung erneut einzig auf die Interessen der Mutter zu stützen.


Ein Elternproblem den Umgang oder die Kommunikation betreffend besteht nicht.

Die Mutter hat ein Umgangs-und Kommunikationsproblem.

Es wird ein richterlicher Hinweis erbeten,ob das Gericht beabsichtigt zur Durchsetzung seiner Entscheidung auch geeignete Zwangsmaßnahmen zu verfügen oder ob es die Auffassung, ein Kind könnte "den Druck auf die Mutter als gegen sich selbst gerichtet wahrnehmen, als "Bedrohung seines etablierten Familiensystems". (Az: 1 BvR 3326/14)" vertritt.


Mit zunehmenden Alter nimmt die Eigenverantwortlichkeit von Kindern zu.Die sich daraus ergebenden Rechte ziehen aber auch Pflichten nach sich.

Es wird um einen richterlichen Hinweis gebeten,ob das Gericht den Gesichtspunkt des Vaters, dass das Umgangsrecht des Kindes zunehmend als eigenverantwortliche

Pflicht zu betrachten ist, zumal keine erlebnisbegründeten Vorbehalte geltend gemacht werden können,teilt.


Insbesondere hinsichtlich der bisherigen Missachtung der Grundrechte aus Artikel 3 GG erscheint für die weitere Rechtsverfolgung ein Hinweis erforderlich.


Hochachtungsvoll

Gert Bollmann


Mit Beschluss der Richterin am AG Frau Dr. Stephanie Wahsner vom 22.07.2015 zur Geschäftsnummer 133 F 7996/15 des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg, Abteilung für Familiensachen, wird der Umgang des Vaters mit dem Kind bis zum 31.12.2016 ausgeschlossen.