Die zwischen Vätern und Kindern praktizierte Apartheid,
stellt wohl das größte Skandalon unserer wohlständigen Gesellschaft dar. (Raoul Schrott)
(Bild erstellt unter Nutzung von Pixabay)
El Dia Del Padre - Vatertag
Spoilerwarnung Himmelfahrt vs. Herrentag vs. Vatertag
Söhne und Töchter, Filii et Filiae, Nachkommen groß und klein, alt und jung!
Lasst Euch nicht von der Werbeindustrie kirre machen.
Der Ehrentag für Eure Väter, der Tag an dem ihr ihnen Danke sagen könnt für ihre Liebe und Zuneigung, Arbeit und Aufopferung, ist nicht der religiöse Feiertag Christi Himmelfahrt.
24.Mai 2019
Vorab allen Vatis, Papas, Daddys zum Internationalen Vatertag im Juni die besten Grüße!
Die Creme der deutschen Politikdarstellerinnen und die Zunft sakrosankter Familienrichterinnen haben vieles gemein.
Beide Spezies halten sich für emanzipierte Powerfrauen mit umfassender Klugheit, moralfähig und die Krone menschlicher wie gesellschaftlicher Evolution, nachdem das Männliche, und mit ihm das Patriarchat, überwunden wurden.
Sie sind (oftmals ohne " richtigen" Bildungsabschluss) nicht wertschöpfend tätig, dennoch besser(all-)wissend, gequotet, Südpol geprägt, gegendert, mit Wendehals ausgestattet, anpassungsfähig und mainstreamkonform, wenig MINT-affin, plagiatsfähig, Wortjongleure, dauerhaft labernde Blubbertaschen, intrigengestählt, hinterfotzig, ränkesüchtig und werden zugleich vom eigenen und mehr als 60 anderen Geschlechtern geliebt.
Allen ist zudem gemein Töchter leiblicher, rechtlicher, sozialer, entfremdeter, zahlender oder aus ihrem Leben ausgelöschter Väter zu sein.
Ob die Väter auf den von ihnen gezeugten Nachwuchs, auf das Können und die Leistung ihrer Mädels, die häufig als positive Diskriminierung von Männern und Vätern demagogisch umschrieben wird, stolz sind, ist in der Regel nicht bekannt.
Manchmal kommt es aber vor das eine Tochter den Stolz und die Liebe zu ihrem Vater mit anderen Menschen weltweit teilt. (siehe hier: - Unvergessen)
Sonora Louise Smart Dodd ist, obwohl die deutschsprachige Wikipedia sie nicht zu kennen scheint, nicht nur in Amerika als die Mutter des Vatertages “Mother of Father’s Day" bekannt.
"Der gesetzliche Feiertag Christi Himmelfahrt ist nicht würdig "Vatertag" genannt zu werden.
Wenn Väter sich mit der Kirche, trinkenden kinderlosen Männern & Jugendlichen diesen Tag teilen müssen nimmt sie keiner ernst.
Papas stellen die Hälfte aller Eltern, ihnen steht ein würdiger Platz in dieser Gesellschaft zu, an dem ihre Leistungen anerkannt, ihre Bedürfnisse und Wünsche gehört werden.
Deshalb ersetzt in Deutschland seit 2012 der 3. Sonntag im Juni den alten Vatertag, wie in fast allen Ländern dieser Welt."
Christi Himmelfahrt ist ein Glaubensbekenntnis und kein Vatertag.
"Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott, was Gottes ist“ meine ich und ziehe (als Atheist und Humanist) eine Jesus von Nazareth zugeschriebene Sentenz im Wortlaut der Lutherbibel (Matthäus 22,21) zur Begründung heran.
Mag die Christenheit die Himmelfahrt feiern,
mögen sich die Genderideologen der Deppenbilder junger und alter, saufender und raufender Krakeeler für ihr Väterbashing bedienen,
der echte Vatertag (vielleicht sogar ohne Edeka Produkte durchführbar) ist der 3.Sonntag im Juni,
der 16.06.2019,
auch weil nicht wenige Politikerinnen und Familienrichterinnen, die emsig an der Zerstörung der Familien anderer üben, redliche, ihre Kinder liebende Väter haben.
Väter, die nicht immer, aber immer öfter Politikerinnen und ihren Richterinnen der familiären Sondergerichtsbarkeit über sind.
"Väter sind eine unterschätzte Kraftquelle - gerade für die Töchter."
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Meine Antwort lautet: Genesungsausschluss
Nicht für sich
Mag sein, dass es Pädagogen waren die jahrhundertelang daran arbeiteten die umgekehrte Version des berühmten Zitats von Lucius Annaeus Seneca "Non vitae sed scholae discimus" („Nicht für das Leben, sondern für die Schule lernen wir“) zur bekannteren zu machen.
So begleitete mich während meiner Schulzeit der Spruch "Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir“ ("Non scholae, sed vitae discimus ") als beliebtes Bonmot um mich und andere Schüler "aufmunternd" zu piesacken.
Was man lernt, lernt man für sich und so lernte ich halt.
Lernen, lernen und... das Siegen sollte ich von der Sowjetunion lernen.
"Ohne Kampf kein Sieg" war folgerichtig eine meiner TV-Lieblingsserien.
Ich war jung, weiß und heterosexuell und ich lernte, obwohl sich meine ersten Lehrmeister verabschiedeten bzw. auflösten.
Ein Obsiegen stellte sich selten ein und auch den Kampf mit Gevatter Hein , der wohl nicht mein Freund wird, vermag mir einzig partielle Punktsiege einzubringen.
Nunmehr alt, weiß und immer noch zum männlichen Geschlecht gehörend, lerne ich unverdrossen weiter und frage mich, warum die Kräfte des Guten so oft niedergekämpft, niedergerungen und niedergeworfen werden, warum Siegen so schwer ist, obwohl doch aus der Geschichte gelernt werden könnte.
Es muss wahrlich nicht jedermann auf der Suche nach den Möglichkeiten eines Obsiegens im mittelalterlichen Handschriftencensus (HSC) schmökern - verkehrt ist es allemal nicht.
Auch, weil bereits vor mehr als 500 Jahren eine Empfehlung des Hans Talhoffer, eines siegreichen Lohnkämpfers, Fechtmeisters und Verfassers von Fechthandschriften, "... und setze deine ganze Kraft in rechtem Maße ein..."(Hs XIX 17-3) lautete und dessen Wappen das Motto "Bedenke dich recht" trug.
Besonnenheit und Klugheit muss nicht neu erfunden werden.
Der bewaffnete Zweikampf von Ehepaaren mit Streitkolben und improvisierten Morgenstern als Mittel der Wahrheitsfindung erscheint uns ungewöhnlich.
Immerhin leben wir im Hier und Jetzt und nicht im Mittelalter, wo zur Gewährleistung der Chancengleichheit im Geschlechterkampf der Mann aus einem Loch heraus gegen seine Furie kämpfte, weil es nur zwei Geschlechter gab, Mann und Frau nicht gleich und das Geschlecht noch kein Konstrukt und nicht wählbar war.
Zumindest dürfte, was die Wahrscheinlichkeit betrifft, diese radikale Form der Wahrheitsfindung, zumindest ab und an, treffsicherer gewesen sein als heutige Auseinandersetzungen mit juristischer Beteiligung und Veitstänzen mit Überschlag und Purzelbaum feministischer Familienrichterinnen beim sakrosankten, ideologischen und rechtsfreien Gutdünken zur Sicherung des Mutterwohls zu Lasten des Kindes und seinen Vaters.
Wären derart martialische Gerichtskämpfe noch üblich müsste der männliche Täter aus einem engen, mehrere, mindestens zwei, Klafter tiefen Loch heraus kämpfen, während ihn soziologische und juristische Helfer der Frau zentnerweise mit Worthülsen zuschütten.
Zerstrittene Elternpaare die einen Familiengerichtskampf im 21.Jahrhundert in der Mitte Europas betreffend die Regelung der Beziehungspflege mit dem gemeinsamen Kind und der elterlichen Obsorge führen können dies unbelastet von jeglicher Form der Wahrheitssuche tun.
Die deutschen Familiengerichte haben die Abkehr von der Wahrheitsfindung vollzogen.
Das Obsiegen der Mutter ist in mehr als 95 % aller Verfahren vorprogrammiert.
Die Willkür und Diskriminierung von Vätern ist politisch gewollt, die dahinterstehende Familienzerstörungsstrategie und die sie begleitende archaische Mütterideologie ist von den rechtsprechenden Juristinnen bis hin zu denen des Bundesverfassungsgerichts verinnerlicht und bringt Horden von nicht wertschaffenden Schwätzern, lila Pudeln und Demagogen an prall gefüllte Futtertröge der Frauen-und Mutterpamperungsindustrie.
Im Familienrecht spreizt die Jurisprudenz als willige Hure die Schenkel für ihre Fürstinnen der Genderista.
Nachdem die vielfach gescholtenen alten weißen Männer mit ihren technischen Erfindungen viele traditionelle Hausfrauenarbeiten leichter oder überflüssig machten, versuchen nicht wenige, sich von Familie und (Haus-)Arbeit "befreiende" Frauen im erfundenen Geschlechterkampf ihre Vorrang-und Opferrolle durch die Vermarktung der Frucht ihres Leibes, als neue und einträgliche Form und Spielart der Prostitution, zu sichern.
Kinder standen noch nie im Zentrum deutscher Familienpolitik.
Sie sind einzig Beute, Devidendenbringer für Getrennterziehende und Demonstrationsmasse - stets missbraucht.
All das ist bekannt, außer bei einer Väterlobby.
Eine solche existierte vor drei Jahrzehnten so wenig wie heute.
Die immer größer werdenden Windmühlen gegen die die redlichen Väter als traurige Gestalten anrennen werden von ihnen nicht gesehen, obwohl das muntere Gebimmel von an den Windmühlenflügeln hängenden Bundesverdienstkreuzen für Frevel am Kind laut genug zu hören sein sollten...
Nicht für sich wollten die 19 neuzeitlichen Lohnkempen eintreten, die sich am 05.November 1988 in Köln zusammenfanden.
Nicht sozialen Außenseitern, ehrlosen oder ausgegrenzten, diskriminierten, kriminalisierten, berufstätigen, stigmatisierten, arbeitslosen oder faulen Vätern galt der Aufbruch der Champions.
Als selbsternannte Stellvertreter für das Recht der Kinder auf Beziehungspflege mit beiden Eltern wollten sie aufbrechen, Moral- statt Lohnkempen für Kinder sein und einen ehrenhaften, zum Sieg führenden Kampf ausfechten.
Das hehre Anliegen, nicht für sich selbst zu streiten, fand sich im Vereinsnamen Väteraufbruch für Kinder, wohl eher eine plakative Parole, wieder.
Damit besaßen sie ein lobbyistisches Alleinstellungsmerkmal.
Mehr aber auch nicht.
Der VAfK versteht sich, laut seinem Leitbild, "als Verein für Kinderrechte, als Familien- und Elternverband und als Organisation, die eine fürsorgende und liebevolle Beziehung beider Eltern zu ihren Kindern stärkt sowie für die Gleichstellung von Müttern und Vätern eintritt."
Das Primat von Väterinteressen ging offensichtlich in drei Jahrzehnten verloren.
"Wir sind kein Aufbruch für Väter, sondern ein Aufbruch für Kinder!", schwurbelt Hartmut Haas vom Vereinsvorstand.
Derartige Kakofonie ist beeindruckend, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach 30 Jahren der angestrebte Aufbruch unscheinbarer und bedeutungsfreier ausfällt als die von Wagenknecht initiierte Totgeburt der Sammlungsbewegung "Aufstehen" oder die bedeutungslose Fußnote, die die Suffragetten im Buch der Geschichte hinterließen.
Mit der Aufgabe des Kampfes um das gemeinsame Sorgerecht von Anbeginn und ohne Bedingung trug der VAFK zur Sicherung der Praxis der staatlichen Sorgerechtapartheid und der (juristischen) Ungleichheit der Eltern bei und beschritt zunehmend den Weg in Richtung konformen Flachliegens, zahnlos und politisch lenkbar. Von Unrecht und Willkür betroffene Väter blieben zunehmend auf der Strecke, während sich führende Kräfte des Vereins der frevelhaften Familienpolitik mit ihrer für Väter verschlossenen Geldtöpfe andienten.
Die Mitgliedschaft im Bundesforum Männer, einem in dauerhafter Agonie liegenden und unter Schnappatmung leidenden Trojaner des genderfeministisch geführten Bundesfrauenministeriums , wie auch die Kooperation mit dem Verein berufstätiger Mütter, eine Lobbytruppe die zuvörderst ihre eigenen Mütterinteressen sauber artikuliert, dürften nicht nur für mich, als mit den Klauen der Justiz und ihrer Helfer aus dem Leben der nichtehelichen Tochter ausgelöschter Vater und Nichtmitglied eines Vätervereins, verwunderlich erscheinen.
Bittschriften, Bittprozessionen (als Demos bezeichnet), Biker Ausflüge, Petitionen, politisch korrekte Stellungnahmen, bis hin zur regierungskonformen Forderung der Zusammenführung von Eingereisten mit ihren Familienangehörigen in Deutschland (warum nicht in deren Heimat?) und suggestive Preisungen vermeintlicher Erfolge durch den Vorstand des VAFK schienen mit der Lebenswirklichkeit systematisch entrechteter autochthoner Väter und eingewanderter Menschen nicht mehr Schritt zu halten.
30 Jahre Stillstand und keine Aussicht auf Änderung?
Die Euphorie des Vorstandes bezüglich vermeintlicher Erfolge und gesellschaftlicher Beachtung und die selbstverliebte Wichtigkeit Einzelner
"Jetzt aber wollen wir feiern, auf das Geleistete und Erreichte stolz zurückblicken und mit frischem Mut und Engagement nach vorne schauen. Alle sind herzlich eingeladen,...",
wollte/konnte die Basis offensichtlich nicht mehr teilen.
So kam was kommen musste.
Vorstand und Verein gehen getrennte Wege.
Siehe hier unter Punkt 3, hier unter Punkt 7, hier und hier.
Wie eine unter Plagiatsverdacht stehende Politikdarstellerin, die mittels SPD-Parteibuch die Rolle der Frauenministerin erbte, zu bezeichnen ist, dürfte eine Frage des persönlichen Stils und nicht eine Frage zum Zustand des Vätervereins sein, ungeachtet welche Rollenklischees "unsere" Politikerinnen anstreben und erfüllen.
Frau Doktor Giffey als Müllwerkerin zu bezeichnen, weil sie medienträchtig ein BSR-Fahrzeug begleitete, ist möglicherweise so zutreffend wie ihre Parteivorsitzende als DSDS-befähigte Sängerin.
Zumindest ist das Langstrumpf-Lied, nachdem Pippis literarische Mutter Lindgren verstarb und Papa Efraim Langstrumpf nicht mehr "Negerkönig" sondern "Südseekönig" genannt wird, politisch wieder erlaubt.
Doch das ist eine andere Geschichte für Kinder und Erwachsene.
Meine, bereits vor Jahren getroffene Einschätzung zum Zustand der Väterbewegung scheint offensichtlich (und leider) eine zutreffende zu sein.
Das schreibt Hartmut Wolter auf Facebook:
"Die Väterbewegung in Deutschland bekommt jetzt ihre eigene Plattform:
www.vaeterbewegung.org
Jede natürliche oder juristische Person, die sich als Teil der Väterbewegung sieht, ist herzlich eingeladen, sich einzubringen.
Wir treffen uns auf der Köln DEMO und auf dem Genderkongress.
Die Erfolglosigkeit der Väterbewegung in Deutschland der letzten 30 Jahren sucht seines Gleichen. Keine Bewegung war derart erfolglos, es sei denn sie hatte ohnehin kein für die Gemeinschaft erstrebenswertes Ziel vor Augen. Die Erfolglosigkeit der letzten dreißig Jahre ist der größte Makel, der der Väterbewegung anhaftet. Wer so erfolglos ist, muss etwas völlig Sinnloses anstreben. Wir haben also viele „selbst“ verursachte Vorbehalte aufzuarbeiten. Das macht viel Arbeit, aber es muss jetzt geschehen.
Väter sind nicht dafür da, Rollenklischees zu genügen. Väter sind dafür da, IHREM Kind IHR ureigenes Rollenvorbild vorzuleben.
Väter fordern das bedingungslose gemeinsame Sorgerecht ab Geburt, gleichberechtigter Ansprechpartner in Erziehungsfragen zu sein und mehr Zeit mit dem Kind."
Die angekündigte Plattform ist (derzeit) wieder vom Netz bzw. nicht erreichbar.
Ein erster Blick auf die Seite (als sie kurz online war) mit der ursächlichen und erneuten Forderung nach der gemeinsamen elterlichen Sorge von Anbeginn und ohne Bedingung findet naturgemäß die Unterstützung von sorgerechtapartheid.de.
Nachdem die Seite allerdings wieder (kurzfristig) verschwunden ist bleibt natürlich die Tatsache im Raum das am Kritisierten und der totalen Erfolglosigkeit die Macher der Plattform der Väterbewegung verantwortlich beteiligt waren und es künftig schon mehr bedarf als Demos mit 10 Füßen oder die Veranstaltung von Seminaren...
Als vom Familienunrecht betroffener Vater gilt es den klaren, realistischen Blick zu bewahren.
Neben den Totschlagbehauptungen "alles Nazi" und "toxische weiße Patriarchen" gehört der Vorwurf sexuellen Missbrauchs zu den Mainstream Top.
Selbst Goethes Erlkönig muss mittlerweile als böser, pädophiler Vater oder als Vergewaltiger herhalten. Doch egal wie skurril die Deutungen und Spekulationen deutscher Soziologen und Juristen sich auch darstellen, die letzte Zeile der Ballade lautet:: "In seinen Armen das Kind war tot."
Zeitgeistkorrekt und nach Mitwirkung der Helferindustrie sollte der Erlkönig mit den Worten
"In seinen Armen der Knabe lebt, der Vater war tot."
enden...
Gert Bollmann
April 2019
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*Collage gefertig unter Nutzung von Pixabay
Die Qualität von Kindesanhörungen durch Familienrichterinnen lässt sich schwer beschreiben. Es gibt keine.
Für das in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Wechselmodell im Familienrecht offenbarte Maß an Weisheit muss das Wort unterirdisch geschaffen worden sein.
Kulissentheater
Die Sprechblasen wurden von einseitig erwählten Äkschpertinnen mit (Sach-)Verstand und cerebraler Diarrhoe prall gefüllt.
Überraschungen blieben aus, weil die absolute Wahrheit, wonach das "Kindeswohl im Mittelpunkt" steht, in Dauerschleife wiederholt wurde.
Der Wunsch, die vorgebliche Suche nach diesem Mittelpunkt, weiter zu behindern, dürfte, mit Blick auf die Honorarabrechnungen, ein verständlicher sein.
Alles (beruflich und finanziell) Betroffene außer Väter. (siehe Link unter Punkt 2)
So fühlt sich eine jede Powerfrau, Powermutter und selbst das am Tropf des Frauenministeriums schnappatmend dahinsiechende "Bundesforum gegen Männer "animiert und berufen ihren/seinen "Senf" zum Thema Wechselmodell beitragen zu müssen.
Erwartungsgemäß ist Erhellendes nicht darunter.
Das ist auch unerheblich.
Obwohl nicht von allen, so ist doch alles bereits mehrfach gesagt und die Einheitsmeinung ist in einer Femokratie vorgegeben.
Dennoch gibt es Erstaunliches.
Zumindest für mich als betroffener, als erfolgreich entfremdeter, entsorgter und aus dem Leben meiner nichtehelichen Tochter Lisa ausgelöschter Vater, der mit dem dauerhaften Bann der Beziehungspflege, dem Fluch ungerechtfertigter Geldzahlungen und dem Verbot des Briefeschreibens belegt wurde.
Bei all dem Wechselmodellgeplapper- und geblubber verschwindet die politische und rechtliche Ungleichbehandlung der Eltern, die Staatsdoktrin der Väterdiskriminierung.
Über deutschen Landen scheint eitel Friede-Freude-Eierkuchen ausgebrochen zu sein.
Die weiblichen Druiden mixen ihren grässlichen Zaubersud um zu Verdummen, ganz so, als ob das Grundgesetz Beachtung findet, Sorgerechtapartheid nicht existiert sondern sich in den Dämpfen der ausgekochten Krötengebeine aufgelöst hätte.
In welchem Land mag eine Homepage gehostet werden die mit folgender Frage aufmacht:
Habe ich etwas verpasst?
Stand ein Paradigmenwechsel jemals auf der Agenda?
Ging es nicht "nur" um die Besitzstandswahrung der Kindbesitzerinnen und ihrer professionellen Unterstützerinnen?
Wie weltfremd muss eine Partei sein die Folgendes absondert:
"Wechselmodell nicht gesetzlich verordnen, sondern im Alltag stärken" ?
Tja, vielleicht sollte die CDU/CSU mit allen Linken, der Diakonie, Seelenklempnern und, und, und ... einen Stuhlkreis einrichten damit die Eltern wie Goliath und David über die Transferleistungen für Kindkontakte auf ungleicher Verhandlungshöhe debattieren können.
Wie dämlich und lebensfern können Politikkomparsen argumentieren um das Gewaltmonopol der Mutter zu erhalten?
Vermutlich wird jede Kreidekreismutter ihre Zustimmung freudig erregt geben...
Bis auch die letzten defizitären Kreidekreismütter, bis die letzten feministischen Schwätzerinnen und Mutterkultlerinnen, bis jede rhetorisch begnadete Parteisoldatin, bis sämtliche rabulistisch geübte Richterinnen und Paragrafenjongleurinnen, bis die große Schar fanatischer Lobbyistinnen, blubbernder Soziologinnen und spekulationspsychologischer Gutachter und die demagogischen Agitproppolitikdarstellerinnen ihre Sprechblasen mit der Weisheit "der Maßstab ist das Kindeswohl" verkündet haben, werden noch Generationen von Kindern unter staatlich organisierter Familienzerstörung und Missbrauch heranwachsen.
Die Erinnerungen an das Zeitalter der Aufklärung, an die fortschrittliche Epoche des Glaubens an die Vernunft, sind seit Langem verblasst.
Die Einheimischen haben sie vergessen oder ins Museum verschoben.
Die neuen Dauergäste haben andere Vorstellungen.
2019
Jetztzeit
Ganz Europa besitzt ein zeitgemäßes,modernes, den Interessen der Kinder und ihrer Eltern förderliches Familienrecht.
Ganz Europa?
Nein.
Ein kleines autochthones (noch) 80-Millionen-Völkchen in seiner Mitte leistet sich einen frevelhaften archaischen Mutterkult, füttert tausende nichtsnutzige Kinderfreundinnen, jede Prosperität hemmende Juristinnen und dumm schwafelnde Soziologinnen durch.
Der zumeist weibliche Teil dieses merkwürdigen Völkchens bewirft Besucher mit Teddys.
Die Frauenhäuptlinge sind allerdings unfähig die Residenzpflicht der Gäste,die zu Asylbewerbern mutieren, durchzusetzen.
Beim Belassen der Residenzpflicht von einheimischen Kindern bei ihren mütterlichen Besitzerinnen sieht dies indes anders aus.
Damit das so bleibt trommeln die herrschenden Schamaninnen den altbewährten Mainstreamrhythmus vom Teilen und Herrschen, vom Aufeinanderhetzen.
Ihre Veitstänze sind wilder als jeder Arbeitsanfall.
Während der Regentschaft der kinderlosen Raute (und vermutlich auch noch lange danach) werden die Geschlechter, drei und viele mehr, gegeneinander und aufeinander gehetzt.
Unter dem Begriff Kindeswohl leisten sich die Anführerinnen des Völkchens eine stetig wachsende Schar nicht wertschöpfend tätiger weiblicher Druiden, die sich vorwiegend von Steuergeldern und Moneten doppelt abgezockter Väter ernähren statt vom ehrlich erjagten und zubereiteten Wildschweinbraten.
Damit diese feministische Mastanlage des Geschäftsmodells Kindeswohl, die die Beute Kind sichert, bleibt, errichtet die Amazonenphalanx der Kinderfeinde und Familienzerstörer Potjemkinsche Dörfer, werden Kinderwohlinteressen behauptet um schmarotzenden Geldbedarf zu decken.
Vom alten weißen Mann lernen, und sei es auch nur die unwahre Geschichte vom Feldmarschall Potjemkin, ist, solange es um leistungslosen Geldbezug geht, nicht verpönt.
Und so hat die jüngste (Sach-)Verstandsanhörung zum Wechselmodell denn auch den Charakter eines Kulissenstadel.
Wie üblich geht an den darauffolgenden Tagen die Sonne über teutonische Familiengerichtssäle auf,
wird Kindern ein Elternteil genommen,
wird "positiv" diskriminiert, gelogen und Recht gebeugt,
erhalten Väter, vorab von der schmarotzenden Helferindustrie und ihren (Stroh-)Richterinnen ausgekasperte Beschlüsse mit Besuchsonkelfestlegungen oder Kontaktverboten, stets mit Kostenfestsetzungen und Zahlungsmaximierungen versehen.
"Das Kind muss zur Ruhe kommen ", damit Kreidekreismütter und die sie pampernden, selbsternannten Professionellen ungestört das neue Prostitutionsmodell mit dem Staat in der Rolle des Zuhälters, in dem nicht mehr der Körper der Frau sondern die Frucht ihres Leibes verkauft wird, weiter gesellschaftlich "salonfähig" machen können.
Das kleine, wirtschaftlich (noch) bedeutsame Volk in der europäischen Mitte leistet sich neben der Verengung des politischen und medialen Meinungskorridors, einer Frauenquote statt Demokratie, einen kostenintensiven "Kampf gegen ..." (bitte selbst einsetzen: Männer, Väter, Sexismus, Rassismus, Rechts, Links, Oben, Unten, Nazi, AfD und vieles andere) und seit Jahrzehnten Männerhass und Väterbashing mit international "anerkannten" Menschenrechtsverletzungen mit Ohrfeigen vom Europäischen Gerichtshof.
Offensichtlich ist es seiner gering bis nicht qualifizierten Politikdarstellerinnen nicht überdrüssig.
Ob diese als Außenminister und www-zensierer, als Kriegerinnen, die Uniformen und Panzer für Schwangere beschaffen oder als Fehlbesetzung in der Rolle einer Justizministerin ihre fragwürdigenfeministischen Befähigungen nachweisen.
Eigentlich erspart eine solche Ministerin für Justiz Vätern effektiver den Weg zum Familiengericht als die feministische Truppe in Karlsruhe.
Die formelhafte Beschreibung des 80-Millionen-Volkes der Deutschen als Land der Dichter und Denker ist so Geschichte wie die von ihm vergessene Epoche des Glaubens an die Vernunft.
Neben der Vergesellschaftung des Männerhasses sind die Organisation und Sicherung des Geldflusses zum eigenen Nutzen ohne Eigenleistung bzw. unter Niveauabsenkungen und die, wie es Danisch, der Informatiker treffend formuliert, Befassung und Erkundung der vegetativen Funktionen der unteren (südlichen) Körperhälfte und deren Ausscheidungen, die einzigen Kernkompetenzen, die mickrigen
gesellschaftlichen Visionen, der gegenwärtigen Staatslenkerinnen.
Eine zeitgemäße, moderne und europäische Familienpolitik mit entsprechend humanistischer, ethischer und fairer Rechtsumsetzung, die die Interessen von Kindern und ihrer Eltern wahrt, gehört nicht dazu.
So bleibt es bei Worten, Worten, vielen Worten und zwischendrin oft, öfter und in Dauerschleife der Lieblingsbegriff aller professionellen Kinderfreunde.
Alles für das Kindeswohl, nix für das Kind.
Das mainstreamkonforme Gequassel der Expertinnen mit (Sach-)Verstand übers Modell des (besser Nicht-)Wechselns vernichtet Steuergelder und ist letztendlich kindeswohlgefährdend.
Wider der üblichen Praxis des Totschweigens familienrechtlicher Themen ist das Gedöns der gleichgeschalteten Staatsmedien groß.
Das ist ein starker Beleg für den Blendgranatencharakter des Doppelresidenzmodells und die weltanschaulich belastete Debatte.
Die grundsätzliche Ablehnung des Leitbildes Doppelresidenz ist nix anderes als Kindesmissbrauch, es disqualifiziert die Helferindustrie als schmarotzend, weil so das Monopol der Alleinverfügungsgewalt bei der Mutter verbleibt.
"Ohne Zustimmung der Mutter wird das Residenzmodell gewaltsam durchgesetzt"
(Quelle) Beratungsstellen, Gerichte, Gutachter, Beistände, mitwirkende Dritte kassieren (streitfördernd helfend) weiter ab...
Zuvörderst sollten indes Kinder durch Vermeidung und Lösung von Elternkonflikten davor bewahrt werden Beute missratener Kreidekreismütter und windiger Schmarotzer der Kindeswohlindustrie zu werden. Das Ende der Sorgerechtapartheid, die politische und juristische Gleichheit beider Elternteile, ist hierbei die Grundvoraussetzung, der erste Schritt.
Das selbstüberhöhende, jaulende Kindeswohlgezeter gegen die Doppelresidenz ähnelt in seiner Zielsetzung dem babylonischen Sprachenwirrwarr beim Turmbau zu Babel.
Das Blog ScienceFiles, zu dessen Kernbereich die deutsche Familienpolitik wohl eher nicht zählt, bringt es wie folgt auf den Punkt:
"Offenkundig geht es nicht darum, empirischen Fakten gerecht zu werden, was in der Regel nur damit erklärt werden kann, dass ideologische Träume durchgesetzt werden sollen.
Schon deshalb scheint es uns angebracht, ein wenig frischen Wind in den Muff deutscher Familiengerichte zu bringen und eine Lösung zum Leitbild zu erklären, die
zunächst einmal von einem gleichen Sorgerecht für beide Ehepartner ausgeht."
Was macht einen guten Vater aus?
die Standhaftigkeit, auch gegen Widerstände das für richtig Erkannte zu tun,
bezeichne ich als „Vaterkraft“
(Dr. Matthias Stiehler)
November 2018
Zumutung auf juristisch
Nicht länger als ein Jahr ist Kindern die Trennung vom Vater zuzumuten sofern er ein Polizistenmörder ist
oder
Jahrelange Trennungen vom Vater sind Kindern zuzumuten sofern so die Familienzerstörung erreicht und das Mutterwohl gesichert ist
Von der (Sonder-)Gerichtsbarkeit Familienrecht entsorgte Väter sind zumeist redliche, deren strafrechtliche Verfehlungen sich im Wesentlichen auf die (erfolglose) Wahrnahme der elterlichen Grundrechte aus Artikel 6 GG beschränken.
Nicht jede Frau, die ein Kind geboren hat, ist eine Kreidekreismutter.
Nicht jedem Vater wird die Wahrnahme gemeinsamer elterlicher Pflichtrechte verweigert.
Seit Marx steht die Familienzerstörung auf der Agenda.
Entsorgte und aus dem Leben ihrer Kinder unrechtmäßig verbannte Väter hat die deutsche Familienpolitik seit Generationen produziert.
Noch sind sie nicht mehr und das ist gut so.
Aber sie sind viele, zu viele und werden tagtäglich mehr.
Väter-und Kinderfeindlichkeit besitzen den gleichen Bedeutungsumfang.
Zeigte sich vor achtzig Jahren vorrangig das Heer und der Volksgerichtshof für die staatlich organisierte Familienzerstörung und Vaterlosigkeit zuständig so sind es heutigentags "Sondertribunale der Gerichtsbarkeit", quasi autarke, vom Recht befreite und ideologisierte Familiengerichtshöfe, die nur formal Amtsgerichten als Abteilungen für Familiensachen angegliedert sind und die statt Einberufungsbefehle Beschlüsse versenden.
Musterungslotterien lösten nahtlos Vaterschaftslotterien ab.
Juristinnen maßen sich an zu bestimmen wer Vaterschaft leben darf.
Hauptkriterium für gerichtliche Entscheidungen ist deren Abwesenheit bzw. das willkürliche Ausleben der dunklen Seite der sakrosankten Rechtskundigen.
Die irreführend als Beschlüsse bezeichneten Gerichtsurteile beschriebenen Papiers, die oft nur den Anschein von Sinn erwecken (können), bedrohen das Leben der Adressaten nicht unmittelbar und erhalten deren Fähigkeit zum Erbringen finanzieller Leistungen.
Durch Beziehungspflege- und Kontakverbote mittels Anordnung von Umgangsausschlüssen mit mehr oder minder rabulistisch-märchenhaften Verschnörkelungen schaffen Juristinnen, die die Rolle einer intervenierenden Familienrichterin innehaben, das rechtlich verbindliche Umfeld für fortwährenden Kindesmissbrauch durch Entsorgung von Vätern und deren Auslöschen aus dem Leben ihrer Kinder.
Was aus Sicht der Justiz und ihrer vorwiegend feministischen Familienrichterinnen einen Vater, der eine aktive Vaterschaft leben will, ausmacht steht irgendwo im dichten Herbstnebel unter einer Baumrinde verborgen.
So lösten Vaterschaftslotterien nicht nur Musterungslotterien ab sondern ebenso den Ansatz von Rechtstaatlichkeit in der Familienpolitik durch dreiste Spekulationsjuristerei mit bigotten Mutterkult. Im Ergebnis entstand ein vom System der Familienzersetzung lebendes, nicht wertschöpfendes, geldgieriges Parasitentum kleingeistiger und frevelhafter Scheineliten.
Für Väter, deren Kindern vom Schicksal eine egomanische und narzisstische Kreidekreismutter zugewiesen wurde, bleibt es ein Vabanquespiel der Sonderklasse, sobald sie das gemeinsame Elternrecht wahrnehmen und verantwortungsbewußt umsetzen wollen.
Gewiß ist ein Mord nicht zwingend als Voraussetzung für eine gelebte Vaterschaft anzusehen. Ein obligatorisches Hindernis stellt er, mit Blick auf die Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts im Fall eines Polizistenmörders, offensichtlich nicht dar.
Ein zweifacher Vater und Polizistenmörder wird nach 15jähriger Haft als sechsfacher Vater entlassen und reist sodann, aufgrund eines Deals mit der Justiz, "freiwillig" in sein Heimatland aus, nicht ohne die Auffassung des Berliner Gerichts zur Kenntnis zu nehmen, wonach eine Trennung vom Vater den Kindern nicht länger als ein Jahr zuzumuten sei.
Was mögen die vielen redlichen Väter, deren Kindern durch familiengerichtliche Zwangsmaßnahmen mehrjährige und teils kindheitslange Trennungen zugemutet werden, wohl auf dem Kerbholz haben?
Was für Gewalttaten müssen Männer begehen damit ihren Kindern eine Trennung vom Vater länger als ein Jahr zuzumuten sei?
Ein Polizistenmord scheidet für die Fragebeantwortung scheinbar aus.
Haben die von den Kindern gewaltsam Getrennten der Kindbesitzerin oder der Familienrichterin widersprochen, fehlt ihnen die ideologisch vorgeschriebene Einheitsmeinung, sind sie weiße, heterosexuelle Patriarchen oder haben sie gar eine Kopeke zu wenig Zwangsunterhalt entrichtet?
Zum konkreten Fall fortwährender Apartheid im deutschen Recht lesen Sie bitte hier:
auf Bolles Gastseite
http://www.väterwiderstand.de/index.php/bolles-gastseite
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August 2018
ICD-11 im Familienrecht, bei Richtern, Kindern, Eltern....
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme
Ich sehe mich im Gerichtssaal.
Es sind ungute Bilder der Erinnerung.
Der Kampf gegen Indoktrination und Elternteilentfremdung meiner nichtehelichen Tochter Lisa währte 14 Jahre und mehr als 40 Verfahren.
Er endete mit einem vollendeten Kindesmissbrauch der besonders perversen Art.
Lisa übernahm die Rolle der Täterin des eigenen Missbrauchs.
Waren die höchstrichterlichen Entfremdungshelfer des BVerfG noch der Auffassung "Ein Brief pro Monat muss genügen", so leisten sakrosankte Berliner Richterdarstellerinnen durch ein totales Briefschreibverbot bis zum Eintritt der Volljährigkeit Beihilfe beim Kindesmissbrauch.
Ich höre noch meine Worte mit denen ich auf Erscheinungen und Verhaltensweisen verwies die sich als psychischer Missbrauch des Kindes durch bewußte Entfremdung, darstellten.
Schmerzlich spüre ich noch heute wie in den Gerichtssälen die Reihen über die Richtertische hinweg fest geschlossen wurden und ich allein einer frevelhaften Phalanx der Helferinnenindustrie gegenüberstand.
Unvergessen sind mir der Anblick der bigotten Schänderinnen meiner Tochter und die apodiktischen Worte, wonach es die Eltern-Kind-Entfremdung nicht gäbe und PAS einzig eine männliche Erfindung zum Peinigen und Malträtieren von Müttern sei..
Gedanken zu einer Nachricht
...die mir weder von den "Aktuellen Kameras" der Zwangsfinanzierten noch von den Lohnschreibern der Systempresse geliefert wurde.
Dabei gleicht sie einem Donnerhall.
"WHO listet PAS" ist kein Fake sondern ein Kracher.
"WHO listet PAS" sind drei Worte die einen Knall und dauerhaften Lärm verursachen, hörbar selbst für Politikdarstellerinnen im BMFSFJ, sollten sie ihre gender-und mütterideologischen Hörstöpsel und Scheuklappen entfernen.
"WHO listet PAS" und die Richterinnen der deutschen Sondergerichtsbarkeit Familienrecht und ihre Kalfaktorinnen müssen mehr Gehörschutzwatte ordern, sich weiter blind und ergeben auf die Taubheit ihrer politischen Auftraggeberinnen verlassen oder gewohnheitsmäßig überheblich und dreist als "Bratenwenderinnen" * agieren, um weiterhin abstruse Wirklichkeiten in den Miefbuden der Trutzburgen des Familienunrechts zu konstruieren.
"Ick liebe mir" ist narzisstisch.
"Ich heirate meinen Hund" ist futuristisch.
"Das dritte Geschlecht" ist eine höchstrichterliche Erfindung und mir so unverständlich wie die Bezeichnung einer Kinderlosen als Mutti.
Aber ich bin ein schon etwas älterer weißer (und weiser?) Heteromann...
"Das Kind muss zur Ruhe kommen" ist ein Totschlagargument.
"Es liegt einzig am Vater,dass..." ist der Anfang für familiengerichtlich beliebte, nicht begründete Schuldzuweisungen.
"Entfremder sind Gewalttäter" ist eine prägnant, nicht gendergerecht formulierte Wahrheit.
Entfremdung ist die Artillerie für den psychischen Kindesmissbrauch, deren Granaten von der staatlich geförderten Interventionsszene der Familiengerichtsbarkeit im Schulterschluss mit defizitären Elternteilen nachmunitioniert werden.
Was bedeutet in diesem Sinne die Nachricht "WHO listet PAS"?
Die WHO (World Health Organization) hat in ihrer aktuellen Publikation (ICD 11) – 07.2018 – die Eltern-Kind-Entfremdung ( PAS - Parental Alination Syndrome) als “QE52.0 Caregiver-child Relationship Problem” eingestuft.
Dies ist für alle Mediziner weltweit bindend, und somit kann und muss PAS diagnostiziert werden. (siehe hier)
Für meine Tochter Lisa und die derzeit Heranwachsenden, für mich und die ungezählten entsorgten Väter der vergangenen Jahrzehnte kommt diese Entwicklung, nicht nur mit Verweis auf das weitere Prozedere, zu spät.
"Der Entwurf der WHO für die Liste der internationalen Klassifikation der Krankheiten v11 (ICD-11) wird der 72. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2019 zur Billigung durch die Mitgliedstaaten vorgelegt. Nach der Annahme werden die Mitgliedstaaten im Januar 2022 mit der Meldung von Gesundheitsdaten unter Verwendung der ICD-11 beginnen." (siehe hier und hier sowie eine auszugsweise Google-Übersetzung:
"zum ersten Mal, ist der Begriff "elterliche Entfremdung" in der Neuauflage der internationalen Klassifikation von Krankheiten (ICD-11) enthalten. Die elterliche Entfremdung ist in der ICD-11 keine gesonderte Diagnose, sondern gilt als Synonym oder Index Begriff für eine spezifische Diagnose, also als Caregiver-Kind-Beziehungsproblem (QE 52,0)." )
"Die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten haben nach Unterzeichnung im Mai 2019 bis Januar 2022 Zeit auf diese Novelle vorzubereiten. Tritt sie in Kraft, ist sie anzuwenden."
Januar 2022.
Bis dahin ist noch viel Zeit für Lobbyistinnen, Gender-, Soziologie-, und Politikschwätzerinnen sowie Rabulistikerinnen jeglicher Coleur, von den "Parteisoldaten und Soldatinnen" am Bundesverfassungsgericht bis zur letzten familiengerichtlichen Sonderrichterin auf "Dorfebene" in Hintertupfingen, um Vorbereitungen zum Unterlaufen der internationalen Entwicklungen zu treffen, um ihre Pfründe an der Beute Kind zu sichern. Es dürften noch einige Blendgranaten von den unnützen, kostenintensiven, professionellen Kämpfern für das Mutterwohl gezündet werden, zumal die deutschen Jurizprudenzler, die sich dreist als Wissenschaftler ausgeben, in der beharrlichen Mißachtung und dem Ignorieren internationalen Rechts erfahren und abgebrüht sind...
"Das Gewissen ist fähig, Unrecht für Recht zu halten, Inquisition für Gott wohlgefällig und Mord für politisch wertvoll. Das Gewissen ist um 180 Grad drehbar."(Zitat:Erich Kästner)
Und dennoch ist die Aufnahme von PAS in der Klassifikation von Krankheiten für die hiesige Familienrechtspraxis das was für die Inquisition einst die Legende um die gemurmelten Worte "Und sie dreht sich doch" war.
Beharrlicher als es die "gerichtlichen" Befrager des Klerus vermochten, verlacht, verleugnet, ignoriert und bekämpft die weltliche deutsche Familienrechtsjustiz mit einem beständig anwachsenden parasitären Heer verblödeter mütter-und genderideologischer Gefälligkeitsschwätzerinnen die Wahrheit.
So stehen die der Inquisition entgegengeschleuderten Worte "Und sie dreht sich doch.", als vermutlich nie gesagter Satz von Galileo Gallilei, nunmehr verblassend dem WHO-Entwurf und den aktuellen, wahren Worten vieltausender redlicher Väter
"Und es gibt sie doch, die Eltern-Kind-Entfremdung",
gegenüber.
(PAS, Parental Alienation Syndrome, ist ein psychischer Missbrauch von Kindern. Damit die Tragweite dieser Instrumentalisierung der Kinder erkannt wird, gehört Parental Alienation strafrechtlich verfolgt! Ich weise auf die Bürgeriniative zu PAS in unserem Nachbarland Österreich hin.)
PAS existiert wie das heliozentrische Weltbild, unabhängig davon, ob in den Tollhäusern der Justiz debile Kleingeister und abhängige Familienrichterinnen die Erde weiterhin für eine Scheibe halten auf der das Wasser von unten nach oben fließt...
Auch nach dem Januar 2022 kann nicht erwartet werden, dass mütterideologisch gestählte Familienrichterinnen und ihre Politkommissarinnen der Gleichstellungsindustrie fortan die Interessen von Kindern in fairen, ergebnisoffenen und lösungsorientierten Verfahren beachten statt weiterhin die Komplizinnenrolle bei der Entfremdung, der schlimmsten Form des Kindesmissbrauchs, zu übernehmen.
Redliche Eltern seid wachsam.
Die Listung von PAS durch die WHO ist bedeutsam und vermag künftig im Kampf gegen Entfremdung hilfreich sein.
Erkenntnisresistente Familienrichterinnen sind für ihre Aufgabe, die nicht im Beurteilen von Eigentumsverhältnissen besteht, zu quailifizieren.
"Gutachter und andere Verfahrensbeteiligte in Familiensachen sollten mindestens eine PAS-Schulung durchlaufen haben – haben sie es nicht, sind sie in der Beurteilung der Kinder ungeeignet. Allgemeingültige Standards für eine PAS-Weiterbildung müssen eruiert und festgeschrieben werden. "
Gert Bollmann
*"Bratenwenderinnen" Für den Spott wurde die weibliche Form gewählt, weil sich die Justiz zu einem Paradies für Frauen entwickelt hat.
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Kindeswohl soll Vorrang haben
Wer könnte etwas dagegen haben?
Weder die "Welt" noch der Deutsche Anwaltsververein...
Juni 2018
Semantische Sprachhurerei
Keiner ist unnütz.
Auch entsorgte Väter nicht.
Wohl auch ich nicht.
Zumindest bezüglich meiner Zahlungsverpflichtungen.
Die Möglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts sind verschieden.
Nützlich ist gewiß der der steuerpflichtig Werte schafft.
Der Kreis dieser Spezies schrumpft seit Jahrzehnten, während die Fraktion derer die von dem leben was andere erarbeiten unaufhörlich wächst.
Der Lebensunterhalt kann durch ererbtes Vermögen, durch privaten (zivilrechtlich durchgesetzten) Unterhalt von Dritten oder aber ebenso durch staatliche Transferleistungen abgedeckt werden.
Nicht alle politisch gewollten Geldflüsse nennen sich HartzIV oder Sozialhilfe.
Fein und angenehm lässt es sich von Pöstchen in der Hierarchie der herrschenden Gleich- und besserstellungsideologie, vom soziologischen Geblubber, von geisteswissenschaftlichen Professorinnenprogrammen, von üppiger Partei- und Politikversorgung, von allgemeiner Korruption, vom Migrantennachschub und dem Verkauf von Recht durch "Ritter der Gerichte" leben.
Wer an der Quelle sitzt erhöht sich sein Salär ohnehin und skrupellos.
Geldgier ist eine treibende Kraft.
Gier nach nützlicher wertschöpfender Arbeit wohl eher nicht.
Die zunftinterne Angst vor der Anwaltsschwemme hat sich durch die de facto Eroberung des deutschen Reichstagsgebäudes inclusive des Bundestages durch Paragrafendeuter und Lobbyisten etwas gelegt.
Auch vom deutschen Familienunrecht kann der Lebensunterhalt gesichert werden.
Vom Kindeswohl lässt sich gut leben.
Dabei kann die Frage nach der Notwendigkeit wie dem Nutzen des Wirkens von Anwälten in familiengerichtlichen Verfahren betreffend den Umgang und das Sorgerecht leicht beantwortet werden.
"Schade und Schmidt zeichnen über die Beteiligung von Rechtsanwälten in streitigen Sorgerechtsverfahren ein überaus düsteres Bild. Da ist die Rede von negativem Einfluß der Rechtsanwälte, von deren fehlender fachpsychologischer Kompetenz, von der auf den eigenen Mandanten bezogenen, also einseitigen Sichtweise, von Schwarzmalerei, die eine enorme Feindseligkeit des Klimas schaffe, von persönlicher Herabsetzung, Beleidigung und uneingeschränkter Abqualifizierung des Prozessgegners, von Lügen und Gemeinheiten in Schriftsätzen bis hin zur Politik der verbrannten Erde. Wer diese Ausführungen liest und für bare Münze nimmt, muß sich tatsächlich fragen, was Rechtsanwälte in streitigen Sorgerechtsverfahren eigentlich zu suchen haben."
(Frank Zillich: "Rechtsanwälte in streitigen Sorgerechtsverfahren - geldgierig, kontraproduktive Hemmschuhe? Eine Stellungnahme zu Schade/Schmidt in FamRZ 1991, 649"; In:" Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1992, Heft 5, S. 509)
Damit nun aber niemand auf die Idee kommt es gäbe mit 163772 Advokaten in Deutschland, davon 9685 Fachanwälte für Familienrecht (Stand 2016), derer zu viele, sie wären gar unnütz und sollten sich eine andere, weniger schröpfende und sinnvolle Tätigkeit suchen, springt der Deutsche Anwaltsverein DAV auf den Diskussionszug der Forderung nach einer Reform des Kindschaftsrechts und unterbreitet einen Vorschlag gelebter Beziehungspflege (wie üblich) mit Kindesunterhalt (diesmal als Stufenmodell) verquirlt und kommt mit dem Slogan von der "originären gemeinsamen Verantwortung" der leiblichen Eltern daher.
Der Verein der Paragrafeninterpreten ist nicht mit dem DAV der Petrijünger zu verwechseln, weil diese meist Fische und seltener Geldbörsen am Haken haben.
Deshalb berichtet die "Welt" auch nicht über Fischaufzucht im Regionalteil sondern im Politikressorteil unter der der Schlagzeile
Kindeswohl soll Vorrang haben – auch gegen die Eltern
Hmm?! Klingt komisch.
Ist auch komisch.
Klingt wie: Kindeswohl gegen Eltern und, wenn die Deutungshoheit über den KW- Begriff von der Helferindustrie beansprucht wird, wie: der Staat gegen Eltern.
Wer, trotz eigener bitterer Erfahrung mit der Praxis der Sorgerechtapartheid, der gerichtlich organisierten Entfremdung von Kindern und der brutalen Entsorgung ihrer leiblichen Väter, glaubt, dass das deutsche Familienrecht reformierbar sei, der mag die auf dem Anwaltstag vorgebrachte Forderung nach einer (weiteren) Reform des Familienrechts begrüßen ohne zu hinterfragen.
Eine der üblichen Nebelgranaten im Familienrecht.
Der Deutsche Anwaltsverein ist ein Berufs-(Lobby-)verband der 257 Anwaltsvereine mit rund 66000 Mitglieder (ca. 40 % der in Deutschland zugelassenen Anwälte) organisiert und dessen Ziel die Wahrung, Pflege und Förderung aller ... wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder (Satzung § 3) ist.
Wie kann also ein Reformvorschlag zum Familienrecht die wirtschaftlichen Interessen der Advokatenzunft wahren?
Das Plädoyer des Anwaltvereins für den absoluten Vorrang des Kindeswohls kostet zumindest nichts, ist anerkannter Mainstream und tastet, trotz folgenden rabulistischen Reformgebrabbel das alte, erfolgreiche Geschäftsmodell nicht an.
So schlagen die Anwälte die Einführung einer weiteren Betreuungsform vor um den Regelfall des Wechselmodells, wie er in anderen Ländern, z.B. den USA, Australien, Belgien, Schweden, Norwegen, Dänemark, Frankreich u.a. bereits erfolgreiche Familienrechtspraxis ist, zu unterlaufen; heißt: zu verhindern.
Ein Schelm, wer hier nicht die monetären Interessen der (unnützen) Bratenwender der Gesetze sieht. Deutsche Juristen und ihre Politiker lassen sich vom Europarat nicht zur Einführung des Wechselmodells als Standard zwingen. Es könnten Geldflüsse umgeleitet werden oder ganz versiegen. Was wäre das für ein Bild, wenn Vertreter der "wohlgelittenen", parasitären Kindeswohlindustrie, mangels wertschöpfender Tätigkeit, beim Jobcenter auflaufen müssten...
Einer gesetzlichen Verankerung des Wechselmodells als Regelfall entziehen sich die Verantwortlichen, obwohl der Europarat bereits im Oktober 2015 einstimmigg (d.h.: mit Zustimmung der Bundesrepublik) die Resolution 2079 beschloss, hartnäckig.
Für die alternierende Betreuung, die vom DAV vorgeschlagene 3.Betreuungsform, bei der sich die Eltern die Betreuung teilen, aber nicht ganz zur Hälfte, sondern etwa 60:40 oder 70:30 bedarf es gewiß vieler Korinthenkacker mit Stoppuhr und Kostenforderungsvordrucken.
Um den schrecklichen (vorsätzlich unbestimmten) Rechtsbegriff vom Kindeswohl drapieren die juristisch gebildeten Spezies des DAV weitere Worthülsen, angeblich neue Begriffe, deren künftige Auslegung erneut "nur" durch kostspielige Zunftgenossen erfolgen soll. Begriffe, die nicht weniger verlogen und zynisch sind, wie der dem der Anwaltsverein absoluten Vorrang einräumt.
Eine rechtliche Bestimmung, eine konkrete Definition, was denn nun zum Kindeswohl gehöre, was denn die Interessen von Kindern sind und ausmachen, erspart sich der Anwaltsverein.
Klaus-Peter Horndasch aus Weyhe-Leeste, Anwalt und Mitglied im Gesetzgebungsausschuss Familienrecht des DAV, schlägt stattdessen kosmetische Sprachpanscherei, wie den Austausch des Wortes Umgang durch Betreuung, den Begriffsaustausch Aufenthaltsbestimmungsrecht durch Betreuungsverantwortung, vor.
Schade, das die Vertreter der familialen Interventionsszene in ihrer eigenen kleinen Filterblase verharren, die rechtliche Ungleichheit der Eltern wahren, "munter" mitmischen bei geldheischender Diskriminierung und irren Veitstänzen eines archaischen Mutterkultes.
Würden sie ab und an bei vom Familienunrecht Betroffenen und auf deren Websiten mitlesen, müssten sie erkennen, wie weit sie, z.B. im Gesetzgebungsausschuss des Deutschen Anwaltvereins, von der familienzerstörerischen Wirklichkeit und von den Interessen der Kinder entfernt leben.
Der Artikel "Familienrechtspraxis und Fachsprache" ist m.E. auch Familienfachanwälten, was immer das auch für Rechtsgelehrte sein mögen, wie Herrn Horndasch aus Weyhe-Leeste zu empfehlen, während ich mich weiterhin frage, was Anwälte in familiengerichtlichen Verfahren betreffend Umgang und Obsorge überhaupt zu suchen haben.
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So funktioniert Sorgerechtapartheid
Abendländische Werte und die Wandlung der Prostitution
"Das Residenzmodell ist eine Form von erweiterter Prostitution der Mutter, die nicht mehr ihren Körper zu Geld macht, sondern die Früchte ihres Körpers – und das sehr effektiv mit dem Staat in der Zuhälterfunktion."
27.August 2017
Sorgerechtapartheid aktuell -
´mal wieder eine familienzerstörerische Entscheidung
Die Damen Schwarzer, Schwab und Baer hätten es nicht besser machen können als die Herren Lüttringhaus, Hogenkamp und Hoffmann.
Freie Gedanken über eine kuriose Leistung
des 5.Senatdreigestirns am Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen zum Geschäftszeichen: 5 UF 110/16 = 65 F 7360/15 Amtsgericht Bremen
(Der Beschluss ist als PDF eingestellt)
Vorspiel:
Luis war stinksauer und wütend.
Er reagierte emotional so heftig, das sein knabenhafter Körper rebellierte.
Daheim hing er über der Kloschüssel und würgte die letzten Tropfen Gallensaft hervor. Ihm ging es richtig schlecht.Snowflake schlecht.
Luis war unwohl, kindesunwohl.
Als seine getrennterziehende Powermutter nach mehreren Latte macchiato und ein klein bissel Proseccogenuß gut gelaunt vom Plausch mit der besten Freundin nach hause kam vermochte sie ihren, im Gesicht grün angestrichenen Liebling kaum zu beruhigen. Nur mit Mühe konnte sie den Grund in Erfahrung bringen der ihren Sohn schluchzend auf den Boden geworfen hatte und dort in stundenlangen Zuckungen festhielt.
Luis mußte, das gehört zu seinem Job als Schüler, eine Mathearbeit schreiben.
Mit ihm quetschten seine Klassenkameraden in ihren biologischen Rechenhirnen Zahlenkolonnen aneinander und hielten das Ergebnis ihrer Zusammenzählkünste auf Papier fest.
Die große Kunst des Lehrers bestand sodann darin, diese Leistungen der Zehn- bis elfjährigen zu lesen; d.h.: zu entziffern.
Bei der Arbeit von Luis schien das nicht so recht geklappt zu haben oder Luis war schlicht eine (mathematische) Null.
Nicht nur der Erhalt einer Fünf war der Lohn sondern auch noch das zusätzliche "Lob" für die schlechteste Arbeit aller Schüler.
Alle Kumpels hatten gegrinst als der Lehrer die Leistung von Luis pries.
Auch bei seiner besten Freundin Betty vermeinte er ein abfälliges Absenken der Mundwinkel gesehen zu haben.
Wie kann ein Lehrer, zudem noch ein Jünger von Adam Ries, ein Kind wie Luis derart rund und nieder machen?
Reicht es nicht, wenn er ein Handy bedienen und Forderungen stellen kann?
Kinder an die Macht!!! - Schluchz und mit dem Fuß aufgestampft.
Luis wurde wie wild geknuddelt und gedrückt, seine Tränen weggeküsst und dann durfte er im Bett von Mammi einschlafen.
Zuvor hatte ihm die Mutter noch versprochen am nächsten Tag ein Wörtchen mit dem Schuldirektor zu sprechen, damit die Leistungsanforderungen gesenkt werden.
Und, natürlich(!), zuallererst muss der Mathelehrer weg und an eine andere Schule versetzt werden.
Hauptakt:
An dieser Stelle machen meine Gedanken eine kleine Pause und ich frage Sie, liebe Leser, ob die Mutter von Luis Erfolg haben wird?
Sagen Sie jetzt bitte nicht leichtfertig nein.
Ginge es nach den schwarzen Roben des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen wäre ein Ja zu erwarten, weil
"In die Entscheidung darüber ... auch das subjektive Empfinden des Kinds mit ein (-fließt) und der Umgang des Elternteils (hier: des Lehrers) damit.
...es gehe nicht allein um das, was objektiv geschehen sei, sondern auch darum, wie der Lehrer auf die Wahrnehmung des Kinds reagiere."
Im Leistungskatalog von Prostituierten tauchen viele, konkret preis-und leistungsmäßig bestimmte Begriffe auf, die den einen oder anderen Kunden, je nach seinen Vorlieben, verstören können oder auch nicht. Doch er weiß, wofür er zahlt.
Obwohl manch Lüstling gern gepampert wird und mit vollen Windeln herumläuft, taucht der Begriff vom Kindeswohl in der Angebotspalette nicht auf. In der genannten Branche ist die Nutzung dieses unbestimmten Begriffes nicht üblich.
Bei der Zunft der Bratenwender , Rabulistiker und Fürstenhuren sieht das anders aus. Von "Jedermann und Jederfrau" mit halbwegs juristischer, psychologischer oder sonstiger dummquatschend-halbseidiger soziologischer Ausbildung wird dieser Begriff inflationär, frei interpretierbar und nuttenhaft benutzt.
Es handelt sich um den zynischsten und verlogensten Begriff den die Jurisprudenz für ihren "Leistungskatalog" im Familienrecht erfunden hat.
Eine Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile widerspräche dem Kindeswohl, meinen die Richter des 5.Zivilsenats für Familiensachen am OLG Bremen im vorliegenden Fall.
Die journalistisch hochqualifizierte Artikelüberschrift lautet bei der Nordwest Zeitung gar
Junge darf gemeinsames Sorgerecht der Eltern ablehnen.
(Sind Mädchen von dieser Wahlmöglichkeit ausgeschlossen?)
Die Mitteldeutsche Zeitung schreibt:
Gerichtsurteil Kind darf gemeinsames Sorgerecht der Eltern ablehnen
Bei Entscheidungen zum Sorgerecht hat das Kindeswohl immer oberste Priorität.
und der Westen informiert wie folgt:
Kind darf gemeinsames Sorgerecht der Eltern ablehnen
Wer sadomasochistisch veranlagt ist oder sich den Beschluss und die Begründung "spaß- oder interessehalber" durchliest, dem stellt sich schnell die Frage nach dem Zusammenhang zwischen Katzenhaltung und Kindeswohl, zwischen Antragstellung des Vaters und Kommunikationsverweigerung der Mutter, zwischen der Indoktrination des Wohnelternteils und der Blindheit der Richter, denen der Unterschied zwischen Korrelation und Kausalität fremd zu sein scheint.
Trauerspiel:
Mit dem Begriff vom Kindeswohl lässt sich alles machen, gesetzliche Regelungen unterlaufen und den strammen Apartheidrichter geben.
Als Richter sind die Herren des 5. Bremer Familiensenats Teil der Judikative und Staatsgewalt, und damit Grundrechtsverpflichtete, haben sich also an das demokratische System zu halten, verletzen es aber frontal.
Kinderrechte sind offensichtlich Mutterrechte.
Was würde passieren, wenn Kinder sich ihre Eltern aussuchen könnten und der Staat, vertreten durch seine systemkonformen, hochqualifizierten Paragrafendeuter, Kindern die Entscheidung vorschreibt um das Prinzip der Familienzerstörung fortzusetzen?
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, wohl aber die Eltern seiner Kinder, wenn auch nur zu 50%. ist ein Aphorismus von Gerhard Uhlenbruck, der nach der Bremer Glanzleistung der Sorgerechtapartheid lauten muss:
Seine Eltern kann man sich (noch) nicht aussuchen, wohl aber die Alleinsorgeberechtigte.
Kinder dürfen den Schulbesuch nicht ablehnen.
Kinder dürfen nicht soviel Eis essen wie sie wollen.
Kinder dürfen nicht rauchen und nicht autofahren.
Kinder sollen nicht lügen aber ehrlich sein.
Kinder sollen an Fußgängerampeln, die rot zeigen, stehen bleiben.
Kinder dürfen es nicht ablehnen abends ins Bett zu gehen.
Kinder sollen es ablehnen mit Fremden mitzugehen.
UND - Kinder dürfen das gemeinsame Sorgerecht der Eltern ablehnen!
Was für eine Farce?!
Familiengerichte sekundieren der Familienzerstörung durch Kinder.
Richter machen Kinder zu Tätern des eigenen Missbrauchs.
Pfui Deibel!
Welcher Vater kann Richtern, denen Objektives schnurzpiepegal ist und die subjektiv Gefühltes zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen, über den Weg trauen?
Warum werden Richterstübchen nicht zu Glückspielbuden für Würfelspiele und Orakelknochenwürfe umgebaut?
Doch nicht nur, weil für Jobcenter derartige Juristen nicht vermittelbar sind?
Gert Bollmann
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siehe auch hier: http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=77652
Aus einem ersten Kommentar:
Unglaublich. Erst fiel man den Kindern sogar in die Parade, wenn sie frei und vor dem Jugendamt sagten, wo sie wohnen möchten oder ob sie ein Wechselmodel möchten und nun besitzen sie plötzlich die Kompetenz, gemeinsames Sorgerecht beurteilen zu können?
Apartheid ist Trennung
Apartheid ist eine politisch-gesellschaftliche Doktrin
März 2018
Ein lesenswerter Kommentar von Lucas Schoppe: Von der Exekution des Kindeswohls
29.11.2017
Wundersames
oder
Was es so alles gibt.
Da vermutet eine Berliner Amtsrichterin nach der Verkündung ihres Urteils wegen Kindesentführung "Strukturen" die die Tat ermöglichten.
Beim Vermuten bleibt es. Die gut organisierte Mütterlobby kann weiter machen.
Auf andere Richterinnen und andere Gerichte ist immerhin Verlass.
Arne Hoffmann fragt, ob der deutsche Staat verbrecherische Kindesentziehung unterstützt, während Martin Deeg ( erlebnisbegründet) deutlicher wird.
Keine staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen einen Mütterverein wegen Arbeitsüberlastung.
Vielleicht bindet der Kampf zum Schutz von Frauen vor Gewalt die Kapazitäten.
Es müssen halt Prioritäten gesetzt werden.
Angrabschschutz oder Kinderrechte.
Und jetzt gibt es noch weibliche strafrichterliche Gewalt gegen eine Frau und Mutter. Wer will da schon bei der Staatsanwaltschaft tätig werden und die Rübe hinhalten bei geschlechtergerechter Strafverfolgung?
Ist die Frage nach der staatlichen Unterstützung des Frevels an Kindern nicht längst beantwortet und die folgenlose richterliche Vermutung nur Ausdruck von Lebensferne ?
Schöne wundersame Welt des Mutterwohls mit seinen Einzelfällen wo eine Vermutung von Strukturen bereits revolutionär erscheint.
Die tatsächliche Umsetzung des Urteils bleibt abzuwarten, auch weil der Vater derzeit "nur" das vorläufige Sorgerecht ausüben darf und die landläufige familiengerichtliche Praxis die der Sorgerechtapartheid ist.
Bisher wurde die Entsorgung, Inhaftierung und sogar der Suicid von Vätern als kindeswohldienlich betrachtet und (wohlwollend?) hingenommen, echte und scheinbare Halbwaisen "produziert".
Das Strafrechtsurteil der Richterin Ulrike Hauser nimmt dem Kind (theoretisch) für zwei Jahre die Mutter. Im vorliegenden Fall offensichtlich juristisch gerechtfertigt. Ob es den Interessen des Kindes entspricht vermag ich nicht zu beurteilen.
Die Mutter ist zweifelsfrei eine Wiederholungstäterin.
Eine Alleintäterin ist sie nicht.
Nicht weniger Schuld obliegt den Vertretern der Helferindustrie die pathogenes Erziehungsverhalten von Kreidekreismüttern in ihren ideologischen und pekuniären Interesse schamlos ausnutzen.
Ich will nicht spekulieren.
Das können Familienrichterinnen und ihre Kalfaktoren besser...
08.07.2017
PAS - Das geleugnete Verbrechen
Das Tabu subtiler mütterlicher Folter
Ich bin kein Mediziner, kein Psychologe und kein Jurist.
Wer wenn nicht ich kann indes beurteilen das im auf dieser Homepage geschilderten Fall Kindesmissbrauch durch Entfremdung erfolgt(e), Hirnwäsche durch den Wohnelternteil mit Sekundanz durch die feministische Helferindustrie.
Ich habe ohne Reue gebeichtet.
Die Wirkungen der psychologischen Kriegsführung durch den staatstragenden Feminismus ist (auch mit Blick auf die Beiträge im gesamten Thread "Beichte ohne Reue" ) gravierend.
Ich habe erlebt, das die Eltern-Kind-Entfremdung an deutschen Gerichten unbekannt ist oder als nicht relevant abgetan wird, das Psychologen, Jugendamtler und als Gutachter beauftragte Hallodris ihre parasitären Interessen mit der Leugnung der Existenz von PAS gesichert wissen.
«Das ist die Folge der Deutungshoheit der feministischen Mütterlobby: Die Existenz dieses Verbrechens wird schlicht geleugnet, als Propaganda von rachsüchtigen Trennungsvätern abgetan, und somit ist es auch nicht Inhalt eines Psychologie-Studiums.
Feministinnen sprechen ständig davon, dass Männer die Macht hätten. Die absolute Allmacht, die gerade alleinerziehende Mütter über ihre Kinder haben, wird dagegen ignoriert. Wie jeder Foltermeister kann die Mutter Denken und Wahrnehmung ihres Kindes bestimmen.»
Vielleicht können animierte Bilder besser als meine oder die Worte anderer Betroffener die Erkenntnisresistenz bei Richterinnen und ihren Kalfaktorinnen entgegenwirken.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich erst zum Schluß.
Deshalb ist nicht nur den im Fall des massiven Missbrauchs meiner Tochter Lisa Beteiligten das nachfolgende Video ausdrücklich empfohlen und ein "Durchdenken" wünschenswert.
Ich werde beim Familiengericht keine "Erfolge" einfahren, aber ich lasse es mir nicht verbieten die "gleiche Augenhöhe", die Gleichwertigkeit der Behandlung von Eltern durch Robenträgerinnen und ihre parasitären Claqueure des Kindeswohlfrevels zu fordern. Vorliegend ist nicht der Vater der Täter.
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28.April 2017
Wenn Kinderschützer unter sich sind oder was Frauenhausbeauftragte so alles treiben
Die in Deutschland (Hessen plus andere) zwischen Vätern und Kindern flächendeckend praktizierte Apartheid beschränkt sich nicht auf die vielen Gerichtssäle in den Trutzburgen des Familienunrechts.
Sie ist allgegenwärtig.
Sie ist überall.
Damit das so bleibt,
damit die juristischen Sauereien, die in den familiengerichtlichen Richterinnen-paradiesen mit rabulistischer Schwülstigkeit ausgeheckt werden, nicht publik werden und "das Pack" dennoch die Ideologie der Familienzerstörung "frißt" und als die eigene annimmt, bedarf es ideologischer Demagogen und wortgewaltiger Einpeitscher als Maschinengewehre des Kindeswohlfrevels.
Neben dem Bundespropagandaministerium für Frauen und alles andere (außer Männer) sind insbesondere Lohnschreiber mit der Propagierung von Feindbildern beschäftigt. Das ist einträglich und mainstreamkonform.
Manchmal blühen selbst in der tiefsten Provinz mit Sonderstatus die edelsten Rosen mit dem eigenwilligen Duft eines objektiven, ideologiefreien Qualitätsjournalismus.
(Bitte die Gänsefüßchen als Anführungszeichen selbst setzen oder denken.)
Ein aktuelles Beispiel ist eine in der Gießener Allgemeinen veröffentlichten "Kampfschrift" von Karen Werner mit der sie gegen sogenannte Väterrechtler zu Felde zieht.
http://www.giessener-allgemeine.de/regional/stadtgiessen/art71,246701
Ein Artikel auf den durchaus zu verlinken ist, weil so das Beste in Form der Kommentare nicht verborgen bleibt.
Mein Dank für die entlarvende primitiv-feministische Genderpropaganda.
Na klar, Gewalt geht (nur) vom weisen heterosexuellen Mann aus!
Schön und wohltuend, das die Zeitungsschreiberin darauf verzichtet hat die Zahlen der von Männern in den vergangenen 17 Jahren getöteten Kinder den durch Mutterhände ums Leben gekommenen (ermordeten) gegenüberzustellen.
Das Aufrechnen von Toten, zumal wenn es sich um Kinder handelt, gehört sich nicht! Oder passt es nicht ins vorgegebene Weltbild von Frauenhausbeschäftigten?
Zumindest wäre eine derartige Polemik genauso wenig hilfreich wie es der aufgezeigte Artikel ist um die staatliche Seuche Hate Speech und Väterbashing zu bekämpfen.
Der Lösung familienpolitischer Probleme im Sinne von Mann und Frau,Vater, Mutter UND Kind, stehen papierne, wortgewaltige und argumentationslose Feldzüge selbsternannter Schutztruppen im Weg...
15.April 2015
Wechselmodell - der Zweite Schritt vor dem Ersten ?
Ich bin kein studierter Familienexperte mit staatlichen Laberdiplom sondern der gerichtlich entsorgte Vater eines nichtehelichen Kindes, eines sogenannten Kegels.
Mein Versuch diesen - wie meinen ehelichen Kindern - ein Vater zu sein scheiterte.
Mit der staatlich praktizierten Sorgerechtapartheid wurde die Kreidekreismutter umfassend gepampert und die totale Entfremdung des Kindes vom Vater gesichert.
Lug und Trug, Rechtsbruch und Willkür und beständige Wiederholung des hohlen Begriffs Kindeswohl waren die Inhalte der von Richtern, Psychologen, Beiständen, Anwälten, Jugendamtlern gesungenen Arien mit denen sie sich gegen die Wahrnahme elterlicher Verantwortung durch den Vater positionierten. Die selbsternannten Professionellen leisteten sich einen fachlichen Offenbarungseid nach dem anderen. Und, so soll es bleiben.
Nachdem der Kampf um "die gemeinsame Obsorge von Anbeginn" scheiterte wird jetzt des Trauerspiels 2.Teil mit dem Titel "Wechselmodell" aufgeführt.
Ich weiß nicht was eine Familienexpertin ist. Verheiratet, liiert, geschieden, getrennterziehend oder kinderlos? Möglicherweise jemand der von unendlich wenig unendlich viel weiß.
Üblich ist es, dass die Medien stets Experten präsentieren wenn eine Katastrophe eintritt.
So hält es auch die Süddeutsche Zeitung.
Sie bietet ihrer Leserschaft eine Familienexpertin der Bundestagsfraktion der Grünen im Interview. Allerdings beschränkt sich deren Expertentum sehr.
Zitat:
"Ich finde es richtig, dass bis jetzt kein Modell im Gesetz steht, das favorisiert oder verboten wird - und das sollte auch so bleiben. Es sind die Gerichte, die den Anspruch durchzusetzen haben, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt steht - und nicht wir Parlamentarier in Berlin."
...und nicht wir?!
...und wer denn dann?
Einer parasitären und äußerst mangelhaft qualifizierten Helferindustrie die im ideologischen Korsett des Mutterkultes gefangen ist freie Hand für weiteren Kindesmissbrauch und Frevel einzuräumen macht natürlich Parlamentarier überflüssig.
(Zumal sich grüne Politiker bislang in sehr eigenwilliger Art um das Wohlergehen von Kindern bemühten.)
Bestimmen mit Parteibüchern ausgestattete Richter die Politik während sich Politikexperten drücken?
Inzwischen gibt es ein
vom Väteraufbruch für Kinder
Landesverein Berlin-Brandenburg e.V.
und von Bobby vander Pan/KGPG
produziertes (Erklär-)Video zum
Thema, welches die
mit schönen Worten und Bildern
"wirklichkeitsnah" preist.
Machen Sie sich bitte ein Bild!
Für mich stellt sich nur die Frage
warum kompromissbereite und kommunikationsfähige Eltern Gerichte anrufen sollten...
Am 07.April 2017
Allhier nicht denkbar
"Der Vater gehört nicht zur Familie"
Je länger ich mich gezwungenermaßen mit der Thematik des Familienrechts befasse desto größer wird die Annahme, dass die Träger der schwarzen und roten Amtstracht der Juristen auftragsgemäß die unsichtbare Mauer des innerdeutschen Kindeswohlfrevels an die Außengrenzen verschieben.
"Das gemeinsame Sorgerecht in der Schweiz scheint besser zu funktionieren, als von vielen Männern befürchtet. Der alte Trick, es zu unterlaufen, indem man gegenüber seinem Partner einen Konflikt eskalieren lässt, um dann zu argumentieren, bei derartig extremen Meinungsunterschieden, könne gemeinsame Sorge dem Kind nur schaden, klappt nicht mehr," meint Arne Hoffmann auf seinen Blog Genderama.
Der auf Sorgerechtapartheid.de dokumentierte Fall der systematischen Entfremdung des Kindes von seinem Vater weist Parallelen zu dem in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) Geschilderten* auf. Einzig die Konfliktlösung ist unterschiedlich.
Auch im Berliner Fall wird der Vater von der Mutter ignoriert und kein Wort mit ihm gesprochen. Anders als in der Schweiz verleitet die Verweigerung der gemeinsamen elterlichen Obsorge durch den mütterlichen Wohnelternteil und deren beharrlicher Boykott der Beziehungspflege des gemeinsamen Kindes zum Vater bundesdeutsche Familienrichterinnen dazu das Wohlergehen und die Befindlichkeit der Mutter in das Zentrum ihres Handelns zustellen.
Ohne moralisches Infragestelle werden die materiellen Interessen der Helferindustrie und Getrennterziehendenlobby bedient und juristische und staatliche Beihilfe zur Entfremdung, sprich:zur schlimmsten Form des Kindesmissbrauchs, geleistet.
Es besteht sogar keine Scheu davor Briefkontakte zu unterbinden und diese Übergriffigkeit mit dem Kindeswohl und Kindeswillen zu begründen.
Deutsche Familiengerichte entsorgen zuvörderst den Vater und erfinden im zweiten Schritt dubiose Begründungen.
"Die Rhetoriker, Rabulistiker und Dialektiker finden immer irgendeine Begründung, um zu sagen, dass man sich falsch verhalten hat, nämlich weil die Kriterien nicht vorher festgelegt werden, sondern erst nachträglich zum Zeitpunkt der Wertung willkürlich so gesetzt werden, dass sie gerade passen. So funktioniert heute Politik. So funktioniert Presse. So funktioniert Rechtsprechung. Denn Rechtsprechung ist auch keine Rechtsfindung mehr, sondern willkürliches Festlegen mit anschließender Begründungsfindungsrhetorik.» - Hadmut Danisch am 02.04.2017
* KESB ist eine interdisziplinär zusammengesetzte, professionelle, spezialisierte Fachbehörde in der Schweiz. Die Buchstaben stehen für Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.
Es gibt wieder mehr...
...mehr Rechte für Väter
Der Bundesgerichtshof hat sich (wie auch von Sorgerechtapartheid.de berichtet) zum Thema "Wechselmodell" eingelassen.
Wie üblich jubeln die bekannten Systemclaqueure "Mehr Rechte für Väter" und die Bundesverdienstkreuzträgerinnen sehen für ihre gepamperte Klientel der Lebensform der Getrenntalleinerziehenden die Geldbeutel wegschwimmen.
Was ist geschehen?
Wurden bereits, sinnfrei wie seit Jahrzehnten, die Uhren auf Sommerzeit vorgestellt?
Hat sich überhaupt etwas geändert oder ist nur ein Sack geschreddertes Papier in Karlsruhe umgefallen?
Auch 2017 ist in ´schland ein familienrechtlich reaktionär-konservatives Jahr, verharrt in tradierten Klischees. Vom geschriebenen Recht zum geltenden und praktizierten ist ein weiter Weg dem oft Richter aller Geschlechter beharrlich im Wege stehen.
Noch werden die Segnungen der Familienrechtsprechung vorrangig Eingeborenen zuteil.
In den Trutzburgen des Familien(un-)rechts produzieren kostenintensive Arbeitskolonnen aus Richterinnen, Beiständinnen, Psychologinnen, Anwältinnen und sonstigen Brandstifterinnen der Familienzerstörungsindustrie weiter unverdrossen Halbwaisen.
Die wie geschmiert laufende Produktion entfremdeter Kinder und entsorgter Väter wird vom Wechselmodell so wenig wie die Möglichkeit der Beantragung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder die Einführung der Kindschaftsrechtsreform gestört. Die Familienzerstörungskapitäninnen sind erfahren und erprobt im Paragrafendeuten-und auslegen sowie im dreisten (unabhängigen richterlichen) Lügen und Rechtbrechen.
Jede Richterin eine Pippi Langstrumpf, jede Beiständin und Jugendamtlerin ebenso - kollektivistisch machen sie sich die Welt wie sie ihrer Kumpanei (finanziell) gefällt.
Das Wechselmodell ist eine Möglichkeit aus den zwei Welten die den Kindern in Deutschland nach der Trennung ihrer Eltern aufgebürdet werden, der verlogenen Welt der Kreidekreismütter und ihrer Komplizen und der verbotenen Welt der redlichen Väter, eine, die der glücklichen und unbeschwerten Kindheit, zu machen.
Das gerichtliche Anordnen und das Umsetzen eines Rechtsanspruchs auf das Praktizieren der Doppelresidenz ist Zukunftsmusik die vom parasitären Chor der Lobby der Kindeswohlinterpreten und der liturgischen Sängerschaft des Kindeswillens massiv und mit Unterstützung des Schwesigschen Lobbyteams* des Frauenministeriums in der trickreichen Variante " dann machen wir ´mal ´ne jederzeit änderbare Studie und schau´n in ein paar Jahren wieder hin", gestört wird.
Einen echten Paradigmenwechsel, weg vom staatlich geförderten Kindesmissbrauch, erlebe ich indes nicht mehr, auch weil das Wechselmodell der gewollte zweite vor dem ersten Schritt ist, nämlich der gemeinsamen Obsorge von Anbegin ohne wenn und aber, und weil die deutschen Groß-und Klugmauljurisprudenzler das bleiben was sie sind: Bettvorleger von Kreidekreismüttern, Rechts"anwender" die nicht willens sind die Praxis der Sorgerechtapartheid zu beenden und Eltern zum Wohle der Kinder gleichzubehandeln.
19.März 2017
*es ist nicht das #TeamGinaLisa gemeint
21.Juli 2016
Zum Ableben der Sorgerechtsreform und
was Einstein nicht wissen konnte...
"Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z. B. der Relativitätstheorie."
"...und wieder andere halten sich für uncle tim, verschwurbeln einfachste natürliche Dinge um sich Kreidekreismüttern und einer staatlichen Femokratie, der sie "unabhängig" dienen, anzubiedern."
Was ist schon das abstrakte Gedankenbild des "Rechtsinstituts der elterlichen Sorge" in Bezug auf die Relativitätstheorie und das Wesen einer Frau, die zur Kreidekreismutter mutiert?
Die hochintellektuelle Enge der ideologischen Filterblase des im 21.Jahrhunderts lebenden deutschen Michel wäre Einstein sicher ein Befremden.
Es ist wohl einer (Gender-)Verwirrtheit meiner Landsleute an den Schalthebeln der Macht zu verdanken, das sogar in der Familienrechtspraxis des neuen Jahrtausends das brutale Prinzip des ethischen Rechts der Mutter auf das Kind den status quo verkörpert.
Beinah hätte bereits der halbherzige Versuch einer Ablösung des Menschenrechte verletzenden Prinzips zu einer Totgeburt geführt.
Bleich und eingefallen siechte sie einige wenige Jahre kraftvoll dahin bis der finale Dolchstoß zum Verrecken führte.
Tot,
mausetot
und nun ganz verreckt -
die halbseidene Sorgerechtsreform, die am 19.Mai 2013 das diffuse Licht deutscher Gerichtsstuben erblickte, kann nun einen Grabstein mit Sterbedatum 16.Juni 2016 erhalten.
Der Gedenkstein an den verblichenen Gaul der juristischen Väterveralberung sollte zudem mit den Namen der äußerst illustren Totengräbergesellschaft, die wortgewaltig das Leichentuch webte, verziert werden.
Das sind:
Hans-Joachim Dose, Dr. Frank Klinkhammer, Dr. Claudio Nedden-Boeger, Hartmut Guhling und Dr. Antje Krüger - allesamt Richter am Bundesgerichtshof.
Endlich ist das strukturkonservative deutsche Familienrecht wieder in seine urige Heimat mit dem Mief der Adenauer Ära gelandet. (Ein weiteres Zurückgehen in der Zeit verbietet sich aus Gründen der "political correctness")
Weiterhin werden gewissenlose Helfershelfer unqualifizierter Familienrichter Knochenorakel befragen, Väter auftragsgemäß "positiv" diskriminieren, kriminalisieren und pathologisieren mittels Spekulationspsychologie und mit Kaffeesatzleserei die Zukunft zu ungunsten von Vätern und ihren Kindern wahrsagen, Väter als unwerten Elternteil selektieren.
Aus Familienrichterinnen werden weiter Apartheidrichterinnen, rechtlich exakt beschriebene Tatbestände existieren nicht mehr, Beliebigkeit und Unberechenbarkeit, Lügen und unfaire Verfahrensführung behalten das Sagen in den Gerichtssälen der juristischen Familienzerschlagung, den vom Recht befreiten Zonen.
Bislang fehlte nur das Sterbedatum der "Sorgerechtsreform" auf ihrem Grabmal aus schwarzen Beton. Die Leiche lebte noch, gestützt von der geldgierigen Quadriga der Familienzerstörung,sie fiel nur nicht um.
Wieso kam es gerade jetzt zu dem nicht unerwarteten Todesfall, zumal der XII.Zivilsenat des BGH "nur" der Rechtsbeschwerde einer Mutter statt gab, den Beschluss eines Oberlandesgerichts aufhob und zurückverwies?
Darauf kann eine juristisch-rabulistische oder eine einfach verständliche Antwort gegeben werden.
Ich bevorzuge die zweite Alternative, weil mir juristisches Fachwissen nicht eigen ist.
Wer die herausragende Geistesleistung der Grabrede auf die "Sorgerechtsreform" nachlesen möchte kann es hier tun:
https://openjur.de/u/892223.html
Aber Vorsicht, Lesewilliger!
Auf Dich kommt viel Text mit rabulistischer Prosa zu, eine lebensferne und unverständliche Sprache und Argumentation die offensichtlich weder Einheimische noch Refugees als Zielgruppe hat, obwohl angeblich das Wohl und der Wille eines noch nicht ganz sechs Jahre alten Kind pharisäerhaft erörtert wird.
"Mit dem Ermessen der Bedeutung eines abstrakten Gedankenbildes wie dem Rechtsinstitut der elterlichen Sorge werde dem Kind zu viel abverlangt." erscheint für mich als eine der wenigen zutreffenden Formulierungen.
Die nunmehr durchzuführende Anhörung des Kindes durch richterliche Amateure und gewissenlose Beistände lässt allerdings keine Hoffnung aufkommen der Sorgerechtapartheid Paroli zu bieten.
Inwieweit hochqualifizierte Paragrafendeuter das Verstehen wovon sie ausgiebig Schwadronieren vermag ich nicht zu beurteilen, aber als juristischer Laie erkenne ich, dass der BGH den Sinn der gesetzlichen Neuregelung des § 1626a BGB pervertiert, die Rolle rückwärts, das Torpedieren der Intentionen des Gesetzgebers, vollendet.
Die skeptische Freude über die nicht völlig rechtsferne Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mit seinem Beschluss vom 03.08.2015, 13 UF 50/15, ist dem Bewußtsein weiter andauernden staatlichen Väterbashings und Kindesmissbrauchs gewichen.
Welcher aktive Richter eines Amtsgerichts oder Oberlandesgerichts, der ohne ideologische Scheuklappen und ohne Verneigung vor dem offiziellen Mutterkult auskommt, wird jetzt noch einen "Arsch unter seiner Robe haben" und pro gemeinsamer elterliche Sorge beim reflexartigen Räuspern einer Kreidekreismutter entscheiden und sich somit gegen die Meinung des BGH stellen?
Wie kann das gemeinsame Sorgerecht gegen eine Mutter durchgesetzt werden, wenn aufgrund ihrer Einwendungen die Vermutungsregel nicht zieht und erst im Wege der Amtsermittlung der - dann natürlich streitige - Sachverhalt aufgeklärt werden muss, und die "Grundentscheidungen über den persönlichen Umgang", die ja fast immer streitig sind, zu den wesentlichen Bereichen der infrage stehenden elterlichen Sorge zählen?
Bei der vom BGH vorgenommenen Gleichstellung:
"Dass in den Fällen des § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB im Gegensatz zum Fall des § 1626 a Abs. 2 BGB von zusammenlebenden Eltern eine Sorgegemeinschaft bisher schon gelebt worden ist (vgl. Staudinger/Coester BGB [2015] § 1626 a Rn. 88), ist zwar als tatsächlicher Gesichtspunkt zu berücksichtigen, besagt aber nichts zu dem anzuwendenden Maßstab, der in beiden Fällen der gleiche ist. Sowohl im Rahmen der erstmaligen Anordnung als auch bei der Aufhebung der bestehenden gemeinsamen elterlichen Sorge setzt eine Entscheidung gegen die gemeinsame elterliche Sorge die Feststellung voraus, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht."
dürfte es sich um groben Unfug handeln, der "unterm Strich", die jetzt gemeuchelte Sorgerechtsreform von 2013 von Anbeginn ad absurdum führt.
Vielmehr ist der BGH-Beschluss eine Nötigung, gerichtet an Väter, sich über grundgesetzlich garantierte Rechte, nämlich über das Umgangsrecht, nicht zu streiten und sich der Besitzallmacht der Mutter an der Dividende Kind bedingungslos zu unterwerfen.
Dabei könnte alles so einfach sein.
Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention,
Umsetzung der Resolution 2079 des Europa Rates vom 02.10.2015 und
Wahrung der Menschenrechte
statt Rechtsbruch als Standard, statt vom Gericht abhängige geldgierige Helfershelfer, statt unkontrollierter Exzesse von Jugendamtangestellten.
Viele unserer europäischen Nachbarn kommen bei der elterlichen Sorge seit Jahren ohne rabulistische Tricksereien und ohne cerebrale Diarrhoe aus.
Beim Sorgerecht kann es nur eine Lösung geben:
Das geltende Recht vom Kopf auf die Füße stellen!
Sorgerecht für beide Elternteile von Geburt an und Umbenennung von Sorgerecht auf Sorgepflichtrecht- allen Kindern beide Eltern- rechtlich gleich.
15.07.2016
Apartheid hat viele Facetten.
Täglich "eine Sau durchs Dorf treiben" gehört dazu wie auch das Wiederkäuen altbackener Väterverunglimpfungen.
Anfang des Urlaubsmonats Juli warf die blonde Facette des staatlich organisierten Männer- und Väterbashings zum wiederholten Mal eine stinkende Rauchbombe ins Sommerloch - die Mär von den Zahlungsunwilligen des maskulinen Geschlechts.
Eine aus den 1950er Jahren stammende Legende, wonach nur ein geringer Teil unterhaltspflichtiger Väter den Müttern der Kinder angemessenen Unterhalt zahlen würde.
Jüngst tönte die aktuelle Darstellerin der Bundesfamilien(richtig:Frauen-) ministerin :
"Wir sollten darüber nachdenken, ob man wie in anderen Ländern nicht auch mal härter zugreift und den Führerschein einzieht."
"Dass Politiker drauflos plappern, ohne vorher auf ihren Notizzettel geschaut zu haben, ist nichts Neues." meint Gerald Emmermann ,Mitbegründer und Mitinitiator der Initiative gegen familienfeindliche Väterbenachteiligung, Väterwiderstand, "Bei manchen Menschen befindet sich dort, wo andere ein Gehirn haben, nur ein Notizzettel. Ich bin mir sehr sicher, dass das ganz oft bei Politikern oder Politikerinnen zutrifft.
In Frau Schwesigs Kopf habe ich natürlich keinen Einblick. Ein solches Papier kann ich ihr deswegen nicht unterstellen....
Nach solchen Verlautbarungen stellt sich aber insbesondere die Frage, ob -und wenn ja- was denn überhaupt auf Frau Schwesigs Zettel steht oder stehen würde? "
In Anspielung auf den Vornamen der Vertreterin der blonden Apartheidfacette kommentiert Sorgerechtapartheid.de auf der Seite von Väterwiderstand.de:
Gott ist mit uns
Wenn Gott eine Frau ist
Auch "op Platt" (in niederdeutsch) dürfte das Kernanliegen des Beitrags den Weg auf den ministeriellen Notizzettel (egal wo sich ein solch kleines Blattel Papier grad befindet) einer doppelt quotierten (Gott ist mit uns-)Manu(ela) aus dem BMFSFJ (Ministerium für alle außer Männer) nicht finden, weil in Gerald Emmermanns Text das Grunderfordernis der Dämonisierung von Vätern fehlt.
Dabei wär' es doch sooo einfach:
drei Worte auf einen Zettel und die Frage nach der weiteren Diskriminierung von Vätern und ihren Kindern kann beantwortet werden.
Nein heißt nein, Frau Schwesig.
Es geht nicht um Unterhaltsverweigerung oder Unterhaltsprellerei sondern um die Wahrnahme der gleichberechtigten elterlichen Obsorge für das gemeinsame Kind von Anbeginn statt eines staatlich geförderten Giergriffs der Mutter in die Geldbörse des Vaters wenn sie denn das Kind entfremdet.
Des Teufels Werk der vaterlosen Gesellschaft ist indes nicht der Leistungs-und Schaffenskraft blonder Mütter und ihrer verwirrenden Klugheit allein zu verdanken.
Nicht wenige (teils sogar namhafte) lila Pudel,uncle Tims,weiße Ritter und sonstige Anuskriecher versuchen missratene Frauen und Mütter zu überholen ohne einzuholen.
Auch an Familiengerichten?
Auch hier kam es zu einer Wiedergeburt des Diederich Heßling in männlicher und weiblicher Form der Auferstehung. Mit Blick in die Geschichte kann gar behauptet werden, das dieser Typ nie ganz tot, mausetot oder total verreckt war.
Die Abwehr von strafrechtlichen Unterhaltspflichtverletzungsverfahren ist ein schöner aber kleiner Erfolg, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, das das Kernproblem der sorgerechtlichen Apartheid Bestand hat und nur die wenigsten Väter - nicht nur aufgrund fehlender juristischer Kenntnisse - in den Trutzburgen des Familienunrechts Erfolge erleben.
Der große Erfolg der Familienzerstörungslobby- und industrie ist nicht das dumm-dreiste und demagogische Geplapper von des Volkes Vertretern sondern die reale Schaffung von vom Recht befreiter Zonen.
Rechtstaatlichkeit an Familiengerichten fehlt und wurde ersetzt durch Wort- und Paragrafeninterpretionen der Vertreter eines geldgeilen archaischen Mutterkults.
Aus "gutem",geldwerten Grund wurden Begriffe erfunden wie Kindeswohl oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wurden Umgang und Unterhalt als völlig getrennte Rechtsgebiete installiert als Spielwiesen für eine Anwalts-und Psychologenschwemme.
Vaterschaft ist so zu einem juristischen Killerspiel verkommen.
Wäre die nicht blonde Kreidekreismutter meiner Tochter Lisa keine dusselige Kuh hätte sie meine Betreuungsangebote für unsere gemeinsame Tochter angenommen und damit die Chance,für sich Geld per Pfändung von meinem Konto zu erlangen, verspielt?
Jeder Depp der Gast bei Quatsch-viel-Psychoquark-Vorträgen war und ein Diplom erhielt darf bei Gericht herumkrähen sofern die Vorgabe eingehalten wird vaterlos zu machen das Kind.
Für sein Kind Vater zu sein und zu bleiben ist unter den derzeitigen Macht-und Herrschaftsverhältnissen der bundesdeutschen Femokratie eine Herkulesaufgabe, die wahre Männer/Väter fordert.
Sprechen wir den Kindeswohlfrevlern und Banditen die Väter diskriminieren unseren gerechten Zorn aus!
Gerechter Zorn für eine Frauenministerin die glaubt Ahnung von Verkehr, hate speech, dem TeamGinaLisa und vielen anderen Sachen zu haben.
Gerechter Zorn für faktenverdrehende Populisten und sich selbst-und männerhassende Banausinnen,Philisterinnen und Sumperinnen.
Gerechter Zorn für rechtbrechende Richter und ihre geifernden Gefolgsleute.
Gerechter Zorn für alle Professionen die Kindeswohlfrevels begehen.
Gerechter Zorn und ( ! ja auch !!) Mitleid für dumme Kreidekreismütter die sich zum Missbrauch der Kinder verleiten lassen.
Juni 2016
06.Juni 2016
Rückmeldung in Sachen der Homepage Sorgerechtapartheid.de
Noch zu der Zeit als Sorgerechtapartheid.de ins Netz ging fand ich die Ernährungsgewohnheiten vieler Schauspieler gewöhnungsbedürftig. Ob Applaus als Brot den Mimen nährt und Buhrufe seine Diät unterstützen war mein großer Zweifel.
Ich ernähre mich zwar ebenfalls nicht durchgehend gesund doch Beifallsbekundungen durch Klatschen oder Buhen stehen nicht auf meinem Menüplan.
Zugeben muss ich aber, das ich relativ häufig auf die Seite Traffic meines Anbieters schiele und das ich es liebe Feedbacks, jeder Coleur und Ausrichtung, zu erhalten.
Rückmeldungen (Wer schreibt schon gern in die leeren Weiten des Internets ?) sind das Lebenselixier eines Websitebetreibers. Diese Form der Rückkopplung bannt die Gefahr in der eigenen Filterblase Schimmel anzusetzen und im Internet nur noch personalisierte, vermeintlich interessierende und angenehme Inhalte zu sehen.
Um die Nutzung des Kontaktformulars wird weiterhin gebeten!
Ein Feedback, das mich zur Änderung bzw. Ergänzung einer Seite von Sorgerechtapartheid.de animierte, erhielt ich auf meinen Beitrag zum Internationalen Kindertag "Ansichten aus der Online-Filterbubble eines entsorgten Vaters".(bitte zum nachfolgenden Artikel herunterscrollen)
Zitat:
"Was Außenstehende irritieren könnte, ist der Umstand, dass es bei diesem Kind KEINE Probleme gibt, hingegen bei dem anderen ein gerichtliches Kontaktverbot.
Das kann offensichtlich NICHT am (Opa)/Vater liegen!
doch da Maggie keiner Schwarzrobe in die Hände fiel, hat sie ein unbeschwertes, glückliches Leben.
Es stört sie nicht, dass ihr Opi Bolle von Juristen und anderen zwielichtigen Gestalten als Vater entsorgt wurde...
= für Dich und mich verständlich - aber anderen würde ich diesen widersprüchlichen Sachverhalt ausdrücklicher erklären."
Zitat Ende.
Das ist er (!) der ( versuchte und gewünschte ) Ausbruch und Blick über den Tellerrand der eigenen Filterblase.
Der paradoxe und widernatürliche Sachverhalt der
Entsorgung und
Entfremdung und
Entehrung
des Vaters ist aufzuzeigen.
Ich habe mich, keinesfalls aus narzisstischen Erwägungen (!), entschieden dies demnächst auf der Seite " über mich" als Artikel Nummero 2 ein weiteres Mal zu versuchen.
Das Feedback führt mich so zum Ursprung, Anlass und Zweck von Sorgerechtapartheid.de zurück.
Ansichten aus der Online-Filterbubble eines entsorgten Vaters
Der Juni startete wie immer mit dem 1.
In diesem Jahr war er für mich nicht nur Kindertag und Weltelterntag sondern auch Opi-Tag.
Im Juni/Juli 2014 hatte ich unter der Überschrift "Glücksmomente" auf meiner, erst wenige Monate im Netz stehenden Homepage Sorgerechtapartheid.de meine beiden Enkeltöchter Maggie und Ayse begrüßt. (siehe im Archiv 1)
Inzwischen zeigen die Zwerge zwei Finger und warten voller kindlicher Ungeduld auf ihren Geburtstag Numero 2.
Heute kam die kesse Maggie bei Oma und Opa vorbei, begrüßte die Hunde Barny und Sunny und nahm (wie üblich) Haus und Garten in Besitz.Das übliche, geliebte Chaos.
Ich kann zwar nicht emotionslos sagen was deutsche Richterinnen so alles unter dem Begriff des Kindeswohls verstehen, doch da Maggie keiner Schwarzrobe in die Hände fiel, hat sie ein unbeschwertes, glückliches Leben.
Es stört sie nicht, dass ihr Opi Bolle von Juristen und anderen zwielichtigen Gestalten als Vater entsorgt wurde...
Es ist wieder Juni und Germanien bietet im Familienrecht das Bild einer europäischen Vandalismusinsel.
Am 31. Mai 2015 endete ein von Richterin Dr. Wahsner verhängtes Kontaktverbot. Ein frommer Wunsch der Richterin auf Selbstheilung des Elternkonflikts erwies sich feuchter und stinkender als ein Hundefurz meines Terriers Sunny. Ein weiterer Umgangsausschluss inclusive eines Briefschreib-und empfangsverbotes, also ein total totaler Umgangsausschluss, bis zum 31.12.2016 folgte.
"Kettenausschlüsse" des Umgangsrechts sind beliebt. Ausschluss folgt auf Ausschluss wie der monatliche Besoldungsnachweis der Justizverwaltung - bis die Vaterentehrung vollbracht und das Kind dauerhaft (mit "eigener" Meinung) entfremdet ist. Das nächste Opfer wartet schon...Apartheidpraxis ist "geltendes" Familienrecht.
Die seit Jahren gleichen Nachrichten zum Stand der Umsetzung von Kinderrechten verwundern mich nicht.
Dabei scheinen die Nachrichten zum Kindertag und Weltelterntag so gar nicht zum Leben meiner Enkel zu passen.
Immer mehr:
-Kinderarmut auf Hartz-4-Niveau,
-getötete Kinder,
-mehr sexuelle Gewalt,
-entfremdete Kinder
... und die einzige Schlußfolgerung:
mehr Geld für die Verursacher des status quo?
Zitat ZDFtext Seite 123 vom 01.06.2016
"Dazu gehöre vor allem eine bessere Ausstattung der Jugendämter,...
"Kinderschutz ist aber keine freiwillige Wohltätigkeit, sondern originäre Pflicht des Staates."
Ohne Paradigmenwechsel wird die bessere Ausstattung der Helferindustrie ein Fass ohne Boden bleiben und die zunehmende staatliche Einmischung und Bevormundung der Familien zunehmen.
Meine Krankenkasse ist eine ganz emsige.
Nicht nur das sie, vermutlich wie andere Kassen auch, Das (fast) unbekannte Familienversicherungs-Paradoxon (siehe hier unter dem 15.10.2015: Paradoxien) praktiziert, nein, sie agiert auch politisch korrekt.
Und das ist sicher gut so.
In ihrem Magazin für Versicherte 2/16 (heute in meinem Briefkasten) zeigt die Barmer GEK nach eigenen Worten Gesicht und bezieht unter dem Titel "Gemeinsam für die Rechte der Kinder" Position gegen Kindesmisshandlung.
Zitate Seite 14:
"Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung - jeden Tag erleben Hunderte Kinder Übergriffe und Misshandlungen durch Erwachsene "Handeln statt wegschauen" fordert der Deutsche Kinderverein."
"Laut Kriminalstatistik starben 108 Kinder im Jahr 2014 an den Folgen von Gewalt, es gab 81 Tötungsversuche,und 4233 Kinder wurden misshandelt. Dunkelziffer unbekannt.
Aufrütteln und mahnen
Sehr ernst, fast anklagend schauen deshalb die Initiatoren und Mitstreiter der Kampagne "Deutschland zeigt Gesicht gegen Kindesmisshandlung", darunter etliche Prominente, die sich im Deutschen Kinderverein für die Rechte von Kindern engagieren." (Zitate Ende)
Das Anliegen ist gewiß lobenswert und plakativ zugleich - ist doch jedes tote, jedes körperlich geschundene Kind eines zu viel.
Doch in meiner Online-Filterbubble eines entsorgten Vaters frage ich mich besorgt, warum in einer solchen Kampagne nicht ebenso der Kampf gegen die Elternentfremdung, als schlimmste Form des seelischen Kindesmissbrauch, Beachtung findet.
Fast könnte ich meinen, das eine derart umfassende und endlich auch richtige Kampagne weder dem publizierten Mainstream noch der political correctness entsprechen würde, weil dann nicht nur die Schläger und Sadisten unter den Kinderschändern sondern auch die ehrenwerten Herrschaften in Schwarz, die Frevler mit Psychologen-und Gutachtertiteln und die Damen und Herren der Jugendämter an den Pranger gehören.
Auch - und in Anbetracht der riesigen und stetig anwachsenden Zahl betroffener Kinder - diesen Täterinnen und Tätern muss das Handwerk gelegt werden!
Wenn der Satz zutreffend ist, wonach Soldatinnen und Soldaten Mörder und Mörderinnen sind, dann sollte zumindest der, dass Richterinnen und Richter in Deutschland geistige Kinderschänderinnen und Kinderschänder sind in der Zukunft unwahr sein. Die Geschicke der nachfolgenden Generationen dürfen nicht von geldgierigen Kindeswohlfrevlern und Paragrafenreitern ohne Sachverstand bestimmt werden.
Dann muss auch einer unbelehrbaren, gewohnheitsmässig arroganten und besserwisserischen Betonkopfjustiz Einhalt geboten werden. Einst musste die "Stasi in die Produktion". Warum sollten ungeeignete Juristen von Steuergeldern unnütz besoldet werden?
Zu meinem "Fall" und der meiner nichtehelichen Tochter:
Ein Brief ist ein Kulturprodukt.
Was hat ein Verbot mit Kultur gemein?
Sind deutsche Familienrichter Kulturbanausen?
War das Briefverbot nicht stets Ausdruck von Willkür in Unrechtsstaaten?
Gert Bollmann
Pfingstmontag 2016
Kindesmissbrauch verjährt nicht
Elternteilentfremdung aus niedrigen Beweggründen ist fürwahr die widerwärtigste und wider-natürlichste Form des Kindesmissbrauchs, ein nichttilgbarer, selbstgeschaffener Makel der zum dauerhaften Verlust der Ehre führt.
Der mit dem psychischen Kindesmissbrauch "erarbeitete" Erwerb des Unvermögens der Vermittlung grundlegender ethischer Normen und Werte geht einher mit der autodestruktiven Einbuße der Würde des Menschseins.
Und so stellt sich die Frage, ob nicht sogar Gunther-von-Hagens-"Modelle" in größerem Maße Menschsein verkörpern als lebende, doch seelisch leere Plastinate der vom deutschen Familienunrechtssystem geschaffenen und korrumpierten, meist mütterlichen Elternteile, die mit Unterstützung eines großen Helferkropfes zum Unbill des Kindes disponieren.
Um dem Verlust ethischer Werte, um der Elternentehrung entgegenzuwirken habe ich u.a. auf Google+ folgen Beitrag geteilt und kommentiert:
Mafia Staat Deutschland – Mit Kindern Kasse machen
by Ali Ria Ashley freelance journalist
Öffentlich geteilt - 13.05.2016
Die Erziehungsleistung der Mutter meiner nichtehelichen Tochter besteht in der vom Kind vor der Familienrichterin Dr.Wahsner geäußerten totalen Vaterablehnung.
Der Weg bis zur Herstellung dieses kindlichen Willens war ein langer und ohne die verheerende Mitwirkung des Vertreters des Jugendamtes Charlottenburg-Wilmersdorf und anderer sogenannter Professioneller der Helferindustrie nicht zu erreichen.
Würde Gevatter Tod bereits jetzt diese Kreidekreismutter zu sich beordern käme meine Tochter überall unter - nur nicht in ihrer Familie, bei ihrem Vater.
Für die Anwalts-, Psychologen-und sonstige mitwirkungsbereite-dritte-Helferschwemme darf es nicht weiter lukrativ sein von der Entfremdung, dem Missbrauch von Kindern und der Zerstörung von Familien zu leben. Die staatliche Intervention zum Schutz kindlicher Interessen,zum Schutz der familiären Bindungen ist endlich wieder auf ein qualifiziertes und kontrollierbares Maß zurückzuführen.
Deshalb habe ich folgende Petition unterzeichnet:
https://www.openpetition.de/petition/online/schluss-mit-kinderheimen
19.April 2016
Es geht nicht um Paragrafen ??
"Aber Familienrecht ist anders. Es geht nicht um Paragrafen, nicht darum, wer..."(Zitat)
Seit dem Tod des kritischen Journalismus lesen sich viele Zeitungsartikel wie eine Laudatio auf ihre staatlichen Protagonisten.
Freia Peters, Politikredakkteurin der Welt, hat gezeigt wie es geht.
Und alles ohne Paragrafen ?
Da gibt es im Artikel aufopferungsvoll und heroisch, für das Kind kämpfende Familienrichterinnen, die sich selbst preisen "Nicht jeder Kollege hält so lange durch" und
-Zitat:-
"Unser Beruf ist emotional sehr belastend. Wenn es um Kinder geht, ist es ungleich schwerer, aber ich weiß, ich tue etwas sehr Sinnvolles
Christiane Abel
Familienrichterin"
und
dann gibt es da noch die Eltern über die Abel ausführt: "Ein Psychoanalytiker hat einmal gesagt, dass sich Eltern bei Hochstrittigkeit zeitweise auf dem Niveau von Dreijährigen befinden. "
Zum Glück besitzen deutsche Familienrichterinnen ein anderes Niveau.
Um ein Kind im Kinderhaus zu befragen ziehen sie sogar ihre schwarzen Roben aus, legen sich auf den Teppich und bauen mit dem Kind Lego, damit es nicht merkt, dass es gerade eine Aussage macht.
Das ist eine (an-)rührende Story.
Schade nur, dass keine Spendennummer für das Familienrichterinnengenesungswerk im Artikel angegeben ist.
Schade auch, das wegen böser Väter kein freier Zugang zum Kinderhaus möglich ist und dieses wie Frauenhäuser geschützt werden muss.
"Sorgerecht entziehen oder Umgang verbieten" ist dann auch eine Hauptüberschrift im Beitrag der Journalistin Peters. Scheinbar ist das in der Trutzburg des Familien(un-)rechts in Tempelhof-Kreuzberg alternativlos.
Wer als Reporterin das Loblied auf die Justiz singt erkennt natürlich nicht, das es im Regelfall beim Familiengericht nicht um streitende, dreijährige Eltern geht.
Grundlage der Auseinandersetzungen sind zumeist, wen mag es wundern, Besitzverhältnisse.
Ein Elternteil hat, der andere hat nicht
und wenn das Geschlecht nicht das "passende" ist kommt das Kind, egal wie oft Lego gespielt wird, nie zum geeigneten Elternteil.
Sorgerechtapartheid ist deutsche Gerichtspraxis.
Das vom Familienrichter Rudolph initiierte Cochemer Modell hat es nie nach Tempelhof- Kreuzberg geschafft.
In der Hauptstadt behandeln Familienrichterinnen Eltern nicht gleichwertig, aber sie entscheiden über Besitzverhältnisse (hier am Kind).
Das haben sie im Studium gelernt.
Nichts anderes können sie.
Das große Plus des "article154432196/Das-ist-mein-Kind" der Welt ist sein aktuelles Zahlenmaterial. Hier wird beängstigend eine boomende Industrie sichtbar und ein Arbeitsbeschaffungsprogramm deutlich, das die Schlussfolgerung zuläßt, dass es auch künftig Watschen für die frevelhafte, kindeswohlferne und entfremdende Willkürpraxis an deutschen Gerichten vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geben wird.
Es geht nicht um Paragrafen ??!!
Gert Bollmann
05.04.2016
Die Apartheidpraxis in Deutschland kommt nicht ohne Trojanische Pferde aus.
Einer dieser männer-und väterfeindlichen Gäule "scheint" das Bundesforum Männer zu sein, das seine Schnappatmung den Geburtswehen des Bundesministeriums für alle außer Männer (BMFSFJ) verdankt.
Sorgerechtapartheid.de verweist auf einen offenen Brief des Forum Soziale Inklusion e. V.
(ergänzende Informationen hier klicken)
24.März 2016
Trotz eines andauernden, aus Ohrfeigen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestehenden Reigens ist die Praxis der Sorgerechtapartheid deutscher Familiengerichte nicht in Agonie verfallen.
Die Familienunrechtsprechung erfreut sich dank stetig neuer rabulistischer Geistesblitze moralisch verlotterter, emphatieloser und ideologisch gestählter Familienrichterinnen einer pausbäckigen Gesundheit.
Für Laien klar Erkennbares findet den Weg in die Vorstellungswelt schwarz und rot gekleideter Roben, auch Dank hochqualifizierten Unfugs der Vertreter der Helferindustrie, insbesondere der international berüchtigten deutschen Jugendämter, nicht.
Ein Beweis? Nun, hier ein weiterer Beleg, dokumentiert in der Wetterauer-Zeitung
20.März 2016
Es bedarf scheinbar erst immer eigener leidvoller Erfahrung um das System und sein praktiziertes (Un-) Recht zu hinterfragen.
Besonders schmerzvoll trifft das die Leistungsträger der Gesellschaft und die, die die öffentlich propagierte Rechtstaatlichkeit zunächst guten Gewissens zu ihrer eigenen machten.
Schadensfreude ist indes nicht angezeigt.
Ich war fast zwanzig Jahre als Polizist tätig und weiß wie es ist feststellen zu müssen, das die, die ursächlich Recht sprechen sollen, nicht willens dazu sind, von Unabhängigkeit schwafeln und zugleich auftragsgemäß den Willen ihrer Herren umsetzen.
Die gnadenlose Gruppenverfolgung von weißen, heterosexuellen Vätern als potenzielle Vergewaltiger und Kindeswohlgefährder durch deutsche Familienrichter und ihrer Kalfaktoren jederlei Geschlechts macht auch vor Polizisten nicht halt (wie seit Langem der "Fall" Martin Deeg belegt).
Die praktizierte Sorgerechtapartheid ist umfassende Rechts-und Staatsdoktrin.
Meine Sympathie und Achtung diesem im Hungerstreik stehenden Polizisten und Vater:
"Schweriner Vater vor Gericht in Hungerstreik"
siehe auch hier: bitte anklicken
14.Februar 2016
Der Rechtsstaat funktioniert
oder
Was Richter so alles von sich geben ist der Tag lang
Wenige Wochen nach der Geburt in Hamburg-Barmbek-Nord siedelte die Familie von Angela Merkel in die Deutsche Demokratische Republik über.Ein paar Monate zuvor war ich in Roßlau an der Elbe, also irgendwo fast in der Mitte der DDR, geboren worden.
Die Bundeskanzlerin und ich sind somit noch lebende Zeitzeugen die vom Alltag des untergegangenen deutschen Staates, der sich selbst als Diktatur des Proletariats bezeichnete, berichten können.
Christoph Frank hingegen kann das nicht.
Er erblickte in Freiburg im Breisgau das Licht dieser schönen Welt.
Wer aber um Himmels willen ist Christoph Frank?
Nun, Christoph Frank ist ein deutscher Jurist, seit 2007 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes und in dieser Funktion gibt er gern Interviews, u.a. auch dem "Handelsblatt".
-als Fazit und ohne Abo hier: http://www.fuldainfo.de/fdi/deutscher-richterbund-kritisiert-seehofer/
Angela Merkel und ich sind aufgewachsen mit Meister Nadelöhr, Meister Briefmarke, Pittiplatsch und dem gesamten Märchenland des DDR-Kinderfernsehens, aber auch mit der aktuellen Kamera und dem schwarzen Kanal und wir wissen aus eigener Erfahrung, dass in einer Diktatur eine gravierende Kluft zwischen dem offiziell Gesagtem und der Wirklichkeit bestehen kann.
Ob der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes diese Erfahrungen teilt kann ich nicht beurteilen. Aber ich kann meine Verwunderung äußern zum Inhalt des o.a. Interviews und mir die Frage stellen, ob erneut die Wirklichkeit nicht wahrgenommen werden kann bzw. welcher Justiz Herr Frank das Wort redet.
Besser als ich es könnte nimmt der Väteraktivist Franzjörg Krieg die Behauptung des Christoph Frank zum Anlass gegensätzliche Erfahrungen darzulegen.
Zitat aus "Kindeswohl oder Mutterwohl?":
"Angesichts der jüngsten Schlagzeilen zur Flüchtlingsdebatte könnte man fast meinen, Horst Seehofer beschreibt als intimer Kenner das deutsche Familienrecht, wenn er sagt: „Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung, es ist eine Herrschaft des Unrechts.“
Wenn der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank diese Aussage dann allerdings scharf kritisiert und dem „Handelsblatt“ gegenüber sagt: „Der Rechtsstaat funktioniert.“, dann ist das schon sehr kühn. Jeder, der mit dem deutschen Familienrecht befasst ist, weiß, wie scheinbar vorsätzlich dort immer wieder Recht ideologisch befangen gebeugt wird...
Nein, der Rechtsstaat funktioniert nicht. In der Justiz gibt es nach wie vor nur ein ungeschriebenes ethisches Grundrecht der Mutter auf ihr Kind. Die Opfer dieser Aushöhlung demokratischer Grundfesten sind nicht nur „entsorgte“ Väter, die man doch politisch vordergründig gerne in elterlicher Verantwortung haben möchte, es sind vor allem die Kinder selbst." Zitat Ende
Der nachfolgend von Krieg aufgezeigte Fall wird demnächst obergerichtlich entschieden.
Ich meine, dass der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes seine Aussage zum Funktionieren des Rechtsstaates auch an diesem Fall überprüfen kann.
Gert Bollmann
zum Thema auch hier: BITTE ANKLICKEN
So funktioniert Apartheid
Ein weiteres aktuelles Beispiel
28.01.2016
2016 - Im Jahr 3 nach Inkrafttreten hängt die deutsche Sorgerechtsreform am Galgen
"Wenn es der deutschen Familiengerichtsbarkeit erlaubt ist, mit solch dreister Mutwilligkeit, wie sie sich in diesem, meinem Sorgerechtsantrag vorgeschalteten Verfahrenskostenhilfeverfahren manifestiert, Umgangs- und Sorgerrechtsverfahren zu unterdrücken, dann werden elementare Rechtsstaatlichkeitsprinzipien nicht bloß gefährdet und verletzt, sondern vorsätzlich ausgehebelt.
Dann empfehlen wir den dadurch benachteiligten Vätern, das Wohl ihrer Kinder außerhalb der Rechtsordnung, allenfalls unter Berufung auf Art. 20 Abs. 4 GG, durchzusetzen.
Dann ist das Kindeswohl auf dem Hauptbahnhof von Palermo besser aufgehoben, als in Verfahren vor deutschen Familiengerichten oder deutschen Jugendämtern und der von ihnen eingeschalteten profitorientierten Helferindustrie.
Dann läßt sich das Kindeswohl zuletzt mit einem Kantholz besser schützen als mit Paragraphen!"...
...,resümiert Gerhard Emmermann, als Diplom-Jurist ein erfahrener rechtskundiger Vater, nach der dritten Ablehnung seines Antrages auf Herstellung der gemeinsamen elterlichen Sorge.
Dann ist selbst des nachts "...das Kindeswohl auf dem Hauptbahnhof von Palermo besser aufgehoben, als des tags bei deutschen Familienrichterinnen oder -richtern.
Lieber Gerald Emmermann,
wahrscheinlich stehst Du auf der rechtskonformen Seite der Barrikade.
Also: Pech gehabt!
Palermo und sein Hauptbahnhof gehören jedoch weder zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Tecklenburg (wo iss'n das?) noch zum Einflußbereich des größten deutschen Oberlandesgerichtes in Hamm mit seinen mehr als zweihundert vom Steuerzahler finanzierten Richtern.
Italienische Richter erhalten "gleiches" Gehalt und Du wärst als Vater dort vielleicht sogar gleich behandelt worden. Möglicherweise hätten Dich die "Azzurroroben" sogar klaglos gestellt, weil bei ihnen eine Sorgerechtsreform wie sie in "Dunkelgermanien" das Licht erblickte durch die Wirkung eines gesunden Menschenverstandes ausgeschlossen ist.
Nun ist Sizilien nicht Nordrhein-Westfalen und italienische Richter sind der deutschen Rabulistik im Sorgerecht offen unterlegen.
Im (-sch)Land der größten Richter-und Richterinnendichte ist keine(r) unnütz,
sie/er kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen.
An diesen Spruch muss wohl die Kindes-Mutter-und-Vater-Richterin Dr. Fritze gedacht haben als sie ihre Ablehnung des Antrages auf Herstellung der gemeinsamen Sorge zusammenschrieb.
Mit ihrer juristisch brillanten und scharfsinnig-rabulistischen Leistung dürfte sie sich zumindest einen der begehrten Plätze der BlackList des Väterwiderstandes gesichert haben.
Wenn es noch eines Beleges bedurft hätte wie in Deutschland Apartheid von der Richterschaft praktiziert wird hier der dokumentierte, beweiskräftige Nachweis:
Rechtsprechung zum gemeinsamen Sorgerecht
Irgendwie muss ich bei derart konstanter "stiller"Gewalt gegen Väter an
alte Schwarz-Weiß-Fotos denken.
Warum nur?
Weil der Weg zum Rechtsstaat ein langer ist?
Zitiert aus
https://sites.google.com/site/psychiatrisierung56zpo/--der-deutsche-richter-1
"Der deutsche Richter scheut das Licht der Öffentlichkeit, nicht zuletzt deshalb leidet er an einem strukturellen Größenwahn. Nur selten tritt er leibhaftig auf, und plaudert aus dem Nähkästchen,...
Wünschenswert wäre es, wenn zukünftig in mündlichen Verhandlungen in Familiensachen - auf Antrag - die Öffentlichkeit hergestellt werden müßte, denn naturgemäß wächst mit dem Wegfall der Kontrolle durch die Öffentlichkeit/Presse die Gefahr des Rechtsmißbrauchs."
Der Sorge-Rap
ist so alt wie das deutsche Sorgerechtsreförmchen und bedarf dringend einer kämpferischen Ergänzung
(Ausschnitt der Moderation von Dietmar Nikolai Webel mit Rap von Rainer Sonnenberger hier: www.vafk.de/medien/Radio/Masterband/20130131_Webel.mp3)
Estland, Lettland und Litau'n,
schenken Vätern ihr Vertrau'n,
Malta, Monaco, Zypern, Ukraine,
Mütter sorgen nicht alleine,
in Belgien und Frankreich ist es guter Brauch,
und die Russen lieben ihre Kinder auch,
in Rumänien, Slowenien, der Slowakei,
sind Väter von Anfang an dabei.
in Bulgarien, Ungarn und in Polen,
brauchen Väter ihr Sorgerecht nicht abzuholen,
nur in Deutschland bleibt es schlicht:
Väter schickt man zum Gericht!
Ergänzung 2016 von Sorgerechtapartheid.de
Im Land der Richter wird gedichtet,
schräg und schrill und ordinär.
Väterbashing ist normal,
Rechtsbruch ist der Regelfall.
Beschlüsse,Verfügungen,Paragraphen-Bla-Bla,
Stilblütenrhetorik und Psycho-tralala
machen Umsatzträume wahr.
Scheffeln Kohle ohne Ende
mit Leerbegriffen und Glaskugelblick,
werfen Knochen,spekulieren,sakrosankt
nicht nur in Tecklenburg oder Hamm.
Mit der Sorge macht es schlicht
schickt teutsche Richter zum Unterricht
nach Europa rundherum und
fangt mit Palermos Bahnhof an!
Gert Bollmann
02.01.2016
Wir
Wir sind die entsorgten Väter
Wir Deutschen mögen es durchaus
wenn unser Land als Land der Dichter und Denker bezeichnet wird.
Wir feiern unsere selbstgemachte Willkommenskultur statt Zuwanderer über die Apartheid im Sorgerecht und die Politik der Familienzerstörung aufzuklären.
Gern wurde und wird das Wort "Wir" benutzt, obwohl es trügerisch ist wenn zugleich vom Pack und positiver Diskriminierung geschwätzt wird. Nirgends wird wohl soviel gelogen wie in der Politik und in den Sälen deutscher Familiengerichtsbarkeit.
Aus aktuellem Anlass und als Beispiel für hemmungslosen Rechtsbruch und offensichtlich unbekümmerte Apartheidpraxis der Trennung der Kinder von ihren Vätern werden hier zwei Artikel des Väterwiderstandes eingestellt:
Auf elterliche Kommunikationsdefizite bezieht sich die deutsche Familienrechtsprechung (mit Ausnahme des brandenburgischen Oberlandesgericht), wenn es darum geht, Vätern das gemeinsame Sorgerecht vorzuenthalten. Damit unterläuft man natürlich auch die ratio legis des aufgrund der Entscheidung des EuGHMR neugefassten § 1626a BGB.
Ein einmal gerichtlich zurückgewiesener Sorgerechtsantrag unterliegt hinsichtlich seiner Abänderung nämlich den Voraussetzungen des § 1696 BGB. Und die sind einschränkender!
Das kann man durchaus als juristischen Taschenspielertrick bezeichnen. Spätestens nach einem einmal zurückgewiesen Sorgerechtsantrag, kann der EuGHMR der deutschen Familiengerichtsbarkeit nach wie vor den Buckel runterrutschen.
siehe hier: Rechtsprechung zum gemeinsamen Sorgerecht
und konkret
Der zweite Artikel lautet Kindeswille und Kindeswohl....
Es wird immer deutlicher:
Der selbst durch offensichtliche mütterliche Manipulation des Kindes geäußerte Kindeswille ist dann entscheidungserheblich, wenn er zu einem Ausschluss von Umgangs-und Sorgerechten führt.
Unberücksichtigt bleibt er aber immer dann, wenn er väterliche Ansprüche unterstützt.
Es ist insoweit durchaus gerechtfertigt, von sich überschlagenden Kapriolen familiengerichtlicher Argumentation zu sprechen.
Zynisch kann formuliert werden:
Selbst ein (Akten-)Austausch des kindlichen Willens (von Tecklenburg nach Berlin und umgekehrt) würde am Ergebnis der Verfahren nichts ändert.
Wo sind in diesem Land die couragierten Familienrichter ?
Auf die Juristen, die ihre Stimme erst im Pensionsstand gegen die Schweinereien und Veitstänze in Familiengerichtsverfahren erheben, kann die nachwachsende Generation und die heute brutal entsorgten Väter getrost und mit Verachtung verzichten.
Weg mit den Mitläufern!
“In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln”,meinte einst ein ehemaliger Bundesverfassungsrichter.
Wer allerdings gezwungen ist an einem deutschen Familiengericht seine Interessen und Rechte zu vertreten muss indes noch zur Kenntnis nehmen, dass die Würfel keinen Aufdruck haben.
So wird das Interpretationsmonopol der Roben gesichert, damit "das von Gesetzes wegen zu beachtende Kindeswohl...einmal so - einander mal anders ausgelegt" werden kann - nach Beliebigkeit und stets zu Lasten von Kindern und ihren Vätern.
Kindeswille, Kindeswohl, kindliche Selbstwirksamtkeit - allesamt Begriffe aus der rabulistischen Gülle staatstragender Ideologen und Demagogen.
Sarkastisch formuliert:
Soldatinnen und Soldaten,die "unsere" Freiheit zunehmend an fernen Gestaden verteidigen und sich dort um das Wohl von Kindern "kümmern", mögen zwar andere Mittel anwenden als Jugendämtler, Psychologen und Richter hierzuland, doch das Ergebnis ist meist gleich.
Familienzerstörung.
Aus dem Handbuch der Familienzerstörer:
Kein Kindeswille ist derart das er nicht rabulistisch gegen den Vater in Stellung gebracht werden könnte.
Kein Kindeswohl ist derart gefährdet das es nicht noch Geldfluß auslösen könnte.
Keine gemeuchelte Kinderseele ist unnütz.
siehe hier: Das Milliardengeschäft mit den Heimkindern
( und eine berechtigte Frage zur Fürsorge von "Mutter Staat" hier:
Zuwachs für die Helferindustrie ?
Überwachung auf Facebook & Co.: Staat darf Eltern Sorgerecht entziehen
Noch beziehen sich Meldungen auf die Erweiterung der Eingriffsmöglichkeiten des Staates in die sorgerechtliche Autonomie der Eltern auf wenige Bereiche.
http://www.sueddeutsche.de/politik/sorgerecht-papa-der-neonazi-1.2718655
Die Nutzung des "Gefällt-mir"-Button bei Beauty-Tricks, Rezepten oder Tipps gegen Krampfadern wird für eine sorgerechtliche Alleineigentümerin eines Kindes bei Trennung vom Vater keine Nachteile mit sich bringen.
Was aber wenn Mütter und ihre anwaltlichen Wadenbeißer Screenshots aus sozialen Netzwerken nutzen um den Vater des gemeinsamen Kindes zu entsorgen?
Werden demnächst Netzwerker die Helferindustrie bei der Entsorgung von Vätern an Familiengerichten verstärken?
Welche Werte vermag ein Ex-Partner (sofern männlich), der sich in Internetforen an Diskussionen beteiligt oder der Beate-Uhse.TV konsumiert, dem Kind zu vermitteln?
Was, wenn Papa kein Neonazi ist?
Was,wenn Papa "nur" ein gerichtlich anerkannter Querulant ist?
Welche Gesinnung wird zur Grundlage genommen um Väter von ihren Kindern zu trennen oder nicht ?
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat das Thema erörtert und kommt zu dem Tenor, es komme auf die Nuancen an.
Na ja, wer´s glaubt?!
Meine Erfahrung: es kommt auf die "Nuance" des Geschlechts an.
Aber, was haben Anwälte in familiären Konflikten betreffend den Umgang und das Sorgerecht überhaupt zu suchen?
Als ob ein einer Streitpartei verpflichteter Advokat in familiengerichtlichen Verfahren mit Sachkunde, brandlöschend und konfliktlösend, agieren würde?
Die Interpretation von väterlichen Surfverhalten im Internet scheint eine lukrative Erweiterung des Tätigkeitsfeldes der Familienzerstörer der Helferindustrie zu werden.
04.11.2015
Ergänzung vom 06.November 2015
Bezug: Viel Geld für viel Leid: Wie Gerichtsgutachter Familien zerstören
Sorgerechtentzug wegen wgvdl-Nutzung ?
Zu dieser (noch) utopischen Überschrift passt folgende Meldung vom 04.11. 2015
Britische Regierung will Internetüberwachung ausweiten
Gut,
noch sind es Unkenrufe mittels Facebook&Co. den mütterlichen als den besseren Elternteil festzuschreiben, doch der Run auf den gewiß zweifelhaften Titel "Robe Blutnoske" ist längst im Gange.
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein bis z.B. folgende Textelemente zur "Begründung" von Umgangsausschlüssen das offizielle Licht der Familiengerichtswelt erblicken:
"Vorliegend waren die Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem Kindesvater bis Ende Dezember 2100 auszuschließen.
Wesentliche Gründe, die hier einen Ausschluss von Umgangskontakten zwischen dem Kind und dem Kindesvater bis Ende Dezember 2100 gemäß §§ 1696 Abs.1, 1684 Abs.4 BGB rechtfertigen, liegen, ausweislich des vom Vertreter des Jugendamtes unwidersprochen vorgetragenen Surfverhaltens des Vaters, und hier besonders im Aufrufen von Seiten wie http://www.wgvdl.com, http://www.dfuiz.net, http://de.wiki-mannia.org/Hauptseite, http://xn--vterwiderstand-5hb.de, http://femokratie.com, http:// www.das-maenner-magazin.com u.a., von staatsferner Ideologie geprägter Internetseiten, so das davon auszugehen ist, dass dieser nicht in der Lage ist, sich kindgerecht auf das Kind zuzubewegen, diesem gesellschaftlich anerkannte Werte und Normen zu vermitteln und über die erforderliche Erziehungsfähigkeit zu verfügen.
Es stehen derzeit keine weniger in das Umgangsrecht des Kindesvaters eingreifende Maßnahmen zur Verfügung, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. "
Eine Grundlage für Vertrauen in den Justizminister zur Veränderung des Gutachterunwesens sehe ich (kurz-und mittelfristig) nicht, weil die Helferindustrie das liefert was in einer Femokratie gewünscht wird und Kinder und ihre Väter keine einflussreiche Lobby besitzen.
Wie soll eine Richterin, die im offensichtlich rechtsfreien und mütterideologisch geprägten Gerichtsbereich für Familiensachen tätig ist, Gutachter, Beistände , Jugendamtrambos und anwaltliche Brandstifter genauer unter die Lupe nehmen, wenn selbst Angehörige der schwarzen Zunft die Qualifikation und Sachkunde der Paragrapheninterpreten im Familienrecht als äußerst dürftig bzw. völlig fehlend beurteilen? Hier verhält sich die berufsbedingte Überheblichkeit und Arroganz zumeist umgekehrt proportional zu Können,Wissen und Wollen.
Ob ein Richter die Fähigkeit besitzt Gutachten von Auftragsschwätzern(Gert Postel "Das kann auch eine dressierte Ziege“ läßt grüßen) die zumeist auf Basis von Spekulationspychologie und Kaffeegrundleserei erstellt wurden, zu beurteilen kann dahingestellt bleiben.
Richtig lustig wird es aber (selbst erlebt!) wenn mehrere (bei mir vier) inhaltlich verschiedene "familienpsychologische" Gutachten vorliegen und wenn statt den familiären Umgangskonflikt einer Lösung zuzuführen mit dem viiiiiele Seiten (= viel Knete) Papierbeschreiben der Eindruck sinnhaften Tuns sogenannter Gutachter erweckt wird.
Herrjeh/Fraujeh, die "arme" Richterin! Ob bei Gutachtenstärke von 20, 50, 80 oder mehr Seiten der Richterin Zeit bleibt mehr als die letzte Seite des Pamphlets, die mit der "Empfehlung" des Psychologen, zu lesen?
Wird gar bei mehreren Gutachten nun nicht ein Obergutachten benötigt? Aber woher weiß die Rechtskundige ob der Oberpsychologe der "Richtige" ist...?
Wie viel rabulistisch einfacher wird es wenn anhand des dokumentierten Surfverhaltens die zur Entsorgung des Vaters erforderliche Gesinnungsprüfung durch Familienrichterinnen durchgeführt wird - ideologisch stramm, unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet...ha,ha,ha!
Beitrag zur Praxis des Familienrechts in der Schweiz
Grundlage aktuell: Bundesgericht,Urteil vom 27.August 2015,II.zivilrechtliche Abteilung, (J 1/2) 5A_923/2014 ( http://files.newsnetz.ch/upload//6/1/61457.pdf )
Morbider Humor,
berufsbedingte Überheblichkeit
oder
Sabotage des Willens des Gesetzgebers ?
Deutschland, Österreich und die Schweiz bilden eine europäische Troika der Sorgerechtapartheid. Scheinbar für die Ewigkeit ist in diesen Ländern ein national jeweils leicht modifiziertes, mütterideologisches Familienrecht Praxis welches regelmäßig wegen seiner Menschenrechtswidrigkeit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt wird.
Wenn dieses zementierte System brökelt oder Risse aufweist verdient es die Aufmerksamkeit (nicht nur) der redlichen Väter. Mit dem Artikel
ein Auf und Ab und unzumutbar ?!"
vom 28.März 2015 wurde eine Entwicklung in der Schweiz aufgezeigt die Anlass zu vorsichtigem Optimismus gab und Deutschland zu einem Entwicklungsland degradierte
Sogar Wilhelm Tell zeigte sich überrascht.
Zumindest auf dem Papier besitzen die Schweizer eine im Vergleich zu Deutschland und Österreich fortschrittliche Grundlage für ihr zu gestaltendes modernes Familienrecht.
Innerhalb weniger Monate offenbarte sich nun der Schweizer Papierwert und aufgrund aktuell veröffentlicher Dokumente verdient auch die weitere (antagonistische) Entwicklung Aufmerksamkeit.
Vom Familienunrecht betroffene deutsche Väter haben mit Blick auf die Umsetzung der Kindschaftsrechtsreform von 1998 wie auch der Sorgerechtsreform von 2013 feststellen müssen, dass die Sabotage der politischen Intention des Gesetzgebers durch Familienrichter keine Einzelfälle sind und der Kindeswohlfrevel das Grundelement einer geldgierigen Helferindustrie ist.
Und so ist das Credo des Urteils der Richter des Bundesgerichts vom 27.August 2015 entweder eine besonders morbide Form juristischen Humors, berufsbedingte Überheblichkeit oder schlicht Sabotage des Willens des Gesetzgebers.
Zitat:
"4.3 Insgesamt lässt sich aufgrund der widersprüchlichen Botschaft und der nicht abschliessend klaren Voten in den Beratungen nicht mit letzter Sicherheit eruieren, was der präzise wirkliche Wille des Gesetzgebers war. Immerhin ist die Stossrichtung im Parlament erkennbar, dass das Kindeswohl im Vordergrund stehen soll. .."
Ich meine, dass ist Rabulistik die begeistert und ein toller Rechtstipp für Menschen die sich vor Gericht verantworten müssen, sei es wegen Steuerverkürzung oder Missachtung einer roten Ampel.
"Der präzise wirkliche Wille des Gesetzgebers konnte von mir nicht eruiert werden."
Im Straf-und Steuerrecht wäre dies gewiß als Paradigmenwechsel zu werten.
Aber zurück zum Schweizer Verfahren und der obergerichtlichen Feststellung zu seinem Anbeginn.
Zitat aus dem Urteil:
"Grund für den Antrag der Mutter auf Alleinzuteilung der elterlichen Sorge sei ursprünglich die Tatsache gewesen, dass der Vater keinerlei Unterhaltsbeiträge geleistet habe, und sodann die Angst, dass er zufolge Abmeldung in der Schweiz und des Y.________ Passes für C.________ diese ins Ausland entführen könnte. Im Zusammenhang mit dem ersten Punkt sei der Vater mit Strafbefehl vom xx.xx.2012 wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten bestraft worden. Abgesehen davon sei er seinen Pflichten immer nachgekommen, indem er sich um die Tochter gekümmert habe und diese regelmässig auf Besuch (tageweise, Wochenenden und Ferien) genommen habe, und sein Verhältnis zuC.________ sei gut."
(Zitat Ende)
Wer mag kann sich die insgesamt 15 Seiten des Urteils durchlesen.
Nicht wenige müssen dies gemacht haben.
Tagesanzeiger.ch/sorgerecht-unterlegener-vater-geht-nach-strassburg
Zitiert aus dem genannten Artikel:
"SP-Nationalrätin Margret Kiener-Nellen, die das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall stets kritisch beurteilt hatte, reagierte in Medienberichten auf das Urteil des Bundesgerichts «hocherfreut». "
"Andere kritisierten den Gerichtsentscheid, darunter Markus Theunert, Präsident von Männer.ch: Das Gericht riskiere damit, den politischen Willen zu sabotieren, sagte er."
«Entfernung eines Elternteils ist keine Lösung»
"» Das Bundesgericht signalisiere nun in seinem ersten Entscheid nach der Einführung des neuen Gesetzes das genaue Gegenteil, sagt Hunziker: «Streit unter den Eltern wird wieder als Kriterium für eine Alleinsorgezuteilung an einen Elternteil gewertet.»
(Zitate Ende)
Die mehr als einhundert Kommentare zu diesem Artikel des Tagesanzeiger sind lesenswert.
Fazit: Streit und seine Aufrechterhaltung lohnt sich - für die Mutter.
Anmerkung: Bezüglich der Erfahrungen von Sorgerechtapartheid mit dem kafkaesken Urteil des Amtsgerichts Pankow/Weißensee in dem einstweiligen Verfügungsverfahren zur Geschäftsnummer 102 C 1005/14, verkündet am 09.10.14, wird in diesem Beitrag auf den anonymisierten Link verwiesen.
Sorgerechtapartheid.de sind aufgrund der Verlinkung auf das nichtanonymisierte Urteil die Namen der Betroffenen bekannt.
12.Oktober 2015
Die "Einschläge" kommen näher
- auch wenn es nur Ohrfeigen aus Strasbourg sind.
Tatort: Strasbourg,Europarat
Sitzung der parlamentarischen Versammlung
Tatzeit: 02.Oktober 2015
Tatgegenstand: Resolution zur Stärkung der Rolle von Trennungsvätern und zur
Beseitigung bestehender Diskriminierungen im Familienrecht.
Tatmerkmal: Annahme ohne Gegenstimmen
Eine erste Übersetzung liegt bereits im Wortlaut vor.
Siehe hier:
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/europarat-fordert-doppelresidenz-als-standardmodell/
Auszug:
"Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung. Die Rolle der Väter gegenüber ihren Kindern, ebenso kleinen Kindern, muss besser anerkannt und angemessener bewertet werden.
Tatsache ist jedoch, dass Väter manchmal mit Gesetzen, Praktiken und Vorurteilen konfrontiert werden, die dazu führen können, ihnen die dauerhafte Beziehung zu ihren Kindern vorenthalten...
...fordert die Versammlung die Behörden der Mitgliedstaaten auf, das Recht der Väter zu respektieren, um die gemeinsame Verantwortung sicherzustellen, dass das Familienrecht im Falle einer Trennung oder Scheidung die Möglichkeit der gemeinsamen Obsorge im besten Interesse für die Kinder, auf der Grundlage gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Eltern, sicherstellt."
Nicht nur, das die Praxis der Sorgerechtapartheid Deutschland zum europäischen Entwicklungsland im Familienrecht macht.
(Siehe auch Pressemitteilung des VAFK vom heutigen Tag http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=17326 )
Wie groß muß der Schwall an Backpfeifen noch sein um die deutschen Schlafmützen und Hinterbänkler im Parlament, in Gerichtssälen und Jugendämtern aufzuwecken?
Wo sind die Politiker und Gesetzgeber, wo die (unabhängigen) Richter und Rabulistiker, wo die Mediatoren mit angemessener Schulung und Training auf der Grundlage des "Cochemer Modells, die menschenrechts-und grundrechtskonform handeln?
Warum kann die Richterschaft der Hauptstadt nicht auch einmal im Positiven vorangehen und eine "Willkommenskultur für Väter im Leben von Kindern" durchsetzen?
Verbiegungen wie die des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (u.a. bzgl. des Beschlusses vom 03.08.2015 zu 13 UF 50/15) wären obsolet und überflüssiger als Wasser würden denn Menschenrechte geachtet...
Kann "meine" Ausschluss-und Amtsrichterin Dr. Stephanie Wahsner ihre menschenrechtswidrige Entscheidung gar revidieren oder zumindest sich mit dem offenen Brief auseinanderzusetzen?
Berlin, 03.10.2015
Die zweite Erfindung der Sorgerechtsreform
Wie leicht können Kommentatoren in Euphorie versetzt werden?
"Lobenswert klarer Beschluss",
"Ja zur gemeinsamen Sorge",
"OLG setzt klare Grenzen",
"Wegweisender Beschluss",
"Deutliche Worte" und
"Relativierung einer (dummen) Argumentation"
sind nur einige wenige Schlagworte derer die sich mit einer Entscheidung eines Familiensenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts beschäftigen.
Der VAFK, der die Forderung nach gemeinsamer Obsorge ab Geburt schon lange zu den Akten gelegt hat, widmet dem Thema sogar einen ausführlichen Leitartikel und hofft, da "das OLG in diesem Fall die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zugelassen" (hat) auf diese.
" Es bleibt insoweit paradoxerweise zu hoffen, dass die Mutter des jetzt 6-jährigen Kindes die Rechtsbeschwerde auch einlegen wird. Dann muss sich der BGH mit der hier in Rede stehenden Auslegung der neuen Gesetzeslage beschäftigen,...".
Was ist also Grundlegendes geschehen?
Hat das Gericht festgestellt, dass die Beschneidung von Buben eine Körperverletzung ist?
I wo,viel banaler.
I.
Sachlich betrachtet ist erst einmal gar nichts geschehen was Anlass zum Jubilieren gäbe.
Die deutsche Sorgerechtapartheid bleibt bestehen. Sie wurde rabulistisch aktualisiert und (für die nächsten hundert Jahre ?) erneut in Beton gegossen.
Die Beantragung der Herstellung/Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist und bleibt eine Diskriminierung - auch und besonders mit der gelobten Entscheidung.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat einen Beschluss erlassen der (nur) auf den ersten Blick Väter nicht wie sonst üblich diskriminiert bzw. es hat die Sorgerechtsreform vom Mai 13 ein zweites Mal erfunden.
Allerdings ist diese Formulierung falsch.
Die Bürgerinnen und Bürger (genderkorrekt) des Landes Brandenburg beschäftigen am OLG 68 Richter berufsmäßig und (vermutlich nur) drei von ihnen haben einen Beschluss erlassen.
Um genau zu sein:
die Richter des 13.Zivilsenats, der zugleich der 4.Senat für Familiensachen ist.
Laut Geschäftsverteilungsplan dürften demnach die Richter
VROLG Prof. Dr. Wendtland (Vorsitzender),
ROLG Hüsgen (stellv. Vorsitzender und Beisitzer),
R’inOLG Bekiş – zugleich Verwaltung –,
ROLG Dr. Burghart
für die Entscheidung Verantwortung tragen, denn letztlich sind stets "konkrete" Menschen die Handelnden und keine Behörden.
Hier der Link zur Gerichtsentscheidung
und
Jugendamtwatch meint gar
"Es macht regelrecht Freude, den brandaktuellen Beschluss des OLG Brandenburg zur Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern zu lesen,..." und
"Eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge mit einem Konflikt zu begründen führe daher den Rechtsweg ad absurdum."
Mir machte es allerdings keine "regelrechte Freude" den brandlöschenden(?) Beschluss zu lesen. Meine Erfahrungen mit Familiengerichten als Quadriga der Familien-und Kinderseelenzerstörer sind rundweg negativ.
Der "geringe" Erfüllungsaufwand für die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge (einmal vor und einmal nach der Sorgerechtsreform von mir beantragt und jeweils mit fadenscheiniger Argumentation vom Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg versagt) wird heute noch von der Justizkasse gegen mich vollstreckt.
"Der Ansatz von Gebühren gegen den Vater verstößt entgegen der Argumentation des Vaters auch nicht deshalb gegen Art. 3 GG, weil "der Mutter für die Attestierung der elterlichen Sorge nach BGB keine Kosten entstehen". Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln, verbietet aber nicht, dass wesentlich Ungleiches entsprechend der bestehenden Ungleichheit ungleich behandelt wird. Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung nicht besteht (std. Rspr. des BVerfG seit BVerfGE 1, 14). Hier fehlt es an einer Gleichheit der Lebenssachverhalte."
Aber, es kann ja auch sein, dass die Verweigerung des Pflichtrechts auf Sorge in meiner Person begründet liegt, wie mehr als 40 Richterinnen und Richter, vier Gutachter, mehrere Beiständinnen und Jugendamtmitarbeiter und brandstiftende Anwälte seit zehn Jahren behaupten, jedoch nicht belegen.
(Vater von zwei erwachsenen ehelichen Kindern, 40 Jahre im Öffentlichen Dienst tätig, weder drogenabhängig,noch gewalttätig = einfach nur redlich.
http://sorgerechtapartheid.de/uber-mich.html )
II
Trifft ein juristisch (aus-) gebildeter Mensch auf einen einfachen Menschen ist deren erstes Kommunikationsproblem eine unverständliche Sprache der Rechtsbewanderten.
Nicht anders ist es beim aktuellen Beschluss der Richter um Herrn Prof. Dr. Holger Wendtland.
Siehe hier und weitere im Beschluss
"Der materiell-rechtliche Maßstab der sich aus der Auflösung der doppelten Verneinung ergibt – nicht widerspricht heißt entspricht –, ist der gleiche, wie in den zuvor geltenden Fassungen der §§ 1672 I 2, 1680 II 2 BGB, die verlangten, die Entscheidung solle dem Kindeswohl dienen. Dennoch sind mit der Neufassung grundlegende Rechtsänderungen bewirkt worden. Mit der klassischen Methode der doppelten Verneinung gibt das materielle Recht die verfahrensrechtlichen Anforderungen an die sogenannte negative Kindeswohlprüfung vor: Einer positiven Feststellung der Kindeswohldienlichkeit und dafür erforderlicher Tatsachen bedarf es nicht (Staudinger-Coester, BGB, Neubearb. 2015, § 1626 a Rdnr. 78; NK-BGB-Kemper, 8. Aufl. 2014, § 1626 a Rdnr. 5; Zöller-Lorenz, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 155 a FamFG Rdnr. 1, BeckOK-BGB-Veit, Stand: Mai 2015, § 1626 a Rdnr. 24). "
Letztlich ist alles schon einmal gesagt und wird seit Mai 2013 dauerhaft wiederholt. Nichts Neues! Das Rad ist bereits erfunden und das Sorgerechtsreförmchen vom Mai 2013 sollte Rechtspraxis sein.
Wie die Kindschaftsrechtsreform wurde auch diese Reform sabotiert. Auch am Brandenburgischen Oberlandesgericht.
Und nun?!
Jetzt wurden die Worte einzig etwas anders gewählt und die Rabulistik wirkt ein bissel geschliffener.
Was bewirken ein paar OLG-Richter wenn die berufsbedingte Überheblichkeit dieser Berufsgruppe nicht nur gegenüber der Klientel ausgelebt wird sondern auch gegen den eigenen Stand zur Anwendung kommt.
Was kümmert einen unabhängigen, nur dem Gesetz verpflichteten Familienrichter das "Geschwätz" seiner Kollegen an anderen Gerichten. Mit ein bissel Kaffeesatzleserei, Hellseherei gepaart mit mütterideologischen Floskeln läßt sich noch jeder Vater austricksen.
Das deutsche Familienrecht ist desolat, morbide und menschenverachtend.
Artikel 6 des Grundgesetzes scheint bei vielen Richtern unbekannt, würde aber in seiner Umsetzung Beschlusspamphlete, wie das aktuelle des 4.Familiensenats, unnötig machen.
Ohnehin scheinen Richter resistent gegen Lernen zu sein. Warum auch sollte ´mal zum Nachbarn geschaut und gute Erfahrungen übernommen werden?
Scheinbar ist es dienstrechtlich unbeachtlich Watschen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu erhalten.
Meine Großmutter war eine einfache Frau.
Sie wusste allerdings, das ein Kind Vater und Mutter hat.
Warum nicht beide Eltern von Anbeginn das Pflichtrecht auf Erziehung und Pflege der Kinder wahrnehmen dürfen/müssen bedarf schon überdurchschnittlicher juristischer Phraseologie.
Der taktische Fehler der Mutter im vorliegenden Fall dürfte die negative Kommunikation sein.
"Außerdem, so das OLG in anderen Worten, sollten die Eltern, wenn sie schon zu negativer Kommunikation in der Lage seien, was unter anderem durch E-Mails ersichtlich wurde, welche die Kindesmutter vorlegte, auch in die Pflicht genommen werden können, diese Kommunikation konstruktiv zu entwickeln." ( Jugendamtwatch )
Meine mit massiver familiengerichtlicher Unterstützung entfremdete Tochter Lisa hat eine "klügere"Mutter.
Statt negativer Kommunikation keine.
Die familiengerichtlichen Tricksereien werden so lange kein Ende nehmen wie die Ungleichbehandlung der Eltern durch Richter andauert.
Gert Bollmann
01.September 2015
zum Vergleich der
Beschluss des
Kammergerichts
133 F 9352/13 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
in meiner Sache
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Mit Papas Geld
(bewusst?) Getrennterziehend zum Erfolg.
Aber auch
- in die Kriminalität,
- in die Bindungsunfähigkeit,
- in die Drogensucht,
- in psychische Krankheiten u.v.a.m.
(vgl. Vaterlosigkeit )
Eine Plakataktion die das BMFSFJ in seiner ganzen morbigen Genderschönheit abbildet.
Die dunkle (und blonde) Seite deutscher Familienpolitik.
hier:
https://m.facebook.com/ManuelaSchwesig/photos/pcb.10152979219327441/10152979218752441/?type=1&source=48
https://m.facebook.com/ManuelaSchwesig/posts/10152979219327441
Lesenswert einzig die Kommentare.
Meine sarkastische Frage:
Warum wird die staatlich einseitige Unterstützung dieses erfolgreichen Lebensmodells nicht verstärkt im Ausland beworben und propagiert um das Interesse von Migranten und ihren Familien auf Länder zu lenken die kein derart ausgefeiltes Familienzerstörungssystem betreiben, Länder in denen Sorgerechtapartheid nur ein Wort und keine Rechtspraxis ist?
28.August 2015
29.Juli 2015
Es gibt viele Gründe warum ausländische Familien nach Deutschland kommen...
...das Familienrecht und die Praxis der Sorgerechtapartheid gehören nicht dazu.
Es sind paradoxe Eigenschaften, wie die der unkontrollierten Zunahme und der ihnen zugrundeliegenden Inhumanität inclusive die der demagogischen Nutzung einer Vielzahl unbestimmter Begriffe, u.a., die die Themen Einwanderung und Familienzerstörung in Deutschland miteinander verbinden.
Neben vielen "Alleinreisenden" finden zunehmend mehr Familien aus fernen Ländern den Weg bis zur geographischen Mitte der Europäischen Union, nach Deutschland.
Das die Vorstellungen der Ankommenden andere sind als die der ehemaligen DDR-Bürger beim Eintreffen im Notaufnahmelager Marienfelde oder beim Erhalt von 100 DM Begrüßungsgeld nach dem Mauerfall ist heuer wahrscheinlich.
Das Grundgesetz und hier insbesondere auch der Artikel 6 dürfte vielen ausländischen Eltern so unbekannt sein wie Sauerkraut und Schweinebraten - und selbst wenn sie davon gehört haben dürfte sich die Kenntnis der deutschen Familienrechtspraxis bei ihnen gegen Null bewegen.
Auch vielen Einheimischen, die nicht direkt betroffen sind von familienrechtlicher Richterwillkür und dem Skandalon der Sorgerechtapartheid geht es ähnlich, weil einfach genderideologiefreie Informationsmöglichkeiten fehlen bzw. nicht hinreichend bekannt sind.
Im Wust täglicher Nachrichten, aufbereitet von Lohnschreibern der Systemmedien, wird dann, u.a. auch wegen der aktuellen, umfassenden (den Konsumenten gezielt verwirrenden?) Berichterstattung über Einreisende, Systemkritisches "vergessen" oder unterm "Kleingedruckten" versenkt.
So wie folgende Information, die, obwohl bereits ein Jahr alt (!, offensichtlich haben selbst politisch Interessierte dies erst jetzt zur Kenntnis genommen) und ursächlich von http://www.katholisches.info/2014/06/30/un-menschenrechtsrat-stimmt-fuer-die-familie-welche-staaten-stimmten-dagegen/ verbreitet, künftig auch für neue Mitbürger von Interesse sein wird.
Die Abstimmung des UN-Menschenrechtsrats für die Familie (Resolution A/HRC/26/L.20/Rev.1) wie auch das deutsche Voting durch Herrn Michael Herold
(siehe webtv.un.org 00.34.18) liegt (mir) leider nicht in deutsch vor.
"Der UN-Menschenrechtsrat erkennt mit der Resolution (A/HRC/26/L.20/Rev.1) das Elternrecht zur Erziehung der Kinder an und damit, daß der Familie die Erst- und Hauptverantwortung für die Erziehung, Obsorge, Schutz und Entwicklung des Kindes zukommt. Ausdrücklich auch, daß Kinder in der Familie aufwachsen sollen."
Der Menschenrechtsrat in Genf beschloß die Resolution für die Familie im Juni 2014. Nicht nur Hollandes Frankreich und Obamas USA, sondern auch Deutschland und Österreich stimmten dagegen.
Für staatlich drangsalierte Männer und entsorgte und abgezockte Väter, die hierzulande seit Jahrzehnten im ungleichen Kampf gegen eine brutale Phalanx der Kindeswohlfrevler stehen, ruft diese Nachricht, auch nach einem Jahr, wenig Erstaunen hervor aber nicht minder Abscheu wegen der offensichtlichen und unverhohlenden Grund-und Menschenrechtswidrigkeit die hier ursächlich ist.
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Ergänzung zum deutschen Abstimmungsbeitrag des Herrn Michael Herold
16.Juni 2015
Sorgerechtapartheid und Geschlechterpolitik
Bundesdeutsche Sorgerechtapartheid und Geschlechterpolitik haben den gleichen ideologischen Nährboden, so dass die Weiterverbreitung des folgenden Offenen Briefes unterstützt wird.
Schluss mit einseitiger und ideologisierter Geschlechterpolitik!
Offener Brief an das BMFSFJ,
an die Bundesfrauenministerin (Selbstbezeichnung) Frau Schwesig
Initiative Gerd Riedmeiers vom “Forum Soziale Inklusion e. V.” ,Frau Ministerin Manuela Schwesig anlässlich der Einseitigkeit der “Sachverständigenkommission zur Erarbeitung des Zweiten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung” einen Offenen Brief zukommen zu lassen.
mitgezeichnet u.a. von:
Forum Soziale Inklusion e.V.
AGENS e.V.
Cuncti
Frankfurter Erklärung,
Gleichmaß e.V.,
MANNdat e.V.
Genderama
http://www.kraftfelder.madmindworx.com/VatersachenGleichmass/2015-06-15BMFSFJ.pdf
http://www.kraftfelder.madmindworx.com/VatersachenGleichmass/2015-06-15BMFSFJ2Blog.pdf
Ein Weg die staatlich praktizierte Apartheid zwischen Vätern und Kindern zu überwinden sind "Mehr Rechte" für Väter UND ein echter Paradigmenwechsel in ihrer Umsetzung.
Weder links, noch rechts, noch ...
echte Väterrechtler sind Kinderrechtler
Nachschlag
Deutschlandradio und Juristinnenbund
19.Mai 2015
Die ideologische Ausrichtung des Deutschlandradios ist klar,oder?
Zumindest wird hier nachgelegt:
"Seit 2013 können unverheiratete Väter auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind bekommen. Die frühere Präsidentin des Juristinnenbundes, Jutta Wagner, hält das für eine "Fehlkonstruktion", die allerdings nur in Einzelfällen dramatische Folgen hat.
Menschen, die zutiefst zerstritten seien oder die nie eine Beziehung zueinander hatten, seien wenig geeignet, ein so verantwortungsvolles Projekt wie ein gemeinsames Kind über einen Zeitraum von 18 Jahren zu betreuen, sagt Wagner.
....
Nur relativ wenige dramatische Fälle
Man kann es so ein bisschen ablesen an der Zahl der Gerichtsverfahren, die um Sorgerecht und um Umgangsregelungen geführt werden: Die hochstreitigen Fälle, die von der ersten in die zweite Instanz gehen, das waren zum Beispiel im Jahr 2013 etwa 8.000 Fälle in ganz Deutschland. Das ist verglichen damit, dass bei den Familiengerichten in dem Jahr in der ersten Instanz ungefähr insgesamt 650.000 Fälle, also alles in allem, angefangen haben, doch im Grunde eine relativ kleine Zahl. Also 8.000 Kinder von etwas über einer Million, die bei einem Elternteil leben – das hört sich dann doch schon ein bisschen anders an."
Erst ein bissel feministischer Standardpopulismus, dann Zahlenkleinrechnerei.
Ein wenig Diskriminierung und ein wenig Menschenrechtsverletzungen dürfen's offensichtlich schon sein.
Zur Person siehe hier:
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=31126
und zum Deutschlandradio
"Die ideologische Ausrichtung des Deutschlandradios ist klar,oder?"
Aber sowas von:
http://www.wgvdl.com/forum2/forum_entry.php?id=215517
Gruß, Kurti
Zwei Jahre Sorgerechts"reform" sind weitere zwei Jahre praktizierter Apartheid
Politisches Feuilleton vom 18.Mai 2015
Beitrag von Karoline Ruhdorfer
(Karoline Ruhdorfer, 47 Jahre alt, hat drei Kinder und ist nicht verheiratet. Sie arbeitet als Hauswirtschaftslehrerin unweit von München – und engagiert sich im Netzwerk "Mütter-Initiative".)
Interessant und zumeist mehr Sachkunde besitzen viele Kommentare die diese Kampfschrift der Hetze zur Folge hat.
siehe auch:
Sorglos?
Um das deutsche Familienrecht und seine Gerichtspraxis steht es prächtig
- eine Sorgerechtsreform war überflüssig
Passend zum Vatertag lancierte die ARD am 14.Mai 2015 in ihrem Videotext auf Seite 514 (http://www.ard-text.de/index.php?page=514) die Meldung des Statistischen Bundesamtes
Sorgerecht meist bei beiden Eltern,
wonach seit der Änderung der familiengesetzlichen Regelungen im Jahr 2009 dieser
Anteil konstant bei 95 Prozent liege.
Neuere Zahlen fehlen hingegen (noch) - erst recht bezüglich nichtehelicher Kinder und ihrer Väter, die in der deutschen Wirklichkeit weiterhin wie Bastarde und Hurenböcke behandelt werden.
Väter, die den heutigen Tag ohne Kontakt zu ihren Kindern verleben mussten, dürfte diese Meldung das Herz erwärmen.
Aber, es sollten ja auch nicht Äpfel mit Birnen oder Sorgerecht mit Umgangsrecht bzw. tatsächlicher Beziehungspflege verglichen werden...
Statistisches Bundesamt
Zahl der Woche vom 12. Mai 2015
Bei 96 % der Scheidungsverfahren blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen
WIESBADEN – Bei fast allen Scheidungen (96 %) im Jahr 2013, bei denen gemeinschaftliche minderjährige Kinder betroffen waren, blieb das Sorgerecht bei beiden Elternteilen (63 425 Verfahren), da weder Vater noch Mutter einen Antrag auf das alleinige Sorgerecht nach § 1671 Absatz1 Bürgerliches Gesetzbuch gestellt hatten.
In 2 808 Verfahren wurde hingegen das Sorgerecht vom Familiengericht übertragen, darunter in fast drei Viertel der Verfahren (2 065) auf die Mutter. Nicht erfasst sind dabei Eheverfahren, in denen zunächst eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung beantragt, dieser Antrag dann aber vor der Entscheidung wieder zurückgezogen wurde.
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https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2015/PD15_020_p002.html
http://www.carookee.de/forum/Elternforum/11/Neues_Umgangsrecht_oder_alte_Demagogie.31137944-0-01103
05.Mai 2015
Neues Umgangsrecht oder alte Demagogie ?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten sich dem Wirken des Bundesministeriums für alle außer Männer (www.bmfsfj.de) und seiner führenden Repräsentantin zu nähern.
So
oder vielleicht auch so
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=55525
Nun hat sich auch der VAFK mit einer Idee dieses Hauses in einer seiner Pressemitteilungen befasst.
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=17267
Wie üblich ist der Ton des Vortrags vergleichbar kämpferisch wie der einst bei Bittprozessionen russischer Bauern zu Väterchen Zar.
Bei Letzterem ist der Ausgang als bekannt vorauszusetzen.
Nun soll also (aktuell betroffene Väter wird es freuen) bis Ende 2018 die Praxis des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern erforscht werden, also das was in anderen Ländern bereits umfangreich erforscht und umgesetzt wird.
(Selbst die Schweiz scheint hier weiter
http://sorgerechtapartheid.de bzw. http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=54456 )
Wie ernst Studien betrieben und genommen werden konnte zuletzt bei der verkorksten Sorgerechtsreform verfolgt werden.
Mir stellt sich schlicht die Frage, wie Ernst die Forderung nach Umsetzung des Rechts auf Umgang genommen wird, wenn bereits die sorgerechtliche Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit von Eltern staatlicherseits verhindert wird.
Kann der zweite Schritt vor dem ersten erfolgreicher sein oder werden nur neue Ohrfeigen vom Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte provoziert?
Eher führt das Bundesforum Männer (ein regierungsamtlicher Verein der Interessen von Jungen,Vätern und Männern im Auftrag und finanziert vom BMFSFJ vertreten soll) eine Männerquote ein bevor sich andere Beamte in "Richteruniform" dazu verleiten lassen Entscheidungen im Interesse der Kinder und ihrer Väter zu treffen.
Nicht erst seit der Kindschaftsrechtsreform vom 1.Juli 1998 sabotieren Roben das geltende innerstaatliche Familienrecht und international verankerte Menschenrechte.
Die Lobby der Kinderfeinde und Bundesverdienstkreuzträgerinnen wirkt erfolgreich...
NEW NEW NEW = Neu oder Demagogie ?
20.April 2015
Es bedarf sicher der Qualifikation einer parteipolitisch quotierten Ministerin um einem zu Tode gehetzten Gaul mit einem Brandeisen noch das Wort "Neu" ins vergammelte Fleisch zu brennen.
Naja, die neuen Bundesländer sind halt immer noch neu auch wenn einzelne Städte dort bereits den 700. plus X Geburtstag feiern...
Was ist aber wohl darunter zu verstehen, wenn das "alte" Umgangsrecht durch ein neues ersetzt werden soll?
Zum Kindeswohl hat das Alte schon eh´ nix getaucht - und jetzt ist eine Ausschreibung für eine Studie, für ein neues Umgangsrecht mit altem Kindeswohlbegriff, auf den Weg gebracht worden.
http://newsburger.de/spd-schwesig-will-umgangsrecht-mit-scheidungskindern-neu-regeln-82231.html
"Zum Glück" geht es mit den Studien nicht so schnell (siehe die zum gemeinsamen Sorgerecht) und die Kernkompetenz des Bundesministeriums für Alles außer Männer besteht nicht nur in der Vergabe kostenintensiver Studien.
Schau´n wir mal in zehn Jahren nach dem Ergebnis. Vielleicht ist die Iniatorin der Studie dann Bundeskanzlerin oder eine Fußnote im dicken Wälzer des deutschen Familienunrechts.
Freuen darf sich inzwischen jeder entsorgte Vater auf die Wortmeldungen kluger Professioneller und Bundesverdienstkreuzträgerinnen.
Noch eine Studie mehr in deren Mittelpunkt das sogenannte Kindeswohl steht.
Außer dem Vater weiß Jede(r) (besser) was des Kindes Wohl sei und zum Schluß hat eine hochqualifizierte paragraphenkundige Familienrichterin die Deutungshoheit um zu Entfremden.
Immerhin sind Richterinnen und Richter unabhängig (auch vom Kindeswohl ?) - zumindest in dem Maße wie Unabhängigkeit von Beamtenseelen erwartet werden darf.
Gewiß wird das "Neue Umgangsrecht" (Achtung: Juristendeutsch) vollziehbar durchsetzbar.
Die Professionen der Helferindustrie dürften frohlocken. Geht es doch (zunächst) "nur" um ehelich geborene Kinder, denen die nichtehelichen gleichgestellt sein sollen.
Eine Gleichstellung die in der Praxis so funktioniert wie die Durchsetzung des (alten) Umgangsrechts gegen das Mutterwohl...
Die Liebe der Mutter zum Geldbeutel des Vaters wird von Familienrichterinnen oftmals mit dem rechtlich unbestimmten Kindeswohlbegriff gleichgesetzt.
Die Liebe des Vaters zu seinem Kind hingegen als Querulantentum und Stalking der Mutter ausgelegt.
Während andere Länder das Wechselmodell bereits erfolgreich praktizieren vergnügen sich die deutschen Professionellen die nächsten Jahre mit kostenintensiven Studien.
Warum sollte auch zum Nachbarn geschaut werden?
http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=54456
Die Zeiten wo von der Sowjetunion gelernt wurde um zu Siegen sind längst Vergangenheit...
Gruß aus Neu-Berlin
http://sorgerechtapartheid.de/apartheidpraxis.html
Sorgerechtapartheid - 1 Jahr Sorgerechtreförmchen
20.05.2014
Der Jubelschrei "Mehr Rechte für Väter" war bereits vor einem Jahr genderfeministische Propaganda.
Und so wird der Jahrestag des Inkrafttretens der Sorgerechtsreform (ohne Vorlage belastbaren Zahlenmaterials)
mit Greuelgeschicht des Boulevards
mit Schönfärberei der Leitmedien
http://www.zeit.de/2014/18/scheidung-vaeter-rechte
und mit Glaube und Hoffnung auf das Irgendwann
http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews[tt_news]=16808
begangen während die (juristisch) hochqualifizierte deutsche Familien(un)rechtsjustiz und ihre parasitäre Helferindustrie die Reihen fester denn je geschlossen hat.
Mangelnde Kommunikation ersetzt die freie Interpretation des Begriffs Kindeswohl durch berufsbedingt überhebliche, sachkundefreie Richterinnen.Für sie scheint es die Źäsur des 20.Mai 2013 so wenig zu geben wie die Kindschaftsrechtsreform vom Juli 1998. Die Roben sabotieren Beides zum Wohl der Kreidekreismütter.
Und so sieht die Praxis im Jahr 1 eines als Reform gefeierten Trauerspiels aus:
(wer sich die Prosa reinziehen möchte)
Quelle:http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=41486
sowie ein interessanter Kommentar
Kammergericht
Beschluss
Geschäftsnummer:
19 UF 120/13 11.04.2014
133 F 9352/13 Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
In der Familiensache betreffend das Kind
..
beteiligt
1....
Vater und Beschwerdeführer
2...
Mutter,
-Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt -
hat der 19.Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin als Senat für Familiensachen durch die Vorsitzende Richterin am Kammergericht Tucholski und die Richter am Kammergericht Hartung und Dr.Zivier am 11.04.2014 beschlossen:
Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 15.10.2013 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 Euro festgesetzt.
Der Mutter wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. W. bewilligt.
Gründe
1.Der Vater, der mit der Mutter nicht verheiratet ist, begehrt unter Abänderung zweier Beschlüsse des Familiengerichts, Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 26.01.2011 - 133 F 16582 - und vom 03.08.2012 - 133 F 12893 - in der Fassung des Beschlusses des Kammergerichts vom 12.09.2012 - 17 UF 162/12 -, die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge für L. Das Familiengericht hat den Antrag durch Beschluss vom 15.10.2013 zurückgewiesen. Zu den tatsächlichen Feststellungen und den rechtlichen Erwägungen des Familiengerichts wird auf die Gründe der Entscheidung Bezug genommen.
Der Vater hat gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt. Er ist der Auffassung, dass aufgrund der Neuregelung der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern in § 1626 a BGB keine Gründe gegen die Herstellung des gemeinsamen Sorgerechts gegeben seien."Sorgerechtliche" Fragen seien zwischen den Eltern nicht streitig. Ferner bestehen über den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter Einigkeit; aus dem Kontinuitätsprinzip könnten deshalb keine Bedenken gegen das gemeinsame Sorgerecht abgeleitet werden. Ihm sei sein natürliches Elternrecht auch "juristisch" zu gewähren, zumal er nachweisbar und dauerhaft Verantwortung für L. übernommen habe. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei das gemeinsame Sorgerecht, hilfsweise das gemeinsame Sorgerecht unter Beibehaltung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter, zu begründen. Zu den weiteren Einzelheiten des Beschwerdevorbringens wird auf den schriftlichen Vortrag des Vaters Bezug genommen. Der Vater widerspricht einer Entscheidung durch das Beschwerdegericht ohne mündliche Anhörung.
Die Mutter verteidigt den angegriffenen Beschluss des Familiengerichts. Insbesondere ist sie der Ansicht, dass die für ein gemeinsames Sorgerecht erforderliche Kommunikationsfähigkeit der Eltern nicht vorliege, was vom Vater zu verantworten sei, der eine Vielzahl familiengerichtlicher Verfahren angestrengt habe und in unangemessener Weise mit ihr kommuniziere.
II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte Beschwerde des Vaters hat in der Sache keinen Erfolg.
1. Das Familiengericht hat die Anträge des Vaters zu Recht zurückgewiesen. Gemäß § 1626 a Abs.1 Nr.3,Abs.2 BGB neue Fassung überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Bei Zugrundelegung dieses Maßstabes liegen die Voraussetzungen für die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht vor.
Auch die Neufassung des § 1626 a BGB erfordert für die Begründung eines gemeinsamen elterlichen Sorgerechts eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern. Dies setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung sowie eine hinreichende Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern voraus (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013 -9 UF 96/11 - juris, ferner Heilmann, NJW 2013,1473,1474). Eine fehlende Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Rahmen der gebotenen individuellen Kindeswohlprüfung bleibt ein gewichtiger Grund, eine gemeinsame elterliche Sorge nicht zu eröffnen, sondern einem Elternteil die Sorge für das Kind alleine zu belassen. Denn fehlt es hieran und sind die Eltern zur Kooperation weder bereit noch in der Lage, kann die gemeinsame Sorge für das Kind dem Kindeswohl zuwiderlaufen. Tragen die Eltern ihren Konflikt auf dem Rücken des Kindes aus, kann das Kind in seiner Beziehungsfähigkeit beeinträchtigt und in seiner Entwicklung gefährdet werden. (BVerfG, Urteil vom 29.Januar 2003 - 1 BvL 20/99 - NJW 2003,955,957). Allein die Ablehnung einer gemeinsamen elterlichen Sorge durch die Mutter des Kindes soll zwar nach Ansicht des Gesetzgebers nicht die Annahme begründen, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht (Heilmann,a.a.O.). Da im Zuge einer Trennung vielfach Kommunikationsproblemne auftreten, können diese nicht ohne Weiteres zu einer ablehnenden Entscheidung nach § 1626 a Abs.1 Nr.3,Abs.2 BGB (n.F.) führen. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn auf der Kommunikationsebene eine schwerwiegende und nachhaltige Störung vorliegt, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, wenn man seine Eltern zwingen würde, die gemeinsame Sorge gemeinsam zu tragen (BT-Drucks.17/11048,S.17).
Ausgehend von diesen Grundsätzen liegen die Voraussetzungen für die Begründung eines gemeinsamen Sorgerechts - auch bei einer Beibehaltung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts der Mutter - nicht vor. Vielmehr steht aufgrund der Vielzahl der vorangegangenen Verfahren, der Stellungnahme des Jugendamtes vom 12.08.2013, der Ergebnisse der Anhörung L.s und der anderen Beteiligten durch das Familiengericht vom 15.10.2013 sowie der Feststellungen der anderen mit dem Sorgerechtskonflikts der Eltern in der Vergangenheit befassten Spruchkörpern zur Überzeugung des Senats außer Frage, dass die Kommunikationsebene der Eltern nachhaltig gestört ist und das für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche Mindestmaß an Übereinstimmung nicht besteht. Der 17.Familiensenat des erkennenden Gerichts hat auf einen gleichgerichteten Antrag des Vaters in dem Beschluss vom 12.09.2012 - 17 UF 162/12 -zur Kommunikationsfähigkeit der Eltern ausgeführt:
"(bb) Das ist, wie das Familiengericht zutreffend herausgearbeitet hat, im vorliegenden Fall indessen ganz offensichtlich und ohne irgendeinen Zweifel eindeutig zu verneinen. Damit ist gleichzeitig klar, dass die Rüge des Vaters, das Familiengericht habe den angegriffenen Beschluss erlassen, ohne auf das Wohl des Kindes Bedacht zu nehmen (Beschwerdeschrift vom 09.August 2012; Bl.39), abwegig ist:
Ein erstes, deutliches Indiz ergibt sich schon aus dem Vorblatt zu der Akte. Dort sind, unter der Rubrik "frühere bzw.weitere Verfahren" ohne das vorliegende Verfahren und ohne die etwa neun Verfahren, in denen es um eine Ablehnung bzw. die Selbstablehnung eines Richters ging, seit dem Jahr 2004 insgesamt 25 Verfahren, den Umgang betreffend - allein im Jahr 2009 kam es zur Einleitung von neun Umgangsverfahren - eingetragen sowie weiter zwei Verfahren zur elterlichen Sorge sowie insgesamt vier sonstige, vormundschafts- oder kindschaftsrechtliche Verfahren. Im Anbetracht dieses Befunds und unabhängig von der Frage, von wem diese Serie von Verfahren veranlasst worden ist, ist offensichtlich, dass die Eltern in keinerlei Weise in der Lage sind, wie auch immer miteinander zu kommunizieren. Tatsächlich handelt es sich um ein hochkonflikthaftes Verhältnis, bei dem der medizinische Laie unwillkürlich an krankhafte Züge oder querulatorische Tendenzen denken muss.
Der Streit der Eltern beschäftigt inzwischen auch die Strafgerichte, von der Mutter ist unwidersprochen vorgetragen worden, der Vater sei wegen einer Vielzahl von Beleidigungen zu ihrem Nachteil vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt worden (Schriftsatz der Mutter vom 30.Juli 2012, dort S.13;Bl.20).
Der Vater drangsaliert die Mutter in erheblichem Ausmaß mit Mails und Briefpost mit teilweise hochgradig beleidigendem Inhalt. So soll sie von ihm, ihrem unwidersprochen gebliebenen Vortrag zufolge, beispielsweise als geisteskrank oder als von nationalsozialistischem Gedankengut bzw. Erziehungsvorstellungen durchdrungen dargestellt worden sein. Die Schilderung des Mail- und Postverkehrs durch die Mutter (Schriftsatz der Mutter vom 30.Juli 2012, dort S.9ff.;Bl.16ff.) erweckt insgesamt den Eindruck, als handele es sich hierbei um eine Form des "stalkings" seitens des Vaters."
Es ist auch vor dem Hintergrund der Neufassung des § 1626 a Abs.1 BGB allein eine durchgreifende Änderung dieser Sachlage, die eine abweichende Beurteilung des Begehren des Vaters rechtfertigen könnte.Eine solche Hinwendung zum Besseren ist aber nicht ersichtlich. Vielmehr hat das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin in dem Bericht vom 12.08.2013 ausgeführt, dass die Kommunikation zwischen den Eltern (weiterhin) nachhaltig gestört sei. Der Vater habe über viele Jahre hinweg seine Forderung, mit der Mutter in einen Austausch zu treten, durch seine herabwürdigenden schriftlichen Äußerungen über diese konterkariert, was in zahlreichen familiengerichtlichen Verfahren und einer Verurteilung wegen Beleidigung dokumentiert sei.Das Familiengericht hat bei seiner Entscheidung vom 15.10.2013 daher zu Recht maßgeblich auf die fehlende Kooperationsfähigkeit der Eltern abgestellt und dazu angeführt, dass auch der Anhörungstermin gezeigt habe, dass kein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen bestehe.
Soweit der Vater vorträgt, es gebe keine strittigen sorgerechtlichen Fragen zwischen den Eltern, rechtfertigt das vor dem Hintergrund anhaltender Streitereien keine andere Beurteilung. Es ist nicht annähernd zu erwarten, dass sich die Eltern bei einer gemeinsamen elterlichen Sorge über die in Zukunft für L. zu entscheidenden Fragen sachgerecht, konfliktfrei und erforderlichenfalls zeitnah verständigen könnten. Angesichts der Schwere des Elternkonflikts gilt das auch für den Fall, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter verbliebe und nur die gemeinsame elterliche Sorge im Übrigen begründet werden würde.
Dem Kindeswillen - sei er autonom gebildet oder nicht - kommt bei einem tiefgreifenden Elternkonflikt, wie er hier vorliegt, für die Einräumung des gemeinsamen Sorgerechts eine ausschlaggebende Bedeutung in der Regel nicht zu, weswegen das Amtsgericht von der Bestellung eines Verfahrensbeistandes (§ 158 FamFG) absehen konnte. Dies hindert allerdings nicht die Feststellung, dass die ablehnende Haltung L.s gegenüber dem Beschwerdeführer im Vergleich zu ähnlich gelagerten Konstellationen sehr stark ausgeprägt ist und letztlich die mangelnde Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern widerspiegelt. Eine Stärkung der rechtlichen Position des Vaters widerspricht dem klar geäußerten Willen des Kindes, das eine Annäherung des Vaters nicht möchte. L.hat bei der gerichtlichen Anhörung vom 15.10.2013 eindeutig erklärt, sie wolle nicht, dass der Vater über sie mitbestimmen könne. Diese Erklärung findet ihre Entsprechung in L.s Haltung zu den Umgangskontakten mit dem Vater, denen sie nach dem Vermerk über ihre Anhörung vom 15.10.2013 ablehnend gegenübersteht. Die Haltung des Kindes ist konstant und eindeutig. Die ablehnende Einstellung L.s wird bestätigt durch den Bericht des Jugendamtes vom 12.08.2013, nach welchem der Versuch, Treffen zwischen Vater und Tochter zu organisieren, wegen der Abwehr des Kindes fehlgeschlagen ist und der gemäß Beschluss des erkennenden Gerichts vom 12.11.2012 - 17 UF 186/12 - geregelte begleitete Umgang letztlich im allseitigen Einvernehmen beendet werden musste. Die Verantwortung für diese Entwicklung weist die Beschwerdeerwiderung dem Vater zu, der sich nicht an die Regeln gehalten habe. Die Auffassung der Beschwerde, eine neuerliche "rechtskonforme, fachlich qualifizierte " Anhörung des Kindes könne zu anderen Erkenntnissen führen, teilt der Senat angesichts der konstanten Willenshaltung des Kindes nicht.
Aufgrund der eindeutigen Sachlage, die einer Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegensteht, entscheidet der Senat ankündigungsgemäß gemäß § 68 Abs.3 Satz 2 FamFG ohne Durchführung einer mündlichen Anhörung der Beteiligten. Diese hat bereits im ersten Rechtszug stattgefunden. Von einer erneuten Vornahme sind keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten; der Senat ist in der Lage, sich anhand des gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftwechsels der Beteiligten ein Bild von Art und Inhalt des Konflikts zu machen. Verfahrensfehler des Familiengerichts, die eine erneute mündliche Anhörung erforderlich machen könnten, sind entgegen der Auffassung des Vaters nicht erkennbar. Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes gemäß § 158 FamFG war vor dem Hintergrund der klaren Sachlage, wie ausgeführt, hier nicht geboten.Es ist auch nicht ersichtlich, dass das Familiengericht bei der Anhörung L.s oder der anderen Beteiligten nicht sachgerecht verfahren ist. Vielmehr hat es L. angemessen Gelegenheit gegeben, sich zum Verfahrensgegenstand zu äußern; die Anhörung wurde ausweislich des ergänzenden Vermerks vom 17.10.2013 (Bl.79 R.d.A.) auch kindgerecht durchgeführt.
2. Die Kostenentscheidung folgt aus § 84 FamFG.
Der Verfahrenswert bestimmt sich nach § 45 Abs.1 Nr.1 FamGKG.
3. Der Mutter ist gemäß §§ 76 ff. FamFG,114 ff. ZPO Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.
Tucholski Hartung Dr.Zivier
Kommentar (http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?id=41487)
Das war auch nicht anders zu erwarten.
Du bist da einem ganz einfachen Algorythmus aufgesessen:
1) Deine Ex hat das Kind.
2) Dein Wunsch auf Gleichberechtigung bei der Alltagssorge wird dir als Aggressivität ausgelegt.
3) Deine Ex bekommt die Verfahrenskosten von allen Steuerzahlern geschenkt und kostenlos eine Anwältin gegen dich gestellt.
4) Dein mit Sicherheit System-demaskierender Schriftwechsel wird dir im Beschluss als Begründung für die Abweisung um die Ohren gehauen und gegen dich verwandt.
Die haben also nichts weiter gemacht, als im Moment deines Schlages beiseite zu treten und dir, als du mit Schwung vorbei bist, noch einen Arschtritt zu geben.
Die kennen sich aus, das Schema funktioniert immer wieder.
Das ist der klassische Fall hier in Deutschland. Hat millionenfach geklappt. Auf den Rat Erfahrener hört keiner, jeder muss seine Erfahrung selber machen. Nimms locker, ich war genauso.
Es macht keinen Sinn, sich an Politiker zu wenden. Juristen interessiert das nur insofern, dass ihre Kohle stimmt. Jugendämter? Vergiss es.
Trennungskinder sind eine verlorene Generation ohne jegliche Lobby. Sie sind eine Goldader für die Trennungs- und Scheidungsindustrie. Gottlob den demographischen Wandel, denn jedes ungeborene Kind muss den deutschen Rechtsstaat nicht erleben.
Mein Tipp:
Mache den Richter, den Jugendamtsleiter und den Bürgermeister/Landrat persönlich für das Schicksal deines Kindes verantwortlich. Mache da richtig Druck, also nicht bitten oder so. Bedränge diese Leute mit Fakten aus dem Leben/Entwicklung deines Kindes, mit Tatsachen aus der Wissenschaft (wichtige Rolle der Väter) und publiziere das. Gehe mit diesen Fakten ins soziale Umfeld deiner Ex und mache klar, was das für ein Weib ist. Solange du über Tatsachen berichtest, kann dir niemand etwas.
Breche jeglichen Kontakt zu deiner Ex ab. Kein Brief, kein Anruf, keine Email oder SMS. Nichts. Tue Dinge, mit denen die nicht rechnen. Vergiss nicht: Die sind in diesem Milieu seit Jahren zu Hause, die wissen wie du tickst und stellen sich vorher darauf ein. Du musst aus dem Schema fallen, asynchrone Kriegsführung .... dann sind die überfordert. Fange mit Anzeigen an, gegen alle. Keine Hemmung, hau drauf auf den Richter, Staatsanwälte, Anwälte und deine Ex. Da kommt zwar nix bei raus, aber du beschäftigst diese Leute. Wenn das alle machen, dann ist das für die echtes Stresspotential. Wird eine Anzeige eingestellt, gehe in Widerspruch, bis hoch zur Generalstaatsanwaltschaft. Das kostet nix, also dich zumindestens. Mach denen richtig Arbeit, die wollen es doch so und werde zum unangenehmen Menschen.
Halte Kontakt zu deinem Kind, egal wie. Dein Kind wird eines Tages Fragen stellen, auch und vor allem deiner Ex. Dann kommen noch 40 Jahre und das ist dann deine Zeit.
PS: Gehe mal zur Familienschand.de , da ist eine Richterin richtig nervös geworden. Der hat´s richtig gemacht. War eine tolle Aktion! Genau davor haben die Angst.
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Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.